CCFL-Röhre ist laut Zoll steuerlich "andere Elektronenröhre"

Da kann ich auch noch drüber (bzw. drunter). Nach ca. 60 Minuten Streits und Ermittlungsarbeiten über die Zollsätze irgend welcher Röhren (wobei ich eine Taric Nummer schon rausgesucht hatte) hatte der festgelegt, daß Zoll in Höhe von 2 % entrichtet werden müsse. Diese 2 % lagen aber unter dem Mindestzollbetrag von 5 Euro, unterhalb dieser Grenze wird kein Zoll eingezogen, warscheinlich wegen dem Verwaltungsaufwand... *grin*. Ich mußte also Nichts bezahlen. Als dankeschön habe ich Ihm versehentlich den Karton mit den Styrophorflocken in die Bude gekippt: "Oh Entschuldigung, aber den Karton brauche ich eh nicht..." habe meine Röhrenschachteln von der Durchreiche geschnappt und bin verschwunden...

Gruß,

Holm

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     Freiberger Straße 42, 09600 Oberschöna, USt-Id: DE253710583
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Holm Tiffe
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Bernd Laengerich schrieb:

Nein, meine Frage war ernstlich gemeint.

- Henry

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Henry Kiefer

Am Wed, 19 Nov 2008 13:34:35 +0100 schrieb Henry Kiefer:

Ich sehe das nicht als Problem. Wenn es sich häuft oder um größere Beträge geht kann man ja immer noch auf Klärung drängen.

Lutz

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Lutz Schulze

Mein 1. Job als Ing. war im technischen Vertrieb bei Siemens in W. Eigentlich sollte ich da Prozessrechner betreuen, aber die hatten keinen einzigen Kunden direkt, da diese handvoll direkt aus Erlangen betreut wurden :-(

Da wurden z.T. kleine Ersatzteile (Schützkontakte, Potis) und was weiss ich noch alles, komplett durch die ganze Mühle gezogen (noch alles ohne PC) samt Lager- und Versandpapiere incl. der Rechnung... Das kam dan nach einigen Tagen wieder zum betreffenden Sachbearbeiter und nur die Ings. hatten einen Stempel: "Wird wegen Geringfügigkeit nicht erhoben". Grenze war IIRC 5DM. Batz auf die Rechnung an den Kunden und alle Durchschläge, alles unterkrickelt..., der Rest ging wieder hausintern durch die gesamte Verwaltung und wurde ausgebucht.

Auf meine Frage, warum ich nicht gleich den Stempel auf den Auftrag machen kann... Das geht nicht, dann fehlt ja die Rechnung :-( Grrrrrrrrr.

Ob die es heute auch noch (so ähnlich) machen, weiss ich nicht.

Saludos Wolfgang

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Meine 7 Sinne:
Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Lötzinn.
Wolfgang Allinger   Paraguay             reply Adresse gesetzt !
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Wolfgang Allinger

Hallo Henry,

Henry Kiefer schrieb:

Die Lösung ist, daß das nicht so läuft, wie Peter behauptet. Die für den Vorsteuerabzug geltenden Regeln für Rechnungen gelten nicht für den Vorsteuerabzug von Einfuhrumsatzsteuer.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Ja, bei uns geht langsam der selbe Scheiß los :-(

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Der Begriff mag nicht ganz genau stimmen, jedenfalls will irgend ein Amt wissen, was mit dem Zeugs angestellt wird. Werde mal versuchen, dazu noch mehr in Erfahrung zu bringen.

Ganz normale Industrieelektronik...

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Huch? Das wird ja immer komplizierter.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Hatte ich in unseren Auswandererzeitung letzte Woche gelesen. Offenbar sogar mit Trojaner-Moeglichkeit.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Hallo Joerg,

Joerg schrieb:

Das ist ein Mißverständnis. Die Regeln für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen sind in der Tat kompliziert, damit wird versucht, Mißbrauch zu verhindern. Für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer reicht aber eben aus, daß man sie bezahlt hat. Solche Sachen wie Nichtabziehbarkeit, wenn sie vom Zoll falsch berechnet wurde gibt's da nicht, womit das eben sehr einfach ist.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Ok, das ist dann fair, damit ist der steuerzahlende Unternehmer aus dem Schneider. Kompliziert genug ist es eh schon. IIRC gab (gibt?) es bei Euch 6-7 verschiedene USt-Saetze.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Am Fri, 21 Nov 2008 07:50:11 -0800 schrieb Joerg:

In meiner Buchhaltung nicht.

