ElektroG Kostensenkung durch gemeinsame Abwicklung

hallo zusammen!

Das ElektroG verursacht f=C3=BCr Kleinunternehmer erhebliche Kosten/Verwaltungsaufwand. Um diesen zu verringern k=C3=B6nnte man meiner Meinung nach den unten beschriebenen Weg begehen. Ich m=C3=B6chte hier mal nachfragen, ob es andere 'Kleinunternehmer' gibt, die an soetwas Interesse haben.

In anderen Bereichen existieren L=C3=B6sungen, die vielleicht auch im Zusammenhang mit ElektroG interessant sind. Folgendes Beispiel: Einige Handwerksunternehmen schlie=C3=9Fen sich zu einer Kommanditgesellschaft zusammen. Jedes Unternehmen bleibt eigenst=C3=A4ndig, ist aber gleichzeitig Kommanditist der neuen Gesellschaft. Nun werden Auftr=C3=A4ge (z.B. Gro=C3=9Fauftr=C3=A4ge, die ein einzelner Unternehmer n= icht bekommen w=C3=BCrde) =C3=BCber die Kommanditgesellschaft 'an Land gezogen' = und abgewickelt. Kommanditisten im o.g. Beispiel k=C3=B6nnten sein: Maurer, Maler, Fliesenleger, Elektriker, Steuerfachgehilfin etc. Dadurch entsteht nach au=C3=9Fen eine! Firma, die als Ansprechpartner fungiert. Der Kunde muss also nicht alle Handwerker einzeln beauftragen und terminlich koordinieren etc. Intern bleiben die Unternehmen aber eigenst=C3=A4ndig und k=C3=B6nnen jederzeit auch Auftr=C3=A4ge unabh=C3=A4n= gig von der Kommanditgesellschaft abwickeln. Durch die Kommanditgesellschaft entstehen aber erhebliche Synergieeffekte. So wird die Abrechnung, Buchhaltung etc. zentral f=C3=BCr alle erledigt etc.

Praktisch wird sowas als Ltd. & Co KG durchgef=C3=BChrt. D.h. der haftende Gesellschafter ist aus Kostengr=C3=BCnden eine Ltd. Alternativ (wenn man das Stammkapital von 25.000=E2=82=AC zusammenbekommt) k=C3=B6nnte das auch = eine GmbH und Co KG sein).

Folgende Konstruktion: Es sollte m=C3=B6glich sein die Gesellschaftsstruktur so zu gestalten, da= =C3=9F die Co KG als Hersteller fungiert, und die Kleinunternehmer anschlie=C3=9Fend die Produkte 'weitervertreiben'. Einer beginnt und gr=C3=BCndet eine Ltd. & Co KG. Nun k=C3=B6nnen Kleinunternehmer als Kommanditisten aufgenommen werden. Jeder Kommanditist leistet einen gewissen Jahresbeitrag. Aus diesem Topf werden die Verwaltungs-, Anwaltsgeb=C3=BChren etc. bezahlt. Die Kommanditisten haben dadurch eine gemeinsame Stelle, welche sich um die ElektroG Angelegenheiten k=C3=BCmmert und beispielsweise auf dem laufenden bleibt um sich der aktuellen Rechtssprechung anzupassen etc.

Gibt es Interessenten f=C3=BCr einen solchen L=C3=B6sungsansatz?

Alexander Poddey

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alexpatgoogle
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Firmengründung nur wegen ElektroG ist etwas zu aufwendig. Es gibt Service-Unternehmen die "relativ" preiswert Kleinunternehmen betreuend: diese newsgroup mit "ElektroG Harders" googlen, Kurt Harders kennt sich da aus. Nur: Geld das man investiert die "Stiftung" vor Gericht anzugreifen ist langfristig wohl besser angelegt.

Firmengründung als Zusammenschluß von Kleinstunternehmen kann ja sinnvoll sein, aber bitte nur aus regulär wirtschaftlichen Gründen. D.h. Elektronik-Entwickler, Mechanik-Entwickler, Bestücker, Vertriebler usw. wursteln zusammen, weil sie sich sinnvoll ergänzen und so Projekte angehen können die normalerweise nur grössere Firmen abwickeln können.

Problem daß "Ltd." bei Kunden und Banken schief angesehen ist. Vgl. per google "Schefenacker Ltd.":

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Als Ltd zu enden ist schlimm genug, man muß ja nicht so anfangen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

DIe gr=FCndung der o.g. Gesellschaft ist nicht allzu aufwendig. Wir haben im Umfeld jemanden, der 5 solche Gesellschaften betreut, und sich auskennt.

