Altgeräterichtlinie für Kleinstserien?

Hallo,

demnächst wird es ja wohl ernst mit der Altgeräterichtlinie.

Was muß ich als "Hersteller" von handgefertigten Mess- und Steuergeräten für Business to Business mit weniger als 10kg Output im Jahr eigentlich beachten/anmelden?

Muß ich demnächst

- eine Schulung machen

- jede Platine a' 5g erfassen und anmelden?

- Alle Halbprodukte, die Bleilot enthalten, wegwerfen?

- Mir meine Rolle bleifreies Lötzinn von Sachverständigen zertifizieren lassen?

Oder geht das auch irgendwie einfacher? (Freigrenzen?) Kann ich das irgendwo nachlesen?

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habe ich nichts gefunden...

Gruß:

Christian

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Christian Hoffmann
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Ja.

Der Begriff B2B wird wohl eher eng ausgelegt werden. Möglicherweise fällst Du unter Zulieferer. Lies Dir die EAR-Informationen und das Gesetz mal in Ruhe durch. Ansonsten: Als erstes musst Du dich bei der EAR anmelden. Da führt kein Weg dran vorbei. Zum Thema "Sonderpreise für Kleinunternehmen", die im Gesetz vorgesehen sind, hat die beliehene Gesellschaft (EAR) noch nichts gesagt. Vielleicht nächste Woche bei IHK. Ich werde nerven :-). Als nächstes muss Du dein Produktspektrum auf ein Gerät reduzieren :-), damit Du nur eine Meldung machen musst. Ob es statt der monatlichen Meldungen jährliche bei Mindermengen gibt s.o.

Frag Deine IHK. Unsere ist aktiv.

Ja. Im Prinzip schon.

Ich werde das, ausser bei gebrauchten Geräten, machen. Bzw. ich mache Blei-Ausverkauf.

Nö, aber belifreies verwenden.

Wie gesagt, Freigrenzen sind noch nicht festgelegt. Da wird man der EAR wohl mal so richtig auf den Keks gehen müssen. Die laut Gesetz zur Entsorgung verpflichtende 1t Schrott bzw. 30m³ erreiche ich in 10 Jahren nicht.

Wenn Du mir eine Mail schickst, nehme ich Dich in unseren Kleinserienschrottgeschädigteninformationsumlaufverteiler auf :-).

Gruß, Kurt

--
Kurt Harders
MBTronik - PiN - Präsenz im Netz GITmbH
mailto:news@kurt-harders.de
http://www.mbtronik.de
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Kurt Harders

Hallo Kurt!

Gute Idee. Für irgendwas müssen die ja gut sein.

Besser wäre das.

Lol. Da mache ich lieber meinen Laden dicht.

Ich auch nicht, und viele andere hier sicher auch nicht.

Me too. Mail ist unterwegs.

Gruß Thorsten

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Thorsten Ostermann

Diese Aufforderung stieß auf vielfaches Echo :-). Ich habe bei den bisherigen Teilnehmern mal nach dem OK gefragt, da dieser Verteiler bisher aus befreundeten Modellbahnunternehmen bestand. Wer also nachgefragt hat, bitte noch ein wenig Geduld.

Gruß, Kurt

--
Kurt Harders
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Kurt Harders

Offizieller/formaler Fertigungs/Vertriebs- partner/Strohmann im benachbarten Ausland ( z.B. Österreich ) sollte es auch tun. Daran daß er spezielle, in Kleinserie gefertigte Produkte nichtmehr direkt in Deutschland erhält wird sich der deutsche Kunde schnell gewöhnen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

"Christian Hoffmann" schrieb im Newsbeitrag:

schau mal hier (Forum zu Thema):

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Gruß M.Karl

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M. Karl

Kurt Harders schrieb:

Me too, bitte. :-)

Noch ein interessanter Link zu dem Thema:

(Weiß nicht, ob der hier schonmal genannt wurde.)

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
http://www.autometer.de - Elektronik nach Maß.
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Tilmann Reh

Hallo,

darf ich mich da anschließen?

Gruß, Harald

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Harald Horn

So ähnlich waren auch meine ersten Kontakte. Ich werde die Vertreterin der EAR bei dem IHK-Vortrag mal nerven - wenn sie sich lässt :-).

Gruß, Kurt

--
Kurt Harders
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Kurt Harders

Hallo Thorsten.

Ich f=FCrchte, genau das ist die "Absicht" des Gesetztes, die "Kleinen" weg zu kriegen. Damit halten Sich die "Gro=DFen" die kleinen von der Pelle.

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Depression.

