CCFL-Röhre ist laut Zoll steuerlich "andere Elektronenröhre"

Martin Schoenbeck schrieb:

Und ich dachte, das UStG greift, wenn man als Unternehmer _ver_kauft. Aus den Ausführungen entnehme ich nicht sofort, daß die Vorschriften entfallen, wenn ein Verkauf an Nicht-Unternehmer erfolgt.

Bernd

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Bernd Laengerich
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Martin Schoenbeck schrieb:

Rechnungen über Kleinbeträge:

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Irgendwo war hier noch die Frage nach pauschaliertem Vorsteuerabzug aufgetaucht wenn ich mich recht erinnere.

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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Hallo Knut,

Knut Schottstädt schrieb:

Ich hab's nicht überprüft, aber das wird da wohl stehen. Was hat das jetzt mit dem zu tun, was ich oben schrieb? Als Unternehmer brauchst Du auch auf Kleinbetragsrechnungen den Umsatzsteuerausweis und mußt Aldi also sagen daß Du das brauchst und als Nichtunternehmer brauchst Du es auch bei größeren Beträgen nicht, weshalb Aldi das auch bei größeren Beträgen nicht ungefragt mit ausdruckt.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Bernd,

Bernd Laengerich schrieb:

Nein, das greift auch, wenn man Vorsteuer ziehen will. Und das darf man eben nur, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Eine Pflicht, Nichtunternehmern eine Rechnung auszustellen, gibt es aber nicht.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Martin Schoenbeck schrieb:

Solltest du aber als Unternehmer kennen. (Zumindest ansatzweise und dazu dann jemanden der genau bescheid weiß ;-)

Ich habe für Henning und für alle anderen die es interessiert die relevanten Vorschriften und eine Quelle zum Nachlesen benannt. Wo ist jetzt dein Problem?

Auch bei pauschalem Vorsteuerabzug?

Eh klar. Das sollte man bei jeder Rechnung und jedem Lieferschein tun.

Wäre aber ungesetzlich, wenn ich nicht irre.

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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Nachtrag: Martin Schoenbeck schrieb:

...

Der Vollständigkeit halber sei hier noch

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ergänzt, bevor sich wilde Gerüchte festsetzen. Es gibt hierzu auch reichlich Kommentare auf einschlägigen Steuerrechtsseiten. (Sicherheitshalber versuche ich aber auch _immer_ eine "ausgewachsene" Rechnung zu erhalten. Einfach um Streit zu vermeiden. Unkenntnis in diesen Dingen schlägt einem ja leider auch öfters von Seiten entgegen, wo man das nicht erwarten sollte ;-).

Ein erholsames Wochenende.

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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Hallo Knut,

Knut Schottstädt schrieb:

Den Inhalt kenne ich, die Paragraphennummer aber nicht. Und ohne Internetzugang konnte ich das nicht überprüfen. Aber es hat eben überhaupt nichts damit zu tun, was Aldi auf den Kassenbon schreibt, denn der ist erstmal nur eine Quittung und keine Rechnung. Da es keine Rechnung ist, sind auch Anforderungen für Rechnungen irrelevant. Und ja, ich kenne diese Vorschriften und brauch keinen, der genau Bescheid weiß.

Weil sie für den genannten Fall unzutreffend sind.

Bei pauschalem Vorsteuerabzug brauchst Du keine Rechnungen.

Auch bei pauschalem Vorsteuerabzug?

Du irrst.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Knut,

Knut Schottstädt schrieb:

Nur um wilden Gerüchten vorzubeugen. Wenn Du Aldi nicht sagst, daß Du einen Umsatzsteuerausweis brauchst, dann steht noch nicht einmal der Satz mit drauf und dann taugt das Ding eben auch nicht als Kleinbetragsrechnung.

Allerdings. Bei Betriebsprüfern besteht da aber keine Gefahr.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Martin Schoenbeck schrieb:

...

Aber sicher doch. Natürlich nicht für die Vorsteuer.

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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Martin Schoenbeck schrieb:

Guggst du hier:

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"Ein Kassenbon (schweizerisch und österreichisch auch Kassabon) bzw.

-zettel ist die häufig verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs. Häufig wird der Kassenbon auf Thermopapier im Format 57 mm ×

25 m oder 80 mm × 25 m gedruckt. Rechtlich gelten die Bestimmungen einer Rechnung."
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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Hallo Knut,

Knut Schottstädt schrieb:

Wenn er die nicht für die Vorsteuer braucht, wofür dann? Für alles anderes _muß_ man keine Rechnungen haben, obwohl es die Sache häufig natürlich vereinfacht.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Knut,

Knut Schottstädt schrieb:

Wenn das bei Wikipedia steht, muß es natürlich stimmen. Die Damen und Herren bei Aldi sind da mit Sicherheit weniger beschlagen.

Wenn ein Kassenbon nur eine Quittung ist, ist er eben keine Rechnung und folglich gelten auch nicht die Bestimmungen für eine Rechnung. Da nur ein Unternehmer Anspruch auf eine Rechnung hat, stellt Aldi eben für den Normalverbraucher nur Quittungen aus. Diese Kassenbons sind dann _keine_ Rechnungen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Martin Schoenbeck schrieb:

Wenn man die Ausgaben nicht geltend machen möchte, braucht man natürlich auch keine Rechnung. Ansonsten braucht man eigentlich immer einen gültigen Beleg für die Buchhaltung. Meine Aussage war übrigens, bezogen auf deinen Einwand, dass man als Gewerblicher immer ansagen sollte, welche Belege man braucht (falls nicht ohnehin was brauchbares erstellt wird).

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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Martin Schoenbeck schrieb: ...

Richtig. Wenn die geforderten Angaben nicht enthalten sind, wird der Kassenbon nicht als Rechnung/Belg vom FA anerkannt. Wir sind reichlich OT :-) Darum schlage ich vor wir belassen es dabei.

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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Hallo Knut,

Knut Schottstädt schrieb:

Man braucht einen Beleg (was übrigens durchaus auch ein Eigenbeleg sein kann), aber man braucht keine Rechnung. Ausnahme: Vorsteuerabzug.

Habe ich schon verstanden. Kann man sich aber in dem genannten Beispiel sparen, wenn man pauschaliert Vorsteuer abführt.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Knut,

Knut Schottstädt schrieb:

Er wird nicht als Rechnung anerkannt. Er wird durchaus als Beleg anerkannt.

Gerne. Ansonsten sollten wir nach dsrs+b umziehen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

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