Ich habe mich nochmal ein bischen bei der EAR in der FAQ umgesehen. Nach deren Definition von Gerät:
Wie sieht es z.B. bei (Schritt)-Motoren aus? Die sind ja auch nicht eigentständig nutzbar, sondern erst mit der dazugehörigen Endstufe und einer übergeordneten Steuerung. Demnach wäre ein Schrittmotor kein Gerät im Sinne des ElektroG? Dagegen spräche, das sich die EAR an die Definitionen der EMV-Rechtsprechnung anlehnt und daraus ableitet, das "Geräte" mit CE-Zeichen Geräte im Sinne des ElektroG seien. Mal abgesehen davon, dass auch Kinderspielzeug CE-Kennzeichnungen trägt, selbst wenn keine Elektronik drinnsteckt ;-) Es gibt vereinzelt auch Schrittmotoren mit CE-Kennzeichnung. Macht das aus ihnen gleich ein Gerät?
Dazu kommt (im Fall der Motoren), dass ich sie nicht selbst herstelle, sondern von der Niederlassung des Herstellers oder einem Distributor im EU-Raum beziehe. Wer ist hier der Hersteller? Und wer ist für die Entsorgung verantwortlich?
Gruß Thorsten