[OT] GEZ-Pflicht für internetfähige PCs

Es gibt 'bei uns' keine Tradition, dass man 'seinem' Politiker einen Brief schreibt. Beim Mehrheits-Wahlrecht weiss man manchmal ja gar nicht, wer 'sein' Politiker(in) ist...

Und umgekehrt gilt dann auch, dass man als Politiker(in) auf Briefe vom Wahlbürger kam oder nichtssagend reagiert[*].

Gruss, Holger

[*] (altes) Beispiel: Ich habe mal unseren Herrn Reisenhuber live in der FH-Aula von FLerlebt. Sein Stimm-Volumen war schon -gegenüber dem des Kanzlers- beeindruckend. ABER: Das war kurz nach dem Bombenanschlag in Dschibutti, wo ein paar Meeres- kundler aus Kiel verstarben bzw. schwer verletzt wurden. Ich sprach ihn am Ende der Veranstaltung darauf an, und er bat mich, ihm einen Brief zu senden (EMail gab's damals noch nicht :-) Die Antwort seiner Referentin war sowas von nichts-sagend, dass ich jede Lust verloren habe, noch ein- mal in (E-) Briefkontakt mit einem Politiker zu kommen.
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Holger Petersen
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Das wird Dir kaum etwas helfen, wenn Sie erst die Daten Deines Providers haben.

Gruß Gerd

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Gerd Kluger

Deren Ansicht kollidiert öfters mit der der Richter.

Eine kompakte Zusammenfassung zum Legalismus:

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Daraus zitiert: # a) Was ist ein Rundfunkempfangsgerät ? # Ein Rundfunkempfangsgerät ist jede technische Einrichtung, # die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten # Hör- oder Sichtbarmachung der Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen # geeignet ist. Darunter fallen alle Radio- und Fernsehgeräte und auch # Radiowecker und Autoradios. Auch Videorecorder sind davon erfaßt, # da und soweit sie einen Empfangsteil für hochfrequente Signale haben # (OVG Münster, ZUM 1987, 290). Weiterhin sind alle Geräte #(z.B. Antennenmeßgeräte) erfaßt, die auch Rundfunkwellen empfangen # könne, auch wenn sie primär für andere Zwecke hergestellt und # verwendet sind (OVG Hamburg, DÖV 1985,1027). Denn auf die technische # Beschaffenheit, Art und Zahl der empfangbaren Programme kommt es nicht an. # Selbst wenn das Gerät (z.B. durch eine Sperre) technisch nicht geeignet # wäre, öffentlich-rechtliche Programme zu empfangen, würde dies an der # Gebührenpflicht nichts ändern. Auch auf die Art des Empfangs (Antenne, # Kabel, Satellit) kommt es nicht an. Letztendlich sollen deshalb auch # ab 2004 Internet-PCs erfaßt werden, bis dahin sind diese jedoch noch # von der Gebührenpflicht ausgenommen, soweit keine Radio- oder TV-Karte # eingebaut ist; ....

Mit der "Hör- oder Sichtbarmachung" haperts beim PC ohne Lautsprecher als "neuartige Rundfunkempfänger" schonmal erheblich, der Anteil der reinen Stummfilme am Programm ist niedrig. Das obengenannte "Antennen- messgerät" wird auch Bild- und Ton dargestellt haben.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Es erfolgt hier ja eine laufende Ausweitung, also ändern sich auch die juristischen Rahmenbedingungen.

  • Es ist die Frage der Verhältnismässigkeit von "Grundversorgung" gegenüber einer Unzahl von Programmen ( war man in den 70er Jahren mit weniger Programmen "unterversorgt" ? ) mit Inhalten a la Hollywoodfilmen und Bundesligaübertragungsrechten. Was letztlich Unterhaltung ist und Grundversorgung mit Unterhaltung hat Karlsruhe eventuell nicht gemeint.
  • es ist die Frage der Ausweitung der Gerätetypen die gar keine Rundfunk und Fernsehgeräte mehr sind.

