OT: Wann darf man sich Gutachter nennen?

Aug 10, 2008 31 Replies

Wiebus schrieb:

Fein, korrekterweise auf das letzte Halbjahresgehalt vor seiner Rente.

Butzo

War in Aachen auch so. Allerdings war das Ende des Studiums seitens der Uni schon sehr droege: Eine Postkarte auf Recyclingpapier, Vordruck und ohne Unterschrift, "Bitte holen Sie Ihre Diplomurkunde in der Verwaltung auf Zimmer so-und-so ab". Das war's. In Amiland gibt's nach jedem Ausbildungsschritt, und sei es nur die Grundschule, eine Fete mit Reden, Doktorhueten und allem Tam-Tam. Etwas uebertrieben, aber wenigstens keine lapidare Postkarte.

[...]
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Das Abholen der Urkunde ist hier auch nicht spektakulärer.

Es gab dann zum Ende des Sommersemester noch eine Verabschiedungsfeier, zu der alle Absolventen des vergangenen Jahres eingeladen wurden. Auf der wurden dann auch die Auszeichnungen für die Jahrgangsbesten verliehen. (Den 200?-Büchergutschein, den ein hiesiges mittelständisches Raumfahrtunternehmen[1] gestiftet hat, hab' ich erst zur Hälfte ausgegeben.)

Gruß Henning

[1] Das mal Airbuswerke kaufen wollte.

Bei uns auch Pustekuchen. Wir haben dann mit etlichen Absolventen selbst eine organisiert. Damit gab es dann auch keine Degraa, sondern Ruhrpott-Pils vom Fass. Das Fahrrad konnte ich danach nicht mehr lenken.

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Joerg schrieb:

Und 100-jährig wirst Du deswegen jetzt auch nicht mehr ;-)

Jörg.

Das ist da schon seit vielen Jahren nicht mehr so. Es gibt eine ganz nette Feier (siehe

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), die Urkunde kann man natürlich auch vorher bekommen, wenn man sie braucht.

Viele Grüße,

Georg

Wie war der zweite Teil?

"und Oma wurde hundert-zehn, hat Degraa nie geseh'n."

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Die sind ja jetzt auch auf Master umgestiegen, da kann man anderen Laendern in Sachen Feier nicht nachstehen :-)

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Joerg schrieb:

99 Punkte! Du darfst Dich jetzt Biergutachter nennen ;-)

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Jörg.

Klaus Butzmann schrieb:

Alg II?

mfg Rolf Bombach

Rolf_Bombach schrieb:

Könnte leider hinkommen, wenn ich bedenke wie unglaublich wichtig es neuerdings ist schnell, schneller, schnellest früh mit der Ausbildung fertigzuwerden, G8 Gymnasium, Bachelor Studiengänge usw. usw.

Eigentlich hätte mit der steigenden Lebenserwartung die Jugend doch alle Zeit dieser Welt um eine gescheite Ausbildung zu machen. Die Propheten von heute sind 2050 eh' alle unter der Erde.

Butzo

Christian Schmitt schrieb:

Hallo Christian,

auch wenn deine Frage schon etwas her ist hoffe ich, meine Antwort nutzt dir noch was.

"Gutachter" ist man dann, wenn man beauftragt wird, etwas zu begutachten. Klingt blöd, ist aber m.W. die einzige wirklich heranziehbare Definition.

Beauftragen wird man in der Regel einen Sachverständigen. Dieser Begriff ist nach dem, was die Fachleute zum Sachverständigenrecht sagen[0], interessanterweise auch nicht definiert.

Es gibt aber eine "herrschende Meinung", also das, was die Mehrheit der Juristen darüber denkt:

Ein Sachverständiger

- weist ein überdurchschnittliches Wissen in seinem Fachbereich auf,

- hat in diesem Bereich reichhaltige fachliche Erfahrung,

- ist in der Lage, sein Wissen bzw. seine fachliche Sicht auch für einen Laien verständlich darzulegen,

- ist unabhängig und vertrauenswürdig.

Das bedeutet, dass jeder, der diese Anforderungen erfüllt, sich als "Sachverständiger für $Fachbereich" bezeichnen darf.

Bloss: Dann stellt sich die Frage, wie derjenige potentiellen Auftraggebern (die in der Regel für dieses Fach nicht Fachleute sind) seine Qualifikation nachweisen will.

Daher existieren mittlerweile diese Varianten:

- Verzicht auf Bestätigungen durch Dritte (freier SV).

- Anerkennung durch einen Verband (verbandsanerkannter SV).

- Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 (zertifizierter SV).

- Öffentliche Bestellung und Vereidigung (öbuv SV).

Bei den Verfahren "Zertifizierung nach ISO 17024" bzw. "öffentliche Bestellung" wird neben der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit (Vertrauenswürdigkeit) auch die besondere Sachkunde überprüft[1].

So, jetzt zu deiner konkreten Frage: Jemand, der gerade sein Studium abgeschlossen hat, darf natürlich begutachten. Nur sehe ich die Gefahr, dass ihm dadurch möglicherweise noch die Erfahrung in den "kleinen, ekeligen Details der Sache" fehlt. Und die ist in der Regel das, worauf es ankommt.

Ich könnte von einigen Fällen erzählen, wo ich über ein wenig auffälliges Detail erst auf den tatsächlichen Sachverhalt gekommen bin.

Sachverständiger ist einer der wenigen Berufe, bei denen Alter und Erfahrung immer noch unverzichtbar sind :-)

Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Beste Grüße

Stefan

[0] Bayerlein, Sachverständigenrecht, C.H. Becks, München [1] Für die öffentliche Bestellung kann ich auch mit Details dienen: Für das Fachgebiet "Informationsverarbeitung" (das in einer Ausprägung auch die Elektronik abdeckt) kann man die fachlichen Voraussetzungen hier
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nachlesen. Die Überprüfung erfolgt in der Regel durch Vorlage von mehreren Mustergutachten sowie ein sogenanntes Fachgespräch (das etwa einen Tag dauert). Durchgeführt wird die Überprüfung der besonderen Sachkunde durch ein Fachgremium, das z.B. mit Hochschullehrern aus dem Fach und anderen Fachleuten mit langjähriger Erfahrung besetzt ist. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Das Fachgespräch ist kein Spaziergang. Ohne Erfahrung und echtes Grundlagenwissen in den Bereichen, in denen man tätig sein will, kommt man nicht weiter.
http://www.svb-wagner.de

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