CCFL-Röhre ist laut Zoll steuerlich "andere Elektronenröhre"

Das hatte hier im Thread schonmal jemand unter dem Oberbegriff Abzocke zusammengefasst. Und wenn niemand dagegen medienintensiv Wirbel macht, werdet Ihr damit leben muessen.

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Gruesse, Joerg

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Joerg
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(Sorry ich habe mein Post canceln müssen, weil der Text nicht vollständig war ;) )

Uwe B> ...

Aber erst dann würden die es auch merken und den Beteiligten auf die Finger klopfen. Aber nur denen, die kein Vortseuerabzug möglich ist, kommt es dick in den Hals. Und das sind die wenigsten.

OK. Falsch geht nicht; Abhilfe ist nicht in Sicht. Es sind schon die Incotermregeln, die für Verwirrung sorgen. Wann ist der benannte Bestimmungsort benannter Bestimmungsort im Sinne der Regeln nach Incoterm 2000? Genügt die Angabe des Bestimmungsortes auf den Einfuhrpapieren neben der Angabe des Rechnungsempfängers? Würde diese Angabe nach alter Incotermregelung ausreichen und der Verzicht auf "2000" das Problem beheben? Ist UPS berechtigt als Frachtführer ohne Rücksprache mit dem Versender FOB anzumelden und für sich zu entscheiden, das die Frachtkosten xxx.xx Euro lauten? Welche Frachtkosten wären anzusetzen? Bietet ein anderer Frachtführer evtl. günstigeren Transport an? Da die Kosten nur fiktiv sind, kann it diesen gerechnet werden?

Darf UPS überhaupt den Empfänger der Sendung ohne Zustimmung des Selben als Anmelder eintragen?

Wenn Du diese Fragen alle beantwortet hast, kommen wir zu Teil 2 ;)

Atschüss...

Peter

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Peter Kern

Hallo Peter,

Peter Kern schrieb:

Daß das falsch angemeldet wurde, ist ja nun nicht mehr neu. Eine falsche Anmeldung ändert aber an den Fakten nichts.

Doch, schon.

Wozu?

Kann doch wohl dahingestellt bleiben, ist hier schließlich nicht der Fall.

Wofür willst Du die verbindlich? Wenn die Dir sagen 'Stellen Sie einen Antrag auf Erstattung', dann stellt man den eben. Dazu äußern die sich dann verbindlich.

Wo?

Ich habe bisher von den Zöllnern, die ich angesprochen habe, immer vernünftige und ausführliche Auskünfte bekommen. Und nie einen banalen Hinweis auf aktuelle Vorschriften. Keine Ahnung, wie Du die ansprichst.

Gruß Martin

--
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Martin Schoenbeck

Peter Kern wrote: > (Sorry ich habe mein Post canceln müssen, weil der Text nicht

Hoppla, fuer "normale" Kunden mit Vorsteuerabzug ist da ganze nur eine Luftnummer? 8-) Also ein Produzent kauft fuer 100 Euro Bauteile bei DK, zahlt dann vielleicht 45 Euro EuSt statt der erwarteten 19 Euro, verkauft dann etwas mit den Bauteilen produziertes fuer 300 Euro und hat dann bei 57 Euro MwSt schon 45 Euro EuSt Vorsteuerabzug?

Beschaeftigt sich da die Buerokratie nicht nur sich selbst und andere?

Unfair Fragen mit Gegenfragen zubeantworten...

Dazu kommt oefters von UPS ein FAX, dass eine entsprechende Vertretungserklaerung fordert. Das verzoegert die Zustellung dann um einen Tag...

Autsch... Will ich das denn wissen?

--
Uwe Bonnes                bon@elektron.ikp.physik.tu-darmstadt.de

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Uwe Bonnes

Am Sun, 16 Nov 2008 22:33:53 +0000 (UTC) schrieb Uwe Bonnes:

Die hat er auch wenn er gar nichts davon verkauft.

So etwa.

Lutz

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Lutz Schulze

MaWin schrieb:

Du solltest Dir angewöhnen, Mutmaßungen als solche zu kennzeichnen. Wenn nämlich die Leute glauben was die hier lesen, dann wird sich an dieser Situation nie etwas ändern.

Wenn auf der Rechnung ein Porto ausgewiesen wäre, dann wird das natürlich auch verzollt. Digikey könnte drei Cent hinschreiben. Aber das machen die nicht, weil's nicht stimmt.

