CE - Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln

Hallo Leute, hier gibt es bestimmt jemanden, der mir folgende Frage beantworten kann: Soweit ich weiss, ist es in D und der EU Vorschrift, dass (u.a.) 'elektrische Betriebsmittel' die einschl=E4gigen Vorschriften einhalten und dieses durch das CE-Kennzeichen dokumentiert wird, das entweder auf dem Gegenstand selbst oder, wenn das nicht m=F6glich ist, in der Dokumentation, angebracht ist. =DCber den (Un-)Sinn und den Wahrheitsgehalt wollen wir nicht diskutieren... Mich w=FCrde allerdings interessieren, was passiert, wenn ein Hersteller/H=E4ndler sich nicht daran h=E4lt und entsprechende Waren ohne jegliche CE-Kennzeichnung noch irgend einen andereren Hinweis auf irgendwelche eingehaltenen Normen und Vorschriften 'in den Verkehr bringt', d.h. verkauft?

Fragte erst sich und jetzt euch: Jens Carstens

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Jens Carstens
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"Jens Carstens" wrote in news: snipped-for-privacy@g43g2000cwa.googlegroups.com:

Fragste am besten in de.soc.recht (Die Argonauten der Bundesnetzagentur können ein Einfuhr- und Verkaufsverbot aussprechen.)

M.

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Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
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Matthias Weingart

Erstmal nichts: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich jemand beschwert oder eine Stichprobenprüfung der Behörde fündig würde ( statistisch sehr unwahr- scheinlich ) kann nominell ein Verbot ausgesprochen, Bußgelder verhängt, Rückrufaktionen gefordert werden.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hallo Jens!

Sofern ich alles richtig verstanden habe ...

Als Kunde kannst du davon ausgehen, dass das Ger=E4t mit und/oder ohne CE-Zeichen den Normen und Gesetzen der EU entspricht. Das CE-Zeichen ist nur eine Draufgabe.

HTH lg Peter

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Peter Reiter

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