In der Schweiz ist es nur gerinfügig laxer. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass die Polizei oftmals die StVO nicht genau kennt und kurzerhand eine eigene Interpretation erfindet. Besonders fahrradfeindlich scheint die Stadtpolizei in Bern zu sein. (Die enge Innenstadt ist, nicht zuletzt wegen der eigenwilligen Fahrweise der Automobilisten in diesem Kanton, sehr gefährlich für Fahrräder. Deswegen hat man sie für _Fahrräder_ gesperrt.) Ein Kollege hatte x-mal Ärger mit der Trachtengruppe und konnte Strafen nur abwenden, da er vorsorglich die einschlägigen Passagen auswendig gelernt hatte resp. als Kopie dabei hatte. So wie ich es mitgekriegt habe, muss nur nachts das Licht funktionieren. Rückstrahler vorn und hinten sind vorgeschrieben. Am Fahrer dürfen weitere Rückstrahler und Lampen sein. Blaue Rückstrahler am Ärmel geben in besagtem Kanton Ärger, da diese angeblich für Autofahrer "verwirrend" seien. Besagter Kollege hatte aber "zufällig" gelben Ersatz dabei.
Demnächst braucht man in DE wohl ein BKA-zugelassenes Licht.