Wenn kein Porto anfällt, taucht auch keine Position "Porto" auf. An dieser Stelle ließe sich was machen: Es sollte sinngemäß hingeschrieben werden, dass das Porto im Warenwert enthalten ist. [1]

Der Zoll schließt natürlich nicht messerscharf. Die Beamten haben gemäß ihren Vorschriften zu handeln, selbst wenn diese von dubioser Sinnhaftigkeit sind. Der Zoll bearbeitet genau das, was dort (im konkreten Fall von UPS) zur Bearbeitung eingereicht wird.

Du hast den Sündenbock ziemlich voreilig lokalisiert. Das eigentliche Problem ist der Vorsteuerabzug bei den meisten Digikey-Kunden. Dadurch bleiben zu wenige Kunden übrig, die sich mit UPS anlegen müssten. Erschwerend kommt hinzu, dass die gar nicht wissen, mit wem sie sich auseinandersetzen sollen. Denn man hat ja irgendwo gelesen, dass die Beamten vom Zoll schuld sind. Und die sind ja unangreifbar.

Fakt ist: UPS darf keine fiktiven Frachtkosten beim Zoll geltend machen. Schon gar nicht den normalen Listenpreis. Denn den hat Digikey mit Sicherheit nicht bezahlt. Man sollte eine solche UPS-Rechnung reklamieren oder einfach um diesen Betrag kürzen.

MfG hjs

[1] Weil Marilyn nur zum scannen der Besucherkarten engagiert war, habe ich mich mit richtigen Mitarbeitern darüber unterhalten: Natürlich ist das Problem bekannt und man werde daran arbeiten...
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Hans-Jürgen Schneider

Ja, kann. Vorausgesetzt, er hat genügend Steuern für das Finanzamt eingenommen, dann kann er die gezahlten Steuern davon abziehen. Nach einigen Jahren kommt dann aber ein Prüfer und pflückt die gesamte Buchhaltung, da es zu Unstimmigkeiten gekommen sein muss, weil der Warenumsatz mit der in Abzug gebrachten Vorsteuer nicht passt. Stichwort: 70 Euro Warenwert, 80 Euro fiktiver Transport führen zu 28,50 Einfuhrumsatzsteuer. Für die 80 Euro gibt es keinen Beleg. Bei Rechnungswert von 70 Euro liegt der Steuersatz jetzt bei gut 40% an Stelle 19%..

So ist es der Regelfall. Vorausgesetzt, es kommt zu Einnahmen.

Das nennt man von der linken in die rechte Tasche wirtschaften. Es sichert Arbeitsplätze; und Mehreinnahmen auf der einen Seite, die sich aber in der Menge der verfügbaren Masse nicht niederschlägt.

Dazu musst Du aber wissen, an wem es wirklich hängt.

Och komm ;) Nun weisst Du wenigstens, mit was man sich im Vorfeld beschäftigen muss, wenn man abhelfen will.

Aber nicht bei Digikey als Versender. Das ist nämlich der Grund, warum allein die Zollanmeldung als solche nicht richtig ist. Anmelder ist nämlich Digikey und nicht wie dem Zoll gemeldet der Empfänger. Aus diesem Grund müsste UPS bei denen auch nachfragen bei Unklarheiten bezüglich DDP/FOB.

Nein.

Peter

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Peter Kern

Hans-Jürgen Schneider schrieb:

Ach all denen, die hier lesen, denen kann man auch zutrauen, das Spreu von Weizen zu trennen relativ unproblematisch ist.

Seit September schreiben die sogar incoterm *2000* : ddp früher stand da nur incoterm. Und das ist vollkommen ausreichend.

Es ist kein Problem. [2]

Das Schlimme ist, das da nichts "eingereicht" wird. Das System ist vollelektronisch und der Zoll sieht weder Ware noch Rechnungen.

Das ist egal. Der Aufwand, den man betreiben muss, um wieder an sein Geld zu kommen, übersteigt den gezahlten Betrag um ein Vielfaches. Lies mal in d.e.b.s - da sind schon 30 Minuten Aufwand und unbezahlten Rechnungen in Höhe von Xeinhundert Euro nicht mehr in Einklang zu bringen....

Ganz so einfach ist es nicht. UPS meldet FOB an. Und damit darf, nein muss, UPS die Regelkosten eintragen. Nachzulesen: Art. 32 Abs.(1) Buchst.(e) Literal(i) Zollkodex UPS muss aber DDP eintragen. Macht man nicht aus unerfindlichen Gründen. Es kann nur sein, das UPS damit irgendetwas an wirtschaftlichem Vorteil hat. So richtig schlau geworden bin ich daraus leider auch nicht.

