EAR und kein Ende

Zitat :

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Vielen Dank für Ihre Mail vom Freitag, 20. Oktober 2006 10:01 zu o. g. Registrierungsantrag.

Grundsätzlich ist die Glaubhaftmachung mit o. g. Mail und unter Einbeziehung Ihrer Homepage http://www.xxxxxx.xx/index.html für eine Freigabe ausreichend. Die Freigabe ist jedoch aus folgendem Grund noch nicht möglich:

Sie haben in Ihrer Registrierung unter dem Stichwort ?Marke? im ear-System folgenden Eintrag vorgenommen,

--- Entwicklung für Fremdfirmen ---, mit dem Hinweis ? Wir haben keine Gerätemarken. Somit können wir keine "Marken" eintragen.?

Die Registrierung bei EAR erfolgt aber nur nach Marke und Geräteart.

In der Zeile Marke ist die Markenbezeichnung des Herstellers einzutragen unter der dieser die Geräte in Verkehr bringt, nicht die Typenbezeichnung oder der Name des Gerätes selbst, auch keine Aufzählungen von Marken oder Gerätebeschreibungen

Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7 Kenzeichnung und § 16 Abs. 2 Satz 1 ElektroG.

Die Vorschriften sprechen von der Marke für die ein Registrierungsantrag gestellt wird. Aus diesem Grund werden wir auf Ihren Antrag hin (gerne auch per E-Mail unter Angabe Ihrer Interims-ID) die Markenbezeichnung, die Sie uns mitteilen eintragen. Achten Sie dabei bitte auf die korrekte Schreibweise, da wir diese exakt so übernehmen.

Höchstvorsorglich machen wir nochmals auf § 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG aufmerksam. Nach dieser Vorschrift ist es nicht registrierten Herstellern verboten ihre Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr zu bringen. Verstöße gegen dieses Vertriebsverbot können mit einem Bußgeld bis zu

50.000? je Verstoß geahndet werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 ElektroG). Für unterlassene Registrierungen gilt dies ebenfalls (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG).

Sofern wir bis zu o. g. Termin keine Stellungnahme Ihrerseits erhalten, werden wir das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen Ihr Unternehmen prüfen.

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Hat hier jemand die gleichen Probleme ? Wenn wir an andere Firmen liefern, die wiederum an andere Firmen liefern usw, da kann es doch nicht sein das man in der ganzen Kette immer die Marke zitieren muß, oder? Ich weiß nicht immer was die Kunden aus unseren Geräten bauen. Bin ich jetzt wirklich verpflichtet das alles zu erforschen? Langsam haben die mich soweit, das ich notfals bis zum Europäischen Gerichtshof ziehe.

Andreas, der sich die guten alten Landvögte zurückwünscht.

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Andreas Ruetten
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"Andreas Ruetten" schrieb im Newsbeitrag news:ee955$453e5c01$508d8d89$ snipped-for-privacy@news1.surfino.com...

Ihr seid für die EAR der erste OEM ? Boh, da haben sich ja noch zehntausende nicht angemeldet...

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
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MaWin

MaWin schrieb:

Ja, das weiß ich selber... Die Frage war, ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat, wie man dem beikommt. Wir haben ebend nicht eine eigene Rechtsabteilung, sondern müssen sehen, das wir unser Geld verdienen. Mir gehts es dabei nicht um irgendwelche Kosten... Ich sehe ja durchaus das man für den Müll dem man produziert :) aufkommen soll, nur verbringen wir Stunden damit uns mit denen rumzuärgern, weil die uns nur Textbausteine zusenden, als wenn wir alle Siemens oder Bosch wären.

Andreas

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Andreas Ruetten

Andreas Ruetten schrieb:

[Zitat]

Mir scheint du bringst gar keine Geräte in den Verkehr, das machen deine Kunden.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Dieter Wiedmann schrieb:

Ja genau so ist das .....

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Andreas Ruetten

Andreas Ruetten schrieb:

Ihr seid keine Hersteller im Sinne des ElektroG. Wenn die Produkte nicht euren "Markennamen" tragen sondern den eurer Kunden. Diese Aussage jedoch ohne Gewähr!! Am Besten mit original Zitaten aus den Unterlagen nachfragen ob ihr euch überhaupt registrieren lassen müsst.

Unten die Auszüge von der EAR-Seite

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Gruß Rolf

# Wer ist entsprechend ElektroG "Hersteller"?

Nach § 3 Abs. 11 ElektroG jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gewerbsmäßig,

  1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (s. dort), 2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, 3. Elektro- und Elektronikgeräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder 4. in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt (sog. Fernkommunikation - s. dort).

Als ?Hersteller? gilt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG auch der Vertreiber, der schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:

  • wenn ein Produkt einem Hersteller für weitere Vorgänge überlassen wird; * wenn das Produkt für den Export in ein Drittland hergestellt wurde; * wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befindet; * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt der Dritte als Hersteller.
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Rolf Mennekes

Hallo Andreas,

ich sehe das aus der Ferne auch so (IANAL etc...), dass Ihr nicht in den Verkehr bringt und Euch deshalb nicht registrieren muesst. Das sollten die Spezialisten vom EAR bei Eurer Formulierung eigentlich selbst herausfinden koennen.

Die sollten eher ein Unfaehigkeitsnachweisverfahren gegen sich selbst einleiten...

Gruesse Hartmut

Reply to
Hartmut Schaefer

Hartmut Schaefer schrieb:

Das haben die eigentlich schon oft genug bewiesen...

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Juergen Klein

Hallo Juergen,

Und da lasst Ihr Euch von Buerokraten die kleinen und mittelstaendischen Unternehmen kaputtmachen? Warum waehlt Ihr nicht mal ein paar der Politiker, die diesen Mumpitz verzapft haben, ab? Rezepte, wie das geht, finden sich in Kalifornien :-)))

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Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
Reply to
Joerg

Als Fast-Amerikaner sollten Dir das Phänomen der Politiker, die Mumpitz verzapfen und dann trotzdem gewählt werden, bekannt vorkommen. (Wie war das noch mit den "weapons of mass destruction"?) Als Zyniker würde man sogar vermuten, dass sie _wegen_ dem Mumpitz gewählt werden...

Im Ernst: Es wäre schön, wenn die gute Politik sich automatisch in Wahlerfolge umsetzen würde. Die Korrelation erscheint aber eher schwach. Im übrigen gibt es in diesem Zusammenhang schon mit der Definition von "gut" Probleme.

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Kai-Martin Knaak
http://lilalaser.de/blog
Reply to
Kai-Martin Knaak

Du verstehst das falsch.

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Grüße,

Björn

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BOFH excuse #452:

Somebody ran the operating system through a spelling checker.
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Bjoern Schliessmann

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