Mit Windows hat man eine eingebaute Bremse und hohe Kosten. Mit GNU/Linux teilweise nur Rohmaterial statt Werkzeug, allerdings von guter Qualität.
Mit Windows hat man eine eingebaute Bremse und hohe Kosten. Mit GNU/Linux teilweise nur Rohmaterial statt Werkzeug, allerdings von guter Qualität.
Oder mit Chrysler verunreinigt...
Am 24.01.2011 12:58, schrieb RA Dr.M.Michael König:
Mein CD-Audiorekorder/Wechsler von Philips CDR-820 kopierte bisher jede auch abspielgeschützte CD. Das tut er -laut Anleitung- entweder digital mit 4facher Normalgeschwindigkeit oder -laut Anleitung bei abspielgeschützten CDs- intern analog mit Normalgeschwindigkeit. Meine Beobachtung umfasst _immer_ eine
4fache Geschwindigkeit, auch bei kaputten CDs (wie Grönemeyers Mensch), die sich weder im DVD-Player noch im Autoplayer abspielen liessen und auch auf dem PC nicht ohne weiteres kopiert werden konnten.Bernd
Am 25.01.2011 09:20, schrieb Bernd Laengerich:
...
Gut, dann ist es schneller vorbei ;-)
Falk P.S.: "Wir haben gemeinsam den Regen gebogen" denkt man vielleicht in einem Moment der Unaufmerksamkeit. Dann schüttelt man sich einmal damit der Satz verschwindet. Aber sowas singt man doch nicht öffentlich!
Mein Bruder hat seine Diplomarbeit mit Wordstar auf meinem Rechner geschrieben, Nascom II unter CP/M, Z80A auf 4MHz, selbstgeschriebenes BIOS, halbe Hardware selbstgebaut, 64kB Hauptspeicher, ebenfalls zwei
5¼"-Floppies mit jeweils 800kb Fassungsvermögen. Fürs Steppen habe ich dem Floppycontroller allerdings erzählt, es wären 8"-Floppies, sonst hätte er die 3ms Stepzeit der TEACs (Kostenpunkt je 800DM) nicht ausgefahren. Und wenn man Stepper mit der halben Geschwindigkeit fährt, wird es nicht nur langsam, sondern auch verd... laut.Interessant übrigens auch die Anpassung von Wordstar an die Terminalsteuersequenzen des Terminalemulators: da gab es kommentierte Listings. Es wurde davon ausgegangen, daß der Anwender fähig genug war, die entsprechenden Steuerbytes mit einem Debugger ins Programm einzupatchen.
Tja, warum wohl verlieren immer mehr Bürger den Glauben an Institutionen wie Bundestag und Landtage? Beschlüsse wie die obigen, machen deutlich, das es den Abgeordneten letztlich nur ums Sichern von Pfründen und Privilegien geht. GEZ ist eigentlich ein exemplarischer Fall von Datenschutz. Nur, dazu hört man sehr, sehr wenig von den amtlich bestallten Datenschützern. Im Übrigen, Behörden sind weisungsgebunden! Sie können garnicht anders. Das hindert die dort Beschäftigten aber nicht, sich über so manche Gesetze und Vorschriften ihre eigenen Urteile zu bilden. Und von dieser Möglichkeit machen immer mehr Gebrauch. ;-)
David Kastrup schrieb:
Hallo,
die Rechte der Erben von Bach sind ja nun längst erloschen, wollte der Verlag da nur seine Rechte am digitalen Satz der Noten sichern? Oder um was für Rechte ging es da?
Bye
Am 24.01.2011 12:58, schrieb RA Dr.M.Michael König:
Ganz ehrlich: Ich sehe keine juristische Problematik, wenn Kopien innerhalb des engen Familien- oder Freundeskreises weitergegeben werden.
Das "Freunde" dabei im ursprünglichen Wortsinn und nicht im Facebook-Jargon zu verstehen ist, sollte klar sein.
