Bin bei einem bekannten Online- Aktionshaus auf Laserpointer gestossen, die eine Leistung von 150mW haben sollen.
Ich frage mich, wozu ein Laserpointer gut ist der eine Reichweite von
25km hat. Und was ist, wenn man den Pointer auf eine weisse Fläche in 10 Metern Entfernung richtet. Hab ich dann nur noch Leute mit Sonnenbrille als Zuschauer? Oder wird der Pointer sogleich konfisziert weil ich damit vieln Menschen das Augenlicht genommen habe? Darf ich den Pointer überhaupt in der Öffentlichkeit einsetzen?
Gruß Carsten
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M
Michael Kutscher
Hi,
Damit will jemand im Dunkeln was auf Wolken schreiben... kann aber nicht, denn vermutlich ist die Leistungsangabe als "PMPO-Hoch-2" oder so zu verstehen :-)
Wenn er die Leistung wirklich hätte, müßtest Du in dem Vortragssaal mindestens Warnschilder aufstellen (So mit dem üblichen Text: "Vorsicht Laserlabor, achten Sie auf ihr übriggebliebenes Auge") und den Besuchern deines Vortrags teure Schutzbrillen (nicht bloß Sonnenbrillen!) geben.
Gruß Michael Kutscher
C
Carsten Troysdorf
Michael Kutscher schrieb:
Was kann denn ein Laser dieser Leistungsklasse? Löcher in Papier oder Wände brennen?
O
Oliver Wache
Michael Kutscher schrieb:
Die günen 5mW Dinger sind schon verdammt hell und auch am Tage noch sehr gut zu sehen.
Und ein Laserschutzseminar besuchen.
CU, Oliver
M
Michael Kutscher
Hi,
100mw? Flugzeuge zum Absturz bringen... vorausgesetzt Du triffst genau die Augen des Piloten. Die Struktur einer hauchdünnen Metall- oder Kunststoff-Folie verändern. Und eben die Netzhaut ernsthaft und bleibend schädigen - Das geht auch mit viel weniger. Aber wie gesagt, für mich klingt das nach einem reinen Werbegag: Es ist wirklich kein Problem, den Laserpointer so zu bauen, daß 100mW _verbraucht_ werden. Dann wird er spürbar warm und die Batterie wird schnell leer, aber das heißt noch lange nicht, daß vorne mehr Lichtenergie rauskommen würde ;-)
Gruß Michael Kutscher
M
Michael Eggert
Moin!
Gruß, Michael.
S
Stefan Heimers
"Lightscribe" für Handschrift ;-)
http://www.heimers.ch/
W
Wolfgang Draxinger
Wird gerne von Hobbyastronomen eingesetzt, die einen Referenzstern in den Himmel zeichnen wollen.
Als weiterer Einsatzzweck bietet sich Holographie, z.B. Holographische Interferogramme im Feld anzufertigen.
Wolfgang Draxinger
A
Axel Schwenke
Wer's glaubt...
LOL. Die "Reichweite" einer Strahlungsquelle hängt nicht unwesentlich von der Empfindlichkeit des Detektors und der Richtcharakteristik der Quelle ab.
Je nach Bündelung des Lasers hast du dann entweder ein Loch darin einen grellen Lichtpunkt darauf oder einen größeren, weit weniger grellen Lichtfleck, den man kaum sieht.
XL
M
Michael Eggert
Moin!
Funktioniert das bei der von einem vergleichsweise billigen Laserpointer erzielten Kohärenzlänge?
Gruß, Michael.
R
Roman Schütz
Carsten Troysdorf schrieb:
Ein Test üblicher Laserpointer mit 1-5 mW hat ergeben, das alle der Klasse 3B zuzuordnen sind (Der Sollwert ist Klasse 2). Der
150mW-Laserpointer ist damit garantiert der Klasse 4 zuzuordnen. Laser der Klasse 4 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.
Im gewerblichen Bereich sind Laser der Klasse 3B bei der Berufsgenossenschaft und bei den Ämtern für Arbeitsschutz anzeigepflichtig. Strenge Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Laserschutzbrillen und die Unterweisung durch einen Laserschutzbeauftragten müssen strikt eingehalten werden.
Grüsse Roman
M
Matthias Söllner
S
Stefan Engler
So wild ist das auch wieder nicht. Die Laserbeschriftungssysteme sind wirklich fast Ideotensicher. Die Laserschneidsysteme auch. Da ist ein Deckel und bevor der nicht zu ist passiert auch nichts. Teilweise sind sogar 2 Anschalter gleichzeitig zu bet=E4tigen, damit man mit der anderen Hand nichts anstellen kann. Die Anmeldung ist eh f=E4llig, aber daf=FCr ist der Arbeitsschutzbeauftragte doch da.
Zu Testzwecken wird eben mal 150mW schon einmal ben=F6tig. Aber aus Zeiten, als ich mich noch damit besch=E4ftigt hatte wei=DF ich noch dass die Leitung ohne 3 Diagramme so nichtssagend wie der Fahrplan der Deutschen Bahn AG ist. (Das eine war das Strahlendigramm, dass die B=FCndelung der Leistung angibt und die Verteilung).
