Was ist ein Geraet (ElektroG)?

Ich habe mich nochmal ein bischen bei der EAR in der FAQ umgesehen. Nach deren Definition von Gerät:

formatting link
neige ich zu der Einschätzung, das Bausätze erstmal keine Geräte sind, weil sie noch aufgebaut werden müssen und weil dafür ein "Fachmann" erforderlich ist. Vom fehlenden Gehäsue, Netzteil usw. mal ganz abgesehen. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Schließlich heißt es da auch: "Komponenten und Baugruppen fallen dann nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie selbst nicht die Eigenschaften von Geräten im o. g. Sinn aufweisen."

Wie sieht es z.B. bei (Schritt)-Motoren aus? Die sind ja auch nicht eigentständig nutzbar, sondern erst mit der dazugehörigen Endstufe und einer übergeordneten Steuerung. Demnach wäre ein Schrittmotor kein Gerät im Sinne des ElektroG? Dagegen spräche, das sich die EAR an die Definitionen der EMV-Rechtsprechnung anlehnt und daraus ableitet, das "Geräte" mit CE-Zeichen Geräte im Sinne des ElektroG seien. Mal abgesehen davon, dass auch Kinderspielzeug CE-Kennzeichnungen trägt, selbst wenn keine Elektronik drinnsteckt ;-) Es gibt vereinzelt auch Schrittmotoren mit CE-Kennzeichnung. Macht das aus ihnen gleich ein Gerät?

Dazu kommt (im Fall der Motoren), dass ich sie nicht selbst herstelle, sondern von der Niederlassung des Herstellers oder einem Distributor im EU-Raum beziehe. Wer ist hier der Hersteller? Und wer ist für die Entsorgung verantwortlich?

Gruß Thorsten

Reply to
Thorsten Ostermann
Loading thread data ...

Thorsten Ostermann schrieb:

formatting link

Das sehe ich erstmal (d.h. bis zu den ersten Urteilen... :-\ ) genauso.

Die CE-Kennzeichnung hat erstmal überhaupt nix mit Elektrotechnik oder Elektronik zu tun, sondern soll nur anzeigen, daß das gekennzeichnete Produkt den anzuwendenden europäischen Richtlinien entspricht. Welche das sind, hat der Hersteller selbst herauszufinden - und deren Einhaltung ebenfalls selbst zu überwachen bzw. verantworten.

Bei Elektronik sind das dann i.W. Vorschriften zu Gerätesicherheit und EMV, bei Kinderspielzeug eben solche z.B. zur Unverschluckbarkeit von Kleinteilen oder der Verträglichkeit beim Abschlecken von Farbstoffen.

Die EAR nennt im Zusammenhang zwischen CE und ihrer Registrierung aber ausdrücklich "CE für EMV" als ein Indiz für eine sehr wahrscheinliche Einstufung als "Gerät", was durchaus logisch erscheint.

Deine Schrittmotoren sind aber /Komponenten/, egal ob mit oder ohne CE, und daher auch nicht von dem EAR-Wust betroffen. Es wäre wohl mal interessant, welche Richtlinien-Einhaltung hier durch das CE-Zeichen erklärt wird. Forder doch mal eine Konformitätserklärung zu diesen Motoren an... :-)

Aber, der Vollständigkeit halber: IANAL.

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
http://www.autometer.de - Elektronik nach Maß.
Reply to
Tilmann Reh

Thorsten Ostermann wrote in news: snipped-for-privacy@news.dfncis.de:

Ich denke mal, an der CE-Kennzeichnung kann man sich orientieren. Baugruppen können zwar teilzertifiziert sein (nach CE), sind aber als solche nicht CE-pflichtig. Erst das Gerät an sich muss dann die Normen erfüllen.

M. (sorry für das halbkaputte Zitat, welchen Reader könnt ihr anstelle von XNews empfehlen? Sollte aber so nüchtern wie Xnews sein, und - nein

- ich will keinen Browser zum Newslesen ;-)

--
Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
Reply to
Matthias Weingart

Matthias Weingart schrieb:

Forte Agent soll wohl /der/ Newsreader sein.

Ich selbst komme mit SeaMonkey sehr gut klar, Thunderbird ist weitgehend vergleichbar damit.

