Elektroschrott

Hallo,

es gibt ja jetzt ein Gesetz zur Rücknahme von Elektroschrott.

Ich selbst stelle gelegentlich Elektronik her. Immer das gleiche Gerätchen:

1 Platine ca 2x2cm in einem Kunststoffgehäuse mit Buchse. Dazu ein Steckernetzteil von Conrad. Wird in Haushalten verwendet.

Was muß ich denn jetzt anstellen, um diese Teile weiter verkaufen zu dürfen? Ich war schon auf der Seite der merkwürdigen Stiftung und blicks überhaupt nicht. (Bin nur ich so doof?) Auf eine Anfrage erhielt ich nur eine automatisch generierte Nachricht.

Also: Wer von Euch hat schon Erfahrungen auf diesem Gebiet? Ich bin nahe dran, das sowieso nicht arg lukrative Geschäft bleiben zu lassen.

Gruß Klaus

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Klaus Wagner
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Das könnte der Zweck der Stiftung sein.

Ansonsten mit groups google unter "ElektroG" diese newsgroup absuchen, daß Thema wurde häufigst diskutiert.

MfG JRD

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Rafael Deliano

"Klaus Wagner" schrieb im Newsbeitrag

Im großen und ganzen sieht die Regelung so aus:

Ab 24.11.2005 muß praktisch jeder Hersteller (auch der Kleinste!) von Elektrogeräten im EAR registriert sein. Ab März 2006 mußt Du dann Deine Geräte mit der "durchgestrichen Mülltonne" kennzeichnen. Deine Kunden können dann die Geräte am "Lebensende" kostenlos bei einem örtlichen Entsorger abgeben, was der eigentliche und berüßenswerte Sinn dieser Regelung ist. Die vom EAR zugeteilten Nummer mußt Du in den Geschäftsunterlagen führen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000Euro. Je nach Deiner Geräteart könnten weiterhin ab Juli 2006 Stoffverbote (z.B. Blei) gelten. (Stichwort RoHS und ElektroG)

Die gesamten Entsorgungskosten mußt Du als Hersteller tragen. Das wäre auch nicht so schlimm, wenn man ca. 20Euro/m³ ansetzt. Doch jetzt kommts...

Durch den beispiellosen Verwaltungsakt bei der EAR, bestehend aus Kosten für Registrierung, insollvenzsichere Entsorgungsgarantie, regelmäßige Mengenmeldungen u.s.w. werden daraus leicht 1000...2000 Euro Kosten im Jahr.

Ausnahmen gibt es nur für Geräte, welche ausschließlich im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Hierfür gibt es keine rechtssichere Abgrenzung. Entscheidung trifft hierfür die EAR.

Fazit: Kleine und große Unternehmen haben den gleichen Verwaltungsakt zu bewerkställigen, egal ob man 1 Stück oder 1Mio. Stück in den Umlauf bringt.

Das dürfte das Aus für viele Nischenprodukte sein und eine riesige Innovationsbremse darstellen, von den Arbeitsplatzverlusten einmal ganz abzusehen. (Im Entsorgungsgewerbe dürften kaum neue Arbeits- plätze enstehen, da schon heute kaum noch ein Gerät auf der Halde landet.)

Weiterhin hat jedes EU-Land eigene Regelungen, da blickt zur Zeit kaum jemand durch.

siehe ggf. hier für weitere Details:

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Gruß M.Karl

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M. Karl

War bisher auch so. O-Ton des hiesigen Landrats: für Endverbraucher prinzipiell kostenlos, sonst dürfen die städtischen Bediensteten sich die Geräte an Wald & Strassenrand zusammensuchen.

Die EAR hat eine Meinung dazu. Das letzte, rechtssichere Wort bei der Auslegung von Gesetzen haben Gerichte.

MfG JRD

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Rafael Deliano

"Rafael Deliano" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@t-online.de...

Oh nein, dort gab es grosse regionale Unterschiede. Die Entsorgung eines Monitors, eine PC oder einer Stereoanlage konnte je nach Landkreis locker bis 30 EUR pro Stueck ausmachen, bei anderen Landkreisen konntest du die einfach in die Muelltonne hauen (dann landete das Blei auf der Muellkippe, da sieht man wie wichtig WEEE und RoHS sind), oder beim Sperrmuell dazustellen.

Sicher landeten bei Landkreisen, die auch noch aus der Entsorgung Geld machen wollten, viele Geraete im Wald, wie Rafael schon schrieb, und ob sich das eingenommene Geld dann lohnte im Vergleich zu den Kosten, das Zeug wieder aus dem Wald zu sammeln, ist unklar (seit 1 EUR Job ist es wohl klar, noch klarer ist es wenn man es im Wald liegen laesst bis es zuwaechst, wie es hier mit Matrazen und Fahrraedern praktiziert wird).

Du weisst wie die urteilen: Im Zweifel immer gegen den Buerger und fuer den der mit teureren Anwaelten auftritt, man koennte sonst Praezedenzfaelle schaffen.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

MaWin schrieb:

Ich empfehle seit Jahren Freunden und Bekannten beim Kauf von Geräten darauf zu achten, das Gerät in Mülltonne passt.