Ebenso klar ist, daß im konkreten Einzelfall ein verbohrter Richter an irgendeinem Amtsgericht eine der gängigen Rechtssprechung und dem gesunden Menschenverstand zuwider laufende Entscheidung treffen kann. Wer sich nach solchen Eventualitäten richten will, kann sich in unserer von Vorschriften überfrachteten Welt aber eigentlich nur noch die Kugel geben; eine Teilnahme am normalen Leben ist dann nicht mehr möglich.
Ja. Aber "kopiergeschützte" CDs sind nach einer kurzen Modewelle zum Glück wieder die Ausnahme geworden.
Auch stellt sich die Frage, wann überhaupt eine "Umgehung" eines Kopierschutzes stattfindet: Viele der eingesetzte Verfahren basieren auf der Autostart-Funktion von Windows-PCs. Mache ich mich nun der "Umgehung" schuldig, wenn ich gar keinen Windows-PC besitze, sondern einen Linux-PC, einen Mac oder ein Autoradio mit Kopierfunktion, auf denen der vermeintliche Kopierschutz prinzipbedingt nie wirksam werden KONNTE? Vermutlich nicht.
siehe oben.
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt, aber der Vorwurf "Auskennen sieht anders aus" richtete sich nicht gegen Herrn Hüser, sondern gegen jene anonyme Personengruppe der Musikproduzenten, denen Herr Hüser das Auskennen attestieren wollte.
Hergen
Die Persönlichkeitsrechte des Bearbeiters an einer unverfälschten Wiedergabe seines schöpferischen Anteils.
Diese Ausgabe darf für öffentliche Aufführungen, Funksendungen, mechanische Aufzeichnungen und ähnliche Zwecke nur in der aus ihr ersichtlichen Bearbeitung und mit namentlicher Nennung des Bearbeiters verwendet werden.
Der schöpferische Anteil des Bearbeiters beschränkte sich, soweit gekennzeichnet, in der Angabe "Hw, Nw, " (also Hauptwerk, Nebenwerk und noch was anderes), die explizit als "nicht verpflichtender Vorschlag des Herausgebers" gekennzeichnet war, sowie in der Lesart, die zur Wahl einiger Arpeggien, sowie der (nicht hörbaren) Behalsung mancher Achtelgruppen führte (teilweise Angabe anderer Lesarten in Fußnoten, diese darf man aber klar nicht spielen, ohne die Lizenz zu verletzen).
Wo im einzelnen noch schöpferische Anteile des Bearbeiters verborgen sein mögen, erschlösse sich erst nach Anschaffung einer Urtextausgabe zum Vergleich, es gibt aber keinen Urtext, sondern nur verschiedene Abschriften.
Kurz: mit größter Wahrscheinlichkeit eine reine Schikane und rechtlich völlig unhaltbare Drohkulisse.
Letztlich ist das Geld in meiner Hand. Und wer es von mir haben will, tut gut daran, mir nicht zu drohen. Es gibt viel zu viele Idioten, die solche Scheißspiele mitmachen, weil sie zu faul sind, über Alternativen nachzudenken. Sonst wäre die Medienindustrie nicht so durchgeknallt, wie sie ist.
Ich nehme es mir trotzdem heraus, damit wie ein mündiger Bürger statt wie ein weiterer Anstaltsinsasse umzugehen. Irgendeiner muß ja mal damit anfangen.
Am 25.01.2011 09:26, schrieb David Kastrup:
Auch für die Druckeransteuerung war das AFAIR so. Immerhin konnte Wordstar mit dem richtigen Drucker (bei mir war es ein Typenraddrucker) auch variablen Buchstabenabstand für den Blocksatz. Und im Hintergrund drucken während man weiterschreibt.
Bernd
Am 25.01.2011 05:58, schrieb Joerg:
Wie, keine Lizenzgebühren mehr abgeführt?
Die Teile waren alle handgefertigt mit kräftigen Toleranzen und krudem Werkzeug und Material. Eine Nachfertigung ohne nennenswertes Spezialwerkzeug ist deswegen unproblematisch.