[2] Die Aussage DDP ist vollkommen ausreichend. Der Zoll hat dies in einer Mail-Stellungnahme, die mir in Kopie vorliegt, eindeutig bestätigt und seinerseits einen Hinweis auf mögliche Erstattung nach Artikel 239 gegeben.
Reply to
Peter Kern

Peter Kern schrieb:

Leider hat sich das noch nicht genügend herumgesprochen.

Ich werde mich nicht mit Dir über die Definition von "einreichen" herumstreiten.

Ich bleibe dabei: Reklamieren oder Kürzen. Soviel Arbeit ist das nicht.

Nach dem, was ich mir zusammenreimen kann: UPS hat in der Vergangenheit auch mal keine Frachtkosten angegeben. Irgendjemand vom Zoll hat sich dann wohl an dem Sachverhalt verschluckt. Jedenfalls hat sich die Bearbeitung erheblich verzögert. Weil aber solche Vorgänge schnell und problemlos ablaufen sollen, wählt UPS den Weg des geringsten Widerstandes...

Derartige Problemkunden bescheren Digikey einen sehr geringen Teil des Gesamtumsatzes. Das wird auch durch potenzielle Neukunden nicht anders. Und für UPS ist Digikey einer von Vielen. Niemand hat also ein Interesse, deswegen neue Pfade einzutrampeln. Wir brauchen Musterschriepse für Reklamationen bei UPS.

Das geht mit genauso. Der Zoll teilt mir mit: "Bei der Lieferbedingung DDP sind im Rechnungspreis a l l e Transport- und Versicherungskosten sowie der Einfuhrabgabenbetrag enthalten. Bei der Lieferbedingung DDP ist somit der Rechnungspreis mit dem Einfuhrumsatzsteuerwert gleichzusetzen. Von diesem Wert werden 19 % Einfuhrumsatzsteuer berechnet."

MfG hjs

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Hans-Jürgen Schneider

Hans-Jürgen Schneider wrote: ...

Wie aber an andere Stelle in diesen Thread festgestellt, wird es bei Buchpruefungen auch fuer industrielle Kunden Probleme geben, da die Summe der MwSt Vorabzuege hoeher ist, als die Summe der Rechnungen, die diese Vorabzuege rechtfertigen.

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Uwe Bonnes                bon@elektron.ikp.physik.tu-darmstadt.de

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Uwe Bonnes

Uwe Bonnes schrieb:

Auf jeden Fall hat man einen Beleg darüber. Von UPS und Zoll. Es ist ein Beleg für gleichsam exzessives wie klagloses Abführen von Steuern. Dass man sich die wieder holt, ist doch ganz normal.

MfG hjs

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Hans-Jürgen Schneider

Am Tue, 18 Nov 2008 11:09:35 +0100 schrieb Hans-Jürgen Schneider:

Sehe ich auch so. Ich hörte noch nie, dass es deshalb bei einer Buchprüfung Probleme gegeben hätte.

Mehrwertsteuer, die anderswo Vorsteuer sein kann fällt übrigens auch bei Tauschgeschäften an.

Auch da existiert keine Rechnung über den passenden Nettobetrag.

Lutz

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Lutz Schulze

x-post d.s.r.s+b mit F'up dorthin

Hans-Jürgen Schneider schrieb:

Von UPS bekommst eine Rechnung: Netto 100 Euro MwSt 0 Euro Brutto 100 Euro

Von Digikey bekommst Du eine Rechnung: Netto 200 Euro MwSt 0 Euro Brutto 200 Euro

Vom Zoll bekommst Du den Einfuhrabgabenbescheid. Ware + Zoll + EUSt

Du hast also ein paar (um-)Buchungen zu tätigen und musst die unnötig aufwendig dokumentieren. Allein für die Steuerbuchung (SKR03) musst Du also manuell aufteilen 1776 und 1783.

Variante1: Den Bescheid buchen geteilt nach Zoll und Steuer. Den Zoll ausbuchen, da von DK bezahlt. Die darauf (auf den Zoll) entfallene EUSt ist eigentlcih bei wem gebucht?

Variante2: UPS-Rechnung einbuchen. Ausgewiesene MwSt: 0 euro Wie bucht man die Rechnung von UPS eigentlich richtig?

Betrag einfach kürzen darfst Du ebenfalls nicht. Du brauchst die Berichtigung vom Zoll. Von denen bekommst Du auch die Erstattung. Wenn Du von UPS was bekommst, weil Du die Rechnung monierst, ist es nicht die Steuer. Die bleibt. Bekommst Du die Erstattung, kannst Du gegenbuchen. Nimmst Du die nicht, darfst Du die als Vorsteuer geltend machen? 1783 ist ein Finanzkonto - wie löst Du das auf?

