CCFL - Lebensdauer optimieren durch Einschaltverhalten?!

*prust*

Welcher Depp stopft den _sowas_ in virtuelle Maschinen? Fuer Test- oder Entwicklungssysteme mag das ja ok sein, aber wer das fuer die Produktiv- umgebung macht sollte mit einer alten Festplatte erschlagen werden.

Gerade das (Datenbanken, Datawarehouse, SAP...) sind eigentlich klassische Beispiele fuer Anwendungen mit hoher I/O-Last und auch starker I/O-Empfindlichkeit (d.h. wenn man denen den I/O bremst, dann koennen die _ordentlich_ einbrechen).

Wenn man nicht irre viel Aufwand zur Bereitstellung sehr hoher I/O- Leistung beim Hostsystem betreibt (und dementsprechend Geld verbrennt), dann ist sowas in Virtualisierung fast zwingend langsam, sobald richtig Last drauf kommt. Bei der Produktvorfuehrung (ohne Last, nur der eine Vorfuehrclient) sind noch genug Reserven da und es ist auch schoen schnell. Im realen Betrieb mit zahlreichen parallelen Sessions ist dann sehr schnell das Ende der Fahnenstange erreicht.

Man liest sich, Alex.

--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
 looks like work."                                      -- Thomas A. Edison
Reply to
Alexander Schreiber
Loading thread data ...

Ja, genau da. Mein Name schreibt sich aber mit "ae", ich bin mit dem guten Rainald nicht verwandt.

Chirurg bin ich auch nicht ;-) Bei uns gibt es nicht mal ein Autohaus, da sind wir sicher vor Achim.

--
MfG     Andreas
Reply to
Andreas Graebe

Ich gebe zu, diesen Sender noch nie gehört zu haben. Allerdings kenne ich Leute in besagtem Alter, die das tun.

War wohl ein Vorurteil. Ich höre meist Fritz, auch vom RBB.

--
MfG     Andreas
Reply to
Andreas Graebe

Jo mei. Nach 25 Jahren...

Irgendwann gibt es halt keinen support mehr für die alten OS. Aber Win7 ist auch komfortabler...

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Kenne ich :-) Bei mir ist eher das Problem des direkten Zugriffes auf die serielle Schnittstelle, was nur direkt aus DOS heraus sauber funktioniert. Daten bearbeiten kann man mit den Dingern meist auch unter XP im DOS-Fensterchen, nur eben die Kommunikation klappt da nicht.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Der muß ja auch nicht aktualisieren; irgendwelche Maschinensteuerungen können gerne weiter unter DOS laufen, da faßt ohne Not keine dran, solange der Kram tut. In der Industrie trifft man viel so uraltes Zeug, ohne daß sich irgendjemand in einem update-Wahn darauf stürzen würde. Für privat bin ich jedoch immer mit aktuelleren OS auch besser gefahren, nur Vista habe ich erst sehr spät genutzt (da es erst mit SP taugte) und dann auch fast gleich auf 7 aktualisiert.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Setzen, sechs, Thema verfehlt. Rahmenvertrag...andere Baustelle.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Du bettelst ja nicht, Du forderst nur Dein Recht auf Nutzung ein, was Dir dann auch eingeräumt wird.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Offenbar gibt es irgendwelche timeouts, jedenfalls habe ich am Samstag eine Lizenz, die ich schon x-male auf irgendwelchen Test-setups aktiviert hatte, auch wieder problemlos zur diesmal dauerhaften Verwendung online aktiviert bekommen, der eigentlich erwartete Anruf war nicht notwendig.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Weil ich sowas nicht erlebt habe? Jo mei, passieren kann sowas sicher mal, und ich kenne auch die Berichte im Netz, aber mich hat sowas noch nie betroffen, und ich kenne den Effekt eben nur von Murksinstallationen. So what?

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

...dann gibt es die Treiber auch, nur eben nicht bei Medion, sondern beim Hersteller der chips, teilweise beim Hersteller des notebooks in Taiwan oder so. Habe mal so einen Rechner (drauf stand Medion, war ein Uniwill) geschenkt bekommen, weil "es ja keine Treiber gibt". Ein verregneter Sonntagnachmittag, und ich konnte das Ding astrein installiert weiterverschenken.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Ich nutze sowas für Sprechfunk (die Sorte mit Schallschlauch und eben dem komischen Prömpel im Ohr), ist anfänglich wirklich äußerst unangenehm, aber man gewöhnt sich daran, und das Ding fällt nicht 'raus, egal, wie man herumhampelt, damit könnte man auch Fußball spielen oder Kampfsport betreiben oder so...

