ElektroG

Hallo allesamt,

wie ihr sicherlich wisst, gilt das ElektroG als deutsche Umsetzung der WEEE bindend seit letztem Monat. Und natürlich gibt es viele Fragen und Unsicherheiten.

So sagt die EAR z.B. dass PC-Mainboards und Videokarten als "eigenstandig" unter das ElektroG fallen und der Importeur bezw. der Hersteller sich um das Thema Rücknahme und deren insolvenzsichere Finanzierung kümmern muss. Parallel dazu halten sich die Gasen Hersteller von embedded Board aber zurück, weil sie argumentieren, ihre Boards wären ja keine Geräte. Dabei ist ein uControllerboard eher eigenständig als eine einfach Videokarte für den PC.

Spätestens ab März nächsten Jahres, wenn die Mülltonnen aufgeklebt werden müssen, ist das für jeden Elektronikhersteller ein Problem. Eigentlich jetzt schon ;-) Und für's europäische Ausland gelten danneodier wieder andere, länderspezifische Regelungen, die der jew. Importeur beachten muss.

Was habt ihr denn so Erfahrungen mit diesem Thema? Meine sind bis dato recht anstrengend und teilweise recht uneindeutig :-(

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B.Eckstein
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O-Ton EAR bezüglich welche Geräte: "a) eine eigenständige, vom Endnutzer gewünschte Funktion erfüllt, b) und als eine einzelne Verkaufseinheit im Handel angeboten wird, c) und zur unmittelbaren Nutzung durch den vorgesehenen Endnutzer vorgesehen ist, d. h. wenn der Endnutzer es selbst, ohne Installation durch Fachpersonal, in Betrieb nehmen kann, und höchstens einfache Verbindungen mit anderen Geräten erforderlich sind wie z. B. Kabelsteckverbindungen, und eine an den Endnutzer gerichtete Bedienungsanleitung beigefügt ist. Ein Gerät, das über ein CE-Zeichen ... verfügt, erfüllt mit hoher Wahrscheinlichkeit die genannten Voraussetzungen und fällt daher in den Anwendungsberéich des ElektroG. Komponenten und Baugruppen fallen dann nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie selbst nicht die Eigenschaften von Geräten im o. g. Sinn aufweisen."

PC-Karten haben ihre Sonderregelung a la Geräte anstatt Baugruppen auch schon bezüglich CE-Papperl, auch wenn sie wegen a) rausfallen. Die "Stiftung" wird ohnehin bei jedem kassieren wollen, das Gesetz wird auslegungsfähig bleiben und was Sache ist werden Gerichte entscheiden ( vgl. die obige Formulierung "erfüllt mit hoher Wahrscheinlichkeit die genannten Voraussetzungen" ).

Ansonsten: bald wird der Wähler zur Urne gerufen. Wer mehr EMVG und RoHS will soll sein Kreuzchen bei den Parteien machen die es zu verantworten haben ( und das waren nichtnur Schröder & Co. ).

MfG JRD

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Rafael Deliano

Rafael Deliano schrub im Jahre 14.09.2005 13:22:

[einiges]

Das klingt wie gewohnt. Man wird sich auf kollektives glaskugeln einlassen müssen

Die Einzigen, die daran nicht mitgewirkt haben, ist wohl die Pogo-Partei. Ich glaub' aber nicht, dass ich die hier wählen kann ;-)

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B.Eckstein

Rafael Deliano schrub im Jahre 14.09.2005 13:22:

Ich nehme an, Du hast das von der EAR-Website. Hast Du mal einen Link dazu?

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B.Eckstein

Die Mülltonnen müssen seit dem 13.8.2005 drauf sein, da ab dann die Rücknahmeverpflichtung gilt.

Bei Lieferung aus Deutschland an Endkunden gelten die deutschen Gesetze und die Menge ist in Deutschland an die EAR zu melden. Bei Lieferung an Wiederverkäufer einfach die Verpflichtung abwälzen. Das ist im B2B-Verkehr ausdrücklich erlaubt.

IHK fragen war schon recht erfolgreich. Wir haben eine kleine Truppe von Kleinserienherstellern (Modellbahnelektronik) gefunden, die sich austauscht. Es gibt wohl auch bei den IHKen und einigen Verbänden Ansätze zu gemeinsamen Endsorgungsmodellen. Da ich die minimal erforderlichen 30m³ Schroot erst in 10 Jahren erreiche :-), wird es wohl nur teuer (Registrierung) und zeitaufwändig (Meldungen).

