Kindle Direct Publishing

Am 02.01.2013 16:37, schrieb Lutz Schulze:

Was dasteht.

Das bestimmt der nicht, sondern die einschlägigen Gesetze. Und sag' mir nochmal den Unterschied zwischen einer uneingeschränkten Shareware - Version und einer "geschenkten" Vollversion. Für mich als Anwender.

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Hartmut Kraus
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Hallo Hartmut,

Hartmut Kraus schrieb:

Daß Du mit ersterer, wenn der Anbieter nichts falsch gemacht hast, einen Kaufvertrag mit der aufschiebenden Bedingung eingehst, daß Du die Software nach einer definierten Testphase immer noch benutzt.

Gruß Martin

--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Martin Schoenbeck

Am 02.01.2013 19:06, schrieb Martin Schoenbeck:

Eben. Also wen wundert's da wohl, wenn mehr Shareware-Kunden kaufen als solche, denen man zum "Schnuppern" eine Vollversion "schenkt".

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Hartmut Kraus

Am Wed, 02 Jan 2013 18:30:51 +0100 schrieb Hartmut Kraus:

Ich weiss nicht was du mit 'rechtlich geschützt' meinst.

Der Autor hat dir eine Sharewareversion gegeben und zugestanden dass du x Tage testest und dich spätestens dann entscheidest ob du kaufen willst oder nicht mehr nutzt. Wahrscheinlich bestätigst du das gleich bei der Installation des Programms, sonst geht es wahrscheinlich nicht weiter.

Als Inhaber der Rechte kann er das bestimmen, du musst aber darauf nicht eingehen und natürlich nicht kaufen. Du musst noch nicht einmal testen. Das Recht dann einfach weiter zu nutzen hast du aber nicht, denn das hätte dir der Inhaber der Rechte einräumen müssen.

Dass er unrechtmässige Nutzung oft nicht verfolgen kann ist eine ganz andere Sache.

Lutz

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Lutz Schulze

Am Wed, 02 Jan 2013 19:34:58 +0100 schrieb Hartmut Kraus:

Eben, da wurde nichts geschenkt.

Lutz

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Lutz Schulze

Hallo Hartmut,

Hartmut Kraus schrieb:

Du hast es wie üblich nicht begriffen. Eine Shareware ist auch dann eine Shareware, wenn der Anbieter auf technische Verkrüppelungen seiner Software verzichtet und von vornherein eine uneingeschränkt funktionsfähige Version liefert. Und genau von dieser hat Lutz berichtet, daß die Leute sie nicht bezahlt haben. Was Du, wiederum nicht verwunderlich, offenbar völlig normal findest.

Eine geschenkte Vollversion ist eben eine geschenkte Vollversion, bei der Du keinen Vertrag eingehst. Für Dich als Anwender ist der Unterschied also, daß Du im einen Fall Deinen Vertrag nicht erfüllst und im anderen nichts erfüllen mußt.

Gruß Martin

--
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Martin Schoenbeck

Axel Berger schrieb:

st

en

Es mag sein, daß ein gewisser Teil der Menschen, welche derzeit ausschließlich Papier benutzen, mit einem passenden Gerät eine Alte rnative fänden. Allerdings ist auch der beste Reader sicherlich nicht fähig , die größten Vorzüge papierener Bücher und Zeitschriften zu egalisie ren. In meinen Büchern und Zeitschriften gibt es handschriftliche Anmerkungen , ich kann mir Seiten mit PostIts markieren, ich kann den Daumen zwischen zwe i Seiten klemmen, um rasch mal eine andere Stelle aufzuschlagen. Ich verm ag etliche Bücher, Zeitschriften, Aktenordner mehr oder minder malerisch auf meinem Schreibtisch zu platzieren, um sie quasi parallel im Zugriff zu

haben. Und ich möchte das nicht missen! Möglicherweise gibt es auch noch zwei oder drei andere, welche ähnlich arbeiten wollen

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Axel Berger schrieb:

Das kannst du ja auch. Aber wenn du gar zu missverständlich schreibst , dann kommt irgendwann nicht mehr rüber, was du gemeint hast

kann

der

innen

ente

war.)

Deine eigene Partei war das? Und dann warst du dennoch auf Vermutungen

angewiesen, was die Rechtmäßigkeit betrifft? Obwohl du einer führ enden Köpfe bist? Und hast versucht, die (dann innerparteiliche) Konkurrenz bei den Autoren anzuschwärzen? Oder wars dann doch vielleicht wieder ganz and ers? Ist die FDP denn tatsächlich irgendwo in einem Rat vertreten? Ich glaube, wir beenden das hier besser...