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
http://www.autometer.de - Elektronik nach Maß.
Reply to
Tilmann Reh

Die EAR hat da eine feste Meinung :-), Bausätze sind Geräte wenn aus ihnen Geräte entstehen :-). Ich vertreibe zu 80% Bausätze und werde den Teufel tun, mich in einen Abmahnstreit zu begeben. Ich habe Besseres zu tun.

Gruß, Kurt

--
Kurt Harders
MBTronik - PiN - Präsenz im Netz GITmbH
mailto:news@kurt-harders.de
http://www.mbtronik.de
Reply to
Kurt Harders

Thorsten Ostermann schrieb:

[...]

sehe ich auch so.

nur wenn man sie einfach einstecken kann.

Wenn kein Stecker dran ist .

Genau. Deshalb papps't auch keine CE-Bapperl (mehr) drauf.

Nein, das zeigt nur, daß der Inverkehrbringer irgendwie komisch ist.

Also ist er der Inverkehrbringer. Solange Du sie nicht einbaust, sondern nur durchreichst, solltest Du Dir darum keine Gedanken machen.

Servus

Oliver

--
Oliver Betz, Muenchen (oliverbetz.de)
Reply to
Oliver Betz

( Man hätte auch im ursprünglichen thread bleiben können )

Es gibt auch den Text des ElektroG im www. Gerichte werden nicht basierend auf den AGBs der Stiftung urteilen. Als Geräte sind dort aufgeführt: Haushaltsgroßgeräte Haushaltskleingeräte Geräte der Information- und Telekommunikationstechnik Geräte der Unterhaltungselektronik Beleuchtungskörper Elektrische und elektronische Werkzeuge Spielzeug, Sport Freizeitgeräte Medizinprodukte Überwachungs- und Kontrollinstrumente Automatische Ausgabegeräte D.h. bezüglich "Gerät" ist es ein ziemlicher Rundumschlag.

Dito Baugruppen. Ein Gerät ist was mit Gehäuse drumrum das selbsständig eine sinnvolle Funktion ausführen kann.

Bezüglich Bausätzen wird die EAR-Meinung aber auch in der WEKA-"Elektronik" gern zitiert. Mit Hinweis das das wohl nur in Deutschland so gesehen wird.

Es gibt keine EMV-Rechtssprechung, weil das noch nie angefochten wurde ( und auch schwer anfechtbar ist ). Es gibt eine EU-Definition die als Ausnahme zur Definition eines Geräts besagt, daß bezogen auf die einschlägige EU-Norm eine Baugruppe die der Endanwender in einem PC montieren kann als Gerät angesehen wird. Es ist möglich daß deutscher Richter dieser Definition folgt, da ein PC ja modulares Produkt ist ( PC, Bildschirm, Drucker ). Schädigt aber nur Hersteller von Baugruppen für PCs. Dito kann der Hersteller einer Stereoanlage auch nicht behaupten die Boxen seien "Baugruppe". Sie sind bezüglich EMV höchstens harmlos. Gehäuse haben sie, nach einstöpseln tuen sie.

Der Motor ist Baugruppe. Wäre er Gerät, und man wäre Systemintegrator wäre immer noch unklar wer zahlen soll:

  • Gerät importiert man direkt aus Fernost, Hersteller hat keine deutsche Niederlassung: darf man selber "Stiftung" bezahlen.
  • Gerät wird aus anderem EU-Land bezogen: jedes EU-Land hat eine ( mindestens eine ! ) eigene "Stiftung". Darf man selber deutsche "Stiftung" bezahlen ?
  • Hersteller hat Vertretung in Deutschland die Stiftung selbst bezahlt: hätte man kein Problem. Es knirscht derzeit zwischen Distributoren und ausländischen Herstellern, weil Distributoren ( mit ihren oft rasiermesserscharfen Margen ) keinerlei Lust auf "Stiftung" haben ). Man kann sich noch ein paar andere Varianten ausdenken.

MfG JRD

Reply to
Rafael Deliano

Hallo Kurt!

Das ist deine Entscheidung. Das Gesetz überläßt es aber zunächst dem Hersteller, nicht der EAR, festzustellen, ob eine Registrierung erforderlich ist. Du bist mit deiner Einschätzung, dich B2C zu registrieren, natürlich auf der sicheren Seite. Ich versuche lieber, aus meiner Sicht unnötige Kosten zu vermeiden...

