So wird es wohl sein. Selbst wenn das Werbegeschwafel mißverständlich genug ist, dass es eventuell vor Gericht nicht halten würde, wird wohl wenn überhaupt nur ein kleiner Teil der Kunden sich beschweren, der Rest wird es als Lehrgeld abschreiben. Klagen wird wegen sowas wohl kaum jemand, und wenn, dann ist die Firma eventuell schon über alle Berge oder kein Geld mehr da.
/ralph
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R
Rupert Haselbeck
Dazu bedürfte dieses famose Gerät dann aber eines irgendwie gearteten Zugangs zu diesem Stream. Das Gerät braucht laut Beschreibung aber nichts weiter als lediglich einen HDMI-Anschluß am Fernseher (demnach also kein WLAN, kein LAN, kein SAT-Empfänger, kein Empfänger für sonstwas). Einstecken, geht! Und das alles für einmalig 49€!?
Nein! Alles nur Fake
| "auf alle Fernsehsender zuzugreifen, ohne exorbitante monatliche | Abonnements zahlen zu müssen"
Die beschriebene Leistung ist weder technisch noch rechtlich möglich. Womöglich gibt es das Gerät ja auch nur auf dieser Internetseite, was letztlich auch für die Kunden von Vorteil wäre, da sie auf diese Weise zuverlässig vor illegalem Tun bewahrt werden :->
Und nachdem man dem Kunden, der sein Geld zurückverlangt, womöglich erklären wird, dass er glücklich sein solle, vor einem gröblichen Verstoß gegen das Urheberrecht und vielleicht vor allerlei anderen Straftaten bewahrt worden zu sein, wird es glückliche Kunden geben, welche nicht mal ihrem besten Freund erzählen werden, wie sie hereingelegt wurden. Es geht ja nur um 49€...
MfG Rupert
R
Ralph Aichinger
Naja, es wird halt angenommen, dass man WLAN und Internet sowieso hat, ähnlich wie es bei anderen derartigen "seriösen" Angeboten ja auch der Fall ist. Bei der "Beleuchtung ohne Stromanschluß" sagt dir ja auch keiner dazu, dass du dann dauernd Batterien wechseln mußt. Oft ist auch das wichtig, was nicht erwähnt wird. Drum sind fettige Chips in der Werbung immer "zuckerfrei" und Süßigkeiten immer "fettreduziert" ;)
Ich glaub nicht, dass es mit dem Gerät besonders einfach ist, Urheberrechtsverstöße zu begehen (nicht leichter als mit jedem anderen Gerät), das Versprechen was "Verbotenes" zu machen soll lediglich den Verkauf ankurbeln.
Einer der wirksamsten Tricks Leute zu betrügen ist ihnen weiß zu machen, dass sie jemand anderen betrügen würden, an das Schlechte im Opfer zu appellieren.
/ralph
A
Andreas Bockelmann
Dann lies mal nach:
-------------------- Es ist sehr einfach einzurichten:
Finden Sie den HDMI-Anschluss am Fernseher (normalerweise auf der Rückseite oder Seite)
Stecken Sie die Smart TV-Box ein
Warten Sie, bis das Licht angeht
Schalten Sie den Fernseher ein und genießen Sie sofort Zugang zu Kanälen und Apps
-----------------------
Man beachte Punkt 3. Wie lange willst Du warten? Ovf qnf Yvpug arora Qrvare Oner oeraag?
H
Hartmut Kraus
Am 26.07.24 um 18:44 schrieb Andreas Bockelmann:
Falsch formuliert. Richtig muss es heißen: "Warten Sie, bis Ihnen ein Licht aufgeht" ;)
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Rupert Haselbeck
Ralph Aichinger schrieb:
Den Verkauf eines nichtexistenten Gerätes braucht man doch nicht anzukurbeln. Es geht lediglich darum, dass die Leute zu kaufen versuchen und ein wenig Geld, den rabattierten Preis zu zahlen:->
Ja, daher braucht es das Gerät ja auch nicht nicht wirklich zu geben. Es wäre ohnehin nicht sinnvoll, sowas zu realisieren zu suchen
Es geht hier offensichtlich um Betrug! Warum versucht der ein oder andere hier, über tatsächlich evtl. mögliche technische Realisierungen sinnloser Geschäftsmodelle zu sinnieren?
MfG Rupert
H
Hartmut Kraus
Am 27.07.24 um 00:00 schrieb Rupert Haselbeck:
Als Jurist müsstest du eine Vorstellung davon haben, wie viele gut funktionierende Geschäfte reiner Beschiss sind. ;)
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