Ich beschäftige mich nur nebenbei mit dem Thema Buchhaltung. Es gibt sicher auch einen eleganteren Weg, aber in dem Moment, wo Du zahlst solltest Du wenigstens passend Belege mit gleichlautenden Summen gebucht haben. Und das muss auch lange Zeit nachvollziehbar sein.

Peter

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Peter Kern

Ist denn eine Zollrechnung keine Rechnung?

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Es gibt keine Zollrechnungen. Es gibt einen Abgabenbescheid, der auf Grundlage einer Zollanmeldung erfolgt, die ein Vertreter vollzieht. Der Vertreter meldet falsch an. Fehler des Vertreters sind aber dem Anmeldenden zuzurechnen.

Damit dürfte erklärt sein, um was es hier eigentlich geht.

Sicher machen es sich einige einfach. Ein Prüfer, der 8 Jahre nach der Einfuhr eine USt-Prüfung oder gar eine Buchprüfung durchführt, wird darüber stolpern, das Vorsteuer gezogen wurde, die a - durch Korrektur des Einfuhrabgabenbescheides nicht angefallen wäre b - zu einer Minderung führte, die nicht zulässig ist

Bei Kleinsummen freut sich der Prüfer, das er was gefunden hat und der Geprüfte, das nicht noch tiefer gebohrt wurde. Aber es kann auch dazu führen, das bei wiederholtem unberechtigtem Abzug die Buchhaltung verworfen wird. Und dann kommt die Karte, mit so nem runden, gespaltenem Etwas.

Peter

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Peter Kern

Ok, dann ist das vielleicht inzwischen immer verrueckter geworden. Frueher bekam man einen Bescheid ueber die festgesetzte und dann ja auch auf den Pfenning genau bezahlte Einfuhrumsatzsteuer. Diese wurde dann eben als Vorsteuer geltend gemacht. Auch fuer das FA sollte es letztendlich Pott wie Deckel sein, ob zuviel abgezockt wurde, denn fuer die ist es eine Nullsumme. Eher im Gegenteil, denn einen kleinen Zinsgewinn behalten sie ja.

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Joerg

Ich habs mal ganz doll gekürzt... [...] Warum einem falsche Einfuhranmeldungen auf die Füsse fallen können [...]

Joerg schrieb:

Der Zinsgewinn ist marginal. Eher macht das FA bei einer Prüfung:

Der Unternehmer hat einen ungerechtfertigten Vorsteuerabzug getätigt.

- > Strafe

- > Rückzahlung

- > auf alles entfallende Zinsen

Jetzt erhöht sich damit aber auch -dementsprechende Umstände vorrausgesetzt- das Einkommen.

- > Einkommensteuer

- > Gewerbesteuer

--> Strafen, Zinsen....

Ach und weil es noch so schön ist: Es gibt Einkommensgrenzen

- > Unterhalt

- > Zuschüsse

Willst Du noch mehr?

Peter

Sicher wird man nicht arm, wenn man 10 Euro bei einer Einfuhr nicht umbuchen kann. Sprich aber mal von 1000 Euro Warenwert pro Einfuhr und Versandkosten nach Haustabelle von UPS. Das Ganze 5x im Jahr bei DK. Und dann noch 5x China. Und und ....

Peter

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Peter Kern

Schon klar, aber: Wenn man z.B. 120 Euro an Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen und entrichtet hat, was wollen sie einem dann anlasten? Wie will das FA dann vor Gericht plausibel machen, dass es nur 110 Euro sind? Der E-Ust-Abgabenbescheid liegt schriftlich vor und die Ueberweisung ebenfalls. Beides Beweisstuecke der Verteidigung. Bezahlt ist bezahlt. Das wuerde ich notfalls durch die Instanzen pruegeln. Vor allem aber durch die Presse.

Deswegen sage ich ja, sowas gehoert an den Pranger. Da Euch Eure IHK mit der Zwangsmitgliedschaft kaum helfen werden, koennt Ihr das nur selbst machen. Beim Umgang mit Behoerden habe ich in dieser Hinsicht etwas Erfahrung gesammelt. Die war am Ende unangenehm, aber nicht fuer mich ;-)

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Peter Kern schrieb:

Hm. Und wie sieht dann die Lösung aus? Wo geht man hin, wenn man möglichst effektiv arbeiten möchte? Also nicht Akten als Lebensinhalt sieht.

- Henry

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Henry Kiefer

Henry Kiefer schrieb:

Zum Gärtner und mäht Rasen. Es sei denn er importiert aus Nicht-EU-Ländern...

Bernd

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Bernd Laengerich

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