Eigenbau für Schule zulassen?

Nov 03, 2005 50 Replies

Hallo,



meine Frau ist Lehrerin und hat mich gefragt, ob ich für Ihre Theater-AG ein einfaches Lichtsteuer-Gerät bauen könnte. Klar kann ich das, die Teile habe ich alle da: PC-Druckerport-Buchse, 8-Bit-Latch, 9 LEDs und 8 Halbleiter-Lastrelais auf einer Platine zusammen mit einem Netzteil und



8 Unterputz-Schukosteckdosen in eine Blechkiste ...

Das Problem ist ein anderes: Es ist eine öffentliche Schule. Jedes Netzkabel und alle elektrischen Geräte tragen dort eine Art Prüfsiegel, das wohl ein- oder zweimal im Jahr nach Prüfung der Objekte erneuert wird.



Wie ist da so ein Eigenbau einzuordnen - nehmen wir mal an, er ist technisch einwandfrei. Genügt es da, dass der Hausmeister oder ein zugelassener Elektromeister mal einen Blick reinwirft? Oder muss ich damit gar zum TÜV - dann lohnt sich der Eigenbau ja nicht mehr ...



Ich selber bin kein Elektriker oder Elektromeister, ich bin aber Dipl.-Ing. f. Automatisierungstechnik. Danke für Tips.



Frank


Frank Esselbach schrub im Jahre 03.11.2005 07:56:

Das behauptest Du. Das macht übrigens jeder Lieferant ;-)

Irgewndwer muss die Verantwortung für das einwandfreie Funktionieren der Kiste übernehmen. Angenommen, es brennt auf der Bühne und Deine Kiste ist da gar nicht schuld dran, dann hat die Versicherung trotzdem eine erstklassige Ausrede nix zu zahlen.

B.Eckstein, eck@ivu.de Cheap, Fast, Good - pick any two of them Die FAQ zu de.comp.hardware.netzwerke: http://how.to/dchn Mozilla-Tips: http://mozilla-anleitung.de/ http://www.holgermetzger.de/

Ein Blick reicht sicher nicht.

Für solche Zwecke gibt es spezielle Prüfgeräte, die z.B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom etc. testen.

Dinge wie z.B. Abmessungen für Lüftungslöcher (neugierige Kinderfinger!) werden davon natürlich nicht erfasst.

G.B

Frank Esselbach schrieb:

Hallo,

das sind die Aufkleber für die wiederkehrende "Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte" und Kabeln.

Hierbei wird die elektrische Betriebssicherheit mittels Prüfvorrichtung festgestellt. Bei verschiedenen Geräten, besonders die Elektronisch komplexen die dadurch Schaden nehmen könnten, erfolgt meist "nur" die Sichtprüfung durch einen fachlich Befähigten.

Matthias

Prüfung wohl bestenfalls nach Augenschein auf Kabelbruch u.ä. Das Papperl kann auch Teil der Inventur sein und schlicht bürokratisieren daß das Teil noch da ist.

Eigentümliche Hierarchievorstellung wenn Hausmeister Bastelei von Dipl.Ing. auf Funktionsfähigkeit prüfen soll. Dass akademische Titel nichts Wert sind scheint sich tatsächlich rumgesprochen zu haben.

Da Unikat und es nicht in Handel kommt braucht es kein CE-Papperl. Funktionieren ( Sicherheit, EMV ) sollte es aber trotzdem. Letztlich hält der der baut den Kopf hin daß das Teil den Ansprüchen der Anwendung genügt. D.h. wenn später oben jemand Wasser reingiest und dabei elektrischen Schlag bekommt ist das ok: grobe Fahrlässigkeit. Das Teil ist nicht für Badeanstalt gedacht. Umgekehrt gilt aber "ungeschultes Personal" und "harter Bühnenbetrieb" ( d.h. wenn jemand draufsteigt darf das Gehäuse nicht hin sein, wenn jemand am Netzkabel zieht darf es nicht rausreissen usw. ).

Ich habe so Lichtsteuergerät als Unikat mal für unterfinanzierte Künstler gebaut ( legalistische Bedenken hatte ich noch nie, wer simples 220V-Gerät nicht bauen kann soll nicht Ing werden ). Es hatte Plastikgehäuse, weil ich Metallgehäuse für unsicher halte. Keine Phasenanschnittsteuerung sondern MOCxx Optokoppler die im Nulldurchgnag schalten und TRIACs. Ziemlich dicke Pulverkerndrosseln.

MfG JRG

Frank Esselbach schrieb:

Kein Kommentar.

Ich glaub, da muß ein Stecker rein. Guck mal an Dir runter!

Du hast die Sicherungen vergessen.

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Ist es das? Frag doch dort mal, wer das macht.

Der Hausmeister wird's wahrscheinlich nicht dürfen. Und der Elektriker wird's nicht wollen. Aber Du kannst ihn ja mal fragen.

Du könntest sowas wie ELVs CLI700 kaufen. Gibts auch als Bausatz.

