Wen's interessiert

Am 05.08.2012 11:40, schrieb Rupert Haselbeck:

"anwendet", wie's leider bei dir der Fall ist. Hier kannst du dich nur verbal äußern und dich damit nur lächerlich machen - als Jurist richtigen Schaden anrichten. Du solltest mir mal gegenüber sitzen wie damals der Anwalt meines Vermieters (also dir von deinem Mandanten genauso die Taschen vollhauen lassen wie der und dich dann von mir widerlegen lassen) - das würde genauso unter brüllendem Gelächter der Zuschauer enden wie die Verhandlung damals.

letztens u.a. an das VG Weimar bzw. das OVG gesandt hast, dann wundert es mich nicht, daß alle Beteiligten darüber herzhaft lachen mussten. Was mich wundert, ist allenfalls die Art und Weise, wie du dich ständig zum Narren machst. Merkst du denn überhaupt nicht, wie idiotisch du dich benimmst? Du redest und schreibst andauernd grotesken Blödsinn - glaubst du denn wirklich, daß irgendwer dich noch halbwegs ernstnehmen könnte? Die Leute spielen allenfalls ein wenig mit dir, so wie man das mit einem kleinen übermütigen Hündchen machen würde, wenn man gerade etwas Zeit und gute Laune hat.

offensichtlich in einer Traumwelt, welche mit der Realität nichts gemein hat. Aber auch das merkst du wohl nicht :-( Die einzige, die in diesem Fall nichts gemerkt haben, war die bereits erwähnte Mitarbeiterin meines Vermieters. Die lebten in einer Traumwelt: Entgegen jedem Gesetz weiter diese Mieten verlangen zu können wie zu den Boomzeiten, als sie die Preise machen konnten, wie sie wollten. Konkret: Für eine 1-Zimmer-Wohnung in besch...eidener Lage, Qualität und Ausstattung 930 DM kalt. Das konnten sie sich leisten, als ich herkam (1999) - bei der Marktlage damals konnte ich mich glücklich schätzen, diese Wohnung zu kriegen, weil eine Kollegin gerade auszog.

Nach der endgültigen Dornier - Pleite hab ich mir die Angebote für Neuvermietungen mal angeguckt: Bei real denkenden Vermietern gingen die praktisch über Nacht auf die Hälfte 'runter. Aber bei uns haben sie Leuten, denen Dornier für ein paar Monate den Lohn schuldete, noch die Miete erhöht.

Ich hatte mit ihnen einen Mietvertrag jeweils über ein Jahr - der wurde immer "shake hands" verlängert oder eben nicht. Das strittige Jahr lang (der Vertrag war wieder mal abgelaufen) versuchte ich, mich mit ihnen auf eine angemessene Meite zu einigen (Stichwort: "Ortsübliche Vergleichsmiete" - für einen Juristen wohl kein Fremdwort, für dich also mit Sicherheit auch) :-) - und die habe ich auch gezahlt. Über ihren Anwalt kam vor Gericht dann an: Ich hätte ein Jahr überhaupt keine Miete gezahlt. Das war natürlich nicht haltbar.

Nur kam ich zur Verhandlung wegen der S-Bahn zu spät - dafür konnte ich nichts, gem. ZPO hätte ein zweiter Termin angesetzt werden müssen. Wurde auch, aber vorher kam erst mal ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil. Die Nachmieterin stand nämlich schon vor der Tür - ich hab' sie noch gesehen. An dem Besen werde ich mir nicht den Magen verderben, den ich fressen müsste, wenn die von ihrer Hände Arbeit lebt. :-) Die Verhandlung war _nach_ der Räumung - da wurde das Urteil als nicht rechtskräftig erklärt. Seitdem liegt's beim Landgericht, da liegt's gut. Ab Landgericht aufwärts besteht in Zivilprozessen Anwaltszwang - einen Anwalt konnte und wollte ich dafür nicht bezahlen.

Die Wohnung hier ist nämlich besser als die, aus der sie mich geräumt haben (ist ja auch kein Kunststück) :-) - kostet aber einen Bruchteil (Sozialwohnung). Ja - was ich bis kurz vor der Räumung auch noch nicht wusste: Obdachlose _muss_ es nicht geben, lasst euch also mal von irgendwelchen Pennern nicht auf die Tränendrüsen drücken - so sozial ist unsere Gesetzgebung schon! Wenn man geräumt wird - egal aus welchem Grund - ist die Kommune verpflichtet, Wohnraum zu stellen. Wohlgemerkt. _Wohnraum_, nicht irgendeine Bruchbude. Hier ist für solche Notfälle auch immer was frei. Abgesehen von solchen Fällen, wenn einem die Bude mal abbrennt o.ä., ist das zwar ein weiterer Hirnriss, mit dem der Staat sich letztendlich nur selber anschmiert: Sollte er lieber mal diesen Mietwucherern auf die Finger klopfen, dann bräuchte er nicht immer noch draufzuzahlen. Konkret bei mir die Differenz von 111,34 ¤ kalt zu dem, was das hier wirklich kostet. Aber mehr als ihnen das vorschlagen kann ich schließlich nicht. :-)

Jedenfalls habe ich mich in der Verhandlung mit dem Richter verständigt

- den Anwalt gefragt: "Könnten Sie mal aufhören, dazwischenzuquatschen?" Da ging's langsam los unter den Zuschauern - erst mal nur unterdrücktes Kichern. Aber als ich abschließend feststellte: Meine Wohnung war auch mein Arbeitsplatz, die Räumung also insgesamt gesehen ein Wirtshaftsverbrechen auf Staatskosten, konnten sie sich angesichts einiger entgleister Gesichtszüge dieser Koryphäe von "Anwalt" nicht mehr halten. Wie gesagt, genau so muss man sich dich wohl vorstellen.

