Hallo, ich habe eine Frage zur SK1. Bislang war ich der Meinung: Wenn ein Elektrogerät über ein metallisches Gehäuse (oder auch nur teilweise metallisch) verfügt, dann muss dieses mit einem Schuko-Stecker ausgerüstet sein. Der PE wird also mit ins Gerät geführt und alle metallischen Gehäuseteile, die der Nutzer berühren kann, sind mit PE verbunden.
Nun tauchen bei mir aber so langsam Zweifel auf: Beispielsweise habe ich hier eine IKEA Schreibtischlame stehen (Gehäuse komplett Metall), welche nur mit einem Eurostecker (nix PE) ausgerüstet ist. Da ich davon ausgehe, dass diese Lampe legal auf dem deutschen Markt vertrieben werden kann, frage ich mich wie die Kriterien lauten, nach denen ich mein Elektrogerät mit Schuko-Stecker ausrüsten muss, oder eben nicht.
Ein Deckenfluter (300Watt, Metallkonstruktion) ist ebenfalls nicht (mehr?) mit PE verbunden. Nicht einmal der Reflektor aus Aluminium... . Irgendwie wundert mich das schon... .
Anderes Beispiel: Ein Wasserkochen mit Schukostecker. Das Gehäuse besteht aus einem Alublech (gebürstet), welches nicht auf PE liegt. Wie kann das sein? Lediglich die Metallfläche (innen), unter der die Heizspiralen liegen, ist mit PE verbunden.
Noch ein Beispiel: Ein Ventilator (Schuko-Stecker, Standrohr aus verchromter Metallstange, Gehäuse selbst aus Plastik, Schutzkorb des Rotors aus verchromtem Metall). Die Metallflächen, die ich mit den Fingern berühren kann, liegen nicht auf PE.
Hat die Tatsache, ob das Metall lackiert/eloxiert ist, einen Einfluss darauf, ob ich die metallischen Gehäuseteile mit PE verbinden muss, oder nicht?
Christian