Nur daf=FCr gibt es zum Testen und Zuschauen getrennte R=E4ume und eine Kammera (inkl. Monitor). Schon ist die notwendige Sicherheit auch da, ohne einen riesen Aufwand zu betreiben.
Dass Laserpointer wiklich 150mW (Lichtleistung) haben k=F6nnen halte ich =FCbrigens f=FCr ein Ger=FCcht, da ich mir die K=FChlung nicht vorstellen kann. Selbst die 3-5mW-Teile haben schon ein auff=E4llig komplexes K=FChlsystem, teilweise sogar eine kleine Klimaanlage. Ich k=F6nnte mir vorstellen, dass eine auf Diamant aufgebrachte Diode gen=FCgend gek=FChlt werden k=F6nnte oder der Lichtstrahl ist fast gar nicht geb=FCndelt und es werden sehr teure Speziallinsen f=E4llig.
Und zu den d=FCrfen: Es fahren alle nur so schnell wie erlaubt ist, fahren an Bussen nur mit Schrittgeswindigkeit vorbei, wenn diese halten (auch auf 4-spurigen Stra=DFen) und parken nie verkehrt und morgen gibt es den Weltfrieden.
R
Ralph A. Schmid, DK5RAS
Zumindest bringt einer mit 50mW (grün) Luftballons zum Platzen.
R
Robert Obermayer
Hallo,
ob da wirklich 150mW rauskommen? Und wie lange im Dauerbetrieb?
Ich kenne zumindest die DPSS-Module der ersten Generation, so ein
100mW-Modul ist schon relativ groß (ca. DMM-Größe) und dazu kommt die externe Steuerungsplatine (2 gestapelte Euro mit doppelseitiger SMD-Bestückung) und das Netzteil (dickeres Openframe Modul mit Lüfter dran) und der 10kg-120v-Vorschalttrafo weil Coherent das falsche Netzteil geliefert hat.Kühlung muss da auch noch ran, entweder sehr großer Kühlkörper mit ein paar Lüftern oder Wasser, denn die Peltierelemente, die die Laserdiode und den KTP-Kristall kühlen werden unglaublich heiss. Kosten dürften wohl vierstellig gewesen sein (ist ja nicht mein Geld...).
Dafür gingen da auch um die 150mW raus.
Wenn diese Ebay teile nach glaubhafter Messung zumindest 100mW über eine Lebensdauer von >100h bringen würde ich sofort eins kaufen.
M
Michael Eggert
Moin!
Hm, hätte bei den wohl verwendeten FP-Dioden eher erwartet, daß sie ohnehin longitudinal mehrmodig laufen.
Gruß, Michael.
L
Lars Mueller
Nein.
L
Lars Mueller
Jetzt habe ich die Dinger auch gefunden: In 5, 10 und 150mW! Außerdem akzeptiert der Scherzkeks nur Zahlungen per Paypal und hat auch nicht gerade das tollste Profil für einen gewerblichen. Er sitzt in Honkong, was mit dem mittelmäßigen Profil, der Paypal-Zahlerei und den illegalen(?) Artikeln schon zu vermuten war. Außerdem kann man anhand der anderen Modelle vermuten, daß er es nicht ganz geblickt hat und das
Modell ein 15mW Pointer hätte sein sollen. Ich glaube außerdem nicht, daß sich ein heutiger grüner 150mW-Laser schon mit 2x Mikro betreiben läßt.
Farbe grün und hohe Leistung ist IMHO absolut tödlich für die Netzhaut! Das grüne Licht wird von den roten Blutkörperchen absorbiert und verbrennt die Netzhaut sofort!
Gruß Lars
J
Jan Fischer
Hallo,
"Stefan Engler" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@g10g2000cwb.googlegroups.com...
Dann ist es eine Klasse1 Laseranlage. Auch wenn intern eine 3b oder 4 Strahlquelle verbaut ist. Sobald Schutzgehäuse mit Interlockschaltern dran ist und du nirgends im Strahlbereich Deinen Finger reinstecken kannst bzw. der Laser abschaltet wenn Du die Türen öffnest ist es Klasse1.
Klasse1 braucht man IMHO nicht anmelden, da Sicherheit gewährleistet ist. Was ist denn für ein Aufkleber an der Anlage? Da steht die Laserklasse doch drauf?!
Jan
M
Martin
Am Tue, 18 Apr 2006 18:14:31 +0200 schrieb Lars Mueller :
Ich habe die Dinger auch eben von einem österreichischem Anbieter mit erstklassigem Profil (und Rückgaberecht) gesehen. Der 150mW "Laserpointer" hat sogar einen Schlüsselschalter hinten - sieht lustig aus. Soll angeblich mit 550mA aus den 2 AAAs funktionieren. Aber ca. 350,- ist mir für ein Spielzeug (mehr wäre es für mich nicht) zuviel.
Martin
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