gerade tauchte bei uns (Kleinserienhersteller Modellbahnelektronik) die Frage auf, wie sich die nächstes Jahr in Kraft tretende Rücknahmeverpflichtung für Elektronikschrott auf uns auswirkt. Hat jemand klare Antworten :-) oder Links zu den gesetzlichen Vorschriften?
Gruß, Kurt
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Kurt Harders
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"Kurt Harders" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...
Soweit mir bekannt, gilt die Rücknahmepflicht erst ab März 2006 für fast alle Hersteller (es gibt hier Ausnahmen, glaube Medizintechnik), allerdings bereits für alle Geräte, die ab dem 13.08.2005 verkauft werden! Für alle Geräte, die an Endkunden abgegeben werden (B2C) gilt: Mülleimer-Aufkleber muss jetzt schon drauf, es muss ersichtlich sein, wer der Hersteller ist. Für alle Geräte die nicht in diesen Bereich fallen (B2B) gilt: Aufkleber erst nächstes Jahr im März drauf, aber Rücknahmeverpflichtung gilt jetzt auch schon.
Wie das mit der Rücknahme genau funktionieren wird, weiss ich auch nicht genau. Es werden sicherlich noch Rücknahmestellen eingerichtet.
Anmeldung für Hersteller (=Inverkehrbringer laut ElektroG) bis Ende des Jahres, dies ist gebührenpflichtig.
Anmeldung:
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ZVEI Infos:
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Hmmm, wie sich das alles auswirken wird und wie das mit dem Rücknahmesystem genau läuft, kann ich leider nicht sagen. Auf jedenfall müssen noch Rücknahmesysteme aufgebaut werden, die auch entsprechend zertifiziert oder sonst was sind (Schadstoff- bzw. Gefahrstofftrennung, Lagerung usw.)
Bezüglich der Einstufung in eine Geräteklasse würde ich mal sagen, dass ihr auch Rücknahmepflicht habt.
Hartmut Schaefer schrub im Jahre 25.08.2005 20:02:
Gerade nicht zur Hand, aber Googeln nach WEEE und RoHS reicht. z.B.
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Die erstere referenziert bei den Klassen die Zweitere. Man braucht also beide. Und zu den Geräteklassen: Die Richtlinien nennen auch viele Beispiele von betroffenen Geräten. Das macht es ziemlich übersichtlich. Leider nennen sie keine Beispiele von ausgeschlossenen Geräten, weshalb sich das hartnäckige Märchen vom Ausschluss aller medizinischen Geräte hält. Aber auch die sind betroffen.
Richtig schwierig wird's mit Autozubehör, denn das könnte durch die Altfahrzeugrichtline mit abgedeckt sein. Oder eben auch nicht.
Intensives Lesen bringt viel Licht in's Dunkel. Schärfer/Klarer wird's dadurch jedoch hicht unbedingt. Wie in der Photographie....
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Was mir z.B. bisher noch garnicht klar wurde, ist, ob auch Bausatzhersteller betroffen sind. Aber demnächst machen alle IHKen dazu Veranstaltungen. Ich werde dann mal berichten.
Gruß, Kurt
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Kurt Harders
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