Grundig schließt Reparaturforum

Eine Meldung vom Reparaturforum

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"Hallo zusammen,

die Grundig Intermedia GmbH vertreten durch Waldorf Rechtsanwälte München hat mir eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von Urheberrechtlich geschützten Unterlagen geschickt. Es geht dabei um die im Forum verbreiteten Links zu Schaltplänen sowie die als Bilder eingestellten Auszüge aus Schaltplänen. Da ich mich weder in der Lage sehe in einem solchen Forum das Einstellen von solchen Links bzw. Bilder zu verhindern, noch einen Rechtsstreit gegen Grundig zu finanzieren, werde ich das Forum am Wochenende schließen. Ich hoffe ich konnte durch meine Internetplattform vielen von euch helfen, bzw. viele Defektgeräte vor der Entsorgung bewahren. Vielen Dank noch mal an alle die sich in den vielen Jahren hier im Forum engagiert haben."

Und das ausgerechnet der Schrottproduzent Grundig gegen ein Forum schießt, in dem man sich mit Reparaturtipps helfen konnte, paßt ins Bild. Fernseher kaputt? NEU KAUFEN! Am besten einen von Grundig. Garantiezeit abgelaufen? Wegwerfen und neu kaufen. Am besten einen von Grundig.

Ätzender Konsumterrorismus....

Holger

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Holger
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Am 22.10.2010 13:42, schrieb Holger:

Ah, diese Bande...

Mir hat eine Patentanwältin mal erklärt, Schaltpläne würden wegen der geringen Schöpfungshöhe keinen Schutz durchs Urheberrecht genießen.

Tja, hat der "Rechtsstaat" wieder gesiegt :-(

Noch ein Eintrag auf meiner "don't buy"-Liste...

Falk

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Falk Willberg

"Falk Willberg" schrieb im Newsbeitrag news:i9s0eq$kh9$ snipped-for-privacy@gwaiyur.mb-net.net...

Wir haben heute 3 mal so viele Rechtsanwälte wie 1990. Die müssen auch von was leben, schliesslich gehören sie zu den bestverdienenden Berufsgruppen Deutschlands...

Erst jetzt ? Doch wohl hoffentlich schon seit 40 Jahren...

Das dreistetste ist, wie man die Leute durch vorsätzlich falsche Behauptungen (und damit aus dem Munde eines Rechtsanwalts eigentlich vorsätzlich krimineller Tat aus Bereicherungsgründen) schon die Leute verjagen kann:

Weder muß man für Links haften, noch sind Auszüge urheberrechtlich geschützer Werke irgendwie illegal, noch unterliegen Schaltpläne dem Urheberrecht. Aber FUD hilft.

--
Manfred Winterhoff
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MaWin

Danke für den Hinweis, Protestnote an info bzw. snipped-for-privacy@grundig.de ist raus.

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Μartin Τrautmann

Wäre snipped-for-privacy@grundig.com nicht die passendere Adresse?

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Martin P.

Vielleicht. Macht Grundig überhaupt noch was selbst, ist das nur noch wie AEG ein label oder werden unter dem Namen Arçelik-Produkte verkauft?

Interessiert mich nicht wirklich - meine alten Grundig-Teile laufen noch, und was dort aktuell an neuen Produkten angeboten wird, da bin ich ohnehin nicht wirklich Zielgruppe, scheint mir.

Schönen Gruß Martin

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Μartin Τrautmann

...haftet ab Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung für diese. Und das kann und will ein privater Forenbetreiber möglicherweise nicht leisten.

| § 2 Geschützte Werke | (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst | gehören insbesondere: [...] | 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie | Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische | Darstellungen.

Da fallen Schaltpläne aktueller Controllergräber ja wohl deutlich drunter. Bei einem A5-Blatt mit "Schuko-Stecker, Schalter, Trafo, Leuchtmittel" kann man sich vielleicht noch mit fehlender Schöpfungs- höhe rausreden, aber doch nicht bei Schaltplänen über 15 A4-Seiten.

Stefan

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Stefan Reuther
*MaWin* wrote on Fri, 10-10-22 15:38:

Im Ernst? Quelle?

Der eigentliche Schaltplan, in dem über Jahre erworbenes Können und Wissen stecken nicht. Aber die konkrete Version, die ein kleines Kind als "zeichne das mal bitte schön sauber ab" hätte erstellen können, die ist m.W. in den Augen der Juristen ein "Kunstwerk".

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Danke
            Axel
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Axel Berger

Am 22.10.2010 19:36, schrieb Stefan Reuther:

Aber was ist mit:

| (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige | Schöpfungen.

Persönlich, da kann also doch keiner als Firma auftreten und mit Urheberrecht kommen oder nicht?

