Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz?

Störende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz?

Das ist wieder ein wenig "privat" hier: ich habe ein ständig wachsendes Problem mit "Rotznasen", die meine Handy-Telefonate stören. Zum Beispiel mit Dreinquatschen und mit Umschalten auf Flugmodus, wodurch das Telefonat abrupt abgebrochen wird.

Fachleute haben mir erklärt, dass das nur Hacker in der Nähe können. Dann ist das aber eine Störung nach dem Rundfunkgesetz, die nicht im Horizont der IT-Experten vorkommt.

Ich habe ein android Handy und bin etwas weit weg von einem Zentrum daheim. Die Hacker betreiben auch andere Störungen aber die sind hier OT.

GL

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Franz Glaser
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Das glaubst ja wohl selber nicht. Paranoia und Hysterie.

Dein Handy ist Schrott, kauf a neichs.

w.

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Am 21.09.2023 um 17:39 schrieb Helmut Wabnig:

Na aber. Laß ihm doch seinen Spaß. Er hat schließlich noch ganz andere Probleme. Zitat von

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"Seit Jahren habe ich ein Problem mit Einbrechern und wundere mich, wie mich die Einbrecher spätestens 2 Wochen nach einem neuen Schloss an der Haustür mit einem Dietrich bzw. mit einem passenden Schlüssel überrumpeln können."

Mir wäre es irgend wann mal leid - so oft das Schloss wechseln um dann nach spätestens 2 Wochen die nächsten Einbrecher vor mir zu haben. . .

J.J.

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Jürgen Jänicke

Der unerlaubte Betrieb von Sendeanlagen ist nach § 149 Absatz 1 Nummer 10 TKG zu einer Ordnungswidrigkeit, die nach Absatz 2 Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu

500'000€ geahndet werden kann. Z. B. wenn jemand ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Absatz 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt. Auch kann nach Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 4 eine Buße bis zu 100'000 Euro folgen, wenn jemand Nebenbestimmungen einer Frequenzzuteilung (§ 60 Absatz 2 Satz 1) verletzt.

Störungen durch die unerlaubte Aussendung eines Sendesignals ("Störsender") sind generell verboten. Die BNetzA ermittelt i. d. R. auf Anfrage des Betroffenen. Der Verursacher wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet oder die Störquelle wird beschlagnahmt. Außerdem drohen Bußgelder bis zu 50'000€.

Handle entsprechend!

Das sind dann keine Rotznasen, sondern Profis.Für GSM/UMTS/LTE-Spoofing und den Betrieb von Femtozellen ist nichttriviales Equipment erforderlich.

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

In der Gesamtschau vermute ich eher Störungen auf Layer-8-Ebene.

Volker

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Volker Bartheld

Am 21.09.2023 schrieb Franz Glaser snipped-for-privacy@meg-glaser.com:

Österreich?

Ersteres lässt sich nicht durch Störsignale erreichen, die Zeiten des analogen Mobilfunks sind lange vorbei.

Ist es denn ein Handy für das Mobilfunknetz oder ein DECT-Telefon?

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Marco

Die Frage ist welcher Level an Stoersignal ist noch erlaubt, was sind die Grenzwerte. Ein Raspberry Pi mit Kamera dran produziert soviel Stoerungen dass ein GPS-Empfaenger in 1m Enfernung nicht mehr funktioniert, das habe ich selbst ausprobiert. Raspberry Pi+Kamera unter der Windschutzscheibe und GPS Empfaenger unter der Heckscheibe funktioniert.

Eine

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Carla Schneider

Marco schrieb:

Scheint so

Welches DECT-Telefon hat denn einen Flugmodus?

Wie schon festgestellt wurde, dürfte das Problem des OP kein technisches sein und es wird daher auch nicht mit technischen Mitteln lösbar sein

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Macht es denn einen Unterschied? Ein DECT-Hack ist jetzt auch nicht, was ich irgendwelchen Scriptkiddies unbedingt zutrauen würde:

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Volker

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Volker Bartheld

Je nun. Diese Frage läßt sich aus dem einschlägigen Regelwerk mehr oder weniger problemlos ermitteln und ist Gegenstand jeder EMV-Prüfung. Zum Einstieg:

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Bei in Deutschland regulär vertriebenen Geräten ist zunächst davon auszugehen, daß sie eine dementsprechende Prüfung absolviert haben. Ausnahmen und spätere Abweichungen bestätigen die Regel.

Bei Geräten, deren einziger Daseinszweck die Störung von Funkübertragungen ist, liegen diese Grenzwerte bei Null. Alldieweil nur der Verkauf und Betrieb derartiger Geräte (in/nach Deutschland) verboten ist. Solltest Du also selber (versehentlich natürlich) soetwas bauen oder Dir jemand einen Störsender vor die Türe stellen, darfst Du ihn natürlich als Mahnmal oder Anbetungsobjekt in die Vitrine tun.

Schön. Das Ding hat eine EU-Konformitätätserklärung

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darf damit in Deutschland betrieben werden, egal, was Dein GPS-Empfänger dazu sagt. Ich gehe nicht davon aus, daß (Zitat) "Handy-Telefonate stören. Zum Beispiel mit Dreinquatschen und mit Umschalten auf Flugmodus, wodurch das Telefonat abrupt abgebrochen wird" etwas ist, was ein Raspberry Pi oder sonst ein gutartiges Gerät kann, selbst wenn man es dem "Handy" auf den Bauch bindet. Und selbst wenn es das könnte aber dennoch über eine EU-Konformitätserklärung verfügt, wäre das hinzunehmen. Im Zweifel ruft man bei der BNetzA an und bittet um Aufklärung.

Falls es überhaupt das Problem ist, das Franz hat.

Volker

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Volker Bartheld

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