Welche Frage unzulässig ist, wird, falls keine Präzedenzfälle existieren, allerdings auch gerichtlich zu klären sein. Aber, Entwarnung: Du kannst natürlich generell lügen, daß sich die Balken biegen. § 153 StGB "Falsche uneidliche Aussage" bezieht sich nicht auf das Zivilleben, in § 263 StGB "Betrug" muß der Geschädigte beweisen, daß die Absicht bestand, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, § 434 BGB "Sachmangel" bezieht sich nur auf Sachen.
Und spätestens seit Uwe "gebe ich ihnen mein Ehrenwort" Barschel, Helmut "Dazu gehört, daß ich mein gegebenes Wort halte" Kohl und Olaf "Kann mich nicht erinnern" Scholz ist dererlei Praktik doch vollkommen verbreitet und gesellschaftsfähig.
Eher sollte man es wie Ralph halten und sich vergegenwärtigen, was es heißt, wenn der Arbeitgeber in spe Dich mit solchen Fragen bzw. Vereinbarungen überzieht. Das mag im einfachsten Fall Cargo-Cult-Juristerei sein (schönes Wort übrigens!), im schlimmsten Fall eine Firmenkultur voller Argwohn, Überwachung, Denunziation und Gängelung. Weder bei planlosen Idioten noch Stasi-Arschlöchern willst Du längere Zeit arbeiten. Je früher Du es merkst, je besser. Daher Augen (und Ohren) auf beim Vorstellungsgespräch.
Nichts. Unsere Welt ist sowieso schon voller Floskeln, da macht eine mehr das Kraut auch nicht fett. Höchstens könnte man überlegen, was all die Scheinheiligkeit, die Positivformulierungen und die Polictical Correctness mit unserer Gesellschaft anstellt. Wird wohl noch eine Weile dauern, bis auch der letzte Träumer das gecheckt hat.
Volker