manchmal scheint es gar nicht so einfach, ob es nun Elektroschrott ist oder nicht. Zum weglaufen:
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Lutz
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Demnaechst muss sich wahrscheinlich auch ein Hersteller von Prilblumenhandtuchhaken registrieren lassen, weil die aus PVC sind und das auch in Gehaeusen fuer Elektronik verwendet wird. Also fallen Prilblumen in den Einzugsbereich der allmaechtigen EAR und man muss Steuer zahlen. SCNR.
Ja und? In den Schuhen von meinem Sohn (er ist jetzt aus dem Alter raus) waren im Hacken irgendwelche LED's, die gespeist mit LR44 vollkommen eingeschweisst irgendwelche Signale von sich gaben. Eindeutig Elektroschrott.
WEEEE / EAR hat manchmal schöne Blüten Aber lies selbst unter z.B.:
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Bitte unten anfangen... und alles lesen...
Allerdings hat der gute Mann auf Anfragen leider keine Lust zu antworten sondern tut dies nur Öffentlichkeitswirksam. Er ist just sachverständige Person.
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In diesem Sinne...
Ich setz mal ne Kiste Bier, das der Sportschuhhersteller gewinnt....
Bedeutet das jetzt, dass ich Kleinserien bis zu 30kg/a nunmehr für
150,- durchbekommen würde? Was bedeutet das in Bezug auf die eventuell anfallende Abholung und Entsorgung der Chose?
§2 Abs. 2 ElektroGKostV sagt ja: "Von der Erhebung einer Gebühr nach den Nummern 1.04.a bis 1.04.f des Gebührenverzeichnisses ist auf Antrag abzusehen, wenn der Hersteller glaubhaft macht, in der jeweiligen Geräteart gerechnet auf ein Jahr weniger als die im Anhang 2 genannte Menge in Verkehr zu bringen."
Von 1.05 bis 4.03 steht da nichts, wobei die Punkte 2 und 3 da die kritischen sind... Oder habe ich etwas übersehen?
Zuendi
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In der Schweiz werfen sie Dir im Supermarkt einen Dreikilopack [Kaffeebohnen]
nach wenn Du "Grüazi" sagst, aber einen arabischen Akzent hast. Wenn Du Dich
dann nicht gleich entschuldigst, fliegen 5kg Schoki und einige Büchsen
Ovomaltine hinterher. (Lutz in d.e.h)
Laut dem vom BMU übermittelten Schreiben dürfte dem so sein. Wobei ich mich ehrlich frage, ob es die überhaupt werden, denn §2 Abs.1: "...kann die Gebühr nach den Nummern 1.01 bis 1.06 des Gebührenverzeichnisses auf Antrag ermäßigen oder von der Erhebung einer Gebühr absehen, wenn die Anwendung der Regelgebühr für die Registrierung unter Berücksichtigung der Menge der in Verkehr gebrachten Geräte, des wirtschaftlichen Wertes der Registrierung für das Unternehmen, der voraussichtlichen Entsorgungskosten und der abfallwirtschaftlichen Relevanz unverhältnismäßig wäre."
Damit fiele bei Unterschreitung der Mindestmengen nur eine Gebühr nach
1.07 an - und die sollte am untersten Ende bei 40 Euro liegen.
Ich würd mal meinen, das die Kleinstmengenregelung dahingehend die Abholung/Entsorgung ausschliesst.
Die Gebühr für die Ausstellung der Anordnungen nach 2 und 3 sind nicht das Entscheidene. Interessant wird es, wenn Du einen Container verwerten und den Rest entsorgen sollst.
Nein. Und wenn Du jemanden fragst, bekommst Du auch keine Antwort.
Am Tue, 19 Feb 2008 08:27:25 +0100 schrieb Peter Kern:
Ist je so ein Fall bekannt geworden? Die EAR sah das wohl zumindest anfangs anders und verlangte vom Antragsteller einen Nachweis, dass ihn die Gebühr in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt.
Lutz
--
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Mir ist bis auf den Fall Käfer leider kein weiterer öffentlich bekannt geworden und die Handvoll Paragraphen sind so schwammig geschrieben, das es selbst Juristen schwer fällt, sich "mal schnell" damit auseinanderzusetzen.
Im Kern geht es zwar eh nur ums Abkassieren, aber was passiert wenn man sich am "Wertstoffhof" mit einem solchen Turnschuh dem Container "Elektroschrott" nähert um ihn dort einzuwerfen ? Ja richtig, man hat den öffentlichen Bediensteten an der Gurgel der dafür sorgen soll daß alles in die richtigen Container einsortiert wird. Turnschuh ist für den "Hausmüll" und für dessen Entsorgung zahlt die "Stiftung" nicht.
Ich hab mit denen öfters Disput wenn ich einen Telefonapparat aus den frühen 70ern gerne in den Container "Elektroschrott/Haushalts-& Elektrogeräte" werfen würde, den Telefonapparat aus den späten 80ern aber in den Container "Elektroschrott/Computer&HiFi". Ich beneide die Leute dort nicht um ihren Job.
RFID Tages nicht? Sind dann z.B. Kleidungsstücke mit RFID Tags drin Elektroschrott? Das fände ich ja gar nicht schlecht, das würde der unkontrollierten Verbreitung von RFID Tags Einhalt gebieten.
Meines Wissens liegt es in der Stromversorgung begründet. EC- und Kreditkarten haben eine klare passive Stromversorgung und keine Energiespeicher oder Schwingkreis verbaut. bei den Geldkartenchips z.B.. während die RFID-Karten durch eine Antenne Leistung aufnehmen und somit eine interne aktive Stromquelle darstellen. Andere Geräte wie z.B. eine Computermaus speichert Energie durch Kondensatoren zwischen. Eine Computermaus ohne Spulen nud Kondensatoren wäre IMHO als Gerät von dieser Regelung befreit.
Den genauen Paragraphen kenne ich nicht. Vll weiß jemand mehr?
Nein, nur solche, wo "Geldkarte" als Funktion dabei ist. Sowas habe ich nicht, weil ich es nicht brauche. Und selbst die Karten mit Chip funktionieren in Geldautomaten oder EC-Terminals auch dann, wenn man den Chip abkleben würde.
In vielen angeblich nicht mehr, weil der Chip mittlerweile als Echtheitsmerkmal ausgewertet wird. Weshalb EC-Karten-Fälscher auch ins benachbarte Ausland fahren, wo die Automaten noch chiplose Karte akzeptieren.
Mein Kreditinstitut hat vor ca. 2,5 Jahren alle chiplosen EC-Karten aus dem Verkehr gezogen, selbst wenn die noch Jahre gültig waren.
Ein Magnetstreifen ist problemlos kopierbar, eine Smartcard nicht.
Von wegen. Ich mußte den explizit verlangen. Sicher dachte der SB, ich bin Raucher :-) Dabei war es nur für den Fahrkartenautomaten...und paar Monate später wurde dann das handyticket eingeführt -> chip ist wieder obsolet.
--
Ralph.
http://www.dk5ras.de/
Skispringen für Jedermann:
http://www.wsv08lauscha.de/veranstaltungen/jedermann/Tageskurs_Startseite.htm
Da es Banken gibt, die ec-Karten ohne Geldkartenfunktion und folglich ohne Chip ausgeben, sollte jeder deutsche Automat auch Karten ohne Chip akzeptieren.
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