UKW in Stereo senden?

Dec 20, 2004 41 Replies

Am Tue, 21 Dec 2004 16:54:53 +0100 hat Dieter Wiedmann geschrieben:

Ja, die habe ich ich auch, aber hier eben nur mehr auf Papier gefunden. Eine weitere ist vollgepackt mit OPVs (ca. 27), hat aufwendige Audio Vorfilter, L+R und L-R Bildung, Quarztakt und MC1496 Mischer. Ich bilde mir ein, die wurde im Netz als "broadcast quality" bezeichnet, aber ich finde die elektronischen Quellen nicht mehr.

Martin

Darf aber soweit ich weiß nur mit teurer Einzelgenehmigung der RegTP geschehen und nur mit zertifiziertem Equipment.

Gruß Thomas

--

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"Markus Gronotte" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

...wenn Du bei Eb*y das Suchwort "Transmitter" eingibst, findest Du genug. ODER Bausatz "FM25B", 2 Abende loeten u. 25mW Stereo fliegen durch die Luft (mehr als genug). Kernstueck ist der Schaltkreis "BM1415F".

Ab u. zu etwas Kolophoniumdampf um die Nase muss sein ;-)

Holger

Holger Beyer schrieb:

BH1415F wohl, Rohm baut da eine ganze Reihe von ICs, BH141xX.

Gruß Dieter

Thomas Stegemann schrieb:

Zertifiziertes Equipment gibt's nicht mehr. Oliver Bartels kann Dir ein Lied davon singen. ;-)

Für eine Serie musst Du natürlich die entsprechenden Bestimmungen einhalten und deren Einhaltung dokumentieren (CE-Symbol), keine Frage.

Aber die NB 14A selbst sieht mir sehr nach einer Allgemeinbestimmung aus, d. h. Du musst nicht etwa für jeden einzelnen Sender eine Frequenzzuteilung beantragen. Das würde ja wohl den Sinn des Ganzen komplett verfehlen. Du mustt ja auch nicht für jedes Mobiltelefon eine Genehmigung bei der RegTP beantragen... Auch dort hat der Hersteller die Einhaltung aller zutreffenden Bestimmungen dokumentiert. (Er muss die Geräte dazu übrigens nicht bei der RegTP ,prüfen' lassen. Wie er die Einhaltung der Bestimmungen erreicht, bleibt ihm auch selbst überlassen. Allerdings ist er für deren Einhaltung haftbar.)

Klar, einen ,,nur mal schnell hingeschmissenen'' Drahtverhau wird man kaum als Prototypen nach NB 14A deklarieren können, aber wenn man so'n Teil ordentlich aufbaut und passend dokumentiert, wer will einem vorschreiben, dass man das prototypisch konzipierte Gerät dann wirklich mal in Serie bauen muss? Wenn man bspw. physikalisch nur 1 mW Leistung erzeugt und das durch den Aufbau garantiert ist, kann man selbst ohne Messung sehr gut die Einhaltung der 50 mW ERP garantieren

-- die Yagi, die bei 3 m lambda einen Gewinn von 34 dB hat, würde irgendwie auffallen. ;-)

Jörg Wunsch "Verwende Perl. Shell will man können, dann aber nicht verwenden." Kristian Köhntopp, de.comp.os.unix.misc

Joerg Wunsch schrieb:

Ist so, hab bei der RegTP nachgefragt.

ROTFL, aber ist doch eh ERP nicht EIRP.

Gruß Dieter

So sieht es aus. Der Frequenznutzungsplan sagt nur, daß es für diesen Bereich grundsätzlich _genehmigungsfähige_ Geräte geben darf. Wer das so interpretiert: "Innerhalb eines Grundstücks darf ich einen selbstgebauten

30-mW-UKW-Sender an einem Dipol betreiben..", ist selber schuld. Was aber ja nicht unbedingt gegen Versuche mit 15..20 dB weniger Leistung sprechen muß..

Gruß Ulrich

Es gibt kein BAPT. Sendelizenzen vergeben die Landesmedienanstalten. Sendeanlagen kann man bei der Deutschen Telekom mieten, ist meistens billiger als die Unterhaltung einer eigenen Anlage.

Holger

In der Funkschau auf einer Euro-Karte. Ausgabe weiß ich nicht mehr.

Holger

Ich habe keine Probleme mit Schwarzsendern, wenn sie niemanden stören. Wenn ich allerdings beim Radiohören ständig von einem Piraten geärgert werden würde, der sich irgendwie in die Übertragung reindrängelt, wäre ich ernsthaft böse, obwohl ich für technische Spielereien gerne viel Verständnis aufbringe.

Das sind ja fast schon amerikanische Verhältnisse. Schön. Ein Kind der Deregulierung. Es gab mal Zeiten, da wurde diese Nutzung des UKW-Bandes mit fünf Jahren Haft bedroht.

Holger

snipped-for-privacy@gmx.de (Holger Bruns) schrieb:

Genau das verbietet ja die NB14A aber ausdrücklich.

Jörg Wunsch "Verwende Perl. Shell will man können, dann aber nicht verwenden." Kristian Köhntopp, de.comp.os.unix.misc

Stephan Heidrich schrieb:

Oder bei ELV, da hab ich letztes Jahr welche f=FCr rund 1 Euro/stk bekommen

Jorgen

Georg Acher schrieb:

en

ekommen.

rzes...

BA1404 bzw BA1404F. Gabs vor 1-2 Jahren bei =

Laehn Unterhaltungstechnik Mundsburger Damm 44 =

22087 Hamburg =

Tel.:040 227280-0 =

Fax.:040 227280-88 =

E-Mail: snipped-for-privacy@av-tv.de =

formatting link

Den 38kHz Quarz hat ELV g=FCnstig, Best.Nr 68-461-99 f=FCr 98 Cent.

HTH, Jorgen

Was denn jetzt? Meinen Ärger über irgendwelche Schwarzfunker verbietet mir keiner, und Schwarzsenden ist eine Ordnungswidrigkeit, die sich gesetzlich verfolgen läßt. Zuständige Behörde: RegTP.

Holger

:>>Ich bin der letzte, der einen Schwarzsender unterstützen will, aber :>>sorry, Du erzählst Quatsch. Hast Du Dir mal die Nutzungsbestimmung :>>(NB) 14A der FreqBZPV angesehen? :>>

:>>14A Frequenzen aus dem Frequenzbereich 87,5-108 MHz können für :>> nichtöffentliche, ortsfeste Tonübertragungen innerhalb eines Dummerweise ist ein Auto nicht ortsfest und kein Grundstück, sodaß für diesen Anwendungsfall (mp3-Spieler an Autoradio ohne Kassette und Line In) die Bestimmung nicht anwendbar ist.

NB14A verbietet das Stören der Rundfunksendungen.

Die Nutzung des UKW-Bandes 87,5..108MHz mit Sendeleistungen

Ah, ortsfest ist interessant, demnach dürften drahtlose Mikros z.B. nicht darunter fallen, oder?

Die erwähnten drahtlosen Mikros im UKW-Band gibt es bereits länger.

Bernd

Und die arbeiten legal im 3-m-Rundfunkband?

Gruß Ulrich

Nicht ganz. Die Einhaltung des Frequenznutzungsplans ist zwar eine notwendige Bedingung, aber im allgemeinen noch keineswegs hinreichend für legalen Sendebetrieb.

Gruß Ulrich

Sorry, wo war von einem Auto die Rede?

J"org Wunsch Unix support engineer joerg_wunsch@interface-systems.de http://www.interface-systems.de/~j/

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