Hallo NG, Es ist etwas offtopic, aber in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich viele Leute hier mit Verordnungen bzgl. elektronischer Geräte etc. auskennen.
Mein Problem: Ich habe einen kleinen EEE-Laptop und eine USB-GPS-Maus. Beides könnte ich wunderbar in mein Autocockpit stellen und habe ein LowBudget-MultiFunktions-Navi mit relativ großen 8,9"-Display.
Aber kann mir die Polizei da aus irgendeinem Grund böse werden, wenn ich so rumfahre? Haben die kommerziellen Navis eine Autozulassung o.ä.? Gibt es eine Vorschrift über eine Maximalgröße eines Zsatzteiles, welches ich mir an die Scheibe klemmen darf?
fragt Martin
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J
Joerg
Ohne Gewaehr:
Schnell Knoeppschen druecken, das Programm mit einer kompliziert aussehenden FFT taucht auf? "Herr Wachtmeister, ich bin vom Ingenieurbuero Schiewek und wir machen gerade eine Messfahrt" 8-D
Gruesse, Joerg
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O
Olaf Kaluza
Es ist vermutlich eine deutsche Eigenschaft das man erst fragt ob man etwas darf oder?
Ein Freund von mir macht das schon seit vielen JAhren so und hatte noch niemals ein Problem. Jedenfalls nicht mit dem Schnittlauch. Es gibt aber gelegentlich Probleme mit dem Beifahrer (me :-) weil sowas zuviel Platz wegnimmt und der dann genervt ist.
Olaf
T
Thomas Einzel
...
...
Auch dafür wird der aufmerksame Polizist nach einem geeigneten KFZ Notebookhalter Ausschau halten - ansonsten dürfte es unter "ungesicherte Ladung" (oder so ähnlich) fallen, da gibt ess bestimmt etwas in der StVO.
Ob der reicht weiß ich nicht:
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Thomas
J
Joerg
Muss man eben alles schoen festschrauben. Frueher hatte ein Funkamateur bei jedem Dortmunder Flohmarkt seinen Mercedes ausgestellt. Bis auf den Fahrersitz waren alle Sitze ausgebaut und der Wagen war rappelvoll mit Funkanlagen. Vielleicht hat noch jemand ein Photo. Ich hatte ihn mal gefragt ob es Aerger mit der Polizei gaebe, er sagte nein.
Verheiratet kann der nicht gewesen sein :-)
Gruesse, Joerg
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M
MaWin
"Martin Schiewek" schrieb im Newsbeitrag news:i2n2si$6oe$ snipped-for-privacy@mlucom4.urz.uni-halle.de...
Da das Zeug offenbar nicht mit fest installierter elektrischer Verbindung sondern höchstens über den Zigarettenanzünder läuft, brauchst du schon mal keinen e-Nummer und keine weiteren Zualssungen
Die Sicht darf nicht behindert werden, also Ermessenssache, aber wenn du vorher als Fahrer durch das Scheibenstück eh nur deine Motorhaube sehen konntest, wird kein Richter dem Polizist Recht geben.
Wichtiger sind die interessanteren Features: Kann dein Routenplaner vor Radar warnen ? Dann ist schon das Mitführen verboten. Kannst du mit dem Gerät telefonieren ? (Skype) dann ist das Bedienen verboten.
Navis fallen übrigens auch aus kommerziellen Scheibenhaltern ständig runter, die Qualität der Befestigung kann also nicht das Problemm sein, das Teil fliegt beim Unfall eh nach vorne weg.
Manfred Winterhoff
J
Joerg
[...]
Huch, man darf bei Euch keine Radarwarngeraete haben? Hier sind die m.W. nur in Virginia verboten, die wollen offenbar ihre Einnahmequelle sprudelnd halten. Geht aber vermutlich nur weil noch niemand bis zum Verfassungsgericht gegangen ist.
Bei einem Auffahrunfall nach hinten, oder schlimmstenfalls schraeg nach hinten ...
Im Ernst, ein Bekannter der einen schweren Unfall mit mehrfachem Ueberschlag hinter sich hat sagte dass aber auch alles was lose ist oder sich lockert zum Projektil mutiert.