David Kastrup schrieb:
Hallo,
genau, ganz was anderes als einen alten IC nachzufertigen wenn es die Fertigungslinie auf der mal die Wafer dafür hergestellt wurden schon lange nicht mehr gibt, oder sogar die nötigen Masken nicht mehr verfügbar sind.
Bye
Am Mon, 24 Jan 2011 16:07:00 +0100, meinte Axel snipped-for-privacy@b.maus.de (Axel Berger):
Nun ja ... na der gegenwärtig verbreiteten (Doppelsinn) Lesart wäre es wohl o.k. Nach meinem Empfinden, das ich - ich gebe es zu - nicht direkt mit einer BGH-Entscheidung kann, nicht.
Das ist ein anderer Fall, da ist es wirklich öffentlich. Es sei denn, man wollte behaupten, daß man mit all jenen "befreundet" wäre. Dann sind wir wieder genau bei dem Punkt.
mfg, Dr.K.
Stellvertretend:
Am Tue, 25 Jan 2011 09:20:58 +0100, meinte Bernd Laengerich :
Damit kommen wir an den Punkt, ob nach dem Sinn der Regelung nicht alles, was den Kopierschutz "aushebelt", also eine Copie ermöglicht, unzulässig wäre; denn allein nach einem engen Wortlaut darf man nicht gehen, weder in der einen noch in der anderen Richtung. M.E. wird man auf das Ergebnis abstellen müssen. Kommt eine Copie heraus, die auch nach Meinung der anspruchsvollen Kundschaft dem Original gleichwertig ist, halte ich es für vertretbar, diesen Kopiervorgang als unzulässig anzusehen. Daß diese Meinung Widerspruch provoziert ist mir bewußt. ;-)
mfg, Dr.K.
Am Tue, 25 Jan 2011 08:56:44 +0100, meinte Bernd Laengerich :
Ich setze noch mal einen drauf: Meine Hausarbeit aus dem 2. Staatsexamen habe ich auf einem "selbstgebauten" Apple-II-Kompatiblen mit selbstgebauter Tastatur und selbsgestricktem Druckerinterace zu einer Speicherschreibmaschine (ohne Interface) mit Wordstar 3.3 (oder war es 3.4?) geschrieben. Und ein Freund aus dem BWL-Bereich hat nur wenige Jahre zuvor seine Diplomarbeit auf einem VC64 mit einer selbst entwickelten Software geschrieben (es ging überdies um relationale Datenbanken).
mfg, Dr.K.
Am Sun, 23 Jan 2011 19:55:00 +0100, meinte Axel snipped-for-privacy@b.maus.de (Axel Berger):
Genau darum geht es doch - ist das wirklich zulässig oder nicht nur eine Schlußfolgerung aus sachlich längst überholten Entscheidungen?
mfg, Dr.K.
Am 25.01.2011 12:59, schrieb RA Dr.M.Michael König:
4facherSoweit ich das mitbekommen habe, bestand der Kopierschutz bei Audio-CDs überwiegend aus Abweichungen vom CD-Standard, die die meisten CD-Spieler ignorierten/korrigierten. Aus Sicht des Abspielgerätes sind das einfach nur fehlerhafte Daten, die das Gerät, weil die durch Kratzer und Staub immer auftreten, korrigieren muß.
Wo will man die Grenze zwischen Fehlerkorrektur und Umgehen des Kopierschutzes ziehen? Ein Kopierschutzmechanismus existiert bei Audio-CDs definitionsgemäß nicht.
Falk
Am 25.01.2011 13:04, schrieb RA Dr.M.Michael König:
Sieh an, ein Raubmordkopierer...
Damals hatte mich der Bau des CP/M-Rechners mit 8"-Floppies schon soviel gekostet, daß der Kauf des BIOS, CP/M oder irgendeiner Software nicht denkbar war. Allein Wordstar kostete um die 1.000DM, WIMRE.
Falk P.S.: Könntest Du BTW mal damit aufhören, die gängigen Vorurteile ggü. Juristen zu beschädigen? Ein Dr. Jur. hat keine Elektronikkenntnisse zu haben ;-)
Am 25.01.2011 13:36, schrieb Falk Willberg:
ROFL
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