Gruß, Kurt

--
Kurt Harders
MBTronik - PiN - Präsenz im Netz GITmbH
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Kurt Harders

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MfG JRD

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Rafael Deliano

Kurt Harders schrieb:

Vorsicht, Vorsicht! Laut Vortrag von Herrn T. heisst es eben das *nicht*. Das EAR guckt wohl in seiner Liste, wer von den Herstellern bisher den größten Überhang (= verkaufte Kg - zurückgenommene Kg) hat, und der bekommt den nächsten Container zugeteilt. Nach welchem genauen Schlüssel das EAR vorgeht, konnte bisher noch niemand erfahren - vermutlich weiss es da auch noch niemand ;-) Ob das regionale Töpfe sind, aus denen gezogen wird oder bundesweite - who knows? Jedenfall kann es Dir passieren, dass Du bereits nach dem ersten Kilo herangezogen wirst zu 30m² und des Rest gutgeschrieben bekommst. Ob man Gutgeschriebenes weiterverkaufen kann oder was im Insolvenzfall damit passiert, weiss wohl auch noch niemand.

Es gibt mittlerweile aber Entsorger, die einem fast alles aus der Hand nehmen. Kostet so um die 500 Euronen/anno und bis maximal 1 Tonne.

Ob sich kleinere Unternehmen zwecks Entsorgung zusammenschließen können, weiss wohl auch noch niemand. Registrieren (und damit kräftig Gebühren abdrücken) muss sich wohl jeder einzeln >:-(

Viele Grüße, Christoph

--
Electronic Thingks - Christoph Drube - www.electronic-thingks.de
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Christoph Drube

Hallo Kurt,

Die naechste Stufe waere wohl, dass man zu melden hat, wenn man mal aufs Oertchen muss. Das darf dann nur, wer vorher eine Entsorgungs- und CO2-Globalmengenausgleichsgebuehr unter Beruecksichtigung einer Mindestmenge von einem Kubikmeter gezahlt hat.

Es ist schon traurig, was Ihr da an Gesetzesflut ertragen muesst. Ich hoffe, die Waehler ziehen die Konsequenzen.

Gruesse, Joerg

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Joerg

Hallo Christoph,

Und wer fuettert die ganzen Arbeitslosen, die das verursachen wird?

Gruesse, Joerg

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Joerg

Rafael Deliano schrub im Jahre 14.09.2005 16:07:

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Ah, danke. Das erklärt einiges. Der Automat der ?Entscheidungshilfe Anwendungsbereich? liefert gerade bei Komponenten zu fest installierten Anlagen teilweise unterschiedliche Ergebnisse.

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Die Antworten 612 und 308 der FAQ machen es klarer.

Informativ ist die Seite ja schon, aber etwas undurchsichtig strukuriert...

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B.Eckstein

Hallo B.Eckstein,

Mal eine naive Frage: Koennte man da zur spaeteren Rechtssicherheit den Automatenvorgang nicht per Screen Copy oder aehnlich dokumentieren und das guenstigste Ergebnis auswaehlen?

Gruesse, Joerg

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Joerg

Die Webseite kann im Lauf der Zeit beliebig geändert werden und stellt ohnehin nur die augenblickliche Ansicht der "Stiftung" dar. Gültig ist der Gesetzestext und seine Interpretation durch einschlägige Gerichts- urteile die für einige Zeit nicht vorliegen werden. Interpretation von Industrieverbänden, Ministerien, freiberuflichen "Beratern", Autoren von Fachartikeln, Festrednern auf Konferenzen usw. sind Meinungen. Wenn deutliche Unklarheiten in der Auslegung bestehen und eine Firma sich deshalb nicht registrieren lässt kann die EAR prozessieren. Jedoch: in dubio pro reo ist auch hierzulande ein grundlegender Rechtsgrundsatz. Zudem würde eine saubere Klärung durch das Gericht die gegen die EAR ausfällt ihr deutliche mehr kosten als stillhalten. Aufgrund der hierzulande ausgeprägten Kriechernatur sind die Leute nämlich ausgesprochen registrierungs- und zahlungswillig.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Joerg schrieb:

Genau jene Trottel die morgens zur Arbeit und nachts wieder nach Hause fahren. Diese wenigen privilegierten die noch Arbeit haben und 45++ Stunden, gerne auch mal Nachts, lustvoll die Entlassungswellen der letzten Jahre auffangen.

20Mio Rentner + 2 Mio Beamte + 6 Mio Arbeitslose + 6 Mio Geringverdiener die zumindest kaum Steuern zahlen, gegen 15 Mio Vollzahler die das ganze finanzieren.

