Am Tue, 21 Dec 2004 16:54:53 +0100 hat Dieter Wiedmann geschrieben:
Ja, die habe ich ich auch, aber hier eben nur mehr auf Papier gefunden. Eine weitere ist vollgepackt mit OPVs (ca. 27), hat aufwendige Audio Vorfilter, L+R und L-R Bildung, Quarztakt und MC1496 Mischer. Ich bilde mir ein, die wurde im Netz als "broadcast quality" bezeichnet, aber ich finde die elektronischen Quellen nicht mehr.
Martin
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T
Thomas Stegemann
Darf aber soweit ich weiß nur mit teurer Einzelgenehmigung der RegTP geschehen und nur mit zertifiziertem Equipment.
Gruß Thomas
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H
Holger Beyer
"Markus Gronotte" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...
...wenn Du bei Eb*y das Suchwort "Transmitter" eingibst, findest Du genug. ODER Bausatz "FM25B", 2 Abende loeten u. 25mW Stereo fliegen durch die Luft (mehr als genug). Kernstueck ist der Schaltkreis "BM1415F".
Ab u. zu etwas Kolophoniumdampf um die Nase muss sein ;-)
Holger
D
Dieter Wiedmann
Holger Beyer schrieb:
BH1415F wohl, Rohm baut da eine ganze Reihe von ICs, BH141xX.
Gruß Dieter
J
Joerg Wunsch
Thomas Stegemann schrieb:
Zertifiziertes Equipment gibt's nicht mehr. Oliver Bartels kann Dir ein Lied davon singen. ;-)
Für eine Serie musst Du natürlich die entsprechenden Bestimmungen einhalten und deren Einhaltung dokumentieren (CE-Symbol), keine Frage.
Aber die NB 14A selbst sieht mir sehr nach einer Allgemeinbestimmung aus, d. h. Du musst nicht etwa für jeden einzelnen Sender eine Frequenzzuteilung beantragen. Das würde ja wohl den Sinn des Ganzen komplett verfehlen. Du mustt ja auch nicht für jedes Mobiltelefon eine Genehmigung bei der RegTP beantragen... Auch dort hat der Hersteller die Einhaltung aller zutreffenden Bestimmungen dokumentiert. (Er muss die Geräte dazu übrigens nicht bei der RegTP ,prüfen' lassen. Wie er die Einhaltung der Bestimmungen erreicht, bleibt ihm auch selbst überlassen. Allerdings ist er für deren Einhaltung haftbar.)
Klar, einen ,,nur mal schnell hingeschmissenen'' Drahtverhau wird man kaum als Prototypen nach NB 14A deklarieren können, aber wenn man so'n Teil ordentlich aufbaut und passend dokumentiert, wer will einem vorschreiben, dass man das prototypisch konzipierte Gerät dann wirklich mal in Serie bauen muss? Wenn man bspw. physikalisch nur 1 mW Leistung erzeugt und das durch den Aufbau garantiert ist, kann man selbst ohne Messung sehr gut die Einhaltung der 50 mW ERP garantieren
-- die Yagi, die bei 3 m lambda einen Gewinn von 34 dB hat, würde irgendwie auffallen. ;-)
Jörg Wunsch
"Verwende Perl. Shell will man können, dann aber nicht verwenden."
Kristian Köhntopp, de.comp.os.unix.misc
D
Dieter Wiedmann
Joerg Wunsch schrieb:
Ist so, hab bei der RegTP nachgefragt.
ROTFL, aber ist doch eh ERP nicht EIRP.
Gruß Dieter
U
Ulrich Strate
So sieht es aus. Der Frequenznutzungsplan sagt nur, daß es für diesen Bereich grundsätzlich _genehmigungsfähige_ Geräte geben darf. Wer das so interpretiert: "Innerhalb eines Grundstücks darf ich einen selbstgebauten
30-mW-UKW-Sender an einem Dipol betreiben..", ist selber schuld. Was aber ja nicht unbedingt gegen Versuche mit 15..20 dB weniger Leistung sprechen muß..