Gruesse, Joerg
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S
Stefan Engler
Am 27.07.2010 20:06, schrieb MaWin:
Es wird eine e-Nummer für das Netzteil, welches man in den Zigarettenanzünder steckt, benötigt. Die Netzteile gibt es zu genüge. Alles ist was hinter dem Trenngerät mit der e-Nummer steckt nicht mehr direkt mit der Bordelektrik verbunden ist, fällt nicht mehr unter die E-Nummer-Pflicht. Für Funkgeräte bräuchte man bei neueren Autos reichlich dimensionierte
12V->12V Netzteile für den Zigarettenanzünder. Ist beim Auto sowieso beser, da die Spannung sehr schwanken kann und dann bei Bateriespannungen von 12,5V sich das Netzteil abschalten könnte.
Das Navi sollte halt nicht direkt vor dem Fahrer stehen sonder besser auf der Seite des Beifahrers oder Mittelkonsole. Das Problem könnten Vorschriften zu den Beleuchtungseinrichtungen im Auto werden. Wenn jetzt der Monitor deutlich weiß nach hinten strahlt gibt es Ärger, wenn man die Fahrtrichtung des Autos verwechseln könnte.
Kann dann aber zum Problem mit der Versicherung werden. Wenn es möglich ist, sollte das Navi richtig befestigt werden. Die Scheibenhalter sind optimierungsbedürftig und wenn das Teil in den Fußraum fliegt, kann es richtig Ärger geben.
Das mit Technik vollgestopfte gehörte nicht zufälligerweise dem Gilb? Laut Gerüchten war in den Autos so viel Technik drin, dass es wegen der zulässigen Gesamtmasse Gewichtsbeschränkungen für die Fahrer gab.
J
Joerg
Das haben hierzulande schon viele gesagt, wenn auch nicht so sehr zu mir: You Germans worry too much :-)
Wenn es um die Aufnahme von Krediten geht sehe ich das allerdings etwas anders ...
[...]
Gruesse, Joerg
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F
Falk Willberg
Soweit ich weiß, ist das in der Schweiz der Fall, hier aber nicht. Sonst wäre wohl auch ein Autoradio verboten, wenn man damit die "Blitzer-Warnungen" von manchen Sendern abhören kann.
...
Ja, die Benutzung ist verboten. Der Grund ist, WIMRE, das Telekommunikationsgesetz, das das Abhören von Sendungen, die nicht für einen selbst oder die Allgemeinheit bestimmt sind (ausgenommen: Amateurfunk), verbietet.
Hier werden nur die geblitzt, die zu schnell fahren. *Ich* finde das gut. Ich möchte nämlich nicht in einer Gegend wohnen, wo Raserei nicht bestraft wird.
Falk
Wer ist denn hier der Haushaltsvorstand?
Der mit der Vorstandsdrüse natürlich!
A
Axel Schwenke
Wenn du nur rumfährst, dann wohl nicht. Du solltest es nicht während der Fahrt bedienen (bzw. dich dabei erwischen lassen). Und es hat wohl auch schon übereifrige Polizisten gegeben, die Leute mit angeschaltetem Laptop im Auto für Wardriver[1] gehalten haben und angefangen haben, dumme Fragen zu stellen und Personalien aufzunehmen.
[1]
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XL
G
Guido Grohmann
Falk Willberg schrieb:
cht
Bei uns wurde in einem Ort die Durfchfahrtsgeschwindigkeit auf der=20 Bundesstra=DFe von 60 km/h auf 50 herabgesetzt (weil ein Durchla=DF f=FCr= =20 einen Bach Erm=FCdungserscheinungen hat). Man hat einfach das 60-Schild=20 weggenommen und einen Blitzer stattdessen hingestellt. Ok der Blitzer=20 steht nicht immer dort. Soviel zum Thema Blitzen gegen Raserei. Geblitzt =
wird i.d.R. zum Kassieren, also da wo es sich lohnt. Blitzer an echten=20 Gefahrenstellen hab ich schon lange nicht mehr gesehen, manchmal wird=20 jedoch nach einer B=FCrgerbeschwerde geblitzt, aber da werden selten viel= e=20 Raser erwischt. Ich bin schon mal gespannt, wann vor der gerade in=20 Sanierung befindlichen und deswegen geschlossen Schule hier in der N=E4he= =20 geblitzt wird, das da noch keiner drauf gekommen ist, wundert mich doch=20 arg.
