Wen's interessiert

Martin Schoenbeck schrieb:

Hartmut Kraus schrieb: >> Also was das Insolvenzfehfahren betrifft. Das musst du als Insolventer oder >> von Insolvenz Bedrohter beantragen (wenn du meinst, es könnte was bringen). >> Als Gläubiger steht dir der Rechtsweg zur Zwangsvollstreckung offen. >> Genaueres frag bitte Herrn Haselbeck, der lässt sich für hanebüchene Fehl- >> informationen bezahlen. > Daß Du Dich da nicht auskennst, hast Du schon deutlich gemacht, das mußt Du > nicht noch bekräftigen. Softwareentwicklung, Autofahren und Selbständigkeit > hast Du in anderen Postings schon hinreichend nachgewiesen. Und das weckt > eben meine Neugier, ob es von dieser totalen Unkenntnis irgendwelche > Ausnahmen gibt.

Also Kai Ebersbach: Bitte entschuldige, dass ich das dir zugeschrieben habe.

Hier für Martin nochmal der Text (§ 187 StGB), aus dem in einem Verfahren was zu machen wäre (nur weder für mich noch für andere Leute, für die ich was tun kann und will):

"§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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Hartmut Kraus
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Hartmut Kraus schrieb:

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traft."

Wie kommst du auf die seltsame Idee, irgendjemand hier (oder in real li= fe)=20 k=F6nnte =FCberzeugt sein, du h=E4ttest tats=E4chlich Ahnung auf irgend= einem=20 Fachgebiet? Nur in diesem Fall k=F6nnte er "wider besseres Wissen" das=20=

Gegenteil behaupten. Im =DCbrigen macht es niemanden ver=E4chtlich, wen= n er=20 keine Ahnung von nichts hat. Das ist halt leider bei manchen Menschen s= o. Wie deine Fragen und sonstigen =C4u=DFerungen zu teils h=F6chst trivial= en Dingen=20 belegen, ist es durchaus naheliegend, daraus die =DCberzeugung zu gewin= nen,=20 da=DF du tats=E4chlich keine Ahnung von Nichts hast.=20 Jedenfalls trifft dies auf juristische Fragestellungen zu, denn da sind= =20 deine =C4u=DFerungen und die von dir ver=F6ffentlichten Schreiben an al= lerlei=20 Empf=E4nger ein deutlicher Beleg daf=FCr, da=DF du von juristischen Ken= ntnissen=20 v=F6llig unbeleckt bist. Dein Bericht =FCber die Art und Weise, wie du = die=20 deiner Ansicht nach nicht gegebene Dampfdiffusion durch IC-Geh=E4use=20=

festzustellen glaubtest, spricht auch durchaus nicht daf=FCr, da=DF dir= =20 technische Sachverhalte n=E4her l=E4gen. Es ist also schlicht eine _wahre_ Tatsache, von dir selber laufend mit = neuen=20 Belegen unterst=FCtzt, da=DF du von wohl keinem der bisher hier zur Spr= ache=20 gekommenen Themen merkbare, oder gar fundierte und tiefergehende, Kennt= nisse=20 hast.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 04.08.2012 12:40, schrieb Rupert Haselbeck:

könnte überzeugt sein, du hättest tatsächlich Ahnung auf irgendeinem

Du solltest dich auch endlich mal wenigstens überblicksmäßig über Geist und Buchstaben der Paragraphen informieren, die du angeblich "anwendest" (und über den Inhalt gewisser Beiträge von mir hier und auf unzähligen anderen Plattformen), dann würdest du sowas gar nicht erst schreiben.

Ich habe jetzt die dankbare Aufgabe, eine Klageabweisung zu beantragen - solche Hirnrisse wären dir allerdings auch zuzutrauen:

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Az.: 138 C 213/12 Datum: Thu, 02 Aug 2012 14:09:38 +0200 Von: Hartmut Kraus An: snipped-for-privacy@si-we.de, snipped-for-privacy@si-we.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beschluss des AG Starnberg vom 25.07.2012 liegt Ihnen inzwischen sicherlich auch vor. Hierzu wäre zu bemerken, dass ich Ihnen letztmalig Gelegenheit gebe, die Klage zurückzunehmen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte ein Gericht entscheiden, dass ich an HostEurope (deren Forderung ich längst beglichen habe), 30,73 ¤ zahlen soll (die nach Ihrer Auffassung Ihnen zustehen)? Ein entsprechend formuliertes Schreiben muss ich spätestens bis Anfang nächster Woche absenden. Was da drinstehen wird, hängt ganz von Ihner verbindlichen Antwort ab, die ich also umgehend erwarte. E-Mail genügt mir.

