OT: Wann darf man sich Gutachter nennen?

Hallo Leute,

ich wollte mal fragen, welche Voraussetzungen man haben mu=DF, damit man sich "Gutachter" nennen darf? Ich habe bisher nur gefunden, da=DF ein Gutachter "besondere Sachkenntnis" haben mu=DF. Wenn jemand Elektrotechnik studiert hat und mit einem Diplom abgeschlossen hat, darf der mir z.b. ein Gutachten =FCber einen Blitzschaden ausstellen?

Schon mal danke f=FCr eure Antworten...

Gr=FC=DFe Christian

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Christian Schmitt
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Das ist ganz einfach. Jeder darf sich Gutachter bzw Sachverst=E4ndiger nennen. Und auch so im Branchenverzeichnis des Tel-Buches werben. Wenn er dann gewerblich Gutachten erstellt,mu=DF er ein Gewerbe anmelden und Steuern.....

So. Ganz anders l=E4ift das ab, wenn er ein amtlich/=F6ffentlich bestellter und vereidigter Gut./Sachv. sein will.

Dann mu=DF er zur Handwerkskammer f=FCrs Handwerk oder zur IHK f=FCr die Industrie gehen.

Da k=F6nnen dann zB Mustergutachten gefordert werden, eine fachbezogene Ausbildung wird vorausgesetzt usw.

Pr=FCfungen gibt es nicht. Allerdings grade im Handwerk wird gew=FCnscht, da=DF es ein selbstst=E4ndiger Handwerksmeister sei.

Und es wird erwartet, da=DF er freundliche Gutachten (f=FCr die Kollegen)..........

Bei der IHK l=E4uft das sauberer. Da sind das oft auch Leute von FHs oder THs. Oder auch Unis. Nebenjob.

MfG bastian

Nur noch mal grunds=E4tzlich. Erstmal nicht gesch=FCtzt, jeder kann, der sichs traut......

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bastian

Blitzschaden =FCbersehen.

Klar darf der. Nur wird zB eine Versicherung und auch ein Richter das nicht anerkennen. Allenfals k=F6nnte er als "sachverst=E4ndiger Zeuge" zur Kenntnis genommen werden.

Au=DFerdem mu=DF unterschieden werden, ob es um den techn.Teil eines Blitzschadens geht oder um die Schadensfolgen, also eher kaufm=E4nisches Gutachten.

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bastian

Christian Schmitt schrieb:

man

Keine, es handelt sich weder um einen gesch=FCtzten Titel noch sonst ei= ne gesch=FCtzte Bezeichnung

Ein Gutachten darf jeder fertigen. Fraglich ist, ob ein anderer, z.B. die Versicherung, f=FCr welche das Gutachten als Beweis dienen soll, dieses Gutachten anerkennen wird. Sachkenntnis verlangt allerdings die IHK von Gutachtern, welche amtlich=

anerkannt und vereidigt werden wollen, damit sie in die entsprechende Liste der IHK aufgenommen werden. Ich w=FCrde im Zweifel einen Gutachte= r von der Liste der IHK beauftragen oder zumindest die Versicherung /vorher/ fragen, ob mit dem Sachverst=E4ndigen XY Einverst=E4ndnis besteht.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Neben der Theorie die Praxis: ungefähr die Hälfte der "Gutachten", die ich Kunden zusammen mit der Rechnung nach einer Gerätedurchsicht (Wasserschaden - Sturzschaden - Überspannungsschaden, jeweils mit Begründung und ca. Schadensumfang) auf Wunsch geschrieben habe, waren bei den Versicherungen auf Anhieb erfolgreich, in die nächste Instanz hat sich bisher noch keiner gewagt. Ob die initiale Erfolgsquote bei einem vereidigten Gutachter höher gewesen wäre wage ich zu bezweifeln, aber die Chancen in den folgenden Instanzen wären sicher besser.

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Stefan Huebner

Hallo Stefan.

Versicherungen sind bei Kleinkram, wenn man sie nicht wirklicht braucht, im allgemeinen sehr kulant. Desweiteren haben die die =DCberlegung, das sich, wenn sich Dein gutachten Halbwegs plausibel anh=F6rt, ein "offizieller" Gutachter das gleiche schreiben w=FCrde, und haken f=FCr den Preis nicht weiter nach.