Gruß Ulrich
H
Holger Bruns
Es gibt kein BAPT. Sendelizenzen vergeben die Landesmedienanstalten. Sendeanlagen kann man bei der Deutschen Telekom mieten, ist meistens billiger als die Unterhaltung einer eigenen Anlage.
Holger
H
Holger Bruns
In der Funkschau auf einer Euro-Karte. Ausgabe weiß ich nicht mehr.
Holger
H
Holger Bruns
Ich habe keine Probleme mit Schwarzsendern, wenn sie niemanden stören. Wenn ich allerdings beim Radiohören ständig von einem Piraten geärgert werden würde, der sich irgendwie in die Übertragung reindrängelt, wäre ich ernsthaft böse, obwohl ich für technische Spielereien gerne viel Verständnis aufbringe.
Das sind ja fast schon amerikanische Verhältnisse. Schön. Ein Kind der Deregulierung. Es gab mal Zeiten, da wurde diese Nutzung des UKW-Bandes mit fünf Jahren Haft bedroht.
Genau das verbietet ja die NB14A aber ausdrücklich.
Jörg Wunsch
"Verwende Perl. Shell will man können, dann aber nicht verwenden."
Kristian Köhntopp, de.comp.os.unix.misc
J
Jorgen Lund-Nielsen
Stephan Heidrich schrieb:
Oder bei ELV, da hab ich letztes Jahr welche f=FCr rund 1 Euro/stk bekommen
Jorgen
J
Jorgen Lund-Nielsen
Georg Acher schrieb:
en
ekommen.
rzes...
BA1404 bzw BA1404F. Gabs vor 1-2 Jahren bei =
Laehn Unterhaltungstechnik Mundsburger Damm 44 =
22087 Hamburg =
Tel.:040 227280-0 =
Fax.:040 227280-88 =
E-Mail: snipped-for-privacy@av-tv.de =
formatting link
Den 38kHz Quarz hat ELV g=FCnstig, Best.Nr 68-461-99 f=FCr 98 Cent.
HTH, Jorgen
H
Holger Bruns
Was denn jetzt? Meinen Ärger über irgendwelche Schwarzfunker verbietet mir keiner, und Schwarzsenden ist eine Ordnungswidrigkeit, die sich gesetzlich verfolgen läßt. Zuständige Behörde: RegTP.
Holger
P
Peter Heitzer
:>>Ich bin der letzte, der einen Schwarzsender unterstützen will, aber :>>sorry, Du erzählst Quatsch. Hast Du Dir mal die Nutzungsbestimmung :>>(NB) 14A der FreqBZPV angesehen? :>>
:>>14A Frequenzen aus dem Frequenzbereich 87,5-108 MHz können für :>> nichtöffentliche, ortsfeste Tonübertragungen innerhalb eines Dummerweise ist ein Auto nicht ortsfest und kein Grundstück, sodaß für diesen Anwendungsfall (mp3-Spieler an Autoradio ohne Kassette und Line In) die Bestimmung nicht anwendbar ist.
B
Bernd Laengerich
NB14A verbietet das Stören der Rundfunksendungen.
Die Nutzung des UKW-Bandes 87,5..108MHz mit Sendeleistungen
B
Bernd Laengerich
Ah, ortsfest ist interessant, demnach dürften drahtlose Mikros z.B. nicht darunter fallen, oder?
Die erwähnten drahtlosen Mikros im UKW-Band gibt es bereits länger.
Bernd
U
Ulrich Strate
Und die arbeiten legal im 3-m-Rundfunkband?
Gruß Ulrich
U
Ulrich Strate
Nicht ganz. Die Einhaltung des Frequenznutzungsplans ist zwar eine notwendige Bedingung, aber im allgemeinen noch keineswegs hinreichend für legalen Sendebetrieb.
Gruß Ulrich
J
Joerg Wunsch
Sorry, wo war von einem Auto die Rede?
J"org Wunsch Unix support engineer
joerg_wunsch@interface-systems.de http://www.interface-systems.de/~j/
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