Jeder echte Wettbewerb ist ruin=F6s. Darum beruht jede funktionierende Wirtschaft auf Schiebung.

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Wiebus

Hallo Thorsten.

Ich f=FCrchte, genau das ist die "Absicht" des Gesetztes, die "Kleinen" weg zu kriegen. Damit halten Sich die "Gro=DFen" die kleinen von der Pelle.

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Depression.

Jeder echte Wettbewerb ist ruin=F6s. Darum beruht jede funktionierende Wirtschaft auf Schiebung.

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Wiebus

Da Deine Geräte wohl nicht in Privathaushalten auftauchen werden:

B2B geeignete Kategorie anmelden - siehe Regelbuch PDF -, über die Eigenheiten der Geräte begründen (Feld "Glaubhaftmachung") und dann die 179,80 Euro für den "Ablassbrief" löhnen. Dafür bekommst Du dann Dein Nümmerli.

Das war es.

Das Webinterface funktioniert relativ gut, auch wenn es ein bisserl unübersichtlich ist.

Schmarrn.

Gruß Oliver

P.s.: Es bringt auch nix, wenn die Leute wie in dem einem Forum ihr Mütchen an den EAR Mitarbeitern kühlen, _die_ können da auch nix dafür, da sollte man sehr wohl differenzieren können.

Jene in Berlin, die für die zusätzliche Bürokratie sehr wohl verantwortlich sind, haben gestern völlig zu Recht ihren Hut genommen, was ja schon mal ein Fortschritt ist :-))

Die Zahlungen aus der Pensionskasse bleiben dem Steuerzahler natürlich trotzdem erhalten, wenn die Pension eine Messlatte für den Erfolg wäre, z.B. bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit, sähe dies anders aus ...

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Christian Hoffmann schrieb:

Da fängt es schon an. Denn das "to Business" ist nicht direkt definiert, sondern der private Haushalt:

Zitat ElektroG:

------------------- (4) Private Haushalte im Sinne dieses Gesetzes sind private Haushaltungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes sowie sonstige Herkunftsbereiche von Altgeräten, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar sind.

-------------------

Wunderbares Gummmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmi.

Bei < 10 kg Output sehr gefährlich. Retten könnte Dich der § zur Garantiepflicht:

Zitat ElektroG:

------------------- (3) Jeder Hersteller ist verpflichtet, der zuständigen Behörde jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können. Dies gilt nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, für die der Hersteller glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Die Garantie kann zum Beispiel in Form einer Versicherung, eines gesperrten Bankkontos oder einer Teilnahme des Herstellers an geeigneten Systemen für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten, wie einem System, das auf der Berechnung nach § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 beruht, gestellt werden.

-------------------

Wenn Du also einen der Großen im Markt ärgerst, solltest Du eine gerichtsfeste Argumentation parat haben... :-(

Nein. Das darfst Du auch selbst lernen.

Siehe § 13 ElektroG: Besonders interessant §13(1)1 i.V.mit (3) "Sachverständiger"

-------------------- Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller

(1) Jeder Hersteller ist verpflichtet, der Gemeinsamen Stelle (§ 14) mitzuteilen:

  1. monatlich die Geräteart und Menge der von ihm in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte; die Menge der von ihm in Verkehr gebrachten Geräte, für die eine Garantie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 erforderlich ist, ist gesondert auszuweisen;
  2. die Menge der von ihm je Gruppe nach § 9 Abs. 4 im Kalenderjahr bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeholten Altgeräte;
  3. die Geräteart und Menge der von ihm im Kalenderjahr nach § 9 Abs. 8 gesammelten Altgeräte;
  4. die Menge der von ihm je Kategorie im Kalenderjahr wiederverwendeten Altgeräte;
  5. die Menge der von ihm je Kategorie im Kalenderjahr stofflich verwerteten Altgeräte;
  6. die Menge der von ihm je Kategorie im Kalenderjahr verwerteten Altgeräte;
  7. die Menge der von ihm je Kategorie im Kalenderjahr ausgeführten Altgeräte.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 können abweichende Meldezeiträume mit der Gemeinsamen Stelle vereinbart werden. Die Mitteilung erfolgt jährlich bis zum

