Hallo,
ich habe gestern abend in der Zeitschrift Elektronik, Heft 23 den Bericht =FCber die WEEE-Richtlinie auf Seite 54 gelesen. Ich er=F6ffne diesen Thread, weil es mir speziell darum geht, wie ein kleines Ingenieurb=FCro damit umgeht.
In dem Bericht sind folgende Fakten:
1) Wenn man als Hersteller private Nutzer (also der Endverbraucher) beliefert, dann trifft einen die volle Verantwortung f=FCr den Elektronikschrott. Bei Lieferung an Gesch=E4ftskunden kann man wohl Abkommen mit dem Treffen.Bleiben wir mal bei dem Fall, da=DF ich auch an den Endkunden etwas verkaufe.
Dann mu=DF man sich bis bis zum 23. November 2005 bei der EAR angemeldet haben. Wenn nicht, dann gilt ein gesetzliches Vertriebsverbot - sprich ich darf nichts mehr in den Umlauf bringen.
Dann mu=DF ich scheints als Elektronik Hersteller von der Kommune eingesammelten Elektronikschrott zur=FCcknehmen und f=FCr fachgerechte Entsorgung sorgen!?!?!?! So wie ich es interpretiere bekomme ich eines Tages von der Kommune XY einen Anruf und mir wird gesagt, wo ich meinen Anteil an Elektronikschrott abholen darf!?!?!?!
Zudem mu=DF ich bevor ich Ger=E4te in den Umlauf bringe durch Finanzielle Vorleistungen daf=FCr sorgen, da=DF auch im Falle eines Konkurses mein Elektronikschrott bezahlt entsorgt wird.
Mich interessiert jetzt, wie gehen andere Ingenieurb=FCros oder Kleinfirmen mit diesem Thema um. Insbesonders frage ich
1) Wenn ich erst nach dem 23.November den Entschlu=DF fasse etwas elektronisches zu entwickeln, dann kann ich ja nicht schon vorher mich anmelden. Oder wenn eine Firma erst danach gegr=FCndet wird, kann sie sich ja vorher gar nicht registrieren. Sowas mu=DF ja m=F6glich sein, oder?2) Scheinbar mu=DF ich den Elektronikschrott selber irgendwo abholen. Wahrscheinlich halt die Menge, die ich in der Zeit auch in Umlauf gebracht habe. Habe ich das richtig verstanden, weil das scheint mir ja einen gigantischen Verwaltungsaufwand zu bedeuten?
3) Blos mal eine Richtgr=F6=DFe: Angenommen ich bringe pro Monat 10 Europakarten mit vollgebauter SMD-Elektronik auf den Markt, wei=DF jemand eine Hausnummer, was ich da als Finanzgarantie einplanen mu=DF? Es reichen ganz grobe Sch=E4tzwerte.Bitte f=FChrt keine Diskussion um den Sinn dieses Gesetzes oder sonstwas. Mir geht es um die genannten Fragen.
Gru=DF
Wolfgang Weinmann
--=20