CCFL-Röhre ist laut Zoll steuerlich "andere Elektronenröhre"

Hallo Dieter,

Dieter Wiedmann schrieb:

Gerade die Regelung mit den Versandkosten ist doch nun zwingend logisch. Dein Vorschlag, wie auch eine vollständige Nichtberücksichtigung, führte doch nur dazu, daß der Absender, jedenfalls solange er einen nennenswerten Umsatz mit der EU macht, niedrigere Preise und höhere Versandkosten berechnet. Mal ganz davon abgesehen, daß es eben unlogisch wäre, weil der Wert für den Empfänger eben die Versandkosten einschließt.

Gruß Martin

--
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Martin Schoenbeck
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Hallo Manfred,

MaWin schrieb:

Nein. Es wird Zoll auf den Wert der Ware beim Eintritt in die EU erhoben.

Richtig. Genauer: an dessen Wert.

Es hat nun mit den Beförderungsleistungen rein gar nichts zu tun. Sondern mit der Ware. Die eben erst in die EU geschafft werden muß. Und deren Wert, den sie hat, wenn sie dann in die EU eintritt. Die Beförderungsleistung _innerhalb_ der EU wird nicht verzollt, genauso, wie sie auch bei in der EU hergestellter Ware nicht verzollt wird.

Richtig.

Wenn Du sowas findest.

Grob.

Definitiv nicht.

Mir scheint eher, Du willst hier aus Deiner Phantasie einen Popanz aufbauen, auf den Du dann einprügeln kannst. Mit der Realität hat das nichts zu tun.

Das hat jetzt genau was damit zu tun? Mal davon abgesehen, daß Ebay _mir_ noch nie Versandkosten berechnet hat. Mir scheint, daß Du bei manchen Dingen zu wenig hinter die Kulisse siehst.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

"Martin Schoenbeck" schrieb im Newsbeitrag news:19zk2jvyywkd$. snipped-for-privacy@usenet.schoenbeck.de...

Solche Worte sprechen nur Leute, die von Logik nicht die geringste Ahnung haben, bei denen diese Stelle im Gehirn bei Geburt einfach nicht belegt wurde.

Nein. Auch dir und gerade die sollte bekannt sein, dass der Zoll gerne selbstaendig bei ihm unplausibel erscheinender Wertangabe des Objekte dessen Wert nach oben korrigiert damit er mehr Zoll bekommt.

Schwachsinn. Versuch mal den Wert rauszufinden. Wie macht man das? Genau, verkaufen, z.B. bei eBay. Und was bekommt man fuer den Gegenstand ? Richtig, nicht mehr das Porto raus. Es ist also bewiesenermassen grober Unfug kranker Beamtengehirne, zu postulieren, das Porto haette irgendetwas mit dem Wert des Gegenstandes zu tun.

Es geht nur und ausschliesslich um Abzocke durch eine Institution, die so gute Connections zum Staat hat, dass sie schmerzfrei ist, egal wie widersinnig ihre Auffassung und Interporetation von Gesetzen ausfaellt, und die das weiss.

Es gibt eine Menge Gruende, warum der Buerger Probleme mit dem Staat und seinen Lakaien hat, und solche Abzocke traegt einen guten Teil dazu bei.

--
Manfred Winterhoff
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MaWin

Ich nehme mal an, dass Du auf de.digikey.com bestellt hast. Dann bezahlt Digikey den Zoll, nur die EuSt auf den Zoll bezahlst Du.

Digikey schreibt "INCOTERM 2000: DDP" auf die Rechnung. Fuer den Zoll muesste es aber heissen "INCOTERM 2000: DDP ". Daher nimmt der Zoll virtuelle Frachtkosten an und die EuSt auf diese Kosten zahlst Du.

Digikey ist das Problem bekannt, seit Monaten arbeite die EDV an Abhilfe, laut Aussage einer Mitarbeiterin auf dem DK Stand auf der Electronica...

Tschuess

--
Uwe Bonnes                bon@elektron.ikp.physik.tu-darmstadt.de

Institut fuer Kernphysik  Schlossgartenstrasse 9  64289 Darmstadt
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Uwe Bonnes

Uwe Bonnes schrieb:

Hallo,

ah ja, aber den Zoll beschimpft man als unflexibel, Digikey dagegen nicht...

Bye

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Uwe Hercksen

MaWin schrieb:

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Hallo,

der direkte Vorgänger und "Parteifreund" Reagan hat ja in seiner ersten Amtszeit auch satt die Verschuldung erhöht, hat das aber bemerkenswerterweise in seiner zweiten Amtszeit wieder abgebaut. Als dann sein Vize Präsident wurde ging es wieder los...

Bye

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Uwe Hercksen

Joerg schrieb:

Hallo,

ein schwerer Oszi per Luftfracht von UK nach USA für 15 $? Klingt nicht nach einem kostendeckenden Preis. Oder war das nur der Tarif für New Jersey nach Kalifornien? Aber das ist immer noch eine erhebliche Strecke. Oder war das nur der Preis für Seefracht im Container als Sammelsendung?

Bye

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Uwe Hercksen

Am Thu, 13 Nov 2008 23:22:00 +0100 schrieb Axel Berger:

Ja.

Lutz

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Lutz Schulze

Hallo Manfred,

MaWin schrieb:

Du bist Dir aber schon sicher, daß Du nicht nur von Dir spricht, wenn Du meinst, derart ausfällig werden zu müssen?

Ich weiß nicht, warum das nun gerade mir bekannt sein sollte (ist es nämlich nicht), aber das hieße doch nicht, daß es den Versuch nicht wert wäre.

Das ist trivial: jemand will was haben, was zahlt er dafür. Schon hat man den Wert.

