Elektro-Altgeräte-VO

Hallo,

Fragt man 2 Stellen, bekommt man 3 Antworten. Ich frage nun 100 Leute/Stellen und bilde aus den Antworten einen Mittelwert ;-)

Zur=FCck zu folgender Situation:

Ein Handelsunternehmen erteilt mir den Entwicklungsauftrag f=FCr ein elektronisches Ger=E4t. Ich darf anschlie=DFend die Herstellung desselben =FCbernehmen.

Das Ger=E4t wird von mir auschlie=DFlich an dieses Unternehmen verkauft =3D=3D> B2B. Dieses Unternehmen verkauft die Ger=E4te an Privatkunden =3D=3D> B2C.

Wie ist die Situation bzg. ElektroG bzw. WEEE bzw. was ist im folgenden richtig/falsch?

1=2E Ich bin der Inverkehrbringer im Sinne B2B. Mein Auftraggeber ist Inverkehrbringer im Sinne B2C.

2=2E Mein Auftraggeber mu=DF sich bei der EAR registrieren, die Entsorgung bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.

3=2E Ich mu=DF mich ebenfalls bei der EAR registrieren, die Entsorgung bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.

Somit sind Aufwand/Kosten f=FCr Punkt 2. und 3. doppelt, oder kann man das aufteilen?

Wie ist die Situation, wenn der Hersteller (ich) au=DFerhalb der EU ist, z=2EB. Schweiz? Dann w=E4re mein Auftraggeber und Abnehmer alleiniger Inverkehrbringer, richtig?

Gru=DF, Alois

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alois.huber
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Soweit ich weiß, bist du dann der Hersteller der B2C Geräte. Das ist dem ElektroG egal, ob du es nur an gewerblich verkaufst. Die Definition der B2B-Geräte ist ganz anders. Zum Beispiel sind Ortsfeste Industrieanlagen B2B. Stellst du aber einen CD-Player her, bist du B2C Hersteller.

Falsch. Du bist der B2C Hersteller.

Auch falsch. Das musst du machen.

Das ist richtig.

Ja. Du zahlst alles :-)

Der Importeur muss dann zahlen.

--
Mfg
Thomas Pototschnig
http://www.oxed.de
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Thomas Pototschnig

Zuständig ist Importeur.

Wenn der Endkunde nur über die kaufen kann sind sie der Inverkehrbringer und damit Ansprechpartner der "Stiftung". Wie Produktions- und Distributionsfirma ihre Kosten intern regeln bleibt ihnen überlassen.

Standard-ElektroG-Disclaimer:

  • Meinung der Stiftung, ist die Meinung der Stiftung.
  • Gerichtsurteile die das Gesetz auslegen gibts noch keine.
  • Das Gesetz kollidiert offensichtlich ohnehin mit EU-Recht und wirds in der Form nur ein paar Jahre machen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hallo Alois,

wenn nur der Name des Handelsunternehmens auf dem Geraet pappt, und Du nirgendwo auftauchst, dann bist Du OEM-Hersteller und als solcher nicht registrierungspfichtig.

Zitat aus

formatting link

U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen: * wenn... * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt der Dritte als Hersteller. Zitat Ende

Diese Situation wuerde ich an Deiner Stelle anstreben. Alles andere macht nur Aerger.

Gruss Hartmut

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Hartmut Schaefer

Moin!

Und dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch bizarreres und unbegreiflicheres ersetzt?

Gruß, Michael.

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Michael Eggert

Vgl. den Hinweis auf Prozess in Irland im "ElektroG"-thread von Sonntag: wenn die "Stiftung" weiterhin in erheblichem Umfang unter Nichtregistrierung ( = passivem Widerstand ) leidet muß sie Musterprozesse führen. Sonst springen auch die ab die heute zahlen. Sollte sie nicht selbst klagen können, sondern Behörde die das "Umweltdelikt" untersuchen/verfolgen soll ist irgendwo auf Landratsamtsebene angesiedelt, wird das ein zäher Vorgang.

Eine EU-einheitliche Regelung müsste auf EU-Ebene erfolgen. Nach dem Scheitern der EU-Verfassung sind die mit unpopulären Gesetzen sehr vorsichtig geworden, vgl. das abgelehnte Patentgesetz.

Man wird einstweilen sowohl auf EU als auch auf Bundes/Landesebene die altbewährte Politik des Aussitzens versuchen. Allerdings werden die Betfroffenen auch die altbewährte Politik des Aussitzens versuchen und nicht registrieren. Wenn ich mich an die "neue Rechtschreibung" erinnere, waren wohl die die Verlierer die sich einen neuen Duden kauften.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Rafael Deliano schrieb:

Seh ich auch so.... Nach WEEE und RoHs soll nun auch noch EuP kommen, dass dann z.Bsp Class A Verstärker , oder Röhrenverstärker verbietet. Und natürlich vorrangig wieder nur Kleinbetriebe und Mittelständler trifft..

Selbst Schuld, wer jeden Schwachsinn mitmacht und vor jedem Briefkasten strammsteht.....

Andreas

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Andreas Ruetten

"vorauseilender Gehorsam"

Matthias

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http://www.robowerk.com/
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Matthias Melcher

Erinnert mich an die die alten Bundeswehrwitze. Spieß:"Rechts um! Das gilt auch für für den kleinen Roten da hinten!" Soldat:"Aber Herr Unteroffizier, das ist doch ein Hydrant!" Spieß:"Ist mir sch***egal was er studiert hat!"

MfG JRD

Reply to
Rafael Deliano

Moin!

Äähm, *hüstel* sorry, das war ein Zitat aus anderem Zusammenhang, ich dachte dieses (und seine Fortsetzung) wär inzwischen schon Allgemein- bildung.

Gruß, Michael.

Reply to
Michael Eggert

Aaaaah, endlich!!!111!

--
mfg Rolf Bombach plenk !
Reply to
Rolf_Bombach

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