CNC machine fuer pcb prototyping

Thomas Prufer schrieb:

Ich gehe davon aus, dass du keinesfalls implizieren wolltest, dass dies nur im Fall von Fräsmaschinenkistenschiebern passieren kann :-[

Schon mehrmals ist mir passiert, dass der Heini nicht mit der eigenen Hardware klarkam. Auspacken, plug & pray, hilflose Selbsthilfe, den eigenen mitgebrachten Oszi nicht bedienen könnend... Irgendwann gings dann doch, aber er konnte nicht erklären, warum. Dazwischen gefühlte stundenlange Telefonate mit seinem Basisschiff.

Manchmal haben die Hersteller Einsehen. In KL erlebt: Ein Laserhersteller hat seine Servicetechniker zu uns geschickt, zur Ausbildung und Einweisung in seine Geräte.

In letzter Zeit, Krise hin oder her, scheint mir wieder eine Stufenfunktion aufzutreten. Arroganz&Preise nach oben, Kompetenz nach unten.

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mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach
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Am 06.08.2011 00:06, schrieb Joerg:

Mag in den USA so sein, hierzulande geht das. Man Sachkauf vs. Miete

Was allerdings nicht! "geht" ist einmal bezahlen und auf 10 Rechnern installieren. Also den Laptop tatsächlich verschrotten.

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 06.08.2011 00:15, schrieb Rolf Bombach:

Jaja, mit den "Älteren" geht leider auch oft die Kompetenz :-(

Gut - Fehler kann man auch mehrfach machen und Bekanntes nach 30..50 Jahren neu entdecken...

Butzo

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Klaus Butzmann

Ja, ist hier anders. Allerdings spielt das bei den geringen Kosten echt keine grosse Rolle.

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Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Am 06.08.2011 01:31, schrieb Klaus Butzmann:

Man habe Problem mit vakuumdichten Durchführungen. Habe ich letztens gelesen. Frage mich, ob man denen nicht empfehlen sollte, mal im Altersheim vorbeizuschauen? Denn ich meine, dieses Problem mit Glas- und Keramikdurchführungen wurde bereits von den Röhrenherstellern zufriedenstellend gelöst. Ich habe hier noch Röhren von vor 1945 und die funktionieren noch tadellos.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Und so sprach Joerg:

Die gibts hier noch bei sämtlichen Büro- und Krempel-Lieferanten. Mein AG hat auch letztens erst einen ganzen Haufen gekauft...

Roland

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Roland Ertelt

Am 06.08.2011 08:02, schrieb Roland Ertelt:

Das funktioniert aber nur solange, wie die Hersteller XP kompatible Hauptplatinen liefern. ;-)

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Bis vor kurzem gab es nur Probleme mit dem Sound. Mich wundert die Menge an Patches und Zusatzsoftware, um HD-Audio (eingesessener A........dreck) zum Laufen zu bringen. Das höchste der Gefühle was ich zusammen gebracht habe, war ein HD Notebook (designed for Vista/7), wo der Sound zumindest nach dem Installieren der Soundtreiber da war, aber nach dem nächsten Hochfahren wieder weg war, bis man den Treiber (zumindest nur den Audio Treiber selbst) wieder installiert hat, dann gab es wieder Sound (div. Touchpanel-Bedienungselemente auf dem Notebook blieben auch funktionslos, Mauspad funkte). Bei allen anderen Rechnern mit HD-A........dreck blieb es stumm... Ein paar solcher Rechner habe ich schon zusammengeschraubt (für Freunde, und Freunde von XP ;-)) und bis jetzt immer auf eine zusätzliche PCI Soundkarte gesetzt, dann geht's.

Die Unterstützung von Hardware über XP sollte schon vorbei sein. NForce Chipsätze haben am längsten XP-Support geboten, AFAIK. Bei den neuesten eher nicht.... Aber wen kümmerts, ich hab mein Lager voll mit Hardware für die nächsten Jahrzehnte.

Wenn man für Usenet einmal einen six-core mit Firefanz (ie 12 derivat...) braucht, hau ich eh den Hut drauf und überlaß das Feld den Gewinnsüchtigen und ihrem Harem, den Schwindsüchtigen Usern...