Beispielsweise.

Für den Empfänger ist aber nicht interessant, was der Absender dafür bekommt, sondern was er dafür bezahlt. Wenn es ihm das nicht wert ist, dann kauft er es nicht. Hast Du schon mal gesehen, daß Dir ein Ebayer die Ware schickt, wenn Du das Porto _nicht_ zahlst? Mal davon abgesehen, daß gerade Ebay ein sehr gutes Beispiel dafür ist, was passiert, wenn das Porto in den Warenwert (hier beim Berechnen des Entgelts für Ebay) nicht einbezogen wird.

Du beweist hier eigentlich nur, daß, wenn Du tatsächlich beim Einkauf die Versandkosten nicht berücksichtigst, Dich selbst belügst.

Verstehe ich das richtig, daß Du glaubst, der Zoll bekäme das Geld? Kann ich mir gar nicht vorstellen, aber wenn doch: das ist falsch, das Geld geht an die EU.

Leute wie Du, die aus Albernheiten einen Popanz aufbauen, den anderen Teil.

Gruß Martin, ich bin raus

--
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Martin Schoenbeck

Matthias Olescher :

Wo liegt eigentlich die Wertgrenze für das Verzollen? Das waren doch mal

50DM, also so ca. 25Eur. Pech gehabt. Lieber mal direkt beim Zoll geschaut, also 22Eur sinds:

Mitgebrachte Güter bei Einreisen sind jedoch bis zu 175Eur frei:

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Dann gibt es noch Sendungen von Privatperson zu Privatperson: 45Eur

Weitere Zollbefreiungsgründe:

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Z.B. Heiratsgut oder auch wissenschaftliche Instrumente und Apparate oder Persönliche Gegenstände von Staatsoberhäuptern oder Erprobungswaren oder Warenmuster. Erprobungswaren sind aber etwas anderes als Warenmuster! Natürlich ist das hier nicht umsonst zu haben, da muss normalerweise Papierkram ausgefüllt werden. Und nicht nur eins, sondern gleich 3.

In so nem Asterixzeichentrickfilm gab es mal ne schöne Szene in einer römischen Behörde, die Realsatire ist aber leider noch besser.

M.

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Matthias Weingart

Und da mokieren sich die Leute ueber diesbezuegliche Fragen von US-Distis. Tsk, tsk, tsk ...

--
SCNR, Joerg

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Joerg

Oder Model A. Bin mal hinten drin mitgefahren. Schoenes hartes Sofa, gerade Rueckenlehnen, Beinfreiheit fuer Basketballspieler, Hut muss nicht abgenommen werden. Das waren noch Autos. Nur laut ist er innen, aussen seltsamerweise nicht.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Genau weiss ich dessen Weg nicht. Hat rund 10 Kalendertage gedauert, wobei das vom Zoll bis hier nur ein Tage war. Der Zoll ist hier recht flott, also denke ich so 6-7 Tage EU-USA. So schwer ist der nicht, etwas ueber 4kg.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Alexander Schreiber schrieb:

Äh, das ist aber ungewöhnlich. Denn die Grenze für Kleinsendungen liegt ja bei 22? Warenwert, das sind bei ?22, keinen Portokosten und Zollsatz 0% ja ?4,18 EUSt. Selbst bei 7% wären es ?1,54. Und bei dieser Grenze bleiben die Beförderungskosten außer acht, es gilt hier tatsächlich der Warenwert als Grenze. Einzige Erklärung könnte sein, daß es sich um Tabakwaren, Alkohol, Parfume oder Kaffee gehandelt hat.

Bernd

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Bernd Laengerich

Bitte was? _Verbleibserklaerung_ vom Kunden? Solche Spielchen sind mir sonst nur bei Waffentechnik bekannt (end user certificate).

Fuer welche Waren versucht die EU denn da den internen Handel zu erschweren?

Man liest sich, Alex.

--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
 looks like work."                                      -- Thomas A. Edison
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Alexander Schreiber

Was kann man mir raten? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen gegen die EuSt auf den Versand oder ist das aussichtslos?

Matthias

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Matthias Olescher

Axel Berger schrieb:

=20

=20

r=20

Sieh es mal von der Verwaltung aus. Die mu=DF ihr Handeln im Zweifelsfall=

vor Juristen/Gerichten begr=FCnden. Was folgt daraus? Richtig, ein Verwaltungsbeamter wird nicht eher ruhn bis die Vorschriften jeder Untersuchung standhalten. Tja, und das ohne R=FCcksicht auf die Praxis.

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Hallo Matthias,

Matthias Olescher schrieb:

Wenn Du keine Versandkosten bezahlt hast, mußt Du auch keine EUSt oder Zoll darauf bezahlen. Die hinzuschätzen darf der Zoll nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen. Was natürlich mit dem falschen Incoterm erstmal gegeben ist. Da sich die tatsächlichen Zahlungen aber ja ggf. belegen lassen, sollte das schon von daher kein Problem sein. Das einfachste ist, beim Zollamt oder ggf. Hauptzollamt anrufen, und fragen, wie Du am besten vorgehst.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Joerg schrieb:

[Verbleibserklärungen]

Neuerdings muß man ja für die USA schon Verbleibserklärungen unterschreiben, damit einem Firmen überhaupt ein Angebot machen dürfen.

Oder nimmt es da eine genauer als nötig?

Gruß, Jürgen

--
GPG key: 
http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?search=J%FCrgen+Appel&op=get
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Jürgen Appel

Normalerweise nur bei ITAR Guetern, die fuer unbeliebte Applikationen benutzt werden koennen. Ist aber selten. Umgekehrt gibt's da schonmal aehnliches.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

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