Elektroschock

Hallo NG,

ich plane, einen kleinen Elektroschocker zur festen Installation zu basteln. Er soll beim Menschen einen Schlag auslösen, dass der zwar eine ordentlich gebatscht bekommt aber keine weiteren Schäden passieren. Mein Plan war, einen Kondensator an der Netzspannung aufzuladen, damit keine Schäden am Menschen passieren wird ein Widerstand eingebaut, der den Strom auf max. 5mA begrenzt. Natürlich wird eine Diode eingebaut, damit ich den Kondensator an der pulsierenden Gleichspannung aufladen kann.

+-->|----+ o | ~ - o ___ T +--___---+---x

Der Mensch langt dann an das X, Kondensator entlädt sich, Strom vom Netz wird begrenzt. Der Mensch sollte ungefähr auf dem Potential von der Erde sein (vorher).

Ist so ein Gerät durchführbar, bzw sicher? Sollte ich eine Sicherung einbauen? Hilft diese (habe bei Reichelt bisher nur 50mA gefunden, afair ist so ein Strom ab 20mA tödlich.

Gruß, Sebbi

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Sebastian Ermann
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Sebastian Ermann schrieb:

Du bist schon strafmündig? Dann schau dir mal dringend StGB §222 an.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Sebastian Ermann schrieb:

.....

Lass bitte diesen totalen Schwachsinn sein!

Es gibt Menschen die bekommen schon bei einem ordentlichen Schreck tödliches Herzkammerflimmern oder einen Infarkt oder was auch immer.

Gruss Wolfgang

--
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Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
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Wolfgang Gerber

Als Jugendlicher bin ich mal zum Fasching als Gespenst herumgelaufen mit einen selbstgebauten "Elektrisiergerät". Zweit Drähte im Handschuh und ein Schalter in der anderen Hand. Der Spaß ist mir schnell vergangen, nachdem ich den herzkranken Vater einer Freundin guten Abend gesagt hatte. Schreck und Strom (kein mA !) haben dazugeführt, dass der Notarztwagen angefordert wurde. Ich hoffe Dir vergeht der Spaß nicht in einer anderen Weise.

Steffen

"Sebastian Ermann" schrieb im Newsbeitrag news:dj39fs$1viu$ snipped-for-privacy@ulysses.news.tiscali.de...

basteln.

5mA

an

ist

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Steffen Braun

Sebastian Ermann schrieb:

Ich denke nicht, dass es zulässig ist, Menschen über Widerstände an die Netzspannung zu legen.

Wenn Du's unbedingt brauchst: Unter Scherzartikeln finden sich auch (batteriebetriebene) Elektroschocker, bei denen zumindest die Chance besteht, dass sie irgendeine Zulassung bestanden haben und vergleichsweise harmlos sind.

CU Christian

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Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
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Christian Zietz

Sebastian Ermann schrieb:

Ich denke nicht, dass es zulässig ist, Menschen über Widerstände an die Netzspannung zu legen.

Wenn Du's unbedingt brauchst: Unter Scherzartikeln finden sich auch (batteriebetriebene) Elektroschocker, bei denen zumindest die Chance besteht, dass sie irgendeine Zulassung bestanden haben und vergleichsweise harmlos sind.

Trotzdem besteht immer noch die Gefahr, dass empfindliche/kranke/schreckhafte Menschen einen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden davon tragen. Ich würde es nicht riskieren.

CU Christian

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Christian Zietz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Sebastian Ermann schrieb:

Nein, das geht prinzipiell nicht. Wenn's unangenehm wird, ist auch auch immer potentiell gefährlich. Schmerzen sind nämlich das Signal des Körpers dafür, daß etwas ernsthaft beschädigt wird.

Vergiß es einfach - das ist Körperverletzung und strafbar, und wenn jemand ernsthaft verletzt wird oder gar zu Tode kommt (und das ist beides aus diversen Gründen nicht auszuschließen), kommst Du in die Kiste.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Wen willst du Schocken bestimmte Personen oder mit Kabeltrommel in der City zur Verteidigung gegen b=F6se buben einsetzen?

Bist du noch Herr deiner Sinne ?

Wenn der Fall B eintritt und dein Probant h=E4ngt an 230V na da gut nacht, dann ist das gejamere gross: wusste ich nicht,war spass....

Bau lieber einen Drachen der Wind ist grade richtig! Nur Vorsicht bei Blitzen sonst Schockts

P=2ES Konstruktive Herbstferien

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Albert

Da muss nich mal jemand zu Schaden kommen. Diese "Idee" dürfte nämlich sogar eine "Gefährliche Körperverletzung" darstellen (hinterlistig und "gefährliches Werkzeug").

