CNC machine fuer pcb prototyping

Doch, natürlich. Das gekaufte Nutzungsrecht ist NICHT an einen bestimmten physischen Datenträger gebunden, schon garnicht an einen bestimmten Computer. Damit kann es natürlich auch nicht an eine bestimmte Installation gekoppelt sein.

Das hätte Microsoft zwar gerne so und posaunt es in der EULA auch laut so heraus, aber diese Regelung von Microsoft ist in Deutschland schlicht und einfach unwirksam. Das wurde so bereits mehrfach von deutschen Gerichten festgestellt.

Du kannst also langsam mal aufhören, immer wieder denselbe FUD zu verbreiten.

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Heiko Nocon
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Du wirst sicherlich ein Gerichtsurteil oder eine Lizenzklausel zitieren können, die diese Aussage unterstützt, da Du sicherlich nicht einfach ohne Beleg dummes Zeug daherfaseln würdest.

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David Kastrup
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David Kastrup

Dann zitier mal ein Gerichtsurteil, nachdem man Registrierungsnummern einer Softwareversion legal für eine komplett andere Software verwenden darf (hier: Freischaltung eines deutschen XP mit Servicepacks mit der Registrierungsnummer eines spanischen XP ohne Servicepack).

Also bitte, Butter bei die Fische: welches Gericht hat entschieden, daß man Freischaltungscodes von erheblich verschiedener Software verwenden darf, sofern sie zufällig funktionieren und legal erworben wurden?

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David Kastrup
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David Kastrup

Nein, mußt du nicht. Sehr viele PCs werden ohne jegliches Installationsmedium verkauft, nur mit vorinstalliertem Windows. Und natürlich ist die Benutzung dieser PCs vollkommen legal. Und sie bleibt auch legal, wenn du dir nach einem Plattentod irgendwo das Installationsmedium einer PASSENDEN Windowsversion besorgst, es installierst und mit deinem eigenen Key freischaltest.

Daß die Version passend ist, erkennt man daran, daß sie sich mit dem Key freischalten läßt. Denn genau das ist ja der Sinn des Keys: den Zugang nur für Versionen zuzulassen, an denen der Besitzer des Keys das Nutzungsrecht erworben hat.

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Heiko Nocon

Am 06.08.2011 15:07, schrieb David Kastrup:

Da hat du allerdings recht, spanischer Schlüssel für .de Version ist zumindest grenzwertig.

Butzo

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Klaus Butzmann

Hersteller die an kommerzielle Kunden liefern tun das schon in eigenem Interesse. Es gibt einfach zuviele die bei XP mit "Upgrades" Schluss gemacht haben und es ist schon arg peinlich dass MS nicht nur bei Vista eine "kostenlosen Downgrade" anbietet, sondern auch bei Win 7. Haben sie bis zum Jahr 2020 verlaengert. Das spricht Baende:

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Noch Mitte letzten Jahres sollen ueber 70% der Business-Kunden XP benutzt haben. Wenn ich so ueberlege faellt mir bei meinen Kunden nur ein Ingenieur ein der auf Win 7 umstieg und sich prompt eine gepfefferte Ladung an Problemen einfing. Als er mir das sagte musste ich mir auf die Zunge beissen damit mir kein "I told you so" rausrutschte :-)

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Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Sagt welches Gericht und welche Lizenzvereinbarung?

Ach. Und wenn ich ein Auto mit einem Schlüssel erwerbe, der auch auf Dein Auto paßt, darf ich mit Deinem Auto durch die Gegend fahren?

Das ist der Sinn, den _Du_ ihm zuschreibst. Eine Zugangsbeschränkung ist immer ein Kompromiß aus Unbequemlichkeit und Umsatzsicherung.

Ohne die Holzköpfe der "was funktioniert, kann ja nicht verboten sein"-Fraktion wären uns Dongles, Freischaltungen und ähnlicher Schwachsinn erspart geblieben.

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David Kastrup
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David Kastrup

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Zitat "Handbuch und CD Neu - Lizenzaufkleber kann Gebrauchsspuren aufweisen"

Gebrauchsspuren? Hmm tja ...

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Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Heiko Nocon schrieb:

Es kommt drauf an, vor allem darauf, auf welcher rechtlichen Basis das=20=

Nutzungsrecht bestehen soll

Hmm, auch eine Festplatte ist ein Datentr=E4ger...

eibt

Da werden dir durchaus Probleme drohen, wenn das nicht explizit erlaubt= ist.=20 In der von dir beschriebenen Situation - PC mit vorinstalliertem BS -=20=

basiert das Nutzungsrecht an der Software auf dem Eigentum am Datentr=E4= ger,=20 nicht an irgendwelchen Keys oder gar bunten Aufklebern =20

dem Key

ugang

Das ist nat=FCrlich falsch. Nur weil zuf=E4llig der Key passen mag, hei= sst das=20 nicht, da=DF dieser Key ein Nutzungsrecht an irgendeiner Software gew=E4= hren=20 k=F6nnte

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

David Kastrup wrote on Sat, 11-08-06 16:15:

1) Die Frage ob das verschiedene Versionen sind oder Language Packs scheint mir nicht eindeutig. 2) Die zweite Frage ist aber eindeutig. Service Packs gibt es noch und sie sind immer noch vor den Eigentümer der Basisversion frei. Ob ich in mehreren Stufen Schritt für Schritt installiere oder mir ein Installationsmedium inclusive der Packs baue (oder fertig gebaut übernehme) ist völlig irrelevant.
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Axel Berger

David Kastrup wrote on Sat, 11-08-06 16:44:

Das ist die vom Hersteller vorgesehene Verwendung. Oft gibt es - nicht nur bei OS - ein Medium für verschiedene Versionen und nur der Schlüssel entscheidet über die vorhandenen Fähigkeiten.