Wie's mit der bewussten Mitarbeiterin meines Vernieters weiter ging, hab ich schon beschrieben, wenn du dich erinnerst - bitte, dein nächster Kommentar, jeder mache sich zum Affen, so gut er kann!

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Hartmut Kraus
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[weitschweifiges Geschwafel gesnippt]

Exakt. Und du kannst das ganz hervorragend!

mfg Claus

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Claus Maier

Jaja, schon tragisch, wenn man eine Seite nicht inhaltlich erfassen kann. :-)

Danke für die Erheiterung, wenn ich sie auch von Rupert erwartet habe. Gibt mir aber auch von dir Kraft.

Hoffentlich ist der Text jetzt nicht zu lang für dich. :-)

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Hartmut Kraus

Am 05.08.2012 11:40, schrieb Rupert Haselbeck:

In welchen Land hast du das erlebt? Ich zum ersten (und letzten) Mal bei einem "Arbeitgeber" (Juli - August 2000). Nach den Gründen, warum man meine Qualitäten zwar erkannt hatte, aber mit ihnen genauso viel anfangen konnte wie mit denen anderer Programmierer, frag' bitte diese zwei Herren:

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Hartmut Kraus

Am 05.08.2012 11:40, schrieb Rupert Haselbeck:

Gelobt sei der Tag, an dem endlich wieder arbeiten kann, statt (wie seit Jahren) die "Arbeit" solcher "Juristen" ad absurdum führen zu müssen:

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Ihre noch offenen Forderungen Datum: Mon, 06 Aug 2012 12:52:08 +0200 Von: Hartmut Kraus An: Host Europe GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Anhang: Mein Zahlungsverhalten von damals tut mir leid, eine Anwaltskanzlei, die aus 41,01 ? solche Forderungen macht, aber auch:

Am 14.03.2012 17:04, schrieb ***:

unser folgendes Konto:

Da hab' ich sie nicht gefagt, ob sie ein Rad ab haben, da stand's wieder mal fest. Und jetzt haben sie doch echt und ernsthaft geklagt - und sowas nehmen zwei Gerichte auch noch ernst. Ich kopiere meinen Schriebs ans AG Starnberg (dem das AG Köln das übergeben hat) mal hier 'rein - sorry, wenn die Formatierung da wieder ein bisschen leidet:

---------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, gem. § 597 Abs. 1 ZPO *die Klage abzuweisen*.

_Begründung_: Der Klagevertreter stellt in seinem Schreiben (Az.: 138 C

213/12) an das AG Köln (im folgenden ?Klageschrift? genannt) mehrere Sachverhalte in unzulässiger Weise falsch dar.

Die gerechtfertigte Forderung der Klägerin beträgt nicht (wie in der Klageschrift aufgeführt) EUR 30,73 sondern (incl. Zinsen und Mahngebühren) EUR 41,01 und ist mit meiner Zahlung vom 16.03.2012 i.H.v. EUR 54,28 incl. einer angemessenen Anwaltsvergütung i.H.v. EUR 13,27 seit 16.03.2012 beglichen, s. Klageschrift Abschnitt VII (Seite 5).

Die Differenz i.H.v. EUR 2,50 zu den in der Klageschrift berechneten EUR

10,77 ergibt sich aus den falschen Angaben des Klagevertreters im Abschnitt III (Seite 4): Die Schufa - Auskunft (Anlage K6) war in keiner Weise notwendig, ist außerdem falsch: Meine Anschrift hat sich nicht geändert, was sowohl Klägerin als auch Klagevertreter aus unserem Schriftverkehr bekannt sein musste. (Außerdem erging am 14.07.2010 kein Haftbefehl gegen mich - wenn Sie etwas Humor haben: Die Adresse Stadelheimer Str 12, München ist Ihnen mit Sicherheit bestens bekannt, und meinen ?Wohnsitz? hatte ich dort vor mehr als 7 Jahren für 6 Monate, außerdem wurde mir die Post dorthin nachgesendet.)

Zur Höhe der Anwaltsgebühr besagt das RVG: EUR 25,00 (bei einem Gegenstandswert bis EUR 300,00), je nach Aufwand und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit mit 0,5 bis 2,5 zu multiplizieren, Mindestgebühr EUR 10,00. In Anbetracht dessen, dass der notwendige Aufwand in einem kurzen Schreiben an mich bestand, mit meinen EUR 13,27 also in angemessener Höhe abgegolten sein sollte, der Klagevertreter die Schwierigkeiten selber verursacht und der Klägerin in Rechnung gestellt hat, beantrage ich also zusätzlich zur Abweisung der Klage:

Es wird festgestellt, dass der Klagevertreter der Klägerin die Differenz i.H.v. EUR 25,73 zurückzuerstatten und dem Gericht die entstandenen Kosten zu tragen hat. Unter diesen Bedingungen wäre ich sogar bereit, auf meine Ansprüche auf Erstattung der mir verursachten unnötigen zusätzlichen Kosten zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Kraus

Reply to
Hartmut Kraus

Hartmut Kraus schrieb:

[...]
[...]

Ich muss dann doch mal nachfragen, warum du glaubst, dass das mit dem Thema dieser Newsgroup etwas zu tun hätte. Übrigens: Du ignorierst sämtliche sanften Hinweise, dass deine Rumtrollerei nervt, beharrlich. Schuss nicht gehört? Lerne mal, zwischen den Zeilen zu lesen.

F'up2 dag°

P.

Reply to
Peter Schneider

Am 08.08.2012 01:15, schrieb Peter Schneider:

Hab' schon richtig Angst. :-)

Reply to
Hartmut Kraus

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