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 02.01.2013 19:42, schrieb Lutz Schulze:

Ich hab' keinen Bock auf Krümelkackerei - hab' ich das nicht schon deutlich genug zum Ausdruck gebracht?

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Hartmut Kraus

Am 02.01.2013 20:31, schrieb Martin Schoenbeck:

Dass sie sie nicht bezahlen _mussten_. Guten Morgen - wer hat hier was nicht begriffen?

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Hartmut Kraus

Am 02.01.2013 19:35, schrieb Lutz Schulze:

Eben. Und wenn er Vollversionen "verschenkt" - dass von den "Beschenkten" keiner kauft, von den Shareware - "Testern" aber bestimmt welche, ist wohl nicht mehr als logisch.

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Hartmut Kraus

Am 02.01.2013 22:30, schrieb Rupert Haselbeck:

Mit Sicherheit. Was für eine "Konkurrenz" soll das denn gewesen sein?

Nee, macht mal ruhig weiter. :-)

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Hartmut Kraus

Hallo Hartmut,

Hartmut Kraus schrieb:

Tschuldigung, hatte ich nicht berücksichtigt: wenn ich einen Vertrag mache, dann bedeutet das für mich, daß ich die daraus resultierenden Schulden bezahlen _muß_. Mein Fehler war, nicht zu berücksichtigen, daß sowas für Dich natürlich nicht gilt.

Gruß Martin

--
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Martin Schoenbeck

Am 02.01.2013 22:10, schrieb Rupert Haselbeck:

Dann möchte ich ja nicht deinen Schreibtisch sehen, wenn du meinst, mit solchen "Methoden" einen besseren Zugriff auf sämtliche Gesetzestexte und die aktuelle Rechtsprechung zu haben (und auch immer genau das gerade Anzuwendende zu finden) als mit dieser Seite und ihren Suchfunktionen:

formatting link

Auf handschriftliche Notizen kann ich übrigens verzichten, so lange ich noch ungefähr weiß, was ich wo abgespeichert habe. "EDV" nennt man das wohl im weitesten Sinne. :-)

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Hartmut Kraus

Hartmut Kraus wrote on Wed, 13-01-02 15:31:

Irfanview zum Beispiel ist eine uneingeschräkte Vollversion mit der bitte um Bezahlung. Ich in Deinen Augen Rindvieh komme solchen Bitten nach. Von Leuten wie Dir für dumm gehalten zu werden ist mir eine Ehre.

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Axel Berger

Am 02.01.2013 23:24, schrieb Martin Schoenbeck:

Nee, wie für keinen, der sich eine _kostenlose_ Vollversion installiert, also lasst man gut sein - das Ganze ist mir inzwischen mal wieder zwei Nummern zu bleede.

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Hartmut Kraus

Rupert Haselbeck wrote on Wed, 13-01-02 22:30:

Wenn einer so falsch verstehen WILL wie Du mit Gewalt dann ja. Dazu nur dies:

Was soll der Blödsinn? Einer, der für einen winzigen Gemeinderat eines kreisangehörigen Dorfes einen der vorderen Listenplätze erhält, ist vielleicht alles mögliche, "führender Kopf" einer Bundes- oder Landespartei mit Einblick in Interna, der Vermutungen überflüssig werden läßt, jedoch auf keinen Fall.

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Axel Berger

Am Wed, 2 Jan 2013 23:31:00 +0100 schrieb Axel snipped-for-privacy@b.maus.de (Axel Berger):

Gilt für QCAD in allen Versionen auch.

Marc

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Marc Santhoff

Am 02.01.2013 23:31, schrieb Axel Berger:

Nee, das ist Freeware.

Ich zitiere den Autor:

"If you are a commercial user and you like this program (or are a home user who wants to support/donate further development), please register/donate by sending US$ 12.00 or EUR 10,- (this is the price for one (single) licence) to the address below."

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Hartmut Kraus

Am 03.01.2013 02:12, schrieb Marc Santhoff:

Das sehe ich auch ein bisschen anders:

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Schonmal was von GPL gehört? Haben manche Firmen so an sich, dass sie Software, die sie für Windows verkaufen, für Linux eben ...

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Hartmut Kraus

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