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Axel Berger

Könntest Du mir den Absatz von der EULA zitieren, in dem erklärt wird, daß nur der Schlüssel zählt, nicht aber, wie der Anwender an das Installationsmedium gekommen ist?

Du wirfst mal wieder "technisch möglich" mit "zulässig" durcheinander. Wegen dieser ach so beliebten Verwechselung gibt es überhaupt solche Scheiße wie Registrierungen und Verdongelungen, weil ja nicht verboten sein kann, was funktioniert.

Das ist wurscht. Wenn Du kein für diesen Zweck lizenziertes Medium hast, hast Du kein für diesen Zweck lizenziertes Medium.

Mal als Illlustration: ich entwickle Auftragssoftware, die unter der GPL lizenziert wird. Wenn ein Kunde diese Software von mir erworben hat, kann er sie nach Maßgaben der GPL weitergeben, wenn er will. Das heißt aber nicht, daß jeder auf meinem Server einbrechen und sich die Software einfach klauen kann, nachdem sie einmal unter der GPL weitergegeben wurde. Es ist nicht magisch jede irgendwie ergatterte Kopie der Software lizenziert, sondern lediglich die von mir, aus welchen Gründen auch immer, weitergegebenen Datenträger und die im Rahmen der Lizenz von mir bestimmten Lizenznehmern angefertigten und weitergegebenen Kopien.

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David Kastrup
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David Kastrup

Rupert Haselbeck wrote on Sat, 11-08-06 17:50:

Das zumindest ist ganz klar falsch. Nicht einmal William Gates jr. käme auf die Idee, jemandem untersagen zu wollen, die Platte aufzurüsten und die alte gebraucht weiterzugeben.

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Axel Berger

Eigendlich währe es Aufgabe des Herstellers dafür zu sorgen dass der ehrliche käufer einer Lizenz diese auch nutzen kann. Ich kann beim restaurieren einer defekten Festplatte keinen geschädigten erkennen.

Außerdem irrst du dich mit der GPL. Sie würde dich als Hersteller verpflichten das Projekt Jedem zur Verfügung zu stellen. Such mal zum Beispiel wie viele Firmen sich schon an der busybox vergriffen haben.

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MFG Gernot
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Gernot Fink

Quatsch mit Soße. Wenn jemand _anderes_ von mir GPL-lizenzierte weitergibt, verpflichtet er sich gegenüber _mir_ als dem Rechteinhaber, den _Empfängern_ die Quelltexte zur Verfügung zu stellen, nicht jedem beliebigen Deppen.

Dann schau Dir mal an, wer da wem gegenüber welche Verpflichtungen verletzt hat. Und lese Dir mal die GPL (und eventuelle Gerichtsurteile dazu) durch, anstatt Deine persönlichen Fantasien darüber hier abzulassen.

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David Kastrup
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David Kastrup

Meinst Du die, die nach deutschem Recht nicht gilt, weil sie dem K=C3=A4ufer erst /nach/ dem Kaufabschlu=C3=9F vorgelegt wird?

Vinzent.

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f u cn rd ths, u cn gt a gd jb n cmptr prgrmmng.
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Vinzent Hoefler

Nochmal zum Mitmeißeln für dich:

Die EULA interessiert in Deutschland praktisch keinen privaten Endkunden. Sie ist unwirksam, weil sie nicht Bestandteil des Kaufvertrags ist.

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Heiko Nocon

Das hilft Dir aber nur, wenn Du vorhast, den erworbenen Datenträger in einer Weise zu nutzen, der keine über den reinen Kauf hinausgehende Funktion beinhaltet. Die Weiterveräußerung ohne Inbetriebnahme etwa: das kann die EULA nicht reglementieren. Und das haben Gerichte durchaus auch so festgestellt.

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David Kastrup
Reply to
David Kastrup

Ausschlaggebend ist eher, das man die Nummer nur einmal installiert hat. Man kann es auch auf zwei Rechner* installieren und es ihnen (MS) nicht sagen.... Updates gehen trotzdem, auf beiden.

Mittlerweile benutze ich nur noch eine Raubkopie von XP SP2, da kommt kein Freischaltcode, keine Nummer eingeben, gar nichts. Komischerweise gehen auch alle Updates.... Das 'nach Hause telefonieren' (Freischalt-Hotline) mit meiner orginal XP ging mir schon auf den Geist, auch wenn's nur einmal (2x*) im Jahr sein soll.

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Daniel Mandic
Reply to
Daniel Mandic

er in

... die im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes abgedeckt ist. Nicht mehr, nicht weniger.

Vinzent.

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f u cn rd ths, u cn gt a gd jb n cmptr prgrmmng.
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Vinzent Hoefler

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