Hallo,
Fragt man 2 Stellen, bekommt man 3 Antworten. Ich frage nun 100 Leute/Stellen und bilde aus den Antworten einen Mittelwert ;-)
Zur=FCck zu folgender Situation:
Ein Handelsunternehmen erteilt mir den Entwicklungsauftrag f=FCr ein elektronisches Ger=E4t. Ich darf anschlie=DFend die Herstellung desselben =FCbernehmen.
Das Ger=E4t wird von mir auschlie=DFlich an dieses Unternehmen verkauft =3D=3D> B2B. Dieses Unternehmen verkauft die Ger=E4te an Privatkunden =3D=3D> B2C.
Wie ist die Situation bzg. ElektroG bzw. WEEE bzw. was ist im folgenden richtig/falsch?
1=2E Ich bin der Inverkehrbringer im Sinne B2B. Mein Auftraggeber ist Inverkehrbringer im Sinne B2C.2=2E Mein Auftraggeber mu=DF sich bei der EAR registrieren, die Entsorgung bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.
3=2E Ich mu=DF mich ebenfalls bei der EAR registrieren, die Entsorgung bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.Somit sind Aufwand/Kosten f=FCr Punkt 2. und 3. doppelt, oder kann man das aufteilen?
Wie ist die Situation, wenn der Hersteller (ich) au=DFerhalb der EU ist, z=2EB. Schweiz? Dann w=E4re mein Auftraggeber und Abnehmer alleiniger Inverkehrbringer, richtig?
Gru=DF, Alois