Empfehlung kleines Labornetzteil?

Oder DF-1730 von pollin.de für 79.95, geht bis 30V/3A. Habe ich 2 Stück seit ca.

5 Jahren und bin zufrieden.
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         Georg Acher, acher@in.tum.de
         http://www.lrr.in.tum.de/~acher
         "Oh no, not again !" The bowl of petunias
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Georg Acher
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Georg Acher schrieb:

ca.

ACK, die Dinger sind ganz ordentlich.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Ulli Horlacher schrieb:

Habe die Website mit dem LED-Bereich angesehen.

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Schon sehr schön. Aber nicht legal, weil keine Zulassung. Und im Fall des Falles (Unfall wg. Blendung durch nicht zugelassenen Leuchtmittel in StVZ-Bereich) möchte ich nicht mitverantwortlich werden. Und: Ja, so etwas ähnliches hatte ich schon im Bekanntenkreis. Daher keine weiteren Tipps. Bis auf das Eingangs erwähnte Labornetzteil. Für den Hausgebrauch, nicht am Fahrrad.

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Thomas
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Thomas Huebner

Schoen gestuempert halt :-) Habe weder eine Elektronik- noch eine Mechaniker-Ausbildung.

Die Zulasssungsbedingungen fuer Fahrradlicht sind so ziemlich das Laecherlichste was an deutschen Gesetzen gibt. Damit ist keine Beleuchtungsanlage moeglich, mit der man auch was sieht und nicht bloss als Positionslampe dient.

Beim Fahrrad? Was war das fuer eine Moerderlampe?

Meine Scheinwerfer blenden bei korrektem Gebrauch weniger als ein KFZ-Abblendlicht. Die Freiheit nehm ich mir :-)

Das Labornetzteil am Fahrrad zu betreiben waere auch etwas umstaendlich :-)

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+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
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Ulli Horlacher

Ulli Horlacher schrieb:

Dieses Ger=E4t ist f=FCr Deine Zwecke sowieso nicht geeignet, da es keinen konstanten Strom liefert.

Da w=FCrde ich sowieso ein fertiges Multimeter nehmen. Die kriegt man ja schon f=FCr ca. 5EUR.

Ist f=FCr solch einfache Schaltungen auch nicht sinnvoll. Mit Lochrasterplatinen gehts einfacher, billiger und schneller.

Da Deine Forderungen, speziell zum Strom schon recht hoch sind, musst Du Dich dann auch nicht =FCber hohe Preise wundern. Das Problem ist, das Konstantstromquellen praktisch =FCberhaupt nicht angeboten werden. Labornetzteile k=F6bnnen das zwar "auch", aber erst im hochpreisigen Bereich auch gut. Ein Problem ist da u.a. die hohe, anfallende Verlustleistung. An Deiner Stelle w=FCrde ich mir eine Stromquelle f=FCr den Bereich bis ca. 200mA selbst bauen. Dazu reicht eigentlich ein LM 317 auf einem grossen K=FChlk=F6rper. Schaltungen findest Du bei dem schon erw=E4hnten elektronik-

-kompendium. Als Spannungsquelle daf=FCr reicht dann wirklich eine Wandwarze.

Das w=E4re etwas f=FCr den mittleren Bereich bis ca. 2A. Dar=FCber wirds dann schon deutlich teurer. Wenn Du dann noch mehr Strom brauchst, w=FCrde ich da dann speziell f=FCr jede Anwendung eine eigene Stromquelle mit beschr=E4nkten Einstellbereich bauen. Sind eigentlich auch nur ne Handvoll Bauelemente. Als Spannungsquelle daf=FCr eignet sich dann ein Halogen(-eisen-)trafo. Bitte auch die anderen Tips in meinen anderen Postings beachten( ausser dem Tip mit dem langen Kabel :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Ulli Horlacher schrieb:

Das ist zwar richtig, aber die Lobby zu klein.

