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Sep 26, 2011 102 Replies

Ueberlege Dir mal zwei Dinge:

a. Wie funktioniert das vom Finanzamt vorgeschriebene Abschreibungsverfahren? Bei Euch soll das inzwischen besonders aetzend sein. Klosettrollen ueber vier Jahre oder so.

b. Woher nimmt der Klein- und Kleinstunternehmer (nicht GmbH, nicht AG) das Geld das er investiert?

Du koenntest natuerlich versuchen dem Drehmaschinenhaendler zu verklickern dass die Du erste Rate erst gegen Ende naechsten Jahres zahlst, falls Du den damit erhofften Auftrag bekommst und falls der einen Gewinn abwirft. Mal sehen was er dazu sagt :-)

a und d sind Ausgaben, die jedoch vom Nettoeinkommen vorfinanzieren sind. b und c sind Investitionen die ueber x Jahre abzuschreiben sind und aber ebenso aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden muessen. Ja, ein wenig mehr Traumland ist es hier weil wir bis zu sehr hohen Betraegen sofort abschreiben koennen. Vorfinanzieren muessen wir oft trotzdem.

Hinzu kommen noch Fiesheiten seitens des Fiskus die Axel erwaehnte. Worauf dann einige ins Ausland ... aber das ist ein anderes Thema.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Klar, in den Buechern muss die stehen. Auch ganz rechts unten in der Abschreibungstabelle (in USA, habe vergessen wo es in D stand). Nutzen tut einem das bezueglich des Loches im Nettoeinkommen exakt gar nix.

Falls sich da nicht beui Euch geaendert hat: Ansparabschreibungen waren fuer Selbststaendige mit Einnahme-Ueberschussrechnung zumindest zu meiner Zeit nicth moeglich.

Das hat schon manches Geschaeft und manche Ehe in die Binsen getrieben.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Am 02.10.2011 16:11, schrieb Joerg:

Mir ging es nur darum, dass man "offiziell" feststellen kann, was jemand am Ende des Jahres wirklich in die Tasche steckt. Scheint ja nicht so zu sein- traurig.

Und so sprach Joerg:

- Das Geld ist schon da: Die Maschine wird gekauft, und geht ins Anlagevermögen ein. Die Ausgabe wird gemäß Abschreibungsrecht als Ausgabe in den folgenden Jahren steuerwirksam abgeschrieben.

- Das Geld ist (noch) nicht da: Es werden in den Jahren vor der Anschaffung Rückstellungen (zweckgebunden) gebildet, welche steuerlich (erstmal) nicht in den Ertrag gehen. Der Rest läuft dann wie oben. Falls "zu viel" Geld zurückgestellt wird, wird diese Differenz als steuerlicher Ertrag im laufenden Jahr versteuert.

Ist doch ganz einfach.

Roland

Am Sun, 02 Oct 2011 17:14:59 +0200 schrieb Heiko Lechner:

Kann man aus der Buchhaltung auch ersehen, das interessiert das FA aber nur indirekt. Das richtet sich einfach nach den gesetzlich vorgeschriebenen Arten der Gewinnermittlung. Und der Gewinn der daraus folgend versteuert wird hat mit dem Fluss von Barem in die Tasche des Inhabers nicht allzu direkt zu tun, wobei ich jetzt damit ausdrücklich nicht die illegalen Möglichkeiten meine die manche nutzen.

Lutz

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Irgendwie sind mir Deine Gedankengaenge jetzt schleierhaft. Natuerlich weiss man bei korrekter Buchfuehrung exakt was an zu versteuerndem Einkommen reinkam. Und man weiss auch genau was z.B. aus dem versteuerten Nettoeinkommen wieder reingesteckt wird. Bei mir muss man dazu nur die Datenbank fuer mein Ingenieurbuero aufrufen, den "1040 Schedule C"-Report aufrufen (das ist der Steuerbehoerden-Code dafuer) und man hat die Informationen auf dem Bildschirm.

In Deutschland war meine Datenbank fuer das Ingenieurbuero nicht viel anders. Hatte einen Finanzbeamten mal ziemlich beindruckt, weil die auch die monatlichen USt-Meldungen per Tintenstrahler auf deren Vordrucke pflanzte :-)

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Klar, nur muessen die 50000 Euronen fuer die Maschine irgendwo herkommen. Im Anschaffungsjahr darfst Du nur einen Teil davon abschreiben, ergo zahlst Du im Effekt fett Steuern fuer Geld das Du ueber viele Jahre gar nicht zur Verfuegung hast.

Nein, geht fuer Kleinstbetriebe nicht. M.W. bei Euch nur fuer AG, GmbH und dergleichen. Bei uns nur fuer Corporations. Oder haben die das bei Euch geaendert, sodass Du z.B. als Ingenieurbuero Ertelt mit Einnahme-Ueberschussrechnung Rueckstellungen bilden kannst?