Anders sieht es aus, wenn es wirklich um gr=F6=DFere Summen (wenn man die Versicherung wirklich braucht) handelt. Da habe ich dann im Bekannten und Verwandschaftsbereich gesehen, wo die Versicherungen dann mit Gegengutachten kommen. Nach Durchlauf des Kompletten Prozessprocederes kamen nur noch ca. 1/3 der Entsch=E4digungen durch. Mann kann das so oder so sehen, und es gibt mit sicherheit gute Gr=FCnde, das es so ist, aber f=FCr meinen Begriff haben sich damit die meisten Versicherungen eigentlich er=FCbrigt.

Eine Berufshaftpflicht hat sich damit f=FCr mich z.B. erledigt, weil ich um =FCberhaupt mithalten zu k=F6nnen, fast immer "bewusst Fahrl=E4ssig" handle. Eine Versicherung w=FCrde aber dann nicht zahlen. Also ist sie sinnlos (oder w=E4re so teuer, das sie nicht zu bezahlen k=F6nnte).

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Wiebus

bastian schrieb:

ja, dachte mit "Blitzschaden" an etwas wie defektiertes Fernsehgerät, Telefonanlage o.ä.

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Christian Schmitt

Stefan Huebner schrieb:

Und welche Ausbildung hast du genossen, wenn ich fragen darf? :-)

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Christian Schmitt

Wiebus schrieb:

was meinst du damit, "bewusst Fahrlässig"? In Sachen Gutachtenerstellung?

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Christian Schmitt

s

Genauso dachte ich es mir. Der Gutachter, zB Elektromeister mit ABB-Zusatzausbildung und Pr=FCfung und von der HK bestellt wird vom Gericht anerkannt.

Aber, von Wertermittlung/Reparaturkosten eines Fernsehers, PC oder so hat er keine Ahnung. Ein Sofa mit Brandfleck ist seine Sache auch nicht. Und die angekohlte Holzdecke macht der Schreiner-Gutachter.

Im Grunde kann er nur feststellen, ob eine -nicht vorgeschriebene - Blitzschutzanlage den ABB entspricht und ob Einschlag-Spuren vorhanden sind. Das wars. Dann kann man vermuten, da=DF der TV-Schaden vom Blitz kommt. Vermuten.

Versicherungen mit Blitzschaden zahlen nur, wenn Einschlag-Spuren sichtbar sind.

Man m=F6chte vermeiden, da=DF nach einem Gewitter alte defekte TV (von der Oma) als Blitzschaden vorgestellt werden.

MfG bastian

So, wie nach einem Rohrbruch (versichert) die ganzen kaputten Elektroger=E4te der Verwandtschaft im Keller ins Wasser gestellt werden. (Die waren vorher noch so gut, nur vor=FCbergeh.im Keller....).

nb die meisten Versicherungsbetr=FCgereien laufen =FCber Wasserschaden. Klar, wie macht man einen Blitz ?

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bastian

Wiebus schrieb:

Den Eindruck habe ich (leider) mittlerweile auch, inbes. bei Berufsunfähigkeit wird gerne mal um 10-20 Jahre verschleppt.

Die Privathaftpflicht, eine Rechtsschutzversicherung mit angeschlossener Leistungsabteilung, geht so gerade...

Butzo

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Klaus Butzmann

Hallo Christian.

ng?

Nein. Viel allgemeiner, bei der t=E4glichen arbeit, im t=E4glichen Leben.

Gutachten schreibe ich nicht. Ich meckere Firmenintern schonmal etwas rum, indem ich gefundene Fehler dokumentiere, meine Meinung danebenschreibe, auch schonmal einen Verbesserungsvorschlag mache. Interessieren tut das freilich keinen....... "cargo cult" Qalit=E4tssicherung eben. ISO 9000 Ave Marias......

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus

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Wiebus

Hallo Klaus.

"Theoretisch" k=F6nnte man als Ingenieur z.B. noch Schaltungsdesign machen, wenn man wie Steven Hawking im Rollstul sitzt. Insofern m=FCsste schon Koma eintreten, bevor die Zahlungswillig werden.

Die Berufsunf=E4higkeitsversicherung gab es bei mir bei was anderem gratis dazu. Allerdings, wenn die Verteilt wird wie Bonbons in der Apotheke, kann ich mir sicher sein, das die viele gute Gr=FCnde haben, nie zu zahlen, und die liegen NICHT in einer robusten Konstitution. :-)

Gerade bei Rechtsschutz kenne ich eben pers=F6nlich auch ein eklatantes Gegenbeispiel von meinem Onkel.

mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Wiebus

Wiebus schrieb:

Glaube ich, aber bei der Privathaftpflicht hat die Versicherung ein vitales Interesse dem Gegner zu beweisen dass sie nicht zahlen muß.

