Moin,
MaWin schrieb:
Das hat mit 'Gegenrechnung' nichts zu tun. Der Gewerbetreibende zahlt keine MWSt, sondern nur der Endkunde. Er hat sich _keine_ MWSt vom Kunden bezahlen lassen. MWSt ist für den Gewerbetreibenden ein durchlaufender Posten. Was er an MWSt bezahlt, bekommt er vom zurück. Was er seinen Kunden berechnet, muß er abführen. Wenn er die Einkäufe teurer weiterverkauft, führt er auch automatisch mehr MWSt ab, eben auf den Mehrwert.
Ich sehe in diesem Verfahren keine Bevorteilung der Unternehmen. Die ist allenfalls bei Eigenverbrauch zu sehen, wo der Unternehmer für selbst genutzte Waren/Dienstleistungen keine MWSt zahlt.
Wenn ich die Verkaufsteuer richtig verstanden habe, fällt diese bei jedem Verkauf erneut an. Damit hätte man aber das Problem, daß Steuern auf Steuern erhoben würden, nur weil Zwischenhändler agieren.
- Heinz