Ob groß, klein oder mörderisch spielt keine Rolle, wenn der Verunfallte eingibt, durch eine Lampe geblendet worden zu sein. Wenn die dann nicht zugelassen ist, hat der Betreiber den schwarzen Peter.

Sicher. Deinen Haftpflichtversicherung wird die Zahlung verweigern. Personenschäden können teuer werden. Die zahlen auch zunehmend dann nicht, wenn ein "normaler" Versicherungsfall eintritt.

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Thomas
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Thomas Huebner

Ich habe noch kein *Labor*netzteil ohne Strombegrenzung gesehen. Und dem OP reicht diese Strombegrenzung sicherlich als Konstantstromquelle. Ich hatte mir dazumals von Reichelt ein 30V/2A Netzteil gekauft mit dem ich den Strom in 10mA Schritten einstellen kann. Das erfordert etwas Fingerspitzengefühl weil das Poti etwas grob ist, aber dank Digitalanzeige ist das alles machbar. Und wenn das nächste mal die Schutzdiode o.ä. kaputt geht werde ich das durch ein Mehrgangpoti ersetzen.

Und auch bei allen anderen Basteleien macht eine Strombegrenzung einfach wahninnig viel Sinn, ich würde nicht darauf verzichten.

Man muss halt nur wissen wie man so ein Netzteil als Stromquelle benutzt. Spannung auf den gewünschten Maximalwert einstellen, Anschlusskabel kurzschließen und den Strom auf den gewünschten Wert einstellen.

Warum, wie in einem anderen Posting beschrieben, die Umschaltung von Trafoanzapfungen so problematisch sein soll verstehe ich auch nicht. Macht halt ein mal klack und dann stimmt es auch. Wenn die Strombegren- ung dadurch zu langsam ist muss man sich sowieso was anderes überlegen.

Tschüss Martin L.

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Martin Laabs

Unrad PS302A...

gebraucht bei ebay? Mein HM7042 hat das PS2403 fast abgelöst. Lediglich der akustische brumm ist leicht nervig...

Das HM fängt in der Strombegrenzung zwar erst bei 18 mA an, ist aber schnell, was sie Überstromabschaltung im Konstantspannungsbetrieb angeht...

Ich persönlich finde LED-Anzeigen deutlich angenehmer als LCD-Anzeigen, zumindest als die nicht Hintergrundbeleuchteten..

Olaf

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Olaf Schultz
*Ulli Horlacher* wrote on Tue, 06-07-18 14:12:

Mal langsam, Du bist der, der Rat sucht. Selberbauen willst du nicht, richtig Geld ausgeben auch nicht, also muß die erste Frage die nach den wirklich nötigen Eigenschaften sein, um alles unnötige weglassen zu können. Ich würde übrigens zum eher billigen tendieren. Ein externes Amperemeter und Abgleich im Kurzschluß vertehen sich wohl von selbst. Für gute Auflösung bei sehr kleinen Strömen könntest du eventuell das Strompoti durch ein logarithmisches ersetzen. Keins meiner Netzteile hier war besonders teuer, zwei sind selbstgebaute mit LM317. Im übrigen war der Rat, eine einfache Stromquelle freifliegend aufzubauen IMHO ein sehr guter. Hier bei mir liegt irgendwo griffbereit ein Kühlkörperklotz mit aufgeschraubtem Leistungstransistor und drei freien Beinen - kann man immer mal brauchen.

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Axel Berger

"Ulli Horlacher" schrieb im Newsbeitrag news:e9ihqi$trg$ snipped-for-privacy@news.bawue.net...

Noe.

700mA

Die 1.5A nur im gepulsten Betrieb, den allerdings das Labornetzteil nicht liefert, es muesste also nur den Mittelwert liefern koennen, und der liegt bei 700mA :-)

Im Prinzip waere als Labornetzteil ein auf dem L200 Spannungsregler IC basierendes fuer LEDs ausreichend, mit Poti zur Stromeinstellung und Spannungseinstellung und 2 Messinstrumenten zur Anzeige. So was sollte es als Bausatz bei Conrad geben, gibt es aber leider nicht.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Hallo zusammen,

Ich weiss nicht, was ihr habt. Jedes einigermaßen bessere Labornetzteil hat

2 knöpfe, einen zum Strom begrenzen (= Konstantstromquelle) und einen für die Spannungsbegrenzung. bei Ebay gibts nen netten Shop, der verklopft 4 fach Labornetzteile für dünnes Geld. Meine halten schon lange ohne Klagen.

BTW: Wer will mich eigentlich als Fahrradfahrer hindern zusätzlich zu meiner normgerechten Beleuchtung eine Stirnlampe zu tragen, oder auch was fest installiertes? IMHO ist die Beleuchtungsvorschrift eine Mindestausstattungspflicht, die klare Zeichen von sicherheitsorientiertem Denken trägt. Wer den Sinn der Sicherheitsvorschriften einhält, ggfs sogar übertrifft, sollte sich vor einem Richter relativ wohl fühlen dürfen. Solange also die Blendung unterhalb üblicher anderer Verkehrsteilnehmer bleibt, sollte es kaum einem Richter in den Sinn kommen, ernsthaft etwas zu beanstanden, nur, weil jemand seine Sicherheit, und damit auch die seiner Mitmenschen, erhöht hat. Das meiste hier sollte unter der Ruprik Panikmache abzulegen sein. Oder gibt es schon relevante Rechtsprechung, die meine These widerlegt.

Just my 2 ct

Marte

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Marte Schwarz

Laut

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sind 1500 mA auch fuer Dauerbetrieb zugelassen.

Das ist auch nur die erste K2-Generation. Spaetere werden mehr Strom zulassen.

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+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
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Ulli Horlacher

StVZO § 67

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Stirnlampe ist also erlaubt, fest montiert nicht. Meine 16 Speichenreflektoren sind ebenfalls verboten.

Schoen waers!

HARR-HARR *DER* war gut! Hast du noch mehr so Kalauer drauf? :-)

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+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
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Ulli Horlacher

Hallo Ulli,

Huch, ist ja schlimmer als die Polizei erlaubt ;-)

Wieso? Du siehst das lediglich aus der falschen Blickrichtung. Realität ist doch auf bundesdeutschen Straßen, dass unbeleuchtete MTB oder Vollrenner bei jeder Nachtzeit und natürlich nur während des Trainingsbetriebes unterwegs sind. Die Steckleuchten, ob zugelassen oder nicht, sind stets ausser Betrieb, weil Batterien kosten Geld oder sind im Zweifelsfalle immer leer, wenn man sie braucht.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist ein Dynamo ein wichtiges Utensil. Dass sich dann noch ein paar Leute Gedanken über die verschiebenen Blickwinkel machen ist eigentlich auch löblich. Die Einschränkung auf Zugelassenes allerdings, ist typische Gesetzgeberreglementierungswut. Ein Verweis auf eine entsprechende Norm hätte völlig gereicht (wenn diese dann nicht unter die Monopolverbreitungsherrschaft des Beuth Verlags gekommen wäre).

Marte

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Marte Schwarz

Es gibt verschiedene Blickrichtungen, das ist richtig. Ziemlich viele.

Fangen wir mit dem

- sicherheitsbewu=DFten Radfahrer an: Er w=FCnscht sich m=F6glicherweise grelles Licht mit hohem Wirkungsgrad in alle Richtungen, so da=DF er auch bei 60km/h noch vern=FCnftig gucken kann und auch vor einem Stauende noch separat wahrgenommen wird. M=F6glierweise auch 2-stufig wie bei KFZ-=FCblich. Von Blinkern, Bremslicht und gelber Beleuchtung zur Seite fang ich garnicht erst an.

- Waldschrat: Er w=FCnscht sich Licht auch bei schrittgeschwindigkeit an der 20% Steigung in die Richtung in die er guckt, damit er nicht ausversehen zu den 2000% Gef=E4lle abbiegt.

- Flitzer: Brauch kein Licht, fahr nicht Nachts, wobei Nachts selten auftritt, zuweilen bei Neumond und nur in Entfernungen von >2km zur n=E4chsten Laterne.

- STV(Z)O: Funzellicht, Normgerecht, damit Radfahrer von Moped-, Mofa-, Motorrad- und kaputtes Autofahrende Fahrer unterschieden werden k=F6nnen. Sehen ist bei der Designgeschwindigkeit von 10km/h zweitrangig, gesehen werden w=FCnschenswert, aber nicht wenn nebenan ein pr=E4chtiger Lastzug mit Tannenbaubeleuchtung und Reflexstreifen an jeder Kante steht.

- Rowdihassender Polizist: Kennt die STV(Z)O im Bezug auf die Ausr=FCstung und das Verhalten im Verkehr *genau*. Wei=DFe Speichenreflektoren ohne Zulassung f=FChren genauso zur Verwarnung wie LED-gepfriemel an den Scheinwerfern und Zusatzscheinwerfer.

- normaler Polizist des N=E4chtens auf der Piste: Uups, da radelt ein Tannenbaum. Na macht nichts, besser als ein Bestatter in Arbeitskleidung auf einem schwarzen Bike vor dem tiefdunklen Wald.

Die Handhabung sinnvoller Vrehaltensweisen und technischer Einrichtung wird sehr oft von Sekund=E4rmotivationen bestimmt und ist massiv gepr=E4gt durch den Erfahrungs- und Wissenshorizont und bei manchen durch eine materielle Wertehirarchie, der auch durch die Beleuchtung Ausdruck verliehen werden mu=DF.

ervin

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Ervin Peters

Ach, die Polizei...

\S 67 StVZO: (7) Die L"angsseiten m"ussen nach jeder Seite mit

\begin{enumerate}

\item mindestens zwei um 180$^{\circ}$ versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenr"uckstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

...

liegt also vollkommen im Rahmen des erlaubten. Genauso wie mir uneinsichtig ist, warum Laufradglocken verboten sind, aber ,,mindestens eine helltönende Glocke'' doch zu gewissen Bastelspielen geradezu einladen...

Ab wann ist eine Kirchenglocke eigentlich nicht mehr helltönend?

Hm, ist keine Norm, sind die technischen Vorschriften, hier TA23. Aber ähnlich schwer zu beziehen. AFAIK nur in Verbindung mit einem heftigen Kommentar zur StVZO oder durch massives Nachbohren beim BMVBW...

Olaf

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Olaf Schultz

(StVZO reglemtierte Fahrradbeleuchtung)

Was ist falsch daran, wenn ich mir redundante und ausreichende Beleuchtung ans Fahrrad montieren will? Der Gesetzgeber verbietet mir das! Ich darf nicht mal Zusatz-Reflektoren anbringen, wie ich will.

Warum wird der dann per Verordnung auf laecherliche 6V/3W kastriert?

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+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
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Ulli Horlacher

Ulli Horlacher schrieb:

Du musst einen Hilfsmotor anbringen, dann darfst du mit gigantischen 15W rumfunzeln.;-)

Gruß Dieter, der solche Regelungen auch nicht verstehen kann.

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Dieter Wiedmann

Martin Laabs schrieb:

Wenn man ein solches Netzteil als Stromkonstanter benutzt, passiert es leicht, das man gerde im Spannungsumschaltpunkt landet. Dann schaltet das Netzteil st=E4ndig hin und her, und jedesmal gibt es eine Spitze auf den Ausgang. Bei reinem Spannungsbetrieb ist das nicht so kritisch, da man da meist den Umschaltpunkt durch leichte Verstellung der Spannung vermeiden kann. Gruss Harald

Reply to
Harald Wilhelms

Dieter Wiedmann schrieb:

Gilt das eigentlich auch f=FCr "echte" Fahrr=E4der mit Hilfsmotor? (Das sind die, f=FCr die man keine Zulassung braucht, weil der Motor nur anspringt, wenn man selbst mittritt) Gruss Harald

Reply to
Harald Wilhelms

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