Unnötig im Sinne von keine Abgabe zahlen auf Dinge, die eigentlich keine Geräte sind. Natürlich kann es mir dann passieren, dass irgendwann die EAR auf der Matte steht, und diese selbst getroffene Feststellung anzweifelt. Deswegen soll man ja auch dokumentieren, wie man zu seiner Einschätzung gekommen ist. Wie das im Einzelnen aussehen soll, ist leider offen gelassen worden. Ich denke, meine Postings hier sind ein erster Schritt für einen solchen Nachweis ;)

Gruß Thorsten

Reply to
Thorsten Ostermann

Hallo Thorsten,

Fuer solche Faelle kann man sich hier auf dem Lande ein Schild kaufen: "Brutus can make it from this side of the fence to the other in four seconds. Can you?" Oben drauf das Bild eines Stieres mit finsterem Blick.

Gruesse, Joerg

formatting link

Reply to
Joerg

Matthias Weingart schrieb:

[...]

Ich weiß zwar nicht _wie_ nüchtern Xnews ist, aber Agent hat auch keinen Firlefanz und ist "preis-wert". Benutze ich hier seit knapp sechs Jahren, bisher keine nennenswerten Probleme. Ich vermisse nur eine zusätzliche Markierungsmöglichkeit für Nachrichten.

40tude Dialog sehe ich als interessante kostenlose Alternative, auf jeden Fall einen Blick wert! Eines der wenigen Programme, das auch Mailthreads als solche darstellt - falls Du viele Mailinglisten liest ist das nicht unwichtig.

Servus

Oliver

--
Oliver Betz, Muenchen (oliverbetz.de)
Reply to
Oliver Betz

Oliver Betz wrote in news: snipped-for-privacy@z1.oliverbetz.de:

Nüchtern: ich mag keine Trees, die man mit der Maus aufklicken muss. Ich lese hauptsächlich per Tastaturshortcuts (next message in thread, follow-up usw.). Attachements werden _nicht_ automatisch ausgewertet und angezeigt usw., das Teil lässt sich einfach (samt seinen Usersettings und allen News die gelesen wurden, samt Archiven usw..) auf einen andren Rechner bewegen, ohne dass ich da erst wieder ne stundenlange Installationsorgie hinter mir habe (samt Updates anderer eigentlich unrelevanter Teile des Computersystem, das ist doch nur ein newsreader! Xnews passt samt allen meinen Daten auf einen USB-Stick - ich kann den einfach in einen anderen Rechner stecken und da vorsetzen, wo ich aufgehört habe, es muss nur der gleiche Laufwerksbuchstabe sein). Ich möchte Headerzeilen per Hand hinzufügen können, wenn möglich (am besten gleich komplett editieren, wie unter mutt :).

M.

--
Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
Reply to
Matthias Weingart

Hi!

Agent: Taste "+" / "-"

Agent: "N" oder Space (Space scrollt auch in langen Posting und springt erst am Ende zum nächsten, N springt gleich).

Agent: "F"

Und all das ohne Alt-Ctrl-Shift-wie-bekomm-ich-den-Knoten-ausm-Finger.

Gruß, Michael.

Reply to
Michael Eggert

Matthias Weingart schrieb:

[...]

Gut, nach der Definition ist Agent "nüchtern".

Das wäre mir zu teuer (>1GB). Entweder heb' ich den Mist zu lange auf oder ich schaue in zu viele Gruppen. Außerdem weiß ich nicht, wie intensiv Agent auf den Files rumsägt, und wie lange so ein Flash das aushält. Aber es gibt ja schon halbwegs preiswerte 1,8" USB-Festplatten mit 2GB und mehr.

Agent braucht gar keine absolute Pfadangabe, also ist sogar der Laufwerksbuchstabe egal!

Über die vordefinierten hinaus? AFAIK nur mit einem Patch (z.B.
formatting link
Die vordefinierten Header kannst Du gaz einfach editieren (s. From:)

BTW - ich schreibe hier über Version 1.93, ich weiß nicht, ob die in

2.* und 3.x was verschlimmbessert haben. Es gibt aber die alten Versionen noch.

Servus

Oliver

--
Oliver Betz, Muenchen (oliverbetz.de)
Reply to
Oliver Betz xy

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.