Initativen mit Richtung Rechtsweg gibt es schon:

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Aber die bräuchten bessere organisatorische Struktur ( Verein, vorzugsweise gemeinnützig ), mehr Leute, und letztlich ausser warmen Worten auch finanzielle Zuwendungen, Anwälte arbeiten nicht für lau.

Überigens kann die Opposition im Parlament derzeit selbst per Normenkontrollklage Gesetze nicht direkt zur Überprüfung nach Karlsruhe schicken. Ein Grund mehr warum Oppostion ausserparlamentarisch gemacht werden muß.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Klasse, darauf ankommen lassen, Geld zurückbuchen lassen. Sich bei der Bank beschweren. Anzeige.

Bernd

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Bernd Laengerich

nicht zeitversetzt gibt es als Stream nicht. Genaugenommen ist das bereits bei DVB nicht mehr nicht zeitversetzt, physikalische Signallaufzeiten wie beim Analogempfang lasse ich mal aussenvor.

Da steht _oder_ da Du beim PC fast in jedem Falle ein Bild hast, sieht es schon mal schlecht aus. Ein Blinder muß für den TV-Ton Fernsehgebühren zahlen, so er sich nicht befreien lässt.

Bernd

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Bernd Laengerich

"Bert Braun, DD5XL" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

NEIN, wer keine Empfangsgeraet besitzt, muss der GEZ gar nichts sagen, nicht mal Guten Tag. Vonwegen Auskunftspflicht.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
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Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Gibts da ein zitierbares Urteil ?

MfG JRD

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Rafael Deliano

"Michael Redmann" schrieb im Newsbeitrag news:dq0ejp$4u5$00$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Nicht wirklich. Sat1/Pro7 ist schon pleite, diese und andere Sender wie 9Life lassen sich nun persoenlich sponsoren von Totaltrotteln die in Quizshows irgendwelche obskuren 0190er-Nummern anrufen bis die Moderatorin bezahlt ist, das Studio bezahlt ist, und

100 EUR als Gewinnsausschuettung uebrig sind. Hab ich kein Problem damit, wer so doof ist darf das Fernsehen ruhig bezahlen.

Ansonsten ist die Erwaehnung eines Produkts im Werbefernsehen ja sowieso eine Kaufwarnung die man befolgen sollte - wenn man denn bei gewisser Werbung ueberhaupt noch erfaehrt, wer denn wofuer wirbt.

Productplacement entkommt man auch im oeffentlich-rechtlichen nicht.

--
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MaWin

Rafael Deliano schrieb:

Vermutlich vom AG Schilda.:-)

CNR, Dieter

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Dieter Wiedmann

Heiko Weinbrenner schrieb:

ten

Eine Netzwerkkarte d=FCrfte nicht reichen, denn daf=FCr ben=F6tigt man ja ein zus=E4tzliches (externes) Modem. Bei einem eingebautem (Analog-)modem sieht es da schon schlechter aus. Allerdings wenn man nachweist, das man keinen Analogtelefonanschluss in der Wohnung hat, d=FCrfte die Beweislast wieder bei der GEZ liegen. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Harald Wilhelms schrieb:

Ach wo, die werden 'Internetfähiger Computer' als einen definieren, auf dem ein Browser laufen *könnte*.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Mal angenommen ich verkaufe den Internet-fähigen PC, der in meinem Büro steht, an jemanden der in China wohnt. Mit schriftlichem Kaufvertrag natürlich. Der Käufer bittet mich (schriftlich) den PC aufzubewahren, weil er ihn irgendwann in ferner Zukunft persönlich abholen möchte. Kann man jetzt immer noch sagen dass ich den PC "bereithalte", oder müsste man nicht eher sagen dass der Käufer ihn bereithält? Soll die GEZ doch die Gebühren in China eintreiben.