MfG hjs

Wird nicht wenigstens der Schutzleiter (sofern vorhanden) mittels relativ hohem Strom geprüft?

Lutz

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Guten Tag!

Betreff: Eigenbau für Schule zulassen? N E I N !

Das erfordert sicher eine verstärkte Prüfung.

Es muß auch noch nach Jahren sicher sein, das heisst, es darf niemand zu Schaden kommen oder einen Brand auslösen. Auch wenn damit ruppig umgegangen wird. Oder was getestet wird, zB mit Wasser oder ...

Suchen in VDE... zB Fallhöhen

Gruß Gottfried

Soweit ich mich erinnere war das der erste Anlauf: kriegt man die Dynamik nicht ohne Flimmern hin. Das endgültige Gerät hatte MOCxx mit Phasenanschnitt und entsprechende Drosseln.

MfG JRD

Vielleicht kommt noch eine eigene EU-Norm die "PISA-Sicherheit" fordert.

MfG JRD

Hast du was gegen Lehrer ?

Wow. Hat der kleine was lustiges an sich entdeckt und muss es jeztz gleich jedem unter die Nase reiben.

Ich glaube das ist selbstverst=E4ndlich.

Ich glaube der OP hat ernstgemeinte Antworten erwartet :-(

BigLS schrieb:

Naja, sagen wir so: Ich hab was gegen Lehrer, die es versäumen, die Bedeutung von "Kein Kommentar" zu vermitteln.

Und was gegen Eltern, die keine ordentlichen Namen geben.

Amen!

"B.Eckstein" wrote in news:dkcejq$i1q$ snipped-for-privacy@newsreader3.netcologne.de:

Tja, die Frage kann wohl nur ein entsprechend bewanderter Rechtsanwalt beantworten. I.A. gilt ja die Regel, sofern Du das alles nach den gängigen Normen baust, warst du nicht grob fahrlässig. In diesem Fall hilft dann im Falle des Falles sicherlich eine private Haftpflicht, die eventuellen finanziellen Folgen der Hilfsbereitschaft abzuwenden ;-(. Die Gretchenfrage ist nun, was du machen musst, um sicher nachzuweisen, dass Du da keine grob fahrlässigen Fehler gemacht hast. Die entsprechende Qualifikation ist ja da - schon mal ein Pluspunkt. Um die Gerätesicherheit nachzuweisen, könnte vielleicht sogar der TüV helfen und dir den Persilschein dafür geben - vermutlich zu den Kosten die den Neukauf eines entsprechenden Gerätes übersteigen würden. Ich weiss es nicht - vielleicht reicht es ja auch, wenn du da einen anderen (möglichst nicht mit Dir verwandten) Fachmann einen Blick draufwerfen lässt und du diesen "Audit" dann schriftlich festhälst. Papiertiger zu erzeugen ist hierzulande immer gut ;-(.

M.

Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.

Gert Braet schrub im Jahre 03.11.2005 08:43:

Von den entsprechenden DIN/EN-Normen vermutlich jedoch schon.

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Rafael Deliano schrub im Jahre 03.11.2005 12:09:

Mit behördlichem Zertifikat. Ausgestellt durch hoheitlich Deligierte des Kultusministeriums. Titel: "Reifezeugnis"

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BigLS schrub im Jahre 03.11.2005 13:44:

... das man da nicht dran packt" sagte der Elektriker, als er die Sicherungen für die blanken 230V einfach wegliess. ;-)

B.Eckstein, eck@ivu.de Cheap, Fast, Good - pick any two of them Die FAQ zu de.comp.hardware.netzwerke: http://how.to/dchn Mozilla-Tips: http://mozilla-anleitung.de/ http://www.holgermetzger.de/

Ich bin für freiwillige Selbstkontrolle durch die Industrie. Wir haben dann Elektrogeräte der Klassen FSK16, FSK18 was die Wertschätzung der höheren Klassen bei Jugentlichen steigern wird. Die wohlbehüteten Zöglinge können dann sagen: "Mofa fahren dürfen wir schon, aber Einschalten der Stereoanlage ist nur den Eltern erlaubt"

MfG JRD

Rafael Deliano schrieb:

Nix da, ordentliche Prüfung ist gefordert, auch für die Benutzung von Klopapier!;-)

CNR, Dieter

Wer hat da die Beweislast ? Der Kaprun-Prozess z.B. ist jetzt beendet und genau wie Eschede mit allgemeinem Freispruch. D.h. man kann da einen Heizlüfter Marke "Fakir Hobby" einbauen in dessen Betriebsanleitung laut Hersteller explizit stand "Gerät darf nicht in Fahrzeuge eingebaut und dort betrieben werden.".

MfG JRD

Frank Esselbach spoke thusly:

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Keine Dimmer? Finde ich für Theatereinsatz suboptimal.

Tschüs,

Sebastian, ca. 5 Jahre "Lichttechniker" in der schuleigenen Theater-AG gewesen.

http://www.baumaschinen-modelle.net http://www.schwerlast-rhein-main.de

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