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Am Sun, 02 Oct 2011 09:05:07 -0700 schrieb Joerg:

Ja, heisst seit einiger Zeit Investitionsrücklage, gab es aber auch vor 2007 schon als Ansparabschreibung.

Mal mehr mal weniger restriktiv, früher musste das geplante Gut genauer benannt werden als heute, heute muss die Rücklage bei Nichtinvestition nachträglich verzinst werden (IMHO mit 6%).

Lutz

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Am Sun, 2 Oct 2011 18:13:37 +0200 schrieb Lutz Schulze:

Link vergessen:

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Lutz

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Wow! Haette ich nicht gedacht. Hatte Angie Euch das gebracht?

Allerdings:

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Zitat "Betriebe, die ihren Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind nach dieser Regelung jedoch nur noch begünstigt, wenn ihr Gewinn 100.000 ? nicht überschreitet."

und Zitat "Das Finanzgericht Münster vertritt nun die Ansicht, die neue Grenze treffe Freiberufler bereits ab 2007. Auch Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, können nach Ansicht des FG Münster eine Ansparabschreibung nach der Altregelung des § 7g EStG grundsätzlich nicht mehr für das Jahr

2007 in Anspruch nehmen."

Das kann ein Freiberufler i.d.R. nicht. Woher haette ich z.B. wissen sollen dass meine heutigen Auftraege mehr in Richtung Flugzeugbau und Energietechnik gehen? So gut funktioniert die Kristallkugel nicht :-)

Manchmal habe ich den Eindruck, Finanzbehoerden meinen man koenne die Auftragslage fuer die naechsten Jahre genauso gut planen wie eine Bahnfahrt Hamburg-Muenster.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Zitat "Die gebildete Rücklage darf weder ganz noch teilweise für ein anderes Wirtschaftsgut eingesetzt werden"

... aus die Maus. Das kann man bei den meisten Freiberuflern im Ingenieurbereich voll vergessen. Meinen die denn wir sind alle Hellseher?

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Und so sprach Lutz Schulze:

Ich hatte es 1995 in der Berufsschule gelernt...

Roland

Am 02.10.2011 18:00, schrieb Joerg:

Ja, da weiß deine Buchführung das, aber nicht das FA. Mir ging es ja darum, dass man Geldstrafen von dem abhängig macht was man sich das Jahr über so in die Tasche steckt.

Tja, das ist bei den meisten Selbststaendigen weniger als das was zu versteuern ist. Damit waere das Verfahren selbst nicht durchfuehrbar. Ich waere jedenfalls dagegen.

Es wuerde auch zu weiteren Ungerechtigkeiten fuehren. Zum Beispiel wuerden Leute mit vielen Kindern damit deutlich haerter bestraft als Leute mit wenigen oder ohne Kinder.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Am 02.10.2011 20:28, schrieb Joerg:

Das stimmt, aber es wäre schon mal gerechter als jetzt.

Am Sun, 02 Oct 2011 09:35:11 -0700 schrieb Joerg:

Nun ja, deren oberstes Ziel ist die Steuereinnahmen auf hohem Niveau zu stabilisieren.

Lutz

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Am 03.10.2011 06:50, schrieb Lutz Schulze:

Und betrügen den Steuerbürger mit Vorliebe Otto Normalo. Ich denke, anders kann das Verhalten der Finanzbehörden oft nicht bezeichnet werden.

mfg hdw

Am Mon, 03 Oct 2011 07:02:03 +0200 schrieb Horst-D.Winzler:

Zumindest ist es nicht selten von Willkür geprägt, da wird das Recht so lange versucht zu ändern bis die Einnahmen wieder passen (am Rande: sie passen fast nie, in 60 Jahren kam D nur zwei mal ohne zusätzliche Kredite aus). Typisch sind auch die Nichtanwendungserlasse wenn wieder einmal ein Urteil nicht der Linie der Finanzverwaltung entspricht.

Lutz

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Am 03.10.2011 07:02, schrieb Horst-D.Winzler:

Ja, aber eher die oberen Etagen! Den einfachen Sachbearbeiter habe ich die letzten 30 Jahre stets als fair kennengelernt. Sowohl bei der eigenen Einkommensteuererklärung als auch bei den Betriebsprüfungen meiner Arbeitgeber. Die wollen zwar manches genau erklärt haben, aber wenn die Begründung schlüssig ist gibts keine Probleme.

Wo mir der Kragen platzt sind "Nichtanwendungsvorschriften" wo, entgegen bereits ergangenen Urteilen, sich die Finanzbehörden Vorteile verschaffen, weil nicht jeder einzeln klagen will/kann.

Butzo

Am 03.10.2011 11:17, schrieb Klaus Butzmann: Nachtrag: Ersetze "Nichtanwendungsvorschriften" dirch "Nichtanwendungserlasse"

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Butzo

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