Zur Orientierung über meine Prozesserfahrung aus 9 Jahren "Papierkrieg" als Anhänge Schreiben von mir in zwei Fällen, wo's wirklich um etwas geht.

Gute Seite übrigens - was meinen Sie, wa die mir an Anwalts- und sonstigen Prozesskosten schon erspart hat:

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Abgesehen davon, das sich inzwischen jeder Anwalt mit meinem Fall "Grundstück" überfordert fühlt - das nur nicht zugibt.

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Hartmut Kraus

Hartmut Kraus schrieb:

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was geht.

Ja, genau diese Art und Weise, sich mit aller Gewalt l=E4cherlich zu ma= chen=20 (und dem Gegner dabei sogar noch eine Steilvorlage zu liefern), meinte = ich q.e.d.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 04.08.2012 13:20, schrieb Rupert Haselbeck:

Eben. Anfruf von mir bei der Kanzlei Do nachmittag: "Jo, die Mail ist angekommen." Ich also: "Machen Sie sich bitte nicht lächerlich, schönen Tag noch."

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Hartmut Kraus

"Rupert Haselbeck" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@gw.haselbeck-net.de...

Hi, Steilvorlagen sind mehrgleisige Dreiecke, einerseits scheinen sie dem Gegner zu helfen, andererseits machen solche oft eine Blutgrätsche erforderlich. Dabei blitzte schon so manches Skrotum aus der Hose...

--
 mfg,
gUnther
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gUnther nanonüm

Ich bezweifle, dass die Kernkontrahenten hier überhaupt cochones haben :)

Und blitzen tun die schon gleich garnienich denn leere Beutel haben soviel Falten, da läuft sich jedes Lichtquant tot.

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

--
Wolfgang Allinger, anerkannter Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit)
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Wolfgang Allinger

Am 04.08.2012 14:04, schrieb gUnther nanonüm:

Oh Gott, der scheint ja von Fußball(ern) noch weniger Ahnung zu haben als ich.

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Hartmut Kraus

"Wolfgang Allinger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@allinger-307049.user.uni-berlin...

Hi, kann sein, daß der Sack faltig, aber leer ist...

nicht, wenn vorm Spiel gut eingewichst...

--
 mfg,
gUnther
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gUnther nanonüm

Die nässen sich eher ein :)

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

--
Wolfgang Allinger, anerkannter Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit)
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Wolfgang Allinger

Dafür bist Du doch zuständig. Ich will Dir Deinen fachmännisch ausgeführten Job nicht streitig machen. Jeder macht halt das, was er am Besten kann :) Im Rheinland heisst es: mer muss och jönne künne. :p

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

--
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Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
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(lt. alter usenet Weisheit)
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Wolfgang Allinger

Am 05.08.2012 00:21, schrieb Wolfgang Allinger:

501d8a03$0$6561$ snipped-for-privacy@newsspool4.arcor->

Aber im "real life" stinkt ihr beiden nicht 10m gegen den Wind?

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Hartmut Kraus

Am 05.08.2012 01:25, schrieb Wolfgang Allinger:

Kannst du gar nicht, habe schon längere Zeit keinen. Hat sich aber inzwischen 'rumgesprochen. :-)

Wenn er kann, ja.

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Hartmut Kraus

Am 04.08.2012 12:40, schrieb Rupert Haselbeck:

Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

könnte überzeugt sein, du hättest tatsächlich Ahnung auf irgendeinem Fachgebiet? Nur in diesem Fall könnte er "wider besseres Wissen" das Gegenteil behaupten. Im Übrigen macht es niemanden verächtlich, wenn er

Das alleine noch nicht. Vorausgesetzt, er kann nichts dafür, und er unternimmt etwas dagegen.

Ein schönes Beispiel: Als Schichtleiter hatte ich mal einen Kollegen, der kam als Schlosser zu uns in die EDV. (Arbeitskräftemangel - kann man sich heute selber kaum noch vorstellen.) -:) Ich hab' ihn 'rangenommen, und er hat sich dahintergeklemmt. Man konnte zufrieden mit ihm sein.

Schlimm bis gefährlich wird's nur, wenn einer seine Unkenntnis auch noch "anwendet", wie's leider bei dir der Fall ist. Hier kannst du dich nur verbal äußern und dich damit nur lächerlich machen - als Jurist richtigen Schaden anrichten. Du solltest mir mal gegenüber sitzen wie damals der Anwalt meines Vermieters (also dir von deinem Mandanten genauso die Taschen vollhauen lassen wie der und dich dann von mir widerlegen lassen) - das würde genauso unter brüllendem Gelächter der Zuschauer enden wie die Verhandlung damals.

