Nachdem hier kürzlich gesagt wurde, alle Fragen würden in dem c't Artikel in Ausgabe 24 beantwortet, habe ich mir den Artikel gestern mal angesehen.
Für mich bleiben viele Punkte nach wie vor unklar. Schon die Frage B2B oder B2C ist schwmmig, weil nach Meinung von Herrn Theusner (Vorstand EAR) alle Geräte, die sich für eine Zweitnutzung durch Privatverbraucher eignen, als B2C gewertet werden müßten. Da fällt mir ehrlich gesagt kaum ein Gerät ein, auf dass das nicht zutrifft. Selbst Steuerungen für Werkzeugmaschinen, die man mit gesundem Menschenverstand auf jeden Fall als B2B bezeichnen würde, finden sich bei dem einen oder anderen Privatmann in der Hobbywerkstatt.
Noch schlimmer wird die Situation, wenn man seine Waren nicht nur in Deutschland anbietet. Muß man schon als reiner Versender/Webshopbetreiber eine Registrierung in allen belieferten EU-Staaten vornehmen? Oder gilt das nur für Unternehmen mit Filialen bzw. Händlern vor Ort? Falls nicht: Wie soll ein Kleinunternehmer dieses Problem mangagen?
Ist eigentlich noch niemand auf die Idee gekommen, in Brüssel gegen diesen Unsinn zu klagen? Ich würde mich daran auf jeden Fall finanziell beteiligen! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich finde die Rücknahmepflicht grundsätzlich sinnvoll. Aber die Umsetzung ist mal wieder völlig falsch aufgezogen worden. So entstehen mehr Kosten durch die "Müllverwaltung", als durch die Rücknahme und Verwertung selbst.
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann