Re: Totalschaden?

Mar 20, 2026 Last reply: 3 months ago 73 Replies

Hi Axel,

Sowas hatte ich auch schon. Neue Batterie beim Sonderpreisbaumarkt 10 km weg von hier mitgenommen in der Absicht, beim Nächsten Besuch in ein paar Monaten die alte Batterie dort zurückzugeben. Leider hat sich der Pfandbon in der Zwischenzeit verabschiedet. Das ist aber meine alleinige Schuld, weder die vom Habeck, noch die sonstiger Stellen.

Marte

Wenn Du minst, Du habest ihn verloren, teilweise ja. Warum ein "Bon"? Für andere Pfandartikel braucht man keinen, die kann man am Straßenrand aufsammeln und einlösen.

Sollte er, wie angeblich meiner, eine zeitlich begrenzte Gültigkeit gehabt haben, dann ist das für den Zweck offensichtlich widersinnig und sinnlos.

Hallo Axel,

Weil das System eben nicht optimiert auf meine Weltsicht ist. Ich kann damit leben, bzw habe beschlossen, dass mein Leben besser ist, wenn ich mich darüber nicht ständig aufrege.

Wäre schön, ist aber nicht so. Nebenbei bemerkt ist das auch bei diversen Bierflaschen so, von speziellen Kästen ganz abgesehen.

Wieso denn? Hättest Du die Batterie gleich getauscht, so wie das vorgesehen ist und dann die alte abgegeben, wäre alles im Lot. Dass das nicht sehr zweckmäßig ist, will ich nicht in Abrede stellen. Die Welt wird aber nicht besser, wenn ich mich ständig über sie aufrege, insbesondere dann nicht, wenn ich bzw. mein Ärger darüber keinen Einfluss darauf habe, dass sich dann auch was ändert. Daher habe ich beschlossen, mich nur noch dann zu ärgern, wenn Aussicht darauf besteht, dass ich daran auch etwas ändern kann. Es lebt sich deutlich angenehmer seither.

Marte

Das ist nicht "sowas" sondern bestenfalls "sowas in der Art". In Axels Fall: Bauernschläue der Rücknahmestelle, die sich um ihre Pflichten lt. BattG drücken wollte und in Deinem Fall Alterung des Thermofitzelchens durch Deine Fahrlässigkeit.

Aber wenn ich mir

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bin ich angesichts von Begriffen wie EU-BattV, DE-BattG. BattV, BattVO, BattG, BattDG, BattAnpG, AR, EAR, OfH, usw. doch schon wieder kurz vor der Bewusstlosigkeit.

Das illustriert schön, warum wir hier im Land der Dichter und D^W^W^WBürohengste und Bedenkenträger bei relevanten Dingen kein Bein mehr auf den Boden bringen.

Ich habe die Situation anlässlich der Pandemie als Moritat "Der Buchbinder Coroninger" (der Valentin-Sketch darf hoffentlich als bekannt vorausgesetzt werden) zum Ausdruck gebracht, wo es um die vermeintlich simple Frage ging, ob mein Kind denn nun mit Maske in die Schule sollte, oder nicht.

Weil der Wust an Vorschriften und Akronymen thematisch so schön passt, hier bitte. Jedes Wort ist an Fakten belegt.

============================================================================== Erreichte mich doch heute diese e-Mail des Klassenelternsprechers, nennen wir ihn einfach "Björn":

Dabei bezog er sich auf folgende Nachricht der Direktorin H., die diese aus unerfindlichen Gründen nicht direkt an die Eltern richten konnte:

Bei der Bundeswehr hätte man gesagt: "MELDEKETTE EINHALTEN, GEFREITER DUMPFBACKE!".

"Die Presse" ist bekanntlich in solchen Fällen eine ganz schlechte Adresse und erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Ergo machte ich mich auf die Reise und forschte nach rechtsverbindlichen Quellen. Eine lange Reise, voller Höhen und Tiefen, bei der man viel über den föderalen Charakter der Bundesrepublik lernt. Eine Reise, deren Erfahrungen ich hier mit Euch teilen möchte.

Maßgeblich für die Marschrichtung ist primär die Bundesebene, hier das Infektionsschutzgesetz (auch als IfSG bekannt [1]). Dem entspricht die Bayerische Ausprägung (BayIfSG [2]). Leider stehen da wie dort nur Informationen zu Meldepflicht und der Rolle der Gesundheitsämter - aber keine konkreten Auflagen.

Die findet man in der sogenannten "Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", inzwischen gibt es die siebte Version, gültig ab 19.10.2020 [3]. Unter §18 "Schulen" heißt es da:

"[...] Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sind zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird. [...]

Auf dem Schulgelände besteht Maskenpflicht [...] ausgenommen Schülerinnen und Schüler nach Einnahme ihres Sitzplatzes im jeweiligen Unterrichtsraum, [oder] nach Genehmigung des aufsichtführenden Personals aus zwingenden [...] Gründen [...]".

Doch halt! So einfach ist es nicht in Deutschland und schon gar nicht in BAYERN. Wo kämen wir denn da hin? Mia san Mia!

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird durch Verkündungen (meist des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege - vulgo: "Gesundheitsministerium") modifiziert und ergänzt, man findet sie - naheliegenderweise und vollkommen zwanglos... - auf der "Verkündungsplattform" [4]!

Tatsächlich wird in der "Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom

  1. Oktober 2020" (Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 588 vom 16.10.2020) [5] für das Eintreten einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen je 100'000 Einwohner und Woche erwähnt:

"[...] Abweichend von § 18 Abs. 2 Satz 2 [BayIfSMV_7] besteht Maskenpflicht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen [...]".

Damit ist aber längst noch nicht aller Tage Abend, denn wir haben ja mit den o. g. zwingenden Gründen die finale Entscheidung (und Verantwortung) in die Hände des aufsichtsführenden Personals gelegt.

Aufsichtsführend in diesem Sinne ist logischerweise das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ("Kultusministerium"), welches im Drei-Stufen-SARS-CoV-2-Pandemie-Plan gegenwärtig Stufe 2 ausgerufen und über die Website des Rathauses veröffentlicht hat [6].

Von dort: '[...] Derzeit gilt in München für Schulen die Stufe 2. Die vorübergehende Maskenpflicht für Grundschüler*innen am Platz ist seit Mittwoch,

  1. Oktober, wieder aufgehoben. Auch wenn der Inzidenzwert in München über 50 [sogar bei 82.4, d. Red.] liegt, kann die Stufe 2 ("gelbe Phase") des Dreistufen-Plans für Kitas und Schulen weiterhin gelten. Es gibt keinen Automatismus, der beim Überschreiten eines Schwellenwertes eine nächsthöhere Stufe auslöst. [...]'.

In einfache Sprache übersetzt: Die Ampel steht auf Dunkelrot, aber wir fahren trotzdem mit Halbgas weiter. Wen es interessiert, der möge auf [6] etwas herunterscrollen und sich die Liste der geschlossenen Schul(klass)en in München vor Augen führen.

Last not Least: Lt. ihrer Mitteilung "[...] heute früh erhielt ich die offizielle Nachricht vom Schulamt München, dass für alle Grundschüler am Platz keine Maskenpflicht besteht. [...]" hat Direktorin H. als letzte Instanz keine "zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründe" für (oder gegen) eine Maskenpflicht geltend gemacht.

###################################################################### Fazit: Die Kinder dürfen den Spucklappen im Unterricht also weglassen. ######################################################################

Vorerst. War doch nun wirklich ganz einfach, oder?

Mit einer weiteren, hochinteressanten Verkündung möchte ich meine ebenso geduldigen wie aufmerksamen Leser nun in den wohlverdienten Feierabend entlassen. Der Bayrische Bußgeldkatalog für Corona-Sünder [7]. tl&dnr:

- Öffentliches Feiern: 150€.

- Pseudonym auf die Gästeliste im Lokal schreiben: 250€. S. auch: [8]

- An einer nicht genehmigten oder lt. BayIfSMV unzulässigen Versammlung teilnehmen: 500€. Das betrifft z. B. Hochzeiten und Geburtstagsfeiern ohne Hygienekonzept oder mit zuvielen Gästen oder sich neben Brudi und Schwesti noch drei weitere Familien bzw. mehr als 10 Personen nach Hause einzuladen.

- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 250€.

Übrigens kann nach 5.1 eine Ermäßigung gewährt werden. Nein, nicht bei mehreren, tateinheitlichen Verstößen (man zahlt also nur 1x, wenn man unmaskiert feiert und im Sperrbezirk Alkopops säuft - BayMBl. 2020 Nr. 588 [9] und 589 [10]), sondern bei erkennbarer Einsicht ("Herr Oberwachtmeister, ich will es nienienie wieder tun!"), Fahrlässigkeit ("Versehentlich gefeiert") kostet nur die Hälfte, beharrliche Covidioten bekommen keinen Mengenrabatt, sondern zahlen Potenzen von zwei.

Für Wirte, Veranstalter, Reiseunternehmen, Geschäftsleute, usw. kann es übrigens sehr schnell zwischen 1'000 und 10'000€ (Kulturstätte oder Kino ohne Mindestabstand, Hygienekonzept oder mit zuvielen Teilnehmern betrieben) teuer werden.

In diesem Sinne: Bleibt gesund und munter!

Volker

P.S.: Wer Ansätze von Sarkasmus oder Fähnlein im Wind [11] [12] findet, darf sie gerne behalten.

P.P.S.. Was das nun mit dem Buchbinder zu tun hat? Ist doch klar:

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. Und, daß das Valentin-Musäum im Isartor höchstwahrscheinlich schließen muß. Wegen weil Abstandsregeln nicht einzuhalten und Brandschutz. Ist einfach zu eng dort, zu wenige Fluchtwege.

[1]
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Volker

Du bist doch in München? Statt dich mit dem Wertstoffhof rumzuärgern, fahr doch die 50 Meter weiter zum Kauschinger.

Okay, da musst du erstmal deinen Ausweise herzeigen und dich registrieren lassen: Kundennummer. Muß sein, gesetzliche Vorgabe: solltest du zB zwei Kilometer Kupfer-Telefonkabel abgeben und es fehlen morgen im "Post"-Netz eben dieses, muß es Unterlagen dazu geben. Und du unterschreibst das die Kohle in deiner Steuerklärung auftaucht. Denn die geben dir Geld für den Schrott.

Dann ab in die Anlage, für den Auspuff gibt's wohl 50-80 Cent pro Kilo.

Warum sollte man die nicht der Stadt zukommen lassen? Weil die (manchmal und teilweise) richtig unverschämt sind -- dreimal Anfahrt um ein Teil abzugeben zB. Samstag kannst auch raus, und da Sachen mitnehmen -- bei der Stadt nicht erlaubt (Samstag weil du da keinem Bagger im Weg bist). Kupfer, Elektronik, Messing-Drehmaterial, idR rein nach Gewicht.

Thomas Prufer

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Danke für den Tip! Lindberghstraße 12, 80939 München ist zwar jetzt nicht um die Ecke, aber ich könnte den Kram nächstens meinem Spezl aufdrücken, wenn er mal wieder mit dem Auto unterwegs ist. Der arbeitet in der Nähe.

Klar. Mache ich häufig so, z. B. mit Leergut, das ich nebenbei zusammenklaube. Kommt der Bon eben in den Briefkasten für die Münchner Tafel oder sonst einer wohltätigen Einrichtung, wenn sich das schon der Bro nicht zumuten will, der den Kram gekauft hat.

OIDA! Mülltauchen? IN BAYERN?!? Ist ja unglaublich.

Volker

Das sagen meine kluge Tochter und meine alten Freunde auch. Die Folgen meiner Unbelehrbarkait trage ich selbst. Das eben ist das Leben, im Tod werde ich ruhiger sein.

-- /¯\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067 \ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069  X in | D-50829 Köln-Ossendorf

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\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --

Thomas Prufer snipped-for-privacy@mnet-online.de.invalid> schrieb:

danke für den Tip!

Müll? Edelschrott! Da lässt sich der Jagdtrieb günstig befriedigen.

Da lag ein Schlagschrauber pneumatisch von Berner, auf Anfrage wollte der 2€ dafür. Hat einer mitgenommen, mal anschauen, und wenn irreparabel kaputt, ist 2€ okay für "schaun wir mal was isn da drin", und wenn er geht "könnte man brauchen". Zerlegt, verstanden, gereinigt, zusammengeschraubt, Messingdruckluftnippel drangeschraubt, geht. Links, rechts, Drehdings für viel/wenig.

(Und der Kauschinger-Mitarbeiter bestätigte, das der Wertstoffhof teilweise seine Container zum Schrotti bringt -- und der Schrotti dan auch dafür zahlen muß...)

Thomas Prufer

Am 03.04.2026 um 12:19 schrieb Eric Bruecklmeier:

Reicht doch damit die Uhr im Winter nicht stehenbleibt :-D

S,CNR! Bernd

Eric Bruecklmeier schrieb:

Argh... das ist Gewohnheit... Wenn ich schonmal von Stromstärken schreibe/lese, sind das (häufiger) mA; die Einheit A kommt vergleichsweise "zu selten" vor.

Die Einheit Ah ist ja auch die Einheit einer (elektrischen) Ladung:

1Ah = 1A*1h = 1A*3600s = 3600As = 3600C (Coulomb).

Am 08.04.2026 um 02:05 schrieb Stephan Gerlach:

Ach?

Am 08.04.2026 um 02:02 schrieb Stephan Gerlach:

Es war ja klar, was gemeint war... ;-)

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