Sorry :-)

Joerg ( snipped-for-privacy@invalid.invalid):

Kann sein, kann ich aber nicht sagen, die 3k? kommen von der Kasse. Nur weiß ich nicht, was der Typ am freien Markt kosten würde, konnte ich nirgends finden. Nur andere Modelle.

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Hmm, USA ist in dem Dokument erwähnt. Okay, nützt Dir jetzt auch nichts, wenn die in den USA nicht vertreten sind. Ich selbst bin bei der Allianz, bei mir sind es "nur" die Rindviecher und keine Menschen. Aber die Zeiten ändern sich, musst vielleicht nur mal erneut fragen. Okay, bei den Prämien wohl besser wieder nach Teutonien kommen ;-)

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus
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Die Zeiten aendern sich da nicht gross. Ich hatte vor 1-2 Jahren beim IEEE was Stunk gemacht, weil sie sagten sie koennten jedem Mitglied eine passende Berufshaftpflicht anbieten. Daraus wurde dann ein Conference Call mit Lloyds in London weil der IEEE-Provider Marsh auch nicht mehr weiter wusste. Es nahmen einige hoeher geweihte teil. Das Ergebnis war im Prinzip wie ueblich, eine gescheite Haftpflicht ist nicht. Ich fragte sie einmal was waere wenn ich Med-Tech an den Nagel haenge. "Was entwickeln sie denn sonst noch so?" ... "Zum Beispiel Oel, Gas, Luftfahrt, Raumfahrt" ... BUMPF ... "Hallo, sind Sie noch da?"

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Joerg

Joerg ( snipped-for-privacy@invalid.invalid):

Wobei ich das eigentlich nicht verstehe. Die Geräte müssen doch durch heftigste Prüfungen durch, bevor die überhaupt auf den Markt dürfen. Ebenso prüft doch Luft- und Raumfahrt extrem. Er- wähnst Du ja ständig. Insofern sollte doch eine Versicherung damit kein Problem haben, wenn die Geräte alle Prüfungen be- standen haben. Dann sind die doch nach allen Vorgaben und allen Eventualitäten entwickelt und geprüft und können auf den Markt.

Hmm, so gesehen ist die Versicherung eigentlich auch wieder über- flüssig, denn wenn die Geräte die Prüfungen bestanden haben kann ja gar nichts mehr passieren.

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus

Antwort mit einem Dokument. Es ist nunmal so dass wenn Du eine landesspezifische Frage stellst die Doku dazu meist nur in der Landessprache verfuegbar ist. Meine Frage ist damit zwar nicht beantwortet, aber noch ein heißer Tipp: So musst du jeden vor den Kopf stoßen, auf die Art bringst du jedes Interesse unter die Nulllinie.

man es fliessend kann. Sonst sind die Chancen einen Job zu finden recht gering. Bloß gut, dass die Leute, die ich für meinen "Job" so brauche, das genauso sehen wie ich: Alles da, wo's angebracht ist. :-)

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Hartmut Kraus

wird. Die Kassenpreise unterscheiden sich von den Listenpreisen naemlich oft ganz erheblich.

Also andersrum: Wenn man was entwickelt, möchte man sich auch sicher sein, dass man's auf dem Markt loswird.

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anders aussehen. Das hat in diesem Fall wohl weniger damit zu tun, dass du Consultant und kein Hersteller bist - s. die gezielte Frage des Vertreters von Gerling.

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Hartmut Kraus

Am 15.12.2012 22:16, schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

wenn die Geräte die Prüfungen bestanden haben kann ja gar nichts mehr passieren. Für den freiberuflichen Entwickler ja, finde ich auch. Der muss ja nur ggf. gegenüber dem Auftraggeber für seine Fehler haften. Wenn der in der Produktion Mist baut und wiederum dessen Kunden dadurch ein Schaden entsteht - sein Problem, nicht mehr das des Entwicklers.

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Hartmut Kraus

Genau das ist es war ich ebenfalls nicht verstehe. Habe ich z.B. versucht den Leuten bei Lloyds klarzumachen. Doch es half nichts. Hinzu kommt dass Med und Aero Elektronik nur von Profis bedient wird. Da ist die Chance dass jemand einen Klinkenstecker in den Mund steckt, daran erstickt und dessen Verwandte dann klagen recht gering.

Passieren kann schon was. Z.B. wuerde bei Zulassungspruefungen nicht unbedingt auffallen wenn ein Regelschleife staendig haarscharf an der Klippe vorbeischrammt. Beim Design Review schon eher, aber auch nicht garantiert.

