Mal angenommen ....

Hi NG,

mal angenommen ich habe hier mehrere Geräte des Herstellers X, die untereinander verkabelt sind und sich miteinander unterhalten. Der Herstelller X wirbt damit, daß die Geräte über ein Bussystem nach "Industriestandard" verbunden sind.

Intensives googeln hätte zumindest die Übetragungsparameter und ein einziges Posting mit vagen Angaben über den Aufbau und Inhalt der Kommunikation ergeben.

Weiter angenommen mit einer Interface-Schaltung, µC, selbstgebastelter Software und einem PC liesse sich ein Öhrchen an den Bus legen und die Unterhaltung der Geräte liesse sich analysieren.

Nach einiger Zeit käme als Ergebnis sehr interessante Erkenntnisse über den Ablauf der Kommunikation zustande, mit denen sich ganz erstaunliche Dinge anstellen lassen, speziell Fähigkeiten nachzurüsten, die bisher vom Hersteller nicht eingebaut sind.

Nun meine Frage, da ich ausscließlich Bastler bin:

  1. Könnte ich meine Erkenntnisse im Netz in Form einer Webseite publizieren ohne Rechte des Herstellers zu verletzen ?
  2. Könnte ich Schaltungen, die kompatibel mit den Komponenten des Herstellers sind in Zeitschriften (gegen Honorar) veröffentlichen ?

Gruß Nico

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Nicolas Nickisch
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Welche Rechte hat er denn? Möglicherweise ein Patent, das schützt eine gewerbliche Nutzung, untersagt aber nicht dein Hobby. Villeicht auch einen Urheberschutz, das stellt die Verwertung eines Rechtes dar und ist in deinem Falle sicher nicht gefährdet.

Wenn du Geld damit machst, sind Verwertungsrechte verletzt worden. Das könnte heikel werden.

Robert

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R.Freitag

Nicolas Nickisch schrieb:

Mal angenommen Du hast kein rechtlich bindendes Papier unterschrieben, das Dich bezüglich solcher Dinge zum Maulhalten verdonnert (auf neudeutsch NDA). Weiter angenommen Du arbeitest weder für den besagten Hersteller X noch für jemanden, dem eine solche Veröffentlichung unangenehm sein könnte.

In diesem Fall sehe ich keinen Grund, der gegen Dein Vorhaben sprechen könnte.

Es könnte natürlich sein, daß der Hersteller X Patentschutz genießt. Das wäre aber kein Hindernis für eine Veröffentlichung, sondern höchstens für den Einsatz solcher Schaltungen.

Ich bin kein Rechtsanwalt, also verwette nicht Deine Rente darauf was ich sage.

--
Cheers
Stefan
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Stefan Heinzmann

"Stefan Heinzmann" schrieb im Newsbeitrag news:c92q3t$l5i$00$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

einziges

den

Dinge

publizieren

Ich auch nicht, aber vielen Dank.

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Nicolas Nickisch

Stefan Heinzmann schrieb:

^^^^^^

Gibbet doch bald eh' nicht mehr, also ruhig weg damit! ;-)

Jorgen

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Jorgen Lund-Nielsen

Moin,

R.Freitag schrieb...

e=20

n=20

=C4hnliches l=E4ge doch vor, wenn jemand durch ein bischen=20 experimentieren/messen rausfindet, wie der Kopierschutz eines CD- Brenners ausgeschaltet werden kann und dies auch noch ver=F6ffentlich.=20 Soweit ich die Debatte um Kopierschutz bisher verstanden habe, w=E4re=20 dieser Fall wohl sogar strafrechtlich relevant.=20 Ok, Fall ist beim OP etwas anderes, da h=F6chstwahrscheinlich kein=20 explizites Gesetz eine Funktionserweiterung ausschlie=DFt.

- Heinz

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Heinz Saathoff

Heinz Saathoff schrieb im Beitrag ...

In Deutschland.....

-- Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com homepage:

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de.sci.electronics FAQ:
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Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask. Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.

Reply to
MaWin
"

Aber Vorsicht: bereits ein Werbebanner auf deiner Seite ist eine gewerbliche Nuzung!

Im Worst Case solltest Du mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung rechnen. Am besten den Hersteller fragen ob er damit einverstanden ist.

MfG Michael

--
Michael Schlegel
Faculty of Electrical Engineering and Information Technology
Chemnitz University of Technology, Germany
http://www.tu-chemnitz.de/~micsch
Reply to
Michael Schlegel

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