X-No-Archive: Yes
begin quoting, Marte Schwarz schrieb:
Im Gegensatz zu den geklauten Kirschen wäre der Waffengebrauch in meinem konstruierten Extremfall aber sehr wohl angemessen - im übrigen wollte ich auch bloß das leichtfertige Abtun des Rechtsguts "Ehre" mal drastisch widerlegen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet übrigens bei Notwehr im Gegensatz zum rechtfertigenden Notstand nicht statt - auch juristisches Grundwissen. Genau das macht den Kirschbaumfall ja so interessant - die Bestrafung des Schützen ist nämlich keineswegs selbstverständlich.
Außerdem gehört dieses Thema jetzt ganz eindeutig in die Strafrechts-NG und ist hier eindeutig OT.
Gruß aus Bremen Ralf