Es steht in meinem Standardvertrag ein Haftungsausschluss sowie eine Zusicherung seitens meiner Auftraggeber dass alle Zulassungspruefungen vorgenommen werden. Wer das nicht unterschreibt muss auf meine Mitarbeit leider verzichten.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

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Haeh?

Was fuer einen Job meinst Du?

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Joerg ( snipped-for-privacy@invalid.invalid):

Ist der Haftungsausschluss in den Staaten vollumgänglich möglich? Oder greift der nach dem Bestehen aller Zulassungsprüfungen?

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus

Hartmut Kraus schrieb:

Tipp:

Derartig vorlaute Redensarten haben gerade von dir schon einen ganz besonderen Geschmack :->

ernen

en

s

Deinen Job? Arbeitest du denn neuerdings?

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Wir haben hier so ziemlich voellige Vertragsfreiheit. Wenn mein Kunde unterschreibt dass er die volle Haftung uebernimmt und mir im Falle des Falles finanziell und vom Rechtsbeistand her den Ruecken freihaelt ist das rechtlich voellig ok.

Ein Haken der auch bei Euch greifen wuerde sei aber erwaehnt: Wenn der Kunde finanziell auf duenner Decke manoevriert und pleite geht hilft einem so ein Ausschluss nicht mehr unbedingt.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

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Nix Häh. Ich hatte dich aus reinem Interesse mal was gefragt, was du mir nicht mit irgendwelchen Dokumentationen "belegen" musst. (Was übrigens inzwischen so gut wie beantwortet ist.)

Komische Frage - den einzigen, den ich unter den gegebenen Voraussetzungen machen kann und will. Das weißt du aber, seit wir uns kennen. Und wenn da keiner Deutsch verstehen will, soll ich's wohl noch auf Englisch versuchen?

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Hartmut Kraus

Am 15.12.2012 22:16, schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

Die Erklärung ist einfach: Joerg hat eine blühende Phantasie.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Thomas 'Tom' Malkus schrieb:

en

beit

Selbst wenn der Haftungsausschluß gegenüber dem Auftraggeber mögl ich und wirksam ist, so schützt er jedenfalls nicht gegen die Inanspruchnahme durch einen Kunden des Auftraggebers. Das ist dort nicht anders als hierzulan de. Und da die von den Gerichten zugebilligten Schadenersatzsummen, besonde rs bei Schäden an Leben oder Gesundheit, die hiesigen Gepflogenheiten de utlich übertreffen, schrecken die Versicherer bei einem Wunsch nach einer

Haftpflichtpolice etwas zurück - zumindest aber verlangen sie prohibi tive Prämien

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 15.12.2012 01:38, schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

Die Mittel sind quasi unbegrenzt, wenn es darum geht Leben zu erhalten oder zu vernichten.

Bernd

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Bernd Laengerich

Joerg ( snipped-for-privacy@invalid.invalid):

Vertragsfreiheit haben wir ja auch, Art. 2 GG. Beim Haftungsausschluss gibt es aber auch bei B2B ein paar Fallstricke. Muss man mit Anwalt machen.

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus

Rupert Haselbeck ( snipped-for-privacy@gmx.de):

Wobei dann die Frage ist, wie die Arbeit eines Consultant eingeordnet wird. Ist der für den Kunden überhaupt greifbar, wenn beim Auftraggeber auch noch entsprechend viele Leute an dem Projekt gearbeitet haben?

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus

Am 15.12.2012 16:41, schrieb Heiko Nocon:

Es gibt jede Menge Sicherheitsanforderungen die genau so etwas fordern.

Bernd

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Bernd Laengerich

Bei uns geht das per Rundumschlag. Es wird einfach jeder in der Klageschrift genannt der auch nur irgendwie jemals in diesem Jahrtausend mit dem Projekt zu tun gehabt hatte. Nach dem Motto "Sie haben den Beamformer entwickelt in dem Geraet dessen Griff abriss und durch Herunterfallen meinem Mandanten den Fuss brach, daher tragen Sie eine Mitschuld".

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Joerg schrieb:

end

Das macht man hier auch gerne mal. Es hat für den Kläger den Vortei l, daß er damit unter Umständen all diejenigen, welche als Zeugen auf Beklagten seite in Betracht kommen, als solche ausschalten kann. Wie das am SChluß aussieht, ist dann aber eine ganz andere Frage. Und auch in den USA ist es nicht wirklich so, wie hier landläufig ver mutet wird. Auch dort kommen zumeist vernünftige Entscheidungen zustande, u nter der Ägide eines ganz anderen Rechtssystems allerdings (wobei man kein eswegs sagen kann, welches denn nun "besser" oder "schlechter" sein mag)

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

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