Das ist ein Vorurteil, welches jeder Grundlage entbehrt. Ich f=FChre derzeit Verhandlungen mit Banken etc. Es macht keinen unterschied, ob man Ltd. oder neu gegr=FCndete GmbH ist. Ausserdem: wer international t=E4tig ist f=E4hrt mit einer Ltd. besser, weil bekannter. Viele duetsche firmen gr=FCnden inzwischen Ltd's. Ich will aber an dieser stelle kein Diskussion zum Thema Ltd. lostreten Das muss jeder f=FCr sich entscheiden.

Alex

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alexpatgoogle

alexpatgoogle schrieb:

Zwei Probleme:

  1. Haftungsfrage: Die Ltd. haftet für die Produkte, nicht nur der EAR gegenüber sondern auch den Kunden, CE-Zulassung usw. (da gibt es in EU-Land jede Menge Möglichkeiten, über Vorschriften zu stolpern)

  1. Laut ElektroG §3, Abs. 2.11.2 Zitat:

Hersteller ist, wer....

"Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint,..."

Also dürfte der Hersteller seinen (Marken)Namen nicht auf das Produkt schreiben.

Aber der nächste Punkt im Gesetzt bringt eine Lösung für die Herstellerfrage:

"Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt."

Man suche einen fixen Kaufmann (gibt's da vielleicht auch eine Newsgroup dafür?) der gründet eine Ltd. Die Kleinunternehmer verkaufen ihre Geräte mit Herstellergarantie via Schweiz an die Ltd. Die Ltd. wickelt die Schlonze mit der EAR ab und schlägt zum Verkaufspreis die entstandenen Kosten + Ertrag auf. Den Service übernimmt der Unternehmer (Servicevertrag mit der Ltd.). Die Haftungsfrage ist damit aber auch nicht gelöst, nur über den Ertrag (Risikozuschlag).

Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, das Ganze Geschäft über eine ausländische Vetriebsfirma ab zu wickeln (Import von Einzelgeräten, die nicht weiter verkauft werden, gelten als nicht in den Verkehr gebracht. Siehe FAQ der EAR). Dann ist aber die Versuchung sehr groß, auch die Entsorgungskosten nicht zu bezahlen, was ich nicht unterstützen möchte, da ich das Gesetzt von der Grundidee her gut finde, nur die Ausführung ist :)

Gruß Rolf

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Rolf Mennekes

Ich denke einem findigen Anwalt f=E4llt da was ein. Man k=F6nnte die Haftung intern ja getrennt regeln...

Alex

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alexpatgoogle

"alexpatgoogle"

Das Ganze hat in der Größenordnung gar keinen Sinn.

Rechne dir das dochmal nach. Die "Kommanditgesellschaft" muss ja aus mindestens 2 Personen bestehen, welche auch ein Gehalt bekommen. Nehmen wir mal das theoreitsch niedrigst mögliche an und zwar zweimal ein 400 Euro Job. Die Tatsache dass zum in-Verkehrbringen eines Elektrogerätes mindestens ein Ingenieur in dieser Firma eingestellt sein muss, ignoriere ich jetzt einfach einmal völlig. Also: 800 Euro pro Monat macht übers Jahr 9600 Euro.

Wieviel "Verwaltungskosten" musst du dann sparen? Genau, diese 9600 Euro/y minimum. Woher sollen die denn kommen? Bzw. wo sollen 9600 Euro/y eingespart werden?

Das einzige Sinnvolle wäre es, wenn eine Firma (möglichst eine kleine), welche selbst schon die Prozedur erfolgreich durchgeführt hat, für kleines Geld anderen Unternehmen, welche ebenfalls Geräte in Umlauf bringen wollen, durch know how und evtl. durch abnehmen der Arbeit zu helfen.

Und genau das ist das Ziel des ElektroG. Nämlich dass die Kleinen zu den großen im Finanzmangelfall hinlatschen und betteln müssen. Das Einzige was dem entgegenwirkt ist das was in der Petition [1] angesprochen wird: Für Kleinstmengen die Anmeldegebühr etc. zu senken.

Sorry für den Tonfall, aber mich kotzt diese beknackte SPD-Umsetzung des Eurogesetzes an.

[1]
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MfG,

Markus

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Markus

Markus schrieb:

wer behauptet denn sowas?

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alexpatgoogle

Makus... Noch Fragen?

