Das bestimmt der nicht, sondern die einschlägigen Gesetze. Und sag' mir nochmal den Unterschied zwischen einer uneingeschränkten Shareware - Version und einer "geschenkten" Vollversion. Für mich als Anwender.
Daß Du mit ersterer, wenn der Anbieter nichts falsch gemacht hast, einen Kaufvertrag mit der aufschiebenden Bedingung eingehst, daß Du die Software nach einer definierten Testphase immer noch benutzt.
Gruß Martin
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Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Am Wed, 02 Jan 2013 18:30:51 +0100 schrieb Hartmut Kraus:
Ich weiss nicht was du mit 'rechtlich geschützt' meinst.
Der Autor hat dir eine Sharewareversion gegeben und zugestanden dass du x Tage testest und dich spätestens dann entscheidest ob du kaufen willst oder nicht mehr nutzt. Wahrscheinlich bestätigst du das gleich bei der Installation des Programms, sonst geht es wahrscheinlich nicht weiter.
Als Inhaber der Rechte kann er das bestimmen, du musst aber darauf nicht eingehen und natürlich nicht kaufen. Du musst noch nicht einmal testen. Das Recht dann einfach weiter zu nutzen hast du aber nicht, denn das hätte dir der Inhaber der Rechte einräumen müssen.
Dass er unrechtmässige Nutzung oft nicht verfolgen kann ist eine ganz andere Sache.
Lutz
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Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
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Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Am Wed, 02 Jan 2013 19:34:58 +0100 schrieb Hartmut Kraus:
Eben, da wurde nichts geschenkt.
Lutz
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Du hast es wie üblich nicht begriffen. Eine Shareware ist auch dann eine Shareware, wenn der Anbieter auf technische Verkrüppelungen seiner Software verzichtet und von vornherein eine uneingeschränkt funktionsfähige Version liefert. Und genau von dieser hat Lutz berichtet, daß die Leute sie nicht bezahlt haben. Was Du, wiederum nicht verwunderlich, offenbar völlig normal findest.
Eine geschenkte Vollversion ist eben eine geschenkte Vollversion, bei der Du keinen Vertrag eingehst. Für Dich als Anwender ist der Unterschied also, daß Du im einen Fall Deinen Vertrag nicht erfüllst und im anderen nichts erfüllen mußt.
Gruß Martin
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Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Es mag sein, daß ein gewisser Teil der Menschen, welche derzeit ausschließlich Papier benutzen, mit einem passenden Gerät eine Alte rnative fänden. Allerdings ist auch der beste Reader sicherlich nicht fähig , die größten Vorzüge papierener Bücher und Zeitschriften zu egalisie ren. In meinen Büchern und Zeitschriften gibt es handschriftliche Anmerkungen , ich kann mir Seiten mit PostIts markieren, ich kann den Daumen zwischen zwe i Seiten klemmen, um rasch mal eine andere Stelle aufzuschlagen. Ich verm ag etliche Bücher, Zeitschriften, Aktenordner mehr oder minder malerisch auf meinem Schreibtisch zu platzieren, um sie quasi parallel im Zugriff zu
haben. Und ich möchte das nicht missen! Möglicherweise gibt es auch noch zwei oder drei andere, welche ähnlich arbeiten wollen
Das kannst du ja auch. Aber wenn du gar zu missverständlich schreibst , dann kommt irgendwann nicht mehr rüber, was du gemeint hast
kann
der
innen
ente
war.)
Deine eigene Partei war das? Und dann warst du dennoch auf Vermutungen
angewiesen, was die Rechtmäßigkeit betrifft? Obwohl du einer führ enden Köpfe bist? Und hast versucht, die (dann innerparteiliche) Konkurrenz bei den Autoren anzuschwärzen? Oder wars dann doch vielleicht wieder ganz and ers? Ist die FDP denn tatsächlich irgendwo in einem Rat vertreten? Ich glaube, wir beenden das hier besser...
Eben. Und wenn er Vollversionen "verschenkt" - dass von den "Beschenkten" keiner kauft, von den Shareware - "Testern" aber bestimmt welche, ist wohl nicht mehr als logisch.
Tschuldigung, hatte ich nicht berücksichtigt: wenn ich einen Vertrag mache, dann bedeutet das für mich, daß ich die daraus resultierenden Schulden bezahlen _muß_. Mein Fehler war, nicht zu berücksichtigen, daß sowas für Dich natürlich nicht gilt.
Gruß Martin
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Dann möchte ich ja nicht deinen Schreibtisch sehen, wenn du meinst, mit solchen "Methoden" einen besseren Zugriff auf sämtliche Gesetzestexte und die aktuelle Rechtsprechung zu haben (und auch immer genau das gerade Anzuwendende zu finden) als mit dieser Seite und ihren Suchfunktionen:
formatting link
Auf handschriftliche Notizen kann ich übrigens verzichten, so lange ich noch ungefähr weiß, was ich wo abgespeichert habe. "EDV" nennt man das wohl im weitesten Sinne. :-)
Irfanview zum Beispiel ist eine uneingeschräkte Vollversion mit der bitte um Bezahlung. Ich in Deinen Augen Rindvieh komme solchen Bitten nach. Von Leuten wie Dir für dumm gehalten zu werden ist mir eine Ehre.
Nee, wie für keinen, der sich eine _kostenlose_ Vollversion installiert, also lasst man gut sein - das Ganze ist mir inzwischen mal wieder zwei Nummern zu bleede.
Wenn einer so falsch verstehen WILL wie Du mit Gewalt dann ja. Dazu nur dies:
Was soll der Blödsinn? Einer, der für einen winzigen Gemeinderat eines kreisangehörigen Dorfes einen der vorderen Listenplätze erhält, ist vielleicht alles mögliche, "führender Kopf" einer Bundes- oder Landespartei mit Einblick in Interna, der Vermutungen überflüssig werden läßt, jedoch auf keinen Fall.
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