Achso, falls du mir unterstellen willst, ich w=E4re ein Raser: ich wurde =
in den letzten 10 Jahren ganze 3 mal geblitzt (ok, einmal davon=20 gelasert). Ich habe aber gelegentlich Einblicke, die du vermutlich nicht =
hast (gerne per Mail, nicht =F6ffentlich hier).
Guido
T
Thomas Einzel
IMO eher nicht: Mut und Leichtsinn sind zwei verschiedene Dinge. Ich würde in dem o.a. Kontext "Sorgfalt" als typisch deutsche Eigenschaft erwähnen, zumindest war sie das mal.
Von wegen...
Ach? Sorge und kritische Betrachtungen gibt es eben nicht _so_ selektiv, wie mancher sich das (möglichst nur im Nachhinein) wünscht, weil "hinterher ist jeder schlau".
Deswegen: Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.
Mit einer erwähnten, ordentlichen Halterung sehe ich kaum Probleme mit dem Netbook im Auto. ("Sorge": wie kann sich dr Netbook bei einem Unfall als Geschoss entwickeln)
Nebenbei kann man ja auch gleich noch gleich sein Auto via OBD-2 überwachen...
Thomas
J
Joerg
Oh, und ich hatte fuer pre-compliance Messungen reihenweise Geratter von Schaltnetzteilen abgehoert, obwohl diese Aussendungen nicht fuer mich bestimmt waren :-)
Sehe ich auch so. Aber das was sie auf der Interstate 5 machen grenzt an Geldmacherei. Schnurgerade Autobahn, wenig Verkehr, da macht es wirklich nichts wenn mal einer 130km/h faehrt. Doch dann taucht wie aus dem nichts ein schwarz-weisser Crown Victoria auf, mit blitzenden Lampen und heulender Sirene.
Gruesse, Joerg
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P
Patrick Schaefer
Am 27.07.2010 20:30 schrieb Stefan Engler:
Die Billiganbieter machen es sich noch einfacher. Da klebt einfach ein rotes Fähnchen am Kabel, wo draufsteht, daß man das Ladegerät nur bei stehendem Motor betreiben darf. Damit entfält die Typprüfung.
Patrick
F
Falk Willberg
Guido Grohmann schrieb:
Im Ort ist 50 erlaubt, wenn ich nicht irre. Wer schneller fährt, wird eben geblitzt.
Das kann man auch andersherum sehen: Wo niemand zu schnell fährt, braucht man auch keine Blitzer. Und da, wo sie nötig sind, lohnen die sich auch.
... > Blitzer an echten Gefahrenstellen hab ich schon lange nicht mehr > gesehen
Wenn die Gefahrenstelle als solche erkennbar ist, braucht man da auch keinen Blitzer. Ist sie es nicht, ist der Blitzer sinnvoll, aber es wird gemeckert.
...
In den letzten 10 Jahren bei mir Null. Und jetzt rechne mal das Verhältnis aus ;-)
Ich habe öffentlich sichtbare Einblicke: A40 in Essen. Es wird kilometerweit auf die Blitzer hingewiesen. Trotzdem erlebe ich dort praktisch jedes Mal, daß irgendwelche Deppen trotz erlaubten 100km/h angesichts des Blitzers auf 70 abbremsen. Die Leitplanken in der Rechtskurve, die früher an jedem Wochenende erneuert werden mußten, halten jetzt Monate.
Und das sinnlose Bremsen beobachte ich praktisch vor jeder erkennbaren Geschwindigkeitskontrolle. Warum bremsen die da? Weil die immer zu schnell fahren. Ein anderer Grund fällt mir nicht ein.
Ich habe nichts dagegen, daß die Kommunen sich auf Kosten der freiwilligen Bußgeldernzahler sanieren. Finde ich viel besser, als wenn ich mehr Steuern zahlen müßte.