Marte

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Marte Schwarz

Soweit ich mich erinnere wurde das Gesetz inklusive FDP und Union im Bundestag abgesegnet. Aus dem Grund sind die Chancen für Petition auch so wenig üppig.

MfG JRD

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Rafael Deliano

"Rafael Deliano"

"Abgesegnet" != "ausgebaut zu dem was es in DE ist"

Ich hoffe es ist klar was ich damit sagen will.

MfG,

Markus

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Markus

Marte Schwarz schrieb:

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr nat=FCrliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Das bedeutet nicht, da=DF jemand ein Gehalt bekommen muss. Tats=E4chlich kann die Ltd. & Co KG von einer Person betrieben werden: Person A gr=FCndet eine Ltd. diese stellt eine juristische Person da. Nun wird eine & Co KG gegr=FCndet, bei der die Ltd. als Komplement=E4r fungiert (-> Haftungsbegrenzung). Die nat=FCrliche Person A kann fungiert als Komplement=E4r (keine Haftung). Fertig ist die Ltd. & Co KG...

Alex

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alexpatgoogle

Markus schrieb:

Das übliche halt.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hey, Markus kommt aus dem Münsterland, da ist die CDU per definitionem unfehlbar. Wie der Papst.

Gruß Henning

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Henning Paul

Henning Paul schrieb:

Parteitage heißen dort Konklave?

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

"wenig üppig" != "NULL"

Auch wenn die Chancen gegen Null tendieren, so hat man dennoch etwas unternommen. Schließlich sollen wir ja alle mündige Bürger sein ...

Servus, Dietrich

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Dietrich Schaffer

Hallo Rolf,

Wenn der Hersteller jedoch in China oder sonstwo ist...

Ich denke mal nicht, dass sich auslaendische Unternehmen da gross drum scheren.

M.W. ist das teilweise schon im Gange und in die Richtung wird es wohl weitergehen. Das Problem ist nur, dass dies in Deutschland Arbeitsplaetze kosten wird. Denn wenn auch der Hersteller ins Ausland gegangen ist, rueckt ein Rechtsstreit mit irgendeiner EU- oder Landesbehoerde in weite Ferne. Da muesste die Behoerde schon in Shenzen, Shanghai, Taipei oder sonstwo erstmal mit einem Vertreter vorstellig werden. In Landessprache usw. Damit kann sich ein Kumulatoreffekt ergeben, in dem eine Behoerde sich lieber die leichteren und billiger erreichbaren Opfer sucht. IOW die lokal ansaessigen KMU.

Klar koennten die z.B. auch eine weitere Einfuhr unterbinden, was an sich schon mit ordentlichen Durchfuehrungskosten verbunden ist. Nur um eines Tages zu merken, dass die Chose unter anderer Verpackung und anderem Absender schon laengst wieder durchdiffundiert ist.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
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Joerg

Hallo Rolf,

Das dürfte sich binnenrechtlich vergleichsweise einfach regeln lassen.

Was hindert irgendjemand daran, die Markenrechte an die Ltd. zu übertragen? Wenn die Ltd. die Markenrechte besitzt, darf der Hersteller natürlich "seine" Marke weiter auf "seine" Produkte drucken. Nach aussen ändert sich gar nix.

Cool, aber wenn ich das Teil irgendwann an jemand anderes weiterveräussere (Sammelbestellungen ;-), dann droht das Übel?

Marte

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Marte Schwarz

Hallo Marte,

Innenrechtlich nützt gar nichts, wenn der Andere nicht mehr kann (Insolvenz, ableben etc.) bzw. wird sehr aufwändig, wenn der Andere nicht will (Prozesskosten, Vergleich etc.)

Das wird dann aber alles ziemlich aufwändig. Verträge über Haftung, Markenübertragung (und Prüfung)etc. Ohne RA geht da nichts mehr. Damit muss man wieder viele Mitglieder haben, damit die Kosten verteilt werden können, damit steigt aber wieder der Aufwand (schwarze Schafe).

Bei Sammelbestellungen wird es sicher schwierig. Aber wenn man später gebrauchte Geräte verkauft sollte das ein guter RA schon hinbiegen können. Und man soll die Hoffnung nicht aufgeben, dass mittelfristig doch eine Erleichterung für Kleinmengen kommt. (Spätestens wenn ein Sohn eines Politikers von der EAR angeschossen wird, weil er ein gebrauchtes, nicht registriertes Gerät bei Eb*y versteigert hat :) )

Gruß Rolf

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Rolf Mennekes

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