Wahlen? 34 Mio zu 15 Mio --> Prozentual schon verloren :-( Ich glaube nicht dass sich da was ändert.

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Klaus Butzmann

Presse auf Bildzeitungsebene interessert das nicht. Die linksliberalen Blättchen schreien: wir wollen Öko. Die Fachpresse veranstaltet kostenpflichtige Konferenzen um anhand der Verunsicherung auch ein bisschen abkassieren zu können.

Man kann das tun was man hierzulande gerne tut: einen Verein gründen. Vgl.

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eine Neugründung speziell gegen Trivial- patente. Nur bewirkt das in sich alleine erstmal nichts.

Soweit man sich als Kleinunternehmen ausgebeuted fühlt dass man für wenig Müll viel Gebühren zahlen soll könnte man natürlich gerichtliche Klärung via Prozess mit der EAR beschleunigen. Setzt aber voraus dass mehrere in die Kriegskasse einzahlen, damit das Unternehmen das den Prozess führt im Fall des Mißerfolgs nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Ich hätte keine Skrupel 250 EUR zu spenden, lieber einmal investiert als endlos abgezockt. Wo ist eingentlich der newgroup-eigene RA abgeblieben ?

MfG JRD

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Rafael Deliano

Joerg schrub im Jahre 14.09.2005 19:18:

Ich mache das so. Das schafft Argumentations- aber keine Rechtssicherheit. Zweitere schafft in Streitfällen das Gericht.

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B.Eckstein

Joerg schrub im Jahre 14.09.2005 18:37:

Da haben die Wähler jetzt nicht viel bezutragen. Das ist die nationale Umsetzung einer bindenden EU-Richtlinie. AT hat sowas auch schon und in den anderen EU-Ländern kommt das auch in den nächsten Monaten.

Blöd ist nur, dass es deutlich komplizierter ist als bei vielen anderen EU-Richtlinien.

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B.Eckstein

In article , "B.Eckstein" writes: |> Da haben die Wähler jetzt nicht viel bezutragen. Das ist die nationale |> Umsetzung einer bindenden EU-Richtlinie.

Wobei die jeweilige Ausgestaltung ja dem Land überlassen bleibt; man hätte das auch problemlos über eine Art "Grüner Punkt" regeln können, d.h. jeder Endverkäufer haut pro Gerätetyp (Größe, Masse, Inhaltsstoffe) einen Betrag X auf den Endverkaufspreis drauf und schiebt diesen Betrag an eine zentrale Verwertergesellschaft.

Diese zentrale Verwertergesellschaft kümmert sich dann -- insolvenzsicher durch ständigen Geldzufluß -- um die Rücknahme und Entsorgung bzw. Wiederverwertung.

Stattdessen veranstaltet man ein derartiges Brimborium, so daß man direkt auf die Idee verfallen könnte, das sei gewollt mittelstandsfeindlich.

Rainer

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Rainer Buchty

Hallo Rainer,

ich denke, die europaeischen Direktiven und das daraus folgende ElektroG zielen vor allem gegen die Konkurrenz aus Asien, der Mittelstand steht wohl nur als netter Nebeneffekt in der Schusslinie. Sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe, da soll mal keiner sagen, dass die euroaeischen Elektrokonzerne nicht effizient sind...

Gruesse Hartmut

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Hartmut Schaefer

Rainer Buchty schrub im Jahre 15.09.2005 11:37:

Wäre mir auch lieber gewesen. Aber zum einen gab es die durchaus unrealistische Vorgabe, dass es den Endkunden beim Kauf nichts kosten soll (natürlich schlage ich meine Rückstellungen auf den Preis um, ich bin doch keine Bank). Und zum zweiten waren die Industrieverbände an der Ausgestaltung des Verfahrens und der Einrichtung der Stiftung EAR durchaus beteiligt. Man wollte hier keinen zweiten Quasimonopolist wie beim Dualen System schaffen.

Egal, lamentieren nützt nichts, es ist, wie es ist.

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B.Eckstein

"Rainer Buchty" schrieb im Newsbeitrag news:dgbfdd$9slm7$ snipped-for-privacy@sunsystem5.informatik.tu-muenchen.de...

Danke, die Abzock- und Geldmaschine DSD Gruener Punkt, die wir alle mitbezahlen, hat ja wohl ihre Untauglichkeit bewesen und man muss denselben Fehler ja nicht 2 mal machen.

Aber ich koennte mir auch einfachere Loesungen zu WEEE vorstellen.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
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Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

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