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Daniel Mandic
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Daniel Mandic

Joerg schrieb:

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Guck mal durch (such nach Windows XP Professional), irgendwo hab ich da=20 auch eine Lizenz f=FCr XP Prof f=FCr ca. 15 Euronen gesehen. Wenn die ohn= e=20 SP und in spanisch ist isses egal. Mit dem Code kannst du auch eine=20 englischsprachige Version aktivieren.

Guido

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Guido Grohmann

Aber nicht legal. Das sind keine Floating-Lizenzen, die zur Übertragbarkeit auf andere Datenträger und Installationen gedacht sind.

Wenn mein Autoschlüssel auch auf ein anderes Fahrzeug paßt, heißt das noch lange nicht, daß das Auto mir gehört. Auch wenn ich ein nicht fahrbares Fahrzeug samt Schlüssel legal in der Erwartung gekauft habe, daß genau das funktionieren würde.

Der Schlüssel gehört mir dann, aber ich kann ihn nicht legal überall dort verwenden, wo er zufällig funktioniert.

--
David Kastrup
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David Kastrup

Am 06.08.2011 08:59, schrieb Horst-D.Winzler:

Was leider verdammt wahr ist :-(

Für das Acer 9920 Kuchenblech gabs bei einem freundlichen französischen Zeitgenossen gerade noch ein Backup der Treiber.

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 06.08.2011 10:23, schrieb David Kastrup:

Nicht legal oder nur nicht im Sinne der MS-Eula? Also ich stehe auf dem Standpunkt des Sachkaufs: Ich kaufe und bezahle einen Gegenstand und ab dann kann ich damit (im Rahmen der Gesetze) machen was mir gefällt. Nutzen, umbauen, verändern, verschrotten, verkaufen.

Wenn ich XP haben will muss ich XP kaufen - ok. Als Nachweis sehe ich den "Lizenz"Bapper der für genau eine legale Installation steht.

Andererseits wäre es für die Daimlers, Audis, VW und Konsorten sicher toll wenn der Fahrzeugbrief nur ein lockerer Hinweis wäre und ein Weiterverkauf gebrauchter Autos illegal wäre.

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 06.08.2011 13:53, schrieb Klaus Butzmann:

Oder zB mittels USB-Dongle personalisieren. Das schmälert zwar im Einzelnen den Unternehmensgewinn etwas, aber dann wäre Software dem Prinzip von Hardware wesentlich angenähert. Vielleicht sehen das ja zukünftig auch Gerichte mal so?

Man kann Autos mieten, pachten.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Aber Du kannst Dir nicht aussuchen, für _welche_ legale Installation.

Wenn Du ein Auto mit Schlüssel kaufst, heißt das noch lange nicht, daß Du das Recht hast, jedes Auto zu fahren, auf das der Schlüssel paßt.

--
David Kastrup
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David Kastrup

Am 06.08.2011 14:08, schrieb Horst-D.Winzler:

Ja, aber bei Mietsachen gibt es ich Deutschland im BGB so einige Grundsätze die den Softies nicht so schmecken.

§ 535 ...Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten... § 536 (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 06.08.2011 14:11, schrieb David Kastrup:

Ich schon, nur dem MS-Vertragspartner / Händler kann MS irgendwas vorschreiben.

Nicht jedes, nur das von mir gebraucht gekaufte. Ich habe Schlüssel, rechtswirksamen Kaufvertrag von XY und den KFZ-Brief.

Nur weil XX mit dem Autohaus YY vertraglich vereinbart hat "Fahrzeug darf nur am Metzger verkauft werden" darf ich das Fahrzeug nicht nutzen?

Butzo

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Klaus Butzmann

Es ging hier um den Erwerb einer spanischen XP-Version ohne Servicepacks, deren Schlüssel zur Freischaltung einer aktuellen deutschen XP-Kopie (ohne nähere Nennung der Herkunft) Verwendung finden sollte.

Deine Argumentation paßt nicht.

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David Kastrup
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David Kastrup

Das konnten die Leute schon vor weit mehr als 50 Jahren:

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Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Du mußt einen Datenträger besitzen. Ob der zusammen mit genau dieser Nummer oder einer anderen Nummer verkauft wurde ist egal.

-ras

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Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
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Ralph A. Schmid, dk5ras

Doch, freilich. Was sollte dagegensprechen?

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

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