*=?ISO-8859-15?Q?J=FCrgen?= Appel* wrote on Mon, 05-10-24 12:09:
Bei 50 Hz? Will ich sehen!
Didn't find your answer? Ask the community — no account required.
A
Andreas Eibach
"Bjoern Schliessmann" schrieb:
Genau, laß uns alle unter Berufung auf diese Aussage fortan Selbstschußanlagen einbauen. War ja Notwehr ne. scnr
-Andreas
C
Christoph Hensel
Ja nu, Einbrecher dürfen Dich zu hause überfallen, vergewaltigen, ermoden oder sonst was tun, aber wenn Du die Tür hinter Deiner Wohnungseinganstür unter Strom setzt bist Du wegen Körperverletzung mit Todesfolge dran. Das empfinde ich als krank. Sobald jemand bei mir einbricht muss er mit seinem jederzeitigen, plötzlichen Ableben rechnen. es zwingt Ihn ja keiner bei mir einzubrechen.
Gruß Christoph You loot I shoot
P
Peter Voelpel
es kann nie schaden ein paar Säcke ungelöschten Kalk im Haus zu haben ;-)
I
Ingo Liebe
Hallo,
"Peter Voelpel" schrieb im Newsbeitrag news:djl7gr$s87$00$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...
Oder als Sportschütze die passende Ausrede:
aber Herr Richter, ich saß gerade beim Waffenputz, als es an der Tür rappelte und sich ein Schuß löste... ;-)
Gruß Ingo
P
Patrick Gerhard Stößer
Am 25.10.2005 schrieb Christoph Hensel:
Dürfen? Ich dachte, das sein verboten?
mfg, pgs
pgp public key:
M
Marte Schwarz
Hallo,
Ein Einbruch ist noch lange kein Angriff auf Dein Leben und rechtfertigt deswegen noch lange keinen Waffeneinsatz. Erst, wenn sich eine entsprechende Bedrohung Deiner Existenz abzeichnet, wirst Du mit einer Akzeptanz seitens der Richter rechnen dürfen.
Das ist jetzt Polemik und hilft nicht weiter.
So wird es sein. Schon allein deswegen, weil der potentielle Einbrecher zum Zeitpunkt der Tat (Deines Anschlages auf sein Leben) noch keinen vergleichweise großen Schaden verursacht hatte. Ich habe letztens einen ganz eigenartigen Fall deutscher Justiz mitbekommen. Ein Bekannter von mir wohnt gegenüber einer Zweigstelle einer Bank. Er hatte ein bestimmtes Auto schon eine Weile lang beobachtet das regelmäßig vor der Öffnung der Filiale vor seinem Haus geparkt hatte. Als er dann bemerkte, dass sich da einer maskierte rief er die Polizei, die auch spontan anrückte und hinzustieß, als der potentielle Bankräuber die Filiale betreten wollte. Die ganze Sache hat sich natürlich nicht zu einem Banküberfall entwickelt. Fazit: Da hier keine Straftat begangen wurde (eine Maske über dem Kopf ist keine Straftat), war das aus juristischer Sicht ein Fehlalarm, dessen Kosten der Alarmierende zu tragen hat. Fazit: Ruf die Polizei erst, wenn die Bank schon ausgeraubt wurde, dann bist Du der Held, verhinderst Du durch Voraussicht denselbigen legst Du drauf. Der Fall ging wochenlang durch die Lokalpresse...
Hoffentlich brauchst Du niemals nie Feuerwehr, die Dein Leben retten will...
Marte
M
Marte Schwarz
Hallo Peter,
Was macht man mit ungelöschtem Kalk?
Marte
L
Lutz Schulze
Dann send doch bitte mal einen Link, die werden ja eine Homepage haben. Kommt mir vor wie eine UL.
Lutz
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
R
Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Marte Schwarz schrieb:
Auch ein Angriff auf andere Rechte (Ehre, Eigentum) ist notwehrfähig - grundsätzlich auch mit tödlichen Waffen. Selbstschußanlagen sind aber trotzdem verboten.
das ist das falsche Argument.
Blödsinn. Du bist bestenfalls einer UL aufgesessen.