Lutz

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Lutz Schulze

Deshalb das Fragezeichen, viele EU Regeln kamen erst nach meiner Auswanderung. Kann sein dass es heute nur noch die anderswo ueblichen zwei Saetze gibt, aber frueher waren das definitiv mindestens sechs. Allein fuer verschiendene Reisekosten gab es unterschiedliche Saetze. Die hatte ich alle brav nach USt-G und Steuerberater-Info in die Database hineincodiert. Man will ja ehrlich sein und auch nichts verschenken.

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Joerg

Am Fri, 21 Nov 2008 08:50:08 -0800 schrieb Joerg:

Klar, es gibt neben den gebräuchlichen 19% und 7% noch ein paar pauschalierte Sätze. Mit denen kommt man doch aber selten in Berührung, und wenn dann auch nicht mit allen zugleich.

Es sei denn man ist Steuerberater ;-)

Lutz

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Lutz Schulze

Wenn es die immer noch gibt und Du selbststaendig bist, waere eine genauere Betrachtung sinnvoll. Musste damals jeder, der pauschalierte Reisekosten abrechnete, und das waren so ziemlich alle Selbststaendigen, die ich kannte. Pauschalierte RK durften IIRC nicht mit den ueblichen Saetzen verbucht werden und m.W. waren die Saetze der verschiedenen Kategorien in den RK unterschiedlich. Warum das so war habe ich nie begriffen, aber Gesetz ist Gesetz.

IMHO muss jeder Selbststaendige auch ein wenig Steuerexperte sein. Klar, auch hier benutze ich meinen CPA/Steueranwalt fuer die endgueltige Steuererklaerung. Aber selbst da fand ich beim letzten Mal einen mittleren bis grossen Bock in dessen (suendhaft teurer) Software. Wir hatten ein neues Gesetz bekommen, nachdem Selbststaendige ein Gesundheitskostenkonto vorsteuerlich einrichten koennen und das Programm hat die Beitraege fuer meine Frau gekappt. Normalerweise muss das Programm eine Warnung rausgeben, wenn irgendwo die Eintraege des Steuerpflichtigen von den an die Behoerde geschickten abweichen. Hat es aber nicht. Haette ich die eine Arbeitsstunde da nicht reingesteckt und das entdeckt, waeren uns >$1000 durch die Lappen gegangen.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Lutz Schulze schrieb:

In meiner auch nicht. Aber wer weiß, was aus seinem Abstand "Euch" bedeutet. ;-)

Darum sicherheitshalber mal Butter bei die Fische:

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oder etwas kürzer:
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--
MfG Knut
~Subject: * [NewsGroup] *
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Knut Schottstädt

Hallo Jörg,

Joerg schrieb:

Für den Normalbedarf gibt es nur zwei. Die anderen sind für Sonderfälle, WIMRE z.B. für pauschale Umsatzsteuer, in dem Fall hat man dafür mit den normalen zwei nichts zu tun. Aber frag mich nicht nach Details, mir reichen die zwei.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Frueher musste man das bei Reisekosten beruecksichtigen. Mich hatte der FA Mitarbeiter im ersten Jahr gefragt, ob ich denn auch wirklich die richtigen Saetze und nicht den vollen genommen haette. Da zeigte ich ihm meinen Works Database Jahresausdruck und er war echt begeistert, dass das mit so einem billigen Programm geht. Und das das alles ordentlich in einem Leitz-Ordner war, mit Diskettenhalter. Dann erzaehlte er mir, was er da schon so erlebt hatte ...

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Joerg schrieb:

Die merkwürdige Frage bei den "Schnellrestaurants" hier "zum hier essen oder mitnehmen?" hat durchaus nicht nur den Hintergrund, ob die das in eine Tüte packen müssen: Verzehr im Haus ist Gastronomiedienstleistung mit Steuersatz 19%, Außer-Haus-Verkauf ist Lebensmittelverkauf mit 7%.

Bernd

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Bernd Laengerich

Das ist hier in USA aehnlich. Lebensmittel sind steuerfrei, aber nicht wenn man sie im Restaurant verzehrt. Deshalb wundern sich manche Touristen auch, warum die Steuer bei einem Gemischteinkauf irgendwie "nicht stimmt". Denn dann sind im Laden die Grundnahrungsmittel ohne Steuer auf der Rechnung und andere Sachen wie Jeans oder Computerkram mit Steuer.

BTW, falls ich mal auf Posts antworten sollte und das nicht tue: Seit vorgestern kommen in dieser NG nicht alle Posts zu unserem AT&T Server durch, warum auch immer.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

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