Falk
Wer ist denn hier der Haushaltsvorstand?
Der mit der Vorstandsdrüse natürlich!
K
Klaus Butzmann
Am 27.07.2010 20:46, schrieb Falk Willberg:
Aber bitte mit Augenmaß, vor einer Schule um 13:00 Uhr bei v > 30km/h gerne, am selben Ort aber um 23:30 ist Abzocke.
Butzo (750iL, 299PS, seit Erteilung der Führerscheins drei Tickets wegen falsch Parken, 0 Tickets wegen Tempoüberschreitung, Flensburg 0 Punkte)
G
Guido Grohmann
Falk Willberg schrieb:
nicht
r
d
Genau. Gestern waren es noch 60, heute sind es 50. Ortskundigen oder=20 Pendlern, die da jeden Tag langfahren (und denen das Fehlen des Schildes =
- Mast war noch da!) - nicht aufgefallen ist) sind mal eben abkassiert=20 worden.
Zu schnell, hei=DFt schneller als die Geschwindigkeitsbegrenzung.=20 Gelegentlich entbehren diese jedoch jeder Grundlage, sie sind eben=20 einfach da.
d
Nein. Wenn trotz erkennbarer Gefahrenstelle jemand dort rast, soll er=20 ruhig daf=FCr zur Kasse gebeten werden. Wenn die Gefahrenstelle nicht=20 erkennbar ist, liegt wohl ein grober Fehler entweder bei der Planung der =
Stra=DFe vor, oder (wenn man dort wegen der =F6rtlichen Gegebenheiten nun= =20 mal nicht anders bauen kann) bei der Ausschilderung.
de
Reife Leistung. Du f=E4hrst Rad oder Zug? :D Du hast nen Blitzerwarner?=20 Nein, ich teile nicht durch 0. ;)
Hast ne Mail.
Guido
G
Guido Grohmann
Klaus Butzmann schrieb:
Wenn die Schule wegen Renovierung (sichtbar einger=FCstet und in den=20 Medien gut bekanntgegeben) geschlossen ist, ist auch 13:00 Uhr Abzocke.=20 An Schulen sollte =FCbrigens vielmehr zu Schulbeginn kontrolliert werden,= =20 und nicht unbedingt die Geschwindigkeit, sondern das Verhalten von=20 Eltern und Kindern. Ich wei=DF, wovon ich rede, ich fahre jeden Tag an=20 einer Geundschule und IGS im selben Geb=E4ude vorbei. Das mach weder mit =
dem Auto, noch mit dem Rad spa=DF.
e)
0 Tickets wegen Falschparkens, daf=FCr 3x etwas zu schnell (nie mehr als =
15 km/h - die waren au=DFerorts) und immer noch 0 Punkte. OK, ich habe nu= r=20
105 PS.
Guido
E
Edwin
A
Die =DCberwachung kommt mit OBD3
Was ist OBD 3 ?
In USA befindet sich bereits der Nachfolger OBD-3 in Entwicklung. Dieses= =
Nachfolgesystem basiert auf der Logik der Amerikaner, da=DF es nicht =
ausreichend sei, bei Fehlfunktionen nur eine leuchtende Warn-Lampe zu =
haben, die von vielen Fahrern ignoriert w=FCrde. Man k=F6nne so bis zu z= wei =
Jahre (bis zur n=E4chsten HU/AU) mit einem defekten Wagen herumfahren. O= BD-3 =
soll Defekte und Fehlercodes samt Fahrgestellnummer (VIN) selbstt=E4tig = an =
eine Beh=F6rde melden =FCber Funk, Satellit o.=E4. und der Halter soll i= nnerhalb =
einer bestimmten Frist aufgefordert werden, sein Fahrzeug zu reparariere= n. =
Die Technik dazu existiert bereits, die Konsequenzen werden z.Zt. in den= =
USA diskutiert.
Zu lesen auf:
formatting link
Die Adresse gibt es, wird aber nicht gelesen, da nur f=FCr Foren gedacht=
.
Sch=F6ne Gr=FC=DFe
Edwin
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