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Am 24.01.2011 01:14, schrieb Alexander Schreiber:

Ich habe gelesen, dass IBM seine z-Systeme nur noch mit Virtualisierung ausliefert. Dort soll die Virtualisiserung relativ performant laufen. AIX soll auch mit LPAR vernünftig umgehen können. Zum schlagen sollte man vielleicht einen USV-Akku nehmen. Die sind schon oben und lassen sich im Gegensatz zum FC/FICON-Platten-Array in handlichen Häppchen entnehmen. (Datawarehouse, SAP: Will man die wirklich auf einen PC laufen lassen -->Folgekosten, Wartung etc)

Die Virtualisierung ist nicht zur Übernahme der I/O-Last gedacht. Es ist doch in der Regel vorgesehen, jeder virtuellen Maschine einen physischen HBA zuzuordnen. Direkter SCSI-Zugriff aus der virtuellen heraus ist ein sehr sehr alter Hut. Eine entsprechend gut geplante Virtualisierung ist häuifg performanter als die Einzellösung.

Es ist eher die Frage, wie viel Personalresourchen manche Firmen mit "Bastellösungen" verbrennen.

Reply to
Stefan Engler

Roland Ertelt :

Naja da wird man ja noch mehr bevormundet als bei nem Automatikgetriebe ;-(.

M.

Reply to
Matthias Weingart

Ich betrachte es als Frechheit, daß der Hersteleler sich erlaubt, mir dieses Recht auch nur vorübergehend zu entziehen. Daß ich mit solchen Gaunern nichts zu tun haben will, müßte eigentlich jeder verstehen.

Falk

Reply to
Falk Willberg

Andreas Graebe schrieb:

Ups :)

F=C3=BCr alle, die es noch nicht kennen:

formatting link

Ist nicht sein bestes Lied. Aber den Typen sollte man kennen, meine ich. =

Der hier ist mindetsens gemauso gut:

formatting link

Hab ich vorige Woche im Konzert gesehen - und hatte fast 3 Stunden Spa=C3= =9F.=20 Rainald kommt im Februar her und die Karte liegt schon hier. Man mu=C3=9F= =20 sich nicht immer =C3=BCber aktuelle Musik aufregen, man kann sie auch ein= fach=20 h=C3=B6ren.

Guido

Reply to
Guido Grohmann

In solchen Fällen kann eine Reparaturinstallation meist noch was retten. Aber natürlich ist das auch mit einer Neuaktivierung verbunden.

Gruß Henning

Reply to
Henning Paul

Wenn $ANDERES_BETRIEBSSYSTEM sich strukturimmanent weigert, DRM so zu implementieren, daß der Anwender es nicht umgehen kann, dann ist das durchaus für einige Anwendungen ein Ausschlußkriterium.

Auch der Mangel an Standardkonformität, der dazu führt, daß etwa Rootkits von DVDs (Sony läßt grüßen) sich nicht automatisch installieren können, macht das Betriebssystem unattraktiver für Anwendungsentwickler.

--
David Kastrup
Reply to
David Kastrup

Am Sun, 23 Jan 2011 15:04:10 +0100, meinte Falk Willberg :

Keineswegs. Ob Gemälde oder Musik - beides Werke, die unter das UrhG fallen. Wenn der Maler allerisngs schon lange genug tot ist, dann erlischt das Urheberrecht.

"Die Juristen" schon mal gar nicht. Techniker tun sich immer schwer damit, daß es in der Juristerei häufig nicht "die richtige Lösung" gibt - sondern Meinungen, die überdies dem Wandel unterliegen. "Recht" ist letztlich das, was das jeweils entscheidende Gericht als Recht ansieht - und wenn kein Rechtsmittel möglich ist auch dann, wenn es der rechtsauffassung des BGH zuwiderläuft. Wobei die Aufzeichnung einer gesendeten Sendung ohnehin wieder ein Sonderfall ist, weil hier der "Berechtigte" kein originales Werkexemplar besitzt. Davon abgesehen: Die Benutzung der Kopie ist natürlich grds. immer zulässig und frei (lassen wir mal die Diskussion im Softwarebereich, ob beim Laufenlassen einer Software Vervielfältigungsvorgänge stattfinden, außen vor - das war schon, als ich vor über 20 Jahren u.a. über dieses Thema promoviert habe, ein Streitthema, bei dem es aber primär um die Interessen vor allem von MS & Co. geht, über diesen Hebel der angeblichen urheberrechtlichen Verwertung bei der Benutzung von Software den Anwender bereits auf sog. dinglicher Ebene, also ohne daß es entsprechende Vereinbarungen benötigte, die der richterlichen Inhaltskontrolle zugänglich wären, gängeln zu können), also brauchen wir schon per se kein Wort darüber zu verlieren, ob sich die Tochter die Aufzeichnuns des Films allein, mit Papi oder der Freundin ansieht (sofern keine öffentliche Vorführung o.ä. erfolgt).

