Und wenn man nicht bremst oder blinkt, könnte es duster sein.
Merkt man ja nicht. Da macht es auch nichts, daß man sowieso keinen Erstz dabei hat ;-)
Das ist einer der Gründe, warum ich auch meinen Bremsen schraube. Die Beleuchtung ist nicht weniger sicherheitskritisch. Getriebe und Räder auch nicht.
Nein, eben nicht. Weil die Blinker ja vorne und hinten parallel geschaltet sind und wenn der vordere noch Masse hat, dann besteht der Strompfad fuer dein Ruecklicht aus
Meins hat heute genervt, nicht laut, aber mit viel Blinklicht und Störungsmeldungen im Display. Ich war gemütlich auf der A1 unterwegs, gerade über die Weser rüber, Höhe Flughafen Bremen, ein starker Ruck, ESP ausgefallen, Reifendruckkontrolle ausgefallen (klar, das hängt zusammen). Ein kurzer Reset (sprich Motor aus und wieder an) und schon war wieder alles in bester Ordnung.
An gleicher Stelle ist beim alten Wagen häufiger das Command (Navi, Radio, Telefon, CD) ausgefallen, half auch nur ein kurzer Reset.
Ein Schelm wer da an Radar und Landebahnbefeuerung denkt, ist aber wirklich genau auf der Höhe. Müsste man echt mal messen fahren.
Morgen und Montag habe ich die Strecke wieder vor mir, bin ja mal gespannt ;-).
Mal sehen wie's ausgeht, ich nehme Grundig dann auch gerne wieder aus meinem Index raus. Immerhin scheint ja jemand aufgewacht zu sein.
Gerade hat sich heute wieder jemand anhören müssen, dass dem Admin die Rufnummern klauen keine gute Idee war. "Nein in diesem Bürogebäude ist niemand mehr bei ihnen Bestandskunde!"
Bei meinem letzten Auto (Ford Escort) brauchte man noch nichts abzuschrauben, so man japanischer Gynäkologe ist. Beim ersten Lampentausch fiel mir beim herausfummeln die Abdeckkappe in den Motorraum damit ich dann feststellen durfte, daß sie unten nicht wieder rauskam. Also musste ich die untere Motorraumabdeckung abschrauebn. Ab da waren die Käppchen angeleint.
Ich versuche gerade "A1", "Weser" und "Flughafen" in Einklang zu bringen, aber irgendwie gelingt mir das nicht:
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Ich wohne direkt in der Einflugschneise nahe der Weser, dann dürfte ja kein Elektrogerät bei mir mehr funktionieren. Außerdem war lange Jahre ein Technikmarkt direkt am Flughafenzaun gelegen, mit Landebahnbefeuerung auf dem Dach (ernsthaft!)[1], ich wüsste nicht, dass da mal Technik auffällig geworden wäre, und ich war da häufig. :-)
Ist doch ganz einfach, fahre die A1 vom Bremer Kreuz Richtung Osnabrück. Da kommst Du über die Weser, ein Stückchen weiter rechts ist der Flughafen.
Klar, früher ProMarkt, hat heute einen anderen Namen und ist geschrumpft, nebenan ist ein Schuhladen oder sowas. Was die auf dem Dach haben, steht auch auf der von Bremen abgewandten Seite der Autobahn, so ungefähr Höhe Ikea, Richtung Brinkum.
Ich auch. Vielleicht sind es ja auch Wasseradern, keine Ahnung, ist beim Command nur immer an der Stelle gewesen. Ich bin die A1 schon lange nicht mehr gefahren, immer über die 75 und Freihafen, äh, Überseestadt auf die 27 und in Achim runter. Wegen der Wahnsinnsbaustelle ab Bremer Kreuz, das geht ja jetzt wieder.
Da wird wenig passieren. Im Bereich Abmahnungen kann sich augenscheinlich jeder Anwalt ohne Auftrag als Hilfssheriff aufspielen, der die Rechte anderer "verteidigt", ohne sie zu fragen.
Google mal nach "Abmahnunwesen" oder so. Mir ist auch nicht klar, was das soll.
Ist das wirklich so? Darf eine Kanzlei einfach andere Abmahnen, ohne vom betroffenen Eigentümer der Rechte einen Auftrag zu haben?
Ich kenne die originale Abmahnung nicht. Die Info dazu lautete aber:
< die Grundig Intermedia GmbH vertreten durch Waldorf Rechtsanwälte < München hat mir eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von < Urheberrechtlich geschützten Unterlagen geschickt.
Einfach mal so für einen anderen abmahnen, ohne dessen Auftrag, ohne den zu fragen, selbst ohne den darüber zu informieren?
Mart>> Wobei die Grundig Intermedia GmbH nun mitteilt, dass sie ebendiese
Wäre da nicht eine Strafanzeige gegen den Abmahner sinnvoll?
In so minderen Fällen geht das seltener durch die Medien. Aber nach der Aussage der Grundig Intermedia GmbH hat der Anwalt ohne Auftrag im Eigennutz abgemahnt und sich somit gesetzeswidrig verhalten.
Die gibt es wohl, allerdings nicht f=FCr das hiesige Thema, wo es ja um= die=20 Frage geht, ob der Anwalt f=FCr seinen Mandanten handeln konnte/durfte.=
F=FCr das hier geschilderte Problem kann ich mir ohne weitere Informati= onen=20 schlechterdings keine vern=FCnftige Aufl=F6sung vorstellen, da es doch = etwas zu=20 viele einigerma=DFen denkbar erscheinende Erkl=E4rungen gibt
"Zwar sei grundsätzlich gemäß § 174 Satz 1 BGB ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornehme, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlege und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweise.
Nach Auffassung des BGH finde diese Vorschrift hinsichtlich des Vollmachtsnachweises vorliegend keine Anwendung. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, denen - wie im vorliegenden Fall - zwar keine Vollmacht beigelegt sei, jedoch ein Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages beigefügt worden sei, seien wirksam. § 174 Satz 1 BGB entfalte keine rechtsgestaltende Wirkung gegenüber dem Abgemahnten."
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Besagte Waldorfer Kanzlei scheint schon länger derartiges zu praktizieren:
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