Unabhängig davon, ob gefährliche Körperverltzung oder nicht, oder ob eine Körperverltzung mit Todesfolge herauskommt, bereits der Versuch ist strafbar!

Wer schickt nun einen Ausdruck von Sebastians geistreicher Idee an einen Staatsanwalt?

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Michael Roth

Hi Albert

Womit wir wieder beim alten Problem waeren.... ;-)

--=20 mit besten Gr=FC=DFen,

Jonas Stein =20

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Jonas Stein

|> ...kommst Du in die Kiste.

Das nun weniger, die Todesstrafe ist bei uns ja doch vor einiger Zeit abgeschafft worden.

Rainer

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Rainer Buchty

"Christian Zietz" schrieb: [...]

Worin besteht der Sicherheitsmechanismus im batteriegetriebenen Gerät? Im Grunde wird ja auch nur die Batteriespannung auf eine vmtl mit Netzspannung vergleichbare oder höhere Spannung gebracht. Ich stelle mir das auch nicht anders vor als durch a) den Widerstand der Spannungswandlung von Batteriespannugn auf Betriebsspannung b) noch irgendwo ein zusätzlicher Widerstand

Gruß, Sebbi

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Sebastian Ermann

"Sebastian Ermann" schrieb im Newsbeitrag news:dj3j8k$21n1$ snipped-for-privacy@ulysses.news.tiscali.de...

Schaltungstechnisch wird eine bestimmte maximale ENERGIE in ein Bauteil geladen (Kondensator) und am Ausgang kann schaltungstechnisch nicht mehr als diese Energie ankommen. Siehe Weidezaungeraet. Kein Bastlerterrain.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Nimm doch Ebay - Artikel # 4412012812

Aber nicht vergessen, das Kleingedruckte zu lesen!

Manche Leute kommen auf Ideen.... G Thomas

F'up2 gesetzt

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Thomas Hennemann

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Michael Roth schrieb:

Nee, Gedanken sind traditionell zollfrei. Du darfst Dir zu Hause eine perfekte Guillotine hinstellen - solange damit keiner einen Kopf kürzer gemacht wird, ist das nicht illegal. Selbst wenn Du Dich Deiner Schwiegermutter annehmen möchtest - solange sie Dich nicht besucht, ist das nur eine straflose Vorbereitungshandlung.

Was für ein Versuch?

Irgend so ein "Hundertfünfzigprozentiger" - ein gewisser Roth vielleicht.

Gruß aus Bremen Ralf

--
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Ralf Kusmierz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Rainer Buchty schrieb:

Deshalb kommt er ja auch nur in die Kiste.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ja, eigentlich logisch... Hätte ich selbst drauf kommen können. IANAL.

Wäre es ein Versuch, wenn die Schaltung installiert und in Betrieb wäre?

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Michael Roth

|> Deshalb kommt er ja auch nur in die Kiste.

Im Sarg wäre er aber schlecht aufgehoben... Und auch das Bett wäre nicht gerade passend.

Du meinst wohl eher den Bau.

Rainer

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Rainer Buchty

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Michael Roth schrieb:

Kommt drauf an, ob der Nutzer damit rechnete, daß jemand vorbeikommt und anpäckt, nicht?

Folgende Situation: Du liegst friedlich auf Deinem Balkon im 97. Stockwerk und schmeißt diesen blöden Kieselstein jetzt mal in den Innenhof, natürlich ohne hinzugucken. Kurz drauf schellt die Polizei an und fragt, ob Du den im Kopf von Herrn Meier verloren hättest, und warum.

Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten:

a) "Wie, was macht denn Herr Meier im Innenhof? Der ist doch abgesperrt, weil man da durch herabfallende Gegenstände gefährdet ist!"

b) "Au verdammt, daß da jemand langgehen könnte, hatte ich gar nicht bedacht."

c) "Hehe, da hatte ich drauf gewartet, daß ich mal eines Tages einen erwische ..."

Führt zu ganz unterschiedlichen Strafurteilen ...

Und wenn nun der Herr Meier persönlich den Stein zurückbringt, weil er nicht *in* ihm, sondern *neben* ihm eingeschlagen ist, dann ist was davon ein Versuch von was und führt also zu welcher Bestrafung? (Vor Antwortversuchen bitte StGB und Kommentare konsultieren, auch und vor allem den Allgemeinen Teil.)

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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