Aaalso: Einerseits wird der "persönliche Gebrauch" schlagwortartig so definiert, so daß man meinen könnte, auch das Kopieren von CD für Freunde, damit diese sie hören können (persönlicher Gebrauch), sei erlaubt. Andererseits beschränkt sich das Verbreitungsverbot auf den öffentlichen Bereich. Kombiniert man beides, hätte dieszur Folge, daß - weil jeder mit jedem über ein paar Ecken befreundet ist - nur eine CD verkauft wird und alles andere legal hergestellte und weitergebene Copien wären (das Problem der Überwindung des Kopierschutzes mal ausgeklammert). Das ist sehr tricky, aber es ist doch irgendwo jedem klar, daß das nicht rechtens sein kann. Hinzu kommt, daß es für den persönlichen Gebrauch mangels Relevanz in der Praxis kaum Rechtsprechung gibt. Es geht alles zurück auf das Urteil des BGH aus GRUR 1978, 474 "Vervielfältigungsstücke", aus dem nun der Bereich des persönlichen / privaten Gebrauchs und sogar die magische Grenze von 7 Exemplaren herausgelesen wird. Nicht beachtet wird, daß diese Entscheidung 1978 und in einem speziellen Zusammenhang erging. Ich habe keine Zweifel, daß man dies heute im Zeitalter von qualitiv gleichwertigen Copien (faktisch auch dann, wenn man die CD analog kopiert) anders, wesentlich eingeschränkter beurteilen und entscheiden würde. Machen wir mal zwei Beispiele: Eine private Theatergruppe aus sieben ;- ) befreundeten Damen braucht ein bestimmtes Lied zum Einstudieren. Eine Dame brennt das Lied auf sieben CD, so daß jede Dame das Lied zuhause hat und üben kann. Wir sind uns sicherlich einig: Unbedenklich. Ein Jüngling kopiert eine CD, benutzt zur Sicherheit nur diese Copie und verschenkt sie nach einem Monat an einen sog. Freund. Das Spiel wiederholt sich monatlich. Oder: Er kopiert die CD siebenfach und verteilt die Copien an sieben sog. Freunde. In keinem der Fälle ist der Gebrauch der CD durch den Buben und seine sog. Freunde durch irgendeinen gemeinsamen persönlichen Zweck verbunden. Die Freunde machen natürlich genau das gleiche. Usw. usw. Der Unterschied ist klar, denke ich, auch wenn man ihn vielleicht nur fühlt. Daher würde ich niemandem raten, den "persönlichen / privaten Gebrauch" so "wörtlich" zu nehmen, wie es vielfach aus besagter BGH-Entscheidung herausgelesen wird, und dies gar publik zu machen. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wer meine Publikationen kennt, der weiß, daß ich alles andere als ein hardliner und "Abmahnanwalt" bin. Jenseits der bedauerlichen Auswüchse und Unsitten imd immaterialgüterrechtlichen Bereich ("Abmahnunwesen") wohnt den Regelungen dieses Bereichs doch eine recht eindeutige Gerichtskeitsvorstellung inne, die eigentlich nur völlige Nihilisten (und Egoisten) negieren können. Spielchen, die gegen diese Prinzipien verstoßen, _können_ daher nicht rechtens sein, auch wenn es den Anschein hat, daß man sie durch bauernschlaue und formaljuristische Tricks und Auslegungen rechtfertigen könnte. Man muß damit rechnen, daß der Krug irgendwann bricht ...

mfg, Dr.K.

--
   RAuN Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
          D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11 
          D-60594 Frankfurt a.M. * Metzlerstraße 21 
nginfo-at-drkoenig.de [ersetze "-at-" durch "@"] * www.drkoenig.de
Reply to
RA Dr.M.Michael König

Am Sun, 23 Jan 2011 18:00:01 +0100, meinte Rupert Haselbeck :

Nun ja, wenn man sich mit den vordergründigen Schlußfolgerungen aus besagter Entscheidung des BGH zufriedegeben will: Ja. Das gilt auch für die Frage des Verbreitens nach § 17 UrhG. Das Problem ist halt nur, daß dies als Freibrief für massenhaftes Vebreiten an alle Freunde genommen wird. Was hat die Jugend nicht für eine Vielzahl von Freunde

- viele sind angeblich mit hunderten Leuten befreundet. Es fehlt mir schwer, die Weitergabe einer CD an hunderte angebliche Freunde noch als "Privatbereich" anzuerkennen. Und damit stehe ich nicht allein. Rein pragmatisch kann man die konkrete Frage mit einem Ja beantworten. Selbst wenn es absurderweise einmal zum Gegenstand einer staatsanwaltschaftlichen Beurteilung werden sollte, wird der StA mit ziemlicher Sicherheit die Sache ohne weitere Erörterung unter Verweis auf eben den erlaubten "Privatgebrauch" abtun. Solange, wie der BGH aber nicht aktuell genau dies absegnet, behalte ich mit eine Restskepsis vor, auch wenn es natürlich auf der Hand liegt, daß man genau denselben Effekt damit erreichen kann, indem man dem Bruder oder dem (wirklich engen) Freund die CD leiht und er selbst für sich legal eine Copie zieht. Das ist aber eher eine pragmatische Entscheidung, wie unschwer zu erkennen ist.

mfg, Dr.K.

--
   RAuN Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
          D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11 
          D-60594 Frankfurt a.M. * Metzlerstraße 21 
nginfo-at-drkoenig.de [ersetze "-at-" durch "@"] * www.drkoenig.de
Reply to
RA Dr.M.Michael König

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.