Butzo

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Klaus Butzmann

Hallo Klaus.

=2E.....oder mir zu Beweisen, das ich selber bewusst Fahrl=E4ssig gehandelt habe, und darum auch selber zahlen muss.

Und eben gerade das d=FCrfte ihr sehr oft sehr leicht fallen.

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Wiebus

Seid froh, dass Ihr ueberhaupt noch eine bekommt. Hier ist man ein Pariah, sobald man das "Yes"-Kaestchen bei "Do you design medical devices" angekreuzt hat. Dann gibt's prompt ein "Decline to quote", habe ich hier einen ganzen Stoss von liegen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

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Joerg

Hallo Joerg.

Ehrlicher, als einen Wirrwahr von Klauseln, die ich nicht durchschaue, wo ich zahle, und dann doch keine Leistung bek=E4me.

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus

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Wiebus

Zu dem Zeitpunkt, als ich für unsere Kunden solche Schriebe verfasst habe, war ich Kommunikationselektroniker (freier Mitarbeiter bei einem EDV-Dienstleister) und Student, inzwischen warte ich seit Monaten auf mein Diplomzeugnis. Ist das eigentlich auch eine Berufsbezeichnung?

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Stefan Huebner

Dann darfst Du Dich jetzt als "cand. Deine_Fachrichtung" bezeichnen.

Wenn dann das Zeugnis endlich eingetroffen ist: "dipl. Deine_Fachrichtung":

cnr, Andreas

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Andreas Tekman

Hallo Stefan.

Oh weiowei. Die Unis sind trotz Studiengeb=FChren wohl noch ein St=FCck weiter runtergekommen als Anno 1995, als ich mein Diplom machte.

Bei uns war teilweise die bauliche Substanz sehr runtergekommen, und die Verwaltung war manchmal auch etwas verwirrt, aber das mit der Auswertung und Dokumentation der Benotung ec. nichts schiefleuft, darauf haben Sie eigentlich immer geachtet. Ok, auch damals hat es Pannen gegeben. Ich erinnere mich, das eine Klausur mit der Benotung extrem lange gedauert hat. Sie wurde im September geschrieben, und die Noten gab es erst im Januar. Das bestehen der Klausur war Voraussetzung, um sich =FCberhaupt f=FCr andere anmelden zu k=F6nnen. Der offizielle Anmeldetermin f=FCr diese Klausuren w=E4re offiziell bei Bekanntgabe der Noten schon vorbei gewesen. Darum lies das Pr=FCfungsamt eine provisorische Anmeldung zu, die erst mit dem Bestehen g=FCltig wurde..........

Meine Diplomarbeit war nach gut drei Wochen durchgesehen, danach gab es noch ein Kolloquium zwei Wochen sp=E4ter, die Note sofort, das Zeugnis konnte ich mir am n=E4chsten Tag abholen.

Hast Du mal nachgehakt wo es klemmt? Vieleicht k=F6nnen sie Dir im Pr=FCfungsamt einen amtlichen Zettel geben, wo sie Dir best=E4tigen, das Du gewonnen hast und nur die Zeugnisse gerade aus sind.....dann k=F6nntest Du Dich damit wenigstens Bewerben.

Ich kenne jemanden, der konnte wegen einer solchen Panne eine Klausur nicht schreiben, war anschliessend eben ein Semester l=E4nger und hat die Uni dann auf ein halbes Jahresgehalt verklagt. Zumindest die erste Instanz hatte er gewonnen. Die Uni ist dann in Berufung gegangen, und was dann aus der Sache geworden ist, weiss ich leider nicht. Voraussetzung war wohl, das er einen Tag nach Erhalt des Zeugnisses eingestellt wurde, und sein Arbeitgeber ihm einen Schrieb gegeben hatte, das er ihn schon vor einem halben Jahr h=E4tte einstellen wollen, aber usw. Vermutlich haben/h=E4tten er und sein Cheff dann halbe halbe gemacht.....

Ich war offiziell nach dem Einschreiben Stud.-Ing. nach dem Vordiplom dann Cand.-Ing. Verwendet hab ich sowas nie, und ich kenne auch nur einen Fall, wo jemand das machte.

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Wiebus

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