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Heiko Lechner

"MaWin" schrieb:

Wir leben eher nicht in einem Rechtsstaat, aber sicherlich in einem Rechtswegestaat. Das ist ein Unterschied.

Das stimmt so nicht. Es gibt sehr gut verdienende Rechtsanwälte und viel Fußvolk, das sich nur mit Mühe über Wasser halten kann.

Das Internet ist groß und ausländische Domänen gibt es reichlich.

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Martin Gerdes

Typischerweise tritt aber der Angestellte die Verwertungsrechte an seine Firma ab.

Stefan

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Stefan Reuther

"Martin Gerdes" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

Aber sicher doch:

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Das ist zwar bedauerlich wenn die Einkommensunterschiede so gross sind, ändert aber nichts am Durchschnitt, und der ist phänomenal:

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Manfred Winterhoff
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MaWin

Am 23.10.2010 00:02, schrieb Stefan Reuther:

Und somit sollte es keine "persönliche geistige Schöpfung" mehr sein oder?

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Heiko Lechner

Wieso das denn nicht? Das verändert ja nicht den Urheberstatus, sondern den Verwertungsrechteinhaberstatus.

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David Kastrup
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David Kastrup

Am 23.10.2010 08:50, schrieb Heiko Lechner:

Ich sehe einen Schaltplan nicht als Kunstwerk an. Es ist ein Werkzeug, also Mittel zum Zweck.

Ich stelle mir grad einen Hammer als "persönliche geistige Schöpfung" also als Kunstwerk vor. Ob damit noch profane Nägel in eine Wand geklopft werden können?

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tschüs
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horst-d.winzler

Vielleicht wärs mal an der Zeit, sich über den Zweck von Schaltplänen klar zu werden. Früher dienten sie zB der Fehlersuche. Gehörten quasi zum Gerät. Die Hersteller waren froh, wenn mann sie wg. Schaltplänen in Ruhe ließ. Heute, so mein Eindruck, wird in Jedem und allem eine "geistig schöpferische Leistung" sozusagen ein Kunstwerk gesehen. Nicht das ich falsch verstanden werde, selbstredent ist die Erstellung eines Schaltplanes eine quasi schöpferische Leistung aber doch nicht zum Zwecke eines Kunstwerkes geschaffen. Schaltpläne sind Werkzeuge und es ist klar, das sie Vervielfältigt werden sollen. Wer sich einen Schaltplan an die Wand hängen möchte, dem steht das natürlich frei und er kann den sogar als Kunstwerk deklarieren. Und ich bin keineswegs abgeneigt, in so manchem Schaltplan ein Kunstwerk sehen zu können. ;-)

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tschüs
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horst-d.winzler

Eine lateinische Messe ist ein Mittel zum Zweck, nämlich zur Verherrlichung Gottes. Das beeinträchtigt nicht ihren potentiellen Status als Kunstwerk.

Ein Schaltplan, der ohne Interaktion des Benutzers aus dem Layoutprogramm herauskommt, ist keine persönliche geistige Schöpfung. Sobald individuell Gehirnschmalz in die Plazierung der Elemente investiert wird, wird der Status schwieriger.

Eine individuelle Gestaltung ist sicherlich möglich.

Warum nicht? Es gibt Musikinstrumente mit Einlegearbeiten und anderen künstlerisch gestaltenden Elementen. Daß ihr primärer Zweck das Musizieren ist, nimmt den künstlerischen Elementen nicht ihren Status.

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David Kastrup
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David Kastrup

Also Propaganda und Indoktrinierung.

Eine lateinische Messe kann durchaus als Vokalmusik durchgehen und kann somit auch als Kunstwerk bezeichnet werden.

Schaltpläne sollten Übersichtlich sein. Wer Kunstwerke schaffen will, der hat als tech. Zeichner seinen Beruf verfehlt. Er sollte Künstler werden.

Ich stelle mir grad einen künstlerisch gestalteten Hammer vor, auf dessen Schlagfläche eine Intarsienarbeit zu bewundern ist oder aber schräg angeschliffen wurde zb 45°. ;-))

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tschüs
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horst-d.winzler

Am 23.10.2010 09:15, schrieb David Kastrup:

Hmm, stimmt.

Man müsste jetzt also alle Urheber dazu überreden den Heuschreckenfirmen die Nutzungsrechte zu entziehen.

"Der Urheber kann das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist."

Was auch noch möglich sein müsste- in Forumsbeiträgen nur Auszüge aus Schaltplänen zu veröffentlichen.

Komplette Schaltpläne über PN.

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Heiko Lechner

n

...und damit kann man profane N=E4gel in die Wand klopfen?

Nun, bei Messern ist man schon soweit. Damit kann man seine Mitmenschen dann auf k=FCnstlerische Weise umbringen... :-( Gruss Harald

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Harald Wilhelms

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