fahrradbeleuchtung durch LED ersetzten ?

In der Schweiz ist es nur gerinfügig laxer. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass die Polizei oftmals die StVO nicht genau kennt und kurzerhand eine eigene Interpretation erfindet. Besonders fahrradfeindlich scheint die Stadtpolizei in Bern zu sein. (Die enge Innenstadt ist, nicht zuletzt wegen der eigenwilligen Fahrweise der Automobilisten in diesem Kanton, sehr gefährlich für Fahrräder. Deswegen hat man sie für _Fahrräder_ gesperrt.) Ein Kollege hatte x-mal Ärger mit der Trachtengruppe und konnte Strafen nur abwenden, da er vorsorglich die einschlägigen Passagen auswendig gelernt hatte resp. als Kopie dabei hatte. So wie ich es mitgekriegt habe, muss nur nachts das Licht funktionieren. Rückstrahler vorn und hinten sind vorgeschrieben. Am Fahrer dürfen weitere Rückstrahler und Lampen sein. Blaue Rückstrahler am Ärmel geben in besagtem Kanton Ärger, da diese angeblich für Autofahrer "verwirrend" seien. Besagter Kollege hatte aber "zufällig" gelben Ersatz dabei.

Demnächst braucht man in DE wohl ein BKA-zugelassenes Licht.

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mfg Rolf Bombach
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Rolf_B
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Schön wär's. Existierende Gesellschaften wie die BRD sind leider keine solcher "funktionierenden Systeme". Oder warum verdienen sich so viele Leute mit zig-Stunden-Wochen mühsam ihren Lebensunterhalt mit ein wenig Komfortrahmen, während andere ein ganzes Unternehmen ruinieren, damit tausende Arbeitnehmer an die Luft setzen und dann dafür noch ihr Ferienhaus finanziert bekommen? Meinjanur.

Grüße,

Björn

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BOFH Excuse #141:

disks spinning backwards - toggle the hemisphere jumper.
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Bjoern Schliessmann

Ich vermute mal wenn Du dieses Teil bei Dunkelheit im Verkehr einschaltest, wäre das ein Verstoß gegen §1 der StVO, und ich hoffe zumindest daß man Dir dafür auf die Finger klopfen würde - rein hypothetisch natürlich ;-).

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Dr Engelbert Buxbaum

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