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Hartmut Kraus

Hartmut Kraus schrieb:

n,

n man

n,

Willst du ernsthaft behaupten, du h=E4ttest in deinem Leben schonmal wi= rklich=20 gearbeitet? Seit die Zeit vorbei ist, in welcher man sich durch blo=DFe= =20 Anwesenheit ein Anrecht auf ein paar hundert Mark erwerben konnte, hast= du=20 doch nicht mehr "gearbeitet", sondern mu=DFt vom Amt durchgef=FCttert w= erden,=20 weil offenbar jeder Arbeitgeber noch in der Probezeit deine Qualit=E4te= n=20 erkannte und dich nach Hause schickte.

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Wenn du dort auch solch bl=FChenden Unsinn von dir gegeben hast, wie du= ihn=20 letztens u.a. an das VG Weimar bzw. das OVG gesandt hast, dann wundert = es=20 mich nicht, da=DF alle Beteiligten dar=FCber herzhaft lachen mussten. Was mich wundert, ist allenfalls die Art und Weise, wie du dich st=E4nd= ig zum=20 Narren machst. Merkst du denn =FCberhaupt nicht, wie idiotisch du dich=20=

benimmst? Du redest und schreibst andauernd grotesken Bl=F6dsinn - glaubst du den= n=20 wirklich, da=DF irgendwer dich noch halbwegs ernstnehmen k=F6nnte? Die = Leute=20 spielen allenfalls ein wenig mit dir, so wie man das mit einem kleinen=20=

=FCberm=FCtigen H=FCndchen machen w=FCrde, wenn man gerade etwas Zeit u= nd gute Laune=20 hat. Geh doch besser mal zum Arzt und la=DF dich behandeln. Du lebst ja=20 offensichtlich in einer Traumwelt, welche mit der Realit=E4t nichts gem= ein=20 hat. Aber auch das merkst du wohl nicht :-(

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

"Rupert Haselbeck" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@gw.haselbeck-net.de...

Hi, haste mal Links? Will auch lachen...

--
 mfg,
gUnther
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gUnther nanonüm

Schön wie Du sinnentstellend quotest. Es ging darum, dass *DU* perfekt den Job eines gegen den Wind Stinkers hinkriegst.

So wie Du Dich hier (und wohl auch in anderen NG) aufführst, wirste nie wieder einen gescheiten Job bekommen. Welcher Jeffe stellt denn so eine Hohlniete ein, die obendrein noch völlig lernresistent ist?

Und als Selbständiger wird das so auch nix.

Nicht jeder Ossi fällt unangenehm auf, aber Du bist ganz sicher keine Zierde Deiner Zunft.

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

--
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ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
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Wolfgang Allinger

Am 05.08.2012 12:22, schrieb Wolfgang Allinger Schwachsinn:

Deine zweifellos fundierten, aber offensichtlich auf ein enges Gebiet beschränkten Kenntnisse und Erfahrungen geben dir nicht das Recht, andere dämlich anzumotzen. Benimm dich hier wie ein Mensch, dann bin ich auch der Kooperativste, den du dir vorstellen kannst.

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Hartmut Kraus

Am 05.08.2012 11:40, schrieb Rupert Haselbeck:

gearbeitet? Seit die Zeit vorbei ist, in welcher man sich durch bloße

doch nicht mehr "gearbeitet", sondern mußt vom Amt durchgefüttert werden, weil offenbar jeder Arbeitgeber noch in der Probezeit deine Qualitäten erkannte und dich nach Hause schickte.

Nach Kenntnis meines Lebenslaufs und unserer Diskussionen hier über Sozialismus und "Realsozialismus" könnte dir nicht mal mehr der beste Psychiater Schuldunfähigkeit bescheinigen und dich damit vor dem Knast oder einer satten Geldstrafe bewahren. Dass du außerdem mit deiner Existenz spielst, muss man dir wohl auch noch klarmachen? Halte bloß deine Realdaten geheim, sonst könnte es dir gehen wie der Kanzlei, zu der ich mal in einem Forum geschrieben habe. "Wer mal einen Anwalt braucht, der keine Gesetze kennt, nur die Hand aufhält: ****. München." Die konnten sich mit Sicherheit eines Massenzulaufs an neuen Mandanten nicht erwehren. Aber meine Bank hat anstandslos das Geld zurückgekriegt, das die im Auftrag meines "Gegners" (der also nie einer war) von meinem Konto abgezwackt hatten. :-)

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Hartmut Kraus

Am 05.08.2012 12:14, schrieb gUnther nanonüm:

Aber bitte. Da ist inzwischen jedem das Lachen vergangen, der mich erst für dumm verkaufen wollte. Ist nicht der einzige Fall, aber der größte:

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Hartmut Kraus

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