  1. April, sofern eine Garantie nach § 6 Abs. 3 nicht erforderlich ist.

(3) Anzugeben ist vorrangig das Gewicht. Ist die Angabe des Gewichts nicht möglich, kann die Anzahl der Geräte gemeldet werden. Soweit die Angabe der Menge nicht möglich ist, genügt eine fundierte Schätzung. Die Gemeinsame Stelle darf in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 zusätzlich die Angabe der Anzahl der Geräte verlangen. Sie kann verlangen, dass die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 bis 6 durch einen unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden. Die Mitteilungen nach Absatz 1 Nr. 2 bis 7 müssen bis zum 30. April des darauf folgenden Kalenderjahres bei der Gemeinsamen Stelle vorliegen. (4) Jeder Hersteller hat darüber hinaus der Gemeinsamen Stelle jährlich bis zum 30. April die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Mengen nach § 12 Abs. 3 zu melden. (5) Ist die Gemeinsame Stelle nicht eingerichtet, teilt der Hersteller die Daten nach den Absätzen 1 und 4 der zuständigen Behörde mit. (6) Jeder Hersteller hat den Wiederverwendungseinrichtungen, Behandlungsanlagen und Anlagen zur stofflichen Verwertung Informationen über die Wiederverwendung und Behandlung für jeden in Verkehr gebrachten Typ neuer Elektro- und Elektronikgeräte innerhalb eines Jahres nach dem Inverkehrbringen des jeweiligen Gerätes in Form von Handbüchern oder in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Informationen muss sich ergeben, welche verschiedenen Bauteile und Werkstoffe die Elektro- und Elektronikgeräte enthalten und an welcher Stelle sich in den Elektro- und Elektronikgeräten gefährliche Stoffe und Zubereitungen befinden. Diese Pflicht besteht nur, soweit dies für die Wiederverwendungseinrichtungen, Behandlungsanlagen und Anlagen zur stofflichen Verwertung erforderlich ist, damit diese den Bestimmungen dieses Gesetzes nachkommen können.

Bis zum 30.6.2006 in Verkehr bringen, oder für die Reparatur aufbewahren. Ja, ich weiß, wie lange manche Rollen halten.

Das ist nicht nötig. Aber Du solltest genau Buch führen, welches Teil in welchem Gerät aus welcher Quelle stammt, damit Du die Verantwortung an Deine Zulieferer durchdirigieren kannst, falls mal etwas nicht RoHS- konform ist.

Freigrenzen gibt es (noch) nicht.

Mache einfach, was die beiden Lobby-Verbände wünschen: "Zahle und halts Maul" oder "Liquidation des Betriebs".

Grüße, Stefan

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Stefan Hachmann

Oliver Bartels schrieb:

[Hersteller nach ElektroG]

Wohl eher nicht. Aber damit fängt es erst an...

[..]

Diese Antwort war es zweifelslos. ;-)

Und ob die da was für können. Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Herrschaften dort aus reiner Nächstenliebe arbeiten. Der Studensatz von EUR 160,- spricht eine eindeutige Sprache.

Das die EAR Stiftung lange vor dem ElektroG existierte ist wohl auch nur ein äußerst dummer Zufall. ;-)

Da haben ZVEI und BitKom etwas ausbaldowert, was Ihnen (auch über die EAR) ein jahrelanges stabiles Einkommen sichern wird. Dies sollte Dir nicht entgangen sein:

"Die ZVEI Services GmbH (ZSG) bietet im Rahmen eines Treuhand- und Garantievertrages ein vom EAR genehmigtes praktikables Garantiemodell an"

Stifter der EAR z.B. der ZVEI. Und Stiftungsräte sollen existieren und die Unternehmenspolitik bestimmen können. Nicht nur bei der EAR.

Unsere Grünen waren sicher auch dabei: Stichwort Krötenwanderung.

Hab ich etwas verpaßt?

Ich kann mir kaum vorstellen, daß die CDU/CSU/FDP/SPD Kollegen, die das gute ElektroG durch den Bundesrat gewunken haben, alle verschwunden sind...

Mal abgesehen davon, das die große Koalition weiterhin aus "Freunden und Beratern der (Groß-)Konzerne" besteht.

Grüße, Stefan

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Stefan Hachmann

Was soll bei _den_ kg-Mengen mehr sein. Du gibst einmal im Jahr Deine Meldung online ab, da es B2B ist, geht es das EAR ansonsten nichts mehr an. Wenn der Kunde unsere hochwertige Elektronik nicht mehr will, darf er sie gerne zurückbringen, soooo schnell ist das kein Totalschaden.

Wenn einer doch rumzeppelt:

Es gibt immer noch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und in größter Not den Kadi. Der funktioniert in .de im Allgemeinen noch ganz gut.

Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht, es läuft vermutlich wie so häufig auch bei ce & Co, mit der Ausnahme, dass das Wichtigste hier offenbar die _Gebühr_ für den "Ablassbrief" und die Beschäftigung der Bürokratie ist ...

