Am Thu, 08 Dec 2005 20:46:38 +0100 schrieb Guido Grohmann :
Erstens ist das mein realer (Vor)name und zweitens stört ein unvollständiger oder (sogar fehlender) Name des Posters die Lesbarkeit des Textes nicht, im Gegensatz zu der Tex Sonderzeichenansammlung. Sowas sieht ja teilweise wie eine schwer gestörte Funkübertragung aus :-)
Martin
Didn't find your answer? Ask the community — no account required.
G
Guido Grohmann
Martin schrieb:
t=20
Martin ist kein Name, sondern ein Sammelbegriff. ;-) Viele Leser filtern =
deine Postings deswegen gleich raus. Au=DFerdem ist es unh=F6flich im dt.= =20 Usenet.
Latex mag sicher etwas strange aussehen, aber ein Latex-Compiler geh=F6rt= =20 imho auf jeden PC, wenn manns nicht selber lesen kann.
Guido
U
Ulli Horlacher
Mein Fahrradhaendler hat mir vorgestern erzaehlt, dass einer seiner Kunden
25 Euro zahlen musste, weil seine (vorhandene) Beleuchtung nicht StVZO-konform war.
Nein, das war geniale Lobbyarbeit von Franz Josef Strauss, als er noch Rennrad fuhr. Er wollte fuer sich uns seine Rennradkumpels eine Ausnahmegenehmigung und hat sie in der StVZO durchgeboxt. Nein, das Ganze ist KEIN Witz.
Ja, leider. Meist dann noch ein ganzer Pulk, nebeneinander. Kein Licht, keine Reflektoren. Vor einigen Wochen war mir sofort aufgefallen, dass hier fast alle (>95%) der Räder tip-top Beleuchtung hatten, praktisch über Nacht. Kurz darauf in der Zeitung die Erklärung: Die Polizei hatte die Aktion "Lux" (auweia, wie originell) durchgeführt und offenbar auch ziemlich durchgegriffen. Jetzt, einige Wochen später, ist die "Beleuchtungsquote" wieder bei den üblichen 30% eingependelt. Ich verstehe weder die Kinder noch die Eltern, das ist doch wirklich wahnsinnig gefährlich.
mfg Rolf Bombach
R
Rolf_B
Naja, macht man sonst beim Programmieren auch so. BTW, schreib ich jetzt phi oder varphi? ;-) Letzteres sieht eleganter aus, in LATEX.
mfg Rolf Bombach
R
Rolf_B
Bei dem heutigen hektischen Verkehr muss man den Blick ja ebenfalls hektisch schweifen lassen :-]. Da sieht man wohl auch kHz als Pünktchenspur.
mfg Rolf Bombach
O
Olaf Schultz
\def\phi{\varphi}
:-)
Olaf
H
Harald Wilhelms
Ulli Horlacher schrieb:
Hmm, wie w=E4re es denn, wenn man so eine tr=FCbe StVZO-Lampe als Alibi montiert, und die "echte" Beleuchtung dann als "Verzierung" bezeichnet? Gruss Harald
U
Ulli Horlacher
Die StVZO schreibt EINEN Scheinwerfer vor. Zwei sind schon illegal. Mit den anderen Beleuchtungseinrichtungen ist es aehnlich. Reflektierende Folie am Rahmen ist auch illegal und kann 25 Euro kosten. Jedesmal.
Der Staat tut ja echt alles ("pro-aktiv"), dass diese lästigen Konsum- und PKW-Verweigerer unter die Räder kommen. Bei Fussgängern und insb. Kindern wird ja immer darauf hingewiesen, dass sie in der Dunkelheit Kleidung mit Leuchtstreifen anhaben sollen, damit man sie bloss nicht übersieht. Und bei Radfahrern soll das illegal sein? Wundert mich, dass da noch kein Radfahrer dagegen geklagt hat.
Georg Acher, acher@in.tum.de
http://www.lrr.in.tum.de/~acher
"Oh no, not again !" The bowl of petunias
U
Ulli Horlacher
ja
Leuchtstreifen
das
Bei RADFAHRERN ist das auch nicht illegal, sondern bei FAHRRAEDERN. Die StVZO bezieht sich ausschliesslich auf Fahrzeuge, nicht auf Fahrzeugfuehrer oder Passagiere. Die duerfen auch einen Flakscheinwerfer Marke "Varta Volkssturm" mit sich fuehren. Er darf nur nicht am Fahrrad montiert sein.
Eine redundate Fahrradbeleuchtung ist in Deutschland verboten, wenn man sich auf oeffentlichen Strassen bewegt. Eine brauchbare, mit der man was sieht und die nicht bloss ein Positionslicht darstellt, erst recht.
Oder man faehrt da, wo die StVZO nicht gilt. Das ist meine offizielle Ausrede :-)
Es sind schon beruehmtere Leute an Windmuehlen klaeglich gescheitert.
Aber hieß es nicht, daß mittlerweile die Montage (nicht der Betrieb) von batteriebetriebenem Rücklicht und/oder Scheinwerfer parallel zu einer funktionstüchtigen, festmontierten, dynamogespeisten Lichtanlage erlaubt sei?
Gruß Henning (mit KBA-zugelassenem LED-Rücklicht am Fahrrad)
henning paul home: http://www.geocities.com/hennichodernich
PM: henningpaul@gmx.de , ICQ: 111044613
U
Ulli Horlacher
Gilt nur fuers Ruecklicht. Das muss aber auch amtlich zugelassen sein. Hat es keine K-Nummer, ist es illegal. Faellt der einzige erlaubte Frontscheinwerfer aus, musst du schieben. Sogar tagsueber.
Montage und Betrieb sind ansonsten nach Gesetz Synonyme.
Schon. Aber wie unterscheidest Du zwischen einem oe daß ö bedeutet und einem welches eben oe bedeuten soll? Kommt in Namen durchaus vor, gerade hier am Niederrhein. Genau deshalb hatte die c't die TeX-Schreibweise im Fido-Net (7-Bit ASCII) für Leserbriefe eingeführt. Those were the days...
Und auf Fernschreibern (5-Bit Baudot) wurde ß durch sz ersetzt, um es vom ss zu unterscheiden.
J
jonpro
Wie bittem du erkennst unsinnige Gesetze und wehrst dich nicht dagegen? Was ist das denn f=FCr eine undemokratische Einstellung?? die
aaaaaaaaahhh wo zum Teufel ist oben? Der Himmel, der Mieter =FCber dir, oder wo?? In einem funktionierenden System flie=DFt Geld, Verm=F6gen und Ansehen dahin, wo Leistung erbracht wird. Das funktioniert von ganz alleine - daf=FCr brauchen wir keine Politik, da dieses Prinzip einige Leute ausssiebt, haben wir ein Sicherungssystem, dass daf=FCr sorgt, dass Geld umverteilt wird, von den Leistungserbringern zu denen, die nix leisten k=F6nnen und leider auch zu denen, die nix leisten wollen. Daf=FCr brauchen wir Politik - und das machen die genannten Parteien. Wenn du unzufrieden bist, dann =E4ndere es es liegt in deiner Macht - gibts du jemandem die Schuld, gibts du ihm diese Macht.
Join the Discussion
Have something to add? Share your thoughts — no account required.
Didn't find your answer?
Ask the community — no account required
Report Content
You are reporting this content to the moderators. They will look at it
ASAP.