Horst-D.Winzler schrieb:
ei
Das ist mir neu. Wer hat denn sowas wann verkündet?
MfG Rupert
Horst-D.Winzler schrieb:
ei
Das ist mir neu. Wer hat denn sowas wann verkündet?
MfG Rupert
Sowohl Klaeger als auch Richter waren da. Aber es gibt bei der "Gleichbehandlung" von Leuten "gleiche" und "noch gleichere".
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Am 31.10.2012 17:40, schrieb Rupert Haselbeck:
Das kann man so und so sehen. Raucher sidn auch oft willensstarke Menschen. Gehört nämlich 'ne ganz schöne Kondition dazu, mit dem Gift fertig zu werden. :-)
Andererseits macht der Raucher sich da auch was vor: Er fühlt sich stark, in Wirklichkeit wird er täglich schlapper. :-)
Die Staatseinnahmen durch Steuern aber auch? Und nicht zu vergessen die Pharmaindustrie - der kann's schließlich nur gut gehen, wenn's den Patienten schlecht geht. Die Behandlungskosten zahlt schließlich nicht der Staat.
Hartmut Kraus schrieb:
Hallo,
der Staat verdient auch an Spielsüchtigen nicht schlecht, zumindestens wenn sie legales Glückspiel betreiben. Glückspiel zu besteueren hat ja eine Tradition von Jahrhunderten.
Bye
Joerg schrieb:
mHat der denn diesen Meineid nach deiner Ansicht (oder der Ansicht einer linken Gazette...) begangen oder war das die Ansicht des Richters in ei nem rechtskräftigen Urteil?
MfG Rupert
Horst-D.Winzler schrieb:
ise sogar
Ja, scheint so
MfG Rupert
Joerg schrieb:
lBlödsinn! Man beschützt die Leute ja auch in anderer Hinsicht vor s ich selbst ohne daß jemand auf die verrückte Idee käme, das sei eine Maßnahme eines totalitären Systems. Ich hab mal gesehen, daß es Länder gib t, in welchen man selbst in freier Landschaft auf leerer Straße nur 55 mph fahren darf. Das ist mindestens so "totalitär" wie ein Verbot des Tabakanbau s und des Verkaufs von Zigaretten etc. Und schlimmer noch. Es gibt Gegenden auf dieser Welt, da werden Autos a lle zwei oder drei Jahre zwangsweise daraufhin untersucht, ob sie allzu gro be Sicherheitsmängel aufweisen und der Autobesitzer muß dafür sogar noch zahlen! Und auch damit schützt man die Leute vor sich selbst (und nat ürlich auch den Rest der Welt)
MfG Rupert
"Gleichbehandlung" von Leuten "gleiche" und "noch gleichere".
Das schon, und wie hat der Richter sich nun 'rausgeredet?
Horst-D.Winzler wrote on Wed, 12-10-31 11:20:
IMHO hat kein Staat auch nur das geringste moralische Recht, Rauchen in irgendeiner Weise zu sanktionieren, solange gleichzeitig mit meinen Steuergeldern der Tabakanbau subventioniert wird. Dieser ganze Jungle aus Subventionen, Sondersteuern und Sonderregeln nützt ganz allein nur dem riesigen, schmarotzenden Beamtenapparat, der ihn verwaltet.
Am 31.10.2012 17:50, schrieb Rupert Haselbeck:
Schön wär's, wenn's immer so wäre. Unter der Rostlaube meiner Nachbarin war eine Ölpfütze, wenn sie länger als eine Stunde stand. Aber brandneue TÜV-Plakette.
Mir "uneingestandene Alkoholabhängikeit" einreden wollen, aber solche Psychopathen, die nüchtern nicht geradeaus fahren können, fahren lassen
- Hauptsache, sie haben bezahlt. Immer gem. §1 "Wer zahlt, kriegt Recht." Weiß nicht, ob das geade hier in der Gegend besonders ausgeprägt ist, hab' jedenfalls erst hier bewusst etliche solche Beipiele erlebt.
Es ist in einem Gerichtsverfahren geschehen. Es wurde danach (mit Namen und allem) in einem Buch bis ins kleinste Detail beschrieben und es kamen keinerlei Dementis oder gar eine Verleumdungsklage seitens desjenigen der Meineid beging. Obwohl so eine Veroeffentlichung gerade bei Traegern eines oeffentlichen Amtes schwer belastend wirkt. Weil das was in dem Buch dargelegt wurde offenbar stimmt. Viel deutlicher geht es kaum.
Zu einem rechtskraeftigen Urteil kann es erst nach Anklage kommen. Diese muss die Staatsanwaltschaft einreichen. Was sie nicht tat ...
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Gar nicht. Es kam wie ueblich der grosse Schwamm drueber.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Meineid begangen. Darauf stehen bei uns hohe Strafen. Passiert ist ihm ... nichts. Nicht die Bohne.
linken Gazette...) begangen oder war das die Ansicht des Richters in einem rechtskräftigen Urteil?
allem) in einem Buch bis ins kleinste Detail beschrieben und es kamen keinerlei Dementis oder gar eine Verleumdungsklage seitens desjenigen der Meineid beging. Obwohl so eine Veroeffentlichung gerade bei Traegern eines oeffentlichen Amtes schwer belastend wirkt. Weil das was in dem Buch dargelegt wurde offenbar stimmt. Viel deutlicher geht es kaum.
die Staatsanwaltschaft einreichen. Was sie nicht tat ...
Na, was denn nun - eben schrobst du:
Am 31.10.2012 17:41, schrieb Joerg:
Und das hat der Kläger so hingenommen?
Es gab jemanden der diesen Meineid beklagt hat, noch waehrend derjenige im Zeugenstand sass. Es war der Rechtsanwalt der den Zeugen vernahm und ihn dabei ertappte wie er etwas (wichtiges) ausagte von dem er vorher das Gegenteil ausgesagt hatte. Es gab auch einen Richter. Die formelle Anklage wegen Meineid haette m.W. jedoch der Staatsanwalt erheben muessen, fuer ein separates Verfahren. Hat er aber nicht.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Dem ging es darum in seiner eigenen Sache Recht zu bekommen. Was er auch bekam. Die Anklage wegen Meineid haette er nicht einreichen koennen da er nicht der Staatsanwalt war.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Am 31.10.2012 17:40, schrieb Rupert Haselbeck:
In einem Spiegelbericht über die Zigarettenindustrie ist das behauptet worden.
-- mfg hdw
Joerg schrieb:
Hallo,
er muß ja als juristischer Laie keine Anklage einreichen können, aber eine Anzeige eines Offizialdeliktes muß doch möglich sein. Wenn bei uns ein Richter oder Staatsanwalt von einem Meineid Kenntnis bekommt und nichts unternimmt macht er sich meines Wissens doch einer Strafvereitelung im Amt schuldig.
Bye
Joerg schrieb:
Hallo,
und es war zu dem Zeitpunkt ausser dem Zeugen, dem Anwalt und dem Richter auch ein Staatsanwalt anwesend?
Bye
Rupert Haselbeck wrote on Wed, 12-10-31 18:40:
Ziemlich sicher nicht. Alle bsiherigen Untersuchungen ergaben, daß die Mehrkosten bei der Kranken- durch die Einsparungen bei der Rentenversicherung weit überkompensiert wurden.
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