Gruss Michael

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Michael Koch

Ulli Horlacher schrieb:

Als Öffentlich-Rechtliche haben sie mW sogar das Recht, von dir Aukunft zu verlangen.

Bezüglich im Verteilen von Abbuchungserlaubnissen bin ich ausgesprochen sparsam. Bedauerlicherweise ist einiges nicht mehr zu bekommen, wenn man sie nicht erteilt ;-(

--
gruß hdw
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horst-d.winzler

Rafael Deliano schrieb:

Man könnte ja bezüglich dieser Problematik auch mal mit dem Ansinnen an seinen Provider herantreten, hier Sperren als Dienstleistung anzubieten ;-)

--
gruß hdw
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horst-d.winzler

Julien Thomas schrieb:

Erspart sozusagen die CD ;-)

--
gruß hdw
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horst-d.winzler

Hallo Bernd,

Das ist eindeutig wie eine Steuer. Du hast ein Auto und zahlst KFZ Steuer, egal ob Du damit faehrst oder nicht. Du hast einen Fernseher und zahlst Fernsehsteuer, egal ob Du ihn benutzt oder nicht. Fuer mich ist das Pott wie Deckel.

Man muss das nur auch mal so in der Presse darstellen. Oder im TV. Auf Sendern, die von der GEZ nichts bekommen.

Gruesse, Joerg

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Joerg

MaWin schrieb:

Naja, anderes Thema. Obwohl, früher gabs ja die "Wochenschau" . . .;-)

Echt? Mal rechnen .. .

17 Euro x 12 = 204 Euro/Jahr x 40 = 8160 Euro. Hmmm.

Ja und? Willst du jetzt die GEZ für die Single-Gesellschaft verantwortlich machen? ;-)

Quark! Was ist denn die "Schmerzgrenze" ? Heisst das, dass du mit der Ausgabe von 17 Euro für GEZ am Monatende blank bist, aber mit 4 Euro GEZ lebst wie ein König? Das ist alles sehr relativ. Ähnlich BEnzinpreise. Trotz hoher Preise ist der Varauch nahezu konstant. Oder Zigarettenpreisen. Klar, der Trend bleibt immer gleich. Die Gebühr steigt. Selbst wenn die GEZ auf 25-30 Euro steigen würde, würden nur wenig Leute Radio und Fernsehen hinter sich lassen. Aber duch die Ausweitung auf (internetfähige) PCs wirds kriminell, denn die sind schliesslich heute Arbeitsgerät. Und darauf NOCHMAL Gebühren zahlen? Autsch. Aber der Moloch Staat ist nunmal unersätlich, egal wie leistungsfähig die Wirtschaft ist.

Naja, jetzt gerade über ARTE herzuziehen finde ich ein wenig arm. Jaja, ARTE ist was für Intellektuelle, und davon gibts in Deutschland (und scheinbar in dieser NG ;-) immer weniger. Da sollen sie lieber solchen Müll wie Marienhof oder Verbotene Liebe einstampfen (ach geht ja nicht, das Zeug wird ja auch sooo billig produziert, keine Schauspieler, kein Drehbuch, kein Nivau.

MfG Falk

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Falk Brunner

Hallo Holger,

Traurig. Das ist bei uns anders. Eine nichts-sagende Antwrot wie Deine von Riesenhuber kann sich ein Politiker hier nur dann leisten, wenn er eine ueberragende Mehrheit hat. Und auch dann nur fuer eine begrenzte Zeit, denn die Mehrheit wird nach solchen Schoten sinken.

Gruesse, Joerg

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Joerg

Die "GEZ-Firewall" wäre sicher ein Erfolgsprodukt auf dem PC. Aber vgl. das Schicksal der gleichen Idee fürs Antennenkabel.

Die einzig saubere und dauerhafte Weg führt über Karlsruhe mag er auch länger sein.

MfG JRD

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Rafael Deliano

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