Städtischer Entsorgungshof hatte Öffnungszeiten die kaum je ein Beruftätiger wahrnehmen konnte.Der Vorschlag, einen Kontainer vor das Tor zu stellen wurde abgelehnt. Begründung, "da könne ja jeder alles reinwerfen." Die Gegenfrage ob es ihnen lieber sei, wenn Bürger alternativ die Geräte in Landschaft entsorgt, bekam ich die entwaffnende Antwort, daß das ja verboten sei. Danach hatte ich keine Frage mehr. Jetzt haben sie die Annahmestelle außerhalb der Stadt gelegt. Ohne Auto keine Change ;-)

--
gruß hdw
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horst-d.winzler

Ob ein spezialisierter Anwalt der das Thema mit Aufwand recherchiert Unterschied macht hängt von der Sachlage ab: in relativ klaren Fällen ( also denen die normalerweise genau deshalb nicht vor Gericht kommen ) macht "guter Anwalt" keinen Unterschied. Hier z.B. Bausatz: ist kein Gerät. Ist er nicht nach EAR-Grobdefinition von Gerät ( d.h. alles mit CE-Papperl ), nicht nach vergleichbaren Definitionen ( z.B. EU-Normen ), nicht nach den WEEE-Implementierungen anderer EU-Länder. Ich würde durchaus annehmen, daß Richter hier in Bayern bereits in erster Instanz der Stiftung Schlappe bereitet.

Die Sache ist natürlich die, daß das für das Unternehmen das den Muster- prozess führen darf erstmal kein Vergnügen ist. Gemeinwohl sollte eben nicht das Individuum schultern, sondern alle Betroffenen. Dafür wäre eben passender Verein nützlich. Hier in München z.B. wegen der hohen Mietkosten populär: "Mieterverein". Ist letztlich Aquisitionsinstrument einer Ansammlung unterbeschäftigter Fachanwälte. Mitgliedschaft ( 50 EUR/Jahr ) beinhaltet neuerdings ein- schlägige Prozeßkostenversicherung. Unterschied: sie laufen nicht wegen jedem Fall vor Gericht, er sollte gewinnbar sein. Ein "ElektroG"-Verein könnte sich den Luxus nicht leisten, er sollte ja ziemlich rasch einzelne Musterprozesse durch die Instanzen hochtreiben. Sowie für flankierende PR sorgen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Servus,

nur so eine Idee:

Was ist eigentlich, wenn ein Hersteller seine Ger=E4te nicht verKAUFT sondern verMIETET. So mit Mietzahlung im Vorraus, einer Vereinbarung, dass die Kosten f=FCr eine eventuelle Reparatur im ersten halben Jahr kostenlos ist, danach nur gegen eine Pauschale von xxx (hier ehemaligen Kaufpreis einsetzen), Mietdauer 30 Jahre, stillschweigende Verl=E4ngerung des Vertrages, K=FCndigungsfrist 30 Jahre, etc. pp

Obwohl Miete vielleicht das falsche ist, da ist der Vermieter dann ja f=FCr die Funktion w=E4hrend der Mietdauer verantwortlich. Aber "Gebrauchs=FCberlassung" oder Leasing, oder ... was wei=DF ich.

Was haltet Ihr davon?

Gr=FC=DFe

Frank

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frankhaussmann

Hallo Frank,

schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@g44g2000cwa.googlegroups.com... Servus,

nur so eine Idee:

Was ist eigentlich, wenn ein Hersteller seine Geräte nicht verKAUFT sondern verMIETET. So mit Mietzahlung im Vorraus, einer Vereinbarung, dass die Kosten für eine eventuelle Reparatur im ersten halben Jahr kostenlos ist, danach nur gegen eine Pauschale von xxx (hier ehemaligen Kaufpreis einsetzen), Mietdauer 30 Jahre, stillschweigende Verlängerung des Vertrages, Kündigungsfrist 30 Jahre, etc. pp

Obwohl Miete vielleicht das falsche ist, da ist der Vermieter dann ja für die Funktion während der Mietdauer verantwortlich. Aber "Gebrauchsüberlassung" oder Leasing, oder ... was weiß ich.

Was haltet Ihr davon?

Lustige Idee. Was sagen die anderen Leser dazu?

Grüße

Frank

Gruß Klaus

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Klaus Wagner

Angeblich soll ElektroG Recycling fördern. Das ginge am besten, wenn Hersteller die Geräte die er selber produziert hat zurückerhält ( und nicht einen Container beliebigen Mülls ). Das kann man a la Pfandflasche biegen: Verkaufspreis um 20% anheben, Kunde kriegt "End-of-life"-Garantiekarte. Schickt er das Gerät samt Karte und Bankverbindung an Hersteller erhält er die 20% zurücküberwiesen. Das ginge, bei ebay werden gebrauchte Geräte aller Art kreuz und quer durch Deutschland verschickt und bezahlt.

Nur: es geht bei ElektroG nicht um Recycling oder Öko.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hallo Klaus,

Leider geht es beim ElektroG nicht darum wer Geräte VERKAUFT, sondern wer Geräte IN VERKEHR BRINGT. Und ich fürchte eine langfristige Vermietung fällt in diese Kategorie.

Gruss Michael

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Michael Koch

Sogar eine kurzfristige Vermietung f=E4llt unter das ElektroG.

Bei einer Info-Veranstaltung der IHK Berlin wurde das Beispiel einer Firma gebracht, die Teppichreinigungsger=E4te selber herstellt um sie dann an Privatkunden tageweise zu vermieten. Die Dinger wechseln also nie den Besitzer und werdem vom Hersteller selber entsorgt. Auch diese Firma gilt als B2C Hersteller und ist an der Containerlotterie beteiligt.

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Guido Körber

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