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Nur mal so: Bei uns ändert sich für die professionelle Netzwerktechnik (Netzinfrastruktur) beim Thema Bleilot erstmal _garnichts_.

Der Bereich ist nämlich per Gesetz freigestellt, was Wunder, wenn die US-Hersteller komplexer TK BGA-Bausteine auch erst langsam umstellen.

Umgekehrt werden - so verfügbar - die IC's bleifrei eingekauft, mit Ausnahme der BGA's macht die Mischbestückung erstmal keine Probleme. Bei den BGA's geht gemischt _meist_ bleihaltig auf _bestimmten_ Bleifrei-Pasten, umgekehrt hingegen wegen der zu geringen Temperatur gibt es Probleme.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Oliver Bartels schrieb:

Das "erstmal" ist wieder so ein Punkt... doch das Ende der Ausnahme bereits angekündigt. ;-)

Das Problem hat wohl jeder. Aber auch wenn man neue Bauteile natürlich konform einkauft, werden wir kaum alle sinnvoll abzubauenden Altbestände bis zum RoHS Termin (oder der Ausnahmeregelung) aufgebraucht haben.

Ja schön. Und wer garantiert mir Zuverlässigkeit mit diesem "Neumodischen Zeugs"? Wenn $Kunde "spannungsfrei" angezeigt wird, er den Erdungsschalter einlegt und den Stadtteil/Kreis dunkeltastet ist "Holland in Not"...[1]

Grüße, Stefan

--
[1] Beten wir mal, daß die Eigenprüfung der Geräte soetwas 
verhindert[2]. [2] Die schlechte Qualität sind dann latürnich wieder 
wir schuld.
Reply to
Stefan Hachmann

Oliver Bartels schrieb:

Wenn man zwecks Verwertungsnachweis nicht immer diese zertifizierten Blutsauger bräuchte.. :-)

Aber stimmt schon, die meisten unserer Geräte sind eher mechanisch fertig, als elektronisch.

Wenn man nichts Lebensbedrohendes hat und 10 Jahre Zeit: ja.

Im B2B Bereich geht's ja noch. Aber für B2C Kleinbetriebe wird es hart werde, nehme ich mal an.

Und zum Thema EAR: Es gibt Sachen, die in rein staatlich Hand gehören. Das Altgeräteregister wäre eine davon.

Stefan

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Stefan Hachmann

Hi,

Eigentlich wollte ich eine ganze Menge dazu schreiben. Aber was hat das für einen Sinn, wenn ohnehin auf Gedeih und Verderb diesen Bürokratiemonstern namens Deutschland und Europa ausgeliefert ist, und es nichts gibt, was man dagegen tun kann?

Ja, fabuliert nur weiter von zu hohen Löhnen, zu dummen Lehrlingen und was weiß ich nicht, was da alles noch vorgeschoben wird. Solange Vateland´s Dank an Menschen mit unternehmerischen Ambitionen ist, daß diese mit einem Bein im Gefängnis stehen oder sonstwie abgezockt werden, können die sich auch die Fördergelder für die Ich-AGs in den werten Bürokratenarsch schieben. Denn in Bereichen, in denen Tatsächlich Geld und Inovation möglich und nötig sind, kommt man mit Telefondesinfizierservices oder was-weiß-ich-was nämlich nicht weiter. Aber in diesen Bereichen ist die Markteintrittschwelle dank den Bürokratoren inzwischen so hoch, daß man geschäftlich einen instantanen Volltreffer abliefern muß oder aber einfach nichts mehr dabei verdient oder schlimmer noch: Mit einem Berg Schulden da steht, wenn die Herrschaften Banker mal einen schlechten Tag haben, und einem den Kredit kündigen.

Gruß, Harald

Reply to
Harald Horn

Hallo Oliver,

Ja, so funktionierte die Kirche vor Martin Luther auch. Tue hier soundsoviel Taler rein und Deine Suenden sind vergeben. Tust Du es nicht, kommst Du in die Hoelle. Makaber. Und Luther schien der einzige gewesen zu sein, der lautstark (und mit Erfolg) dagegen gewettert hatte. Beim ElektroG vermisse ich diesen Schneid. Alle scheinen bloss zu kuschen.

Habe heute in unserer Maorgenzeitung aber gelesen, dass Angie ihren neuen Job nur bekam, weil sie den anderen etliche (leider wichtige) Ministerpoestchen liess. Auch Finanzen :-(

Das sieht sehr nach Kalifornien aus. Endlich ein vernuenftiger Governor, aber er kann fast nichts ausrichten, weil die "Tax'em - Spend it" Fraktion keine der "Errungenschaften" rausruecken will.

Gruesse, Joerg

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Joerg

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