ElektroG

Fallen unter das ElektroG eigentlich auch Bausätze?

Bei Ebay z.B. findet man sowas ja häufiger. Bausätze für uC-Boards oder so.

MfG,

Markus

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Markus
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Vgl die vergangenen endlosen threads ( wir sollten Montag immer einen aufmachen und heute ist erst Sonntag ): in Deutschland angeblich schon, in Österreich nicht. Gerichtsurteil gibts nicht, Meinung der Stiftung ist Meinung der Stiftung.

Die Anbieter haben nur dann ein Problem wenn die olle Stiftung sie auf Klageweg angehen würde. Sehr viele "echte" Unternehmen sind aber auch nicht registriert und die Rechtsgrundlage sieht bezüglich EU-Recht wackelig aus.

Einen meiner Kunden gefragt der Meßgeräte für Bauindustrie ( viel Blech, wenig Elektronik ) herstellt wie ers mit ElektroG hält. Antwort: die Kunden sind Handwerker, also Business, wir sind Industrie, als Business, also ists B2B basta.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Ja.

ACK.

Dieser Weg ist nicht im Gesetz vorgesehen. Das EAR hat keine Möglichkeit, Nichtregistrierer zu belangen. Dies hat der Gesetzgeber dem Wettbewerbsrecht überlassen. D.H. dann muss schon ein Konkurrent klagen.

Gruß, Kurt

--
Kurt Harders
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http://www.mbtronik.de
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Kurt Harders

Kurt Harders schrieb:

Das ist wohl das einzige "Gute" an diesem Gesetz...

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
http://www.autometer.de - Elektronik nach Maß.
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Tilmann Reh

Hallo Kurt!

Nein! Ein Bausatz ist ein Bausatz und kein Gerät.

Wer hat jetzt Recht? ;)

Wowereit.

Gruß Thorsten

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Thorsten Ostermann

"Markus" schrieb:

Wieso, willst Du die jetzt abmahnen?

Gruß Jürgen

--
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Juergen Klein

"Juergen Klein"

Nein, aber ich hab bisher gelegentlich Bausätze für einfache Funktionsgeneratoren verkauft [und jeweils angeboten die für 5 Euro zusammenzusetzen]. Aber bevor ich da Probleme mit dem nervigen Gesetz bekomme, stelle ich das lieber _ganz_ ein. Auf sowas hab ich nämlich keinen Bock.

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Markus

Thorsten Ostermann schrieb:

Das denke ich auch. Was das EAR spekuliert, ist nebensächlich.

Wenn man einem Richter zwei Häufchen mit Bauteilen vorlegt, eins mit Bauteilen von Reichelt und eins mit einem Bausatz, dann sollte das jeden halbwegs normal denkenden Richter überzeugen.

Viele Grüße, Christoph

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Christoph Drube

Hallo Markus,

Da bist Du nicht der einzige. Der geneigte Leser moege sich einmal Paragraph 7a reinziehen:

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Gruesse, Joerg

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Joerg

"Kurt Harders" :

Imho wurde die Oberhoheit der Kontrolle des El.G. der Gewerbeaufsicht übertragen.

M.

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Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
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Matthias Weingart

Wettbewerbsrecht dürfte es kaum sein, da es auf dem Mist des Bundesumweltamts gewachsen ist und im Gesetz für Nichtregistrierung u.ä. Ordnungswidrigkeiten saftige Geldstrafen angedroht werden.

Es ist hierzulande wohl tatsächlich kein Job des Bundes, sondern der Länder. Die Zeitschrift WEKA-"Elektronik" hat ja auch an verschiedene Länder ihren offenen Brief verschickt und zwar an die dortigen Wirtschaftsministerien. Die haben sich in ihren Antwortschreiben vgl. Ausgabe 5/2006 S. 36 ( soweit sie nicht offen durch Inkompetenz glänzten a la Sachsen-Anhalt, Thüringen ) ans jeweilige Umweltministerium weitergeleitet.

Unter dem markigen Titel "Die Jagd ist eröffnet" wurde in Ausgabe 7/2006 S. 8 aus Irland berichted die dortige "Stiftung" hätte eine Handelskette wegen fehlenden Papperln und Angaben in Anzeigen für Geldstrafe 1200 EUR und Bürokratiekosten 6865 EUR vor Gericht geschleppt. Die Bürokratiekosten sind so hoch und die Geldstrafe so niedrig, weil das eine die "Stiftung" das andere wohl der Staat kassiert.

MfG JRD

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Rafael Deliano

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