Arno Welzel schrieb:
Das ist allerdings falsch. "Krankengeld" wurde _deutlich_ später eingeführt. Im bez. Regelungswerk gab es lediglich eine Festschreibung einer "bis zu" sechswöchigen _Lohnfortzahlung_ für unverschuldete Dienstverhinderung. Also etwas völlig anderes als Krankengeld, welches ja von der Krankenkasse kommt. Und diese Regelung galt auch nur für "Angestellte", also Bedienstete mit Leitungsfunktion
Lohnfortzahlung für Arbeiter gibt es übrigens seit 1.1.1970
MfG Rupert