Gruß aus Bremen Ralf
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
G
Gerald Oppen
Christian Zietz schrieb:
So wohl nicht ganz richtig - auf dieser Basis funktionieren Sensordimmer. Allerdings sind die Widerstände im mehreren MOhm Bereich und mindestens zwei in Reihe...
Gerald
B
Bjoern Schliessmann
Du brauchst mir nicht extra deine Unkenntnis des StGB bezüglich der Notwehr zu beweisen, das glaube ich dir auch so...
Grüße,
Björn
BOFH Excuse #229:
wrong polarity of neutron flow
B
Bjoern Schliessmann
Wenn das nur ziehen würde. Wer eine geladene Waffe reinigt (fahrlässig) und damit einen (tödlichen) Unfall verursacht, ist mit großer Sicherheit sämtliche waffenrechtlichen Erlaubnisse los.
Grüße,
Björn
BOFH Excuse #437:
crop circles in the corn shell
B
Bjoern Schliessmann
Und "Phasenprüfer" doch auch, oder?
Grüße,
Björn
BOFH Excuse #115:
your keyboard's space bar is generating spurious keycodes.
G
Gert Braet
Nun, die russisch/türkisch/albanische Rechtssprechung gilt bei uns schon seit langem... also wirklich nichts Neues.
G.B.
M
Marte Schwarz
weiss ich nicht, Schau mal unter "Trossinger Zeitung". Die Bank ist im Nachbardorf Aixheim und müsste nach meiner Erinnerung eine Volksbankfiliale sein. Ich wage zu bezweifeln, dass drie TZ ein Webarchiv unterhält ;-)
Marte
L
Lars Mueller
formatting link
R
Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Gert Braet schrieb:
Deinen rassistischen Blödsinn kannst Du Dir sonstwohin stecken. Was ich referiert habe, ist ständige Rechtsprechung.
Falls es Dir aufhilft, stell Dir folgenden fiktiven Fall vor: die stadtbekannte jüdische Jugendbande hat sich Deine Tochter ausgeguckt, zieht sie mal eben nackt aus und treibt sie mit Hohn und Spott durch die Straßen und übergießt sie dabei mit ekelhaften Flüssigkeiten. Wenn sie damit nicht aufhören, wenn Du Dich mit Deiner Schrotflinte in den Weg stellst, darfst Du sehr wohl so einen Judenlümmel über den Haufen schießen, und kein Richter wird Dich verurteilen, auch, wenn für niemanden Lebensgefahr bestand und sie sie auch *nicht* vergewaltigen wollten.
Du darfst das genaugenommen sogar schon dann, wenn eine entsprechende Bedrohung vorliegt, um eben das zu verhindern. Und nun erzähl doch mal, daß das mit der Ehre anachronistisch sei. Wenn Dir Deine und die Ehre Deiner Familie nichts wert ist, dann hast Du auch keine und bist der Verachtung preisgegeben.
(Die Grenzen des Notwehrrechts werden schulmäßig ganz gerne in dem bekannten "Kirschbaum-Fall" erörtert - da hatte ein Rentner ein kirschenklauendes Kind mit der Schrotflinte aus dem Baum geschossen, was das Gericht mißbilligt hatte.)
Gruß aus Bremen Ralf
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
A
Ansgar Strickerschmidt
Marte Schwarz schrub:
Na was wohl? Leiche in irgendeine Wanne, ordentlich Kalk drüber, Wasser dazu, gut is. Problem 'gelöst' :-/ ... Achja, ich glaube, ich würde mich während der ablaufenden chemischen Reaktionen nicht unbedingt in Riechweite(!) befinden wollen...
Ansgar
Mails an die angegebene Adresse erreichen mich - oder auch nicht! Gültige
Adresse gibt's bei Bedarf!
Mails to the given address may or may not reach me - valid return address
will be given when required!
M
Marte Schwarz
Hallo Ralf,
Darauf würde ich mich nicht verlassen wollen.
Eben, ein deutlich unverhältnismäßiges Mittel gewählt.
Marte
Join the Discussion
Have something to add? Share your thoughts — no account required.
Didn't find your answer?
Ask the community — no account required
Report Content
